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Das Verstehen von Handlungen - Sammelpunkt bei philo.at

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In: Georg Henrik <strong>von</strong> Wright, Normen, Werte und <strong>Handlungen</strong>, Frankfurt 1994, S. 166-208. 5<br />

DI***: Eine (konkrete) Handlung verstehen heißt: die mit ihr verbundene Absicht kennen<br />

Wer genauer wissen will, was das heißen soll, wird sich also zunächst einmal fragen müssen,<br />

was es heißen soll, daß jemand etwas mit einer bestimmten Absicht tut. Eine erste Antwort ist<br />

diese:<br />

D2: Person X intendiert (beabsichtigt) damit, daß sie die Handlung f tut, zu bewirken,<br />

daß A eintritt [kurz: I(X,f,A)]<br />

gdw. (1) X will, daß A eintritt, und<br />

(2) X glaubt, daß A auf f-Tun hin eintritt – und auch nur dann,<br />

und<br />

(3) X tut f<br />

Ein simples Beispiel: Ich beabsichtige damit, daß ich an der Fahrstuhltüre auf den Knopf<br />

drücke, zu bewirken, daß sich die Fahrstuhltüre öffnet, gdw. ich auf den Knopf drücke, und<br />

will, daß sich die Fahrstuhltüre öffnet, und ich glaube, daß sich die Türe auf mein<br />

Knopfdrücken hin – und auch nur dann – t<strong>at</strong>sächlich öffnen wird.<br />

Was ich so her<strong>bei</strong>zuführen beabsichtige, nennen wir auch (das) Ziel meiner Handlung.<br />

Erfolgreich ist ein derart intentionales Handeln gdw. der Handelnde mit der Überzeugung, die<br />

er mit dieser Handlung (per definitionem) verbindet (also mit der in Bedingung (2)<br />

ausgedrückten Überzeugung), t<strong>at</strong>sächlich recht h<strong>at</strong>. D. h., wenn, was er intendiert, auch in<br />

genau der <strong>von</strong> ihm erwarteten Weise eintritt.<br />

Was man wissen muß, um eine Handlung verstanden zu haben, dürfte jetzt keine echte Frage<br />

mehr sein: Auf jeden Fall, daß die Bedingungen (1) bis (3) <strong>bei</strong> der betreffenden Handlung<br />

erfüllt sind.<br />

Und <strong>bei</strong> dem <strong>Verstehen</strong>sbegriff, <strong>von</strong> dem ich i. f. (wiederum: vorläufig) ausgehen möchte,<br />

soll genau dieses Wissen auch hinreichend sein. Stehe A in I(X,f,A) für das sogenannte<br />

Gesamtziel des f-Tuns <strong>von</strong> X, so kann man also setzen:<br />

DI**** : Y versteht die f-Handlung <strong>von</strong> X: = Y weiß, daß I(X,f,A)<br />

Mag sein, daß ich mit dieser Darstellungsweise <strong>von</strong> Wrights Position schon <strong>von</strong> den Füßen<br />

auf den Kopf oder vielleicht gar vom Kopf auf die Füße gestellt habe. Jedenfalls ist <strong>von</strong><br />

Wright in Erklären und <strong>Verstehen</strong> genau umgekehrt vorgegangen. Was es heißt, eine<br />

Handlung zu verstehen, wird <strong>bei</strong> ihm durch Rekurs auf das <strong>von</strong> ihm (nunmehr) so genannte<br />

intentionalistische Erklärungsschema expliziert; während ich zuerst einen <strong>Verstehen</strong>sbegriff<br />

definiert habe und erst jetzt zu dem Begründungsschema komme, das dem <strong>Verstehen</strong><br />

entspricht.<br />

Intentionalistische Erklärungen haben die Form eines sogenannten Praktischen Schlusses.<br />

Und eine ganz bestimmte derartige Form dürfte Ihnen trotz meiner Umkehrung der <strong>von</strong><br />

Wrightschen Vorgehensweise bereits recht bekannt vorkommen. Nämlich folgende:<br />

(PS) (1) X will, daß A eintritt<br />

(2) X glaubt, daß A eintritt gdw. X f tut<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯-<br />

(3) X tut f<br />

Es handelt sich also um einen Schluß <strong>von</strong> den Bedingungen (1) und (2) auf die Bedingung (3)<br />

unserer obigen Definition [(D2)] für ein intentionales Handeln.<br />

Bei <strong>von</strong> Wright sieht der Schluß etwas anders aus: Seine zweite Prämisse ist schwächer; sie<br />

besagt <strong>bei</strong> ihm nur, daß X glaubt, daß sein f-Tun für das Eintreten <strong>von</strong> A notwendig ist. Daß<br />

das f-Tun dafür auch hinreichend sein soll, diesen Glauben <strong>von</strong> X fordert <strong>von</strong> Wright nicht. Es

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