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Braunschweigisches Jahrbuch 3. Folge, Bd 4 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweig<br />

und so sehr vermindert, daß man nur hin und wieder einzelne Blasen in der Pfanne<br />

aufsteigen sieht. Das nennt man: "Das Salz stehe auf der Suucke'. Sobald die Sole<br />

nur noch fingerbreit über dem Salze steht, läßt man das Feuer ausgehen, schlägt das<br />

Salz in Körbe und steIlt diese - höchstens eine Stunde Jang - zum Abtropfen der<br />

noch anhaftenden stark konzentrierten Sole auf die Gradierpfanne. In der Siedepfanne<br />

wird sofort ein neuer Arbeitsgang begonnen. Das gewonnene Salz wird in den<br />

Trockenkammern aufs schärfste abgedörrt.<br />

In Anbetraeht der Feuersgefahr sollen die Sieder höchstens drei Stück Wasen in<br />

der Kote haben. Die übrigen können in dem Vorhause und dem noch zu erbauenden<br />

Holzmagazin verwahrt wenlcn. In jeder Kote solI in dem Solezuber eine kleine Feuerspritze<br />

bereit stehen.<br />

Ein Sieder, der ohne besonderen Grund wöchentlich 55 Bimten Salz oder<br />

weniger liefert, ist zu bestrafen. Für eine Erzeugung von über 60 I-limten wird eine<br />

Prämie von 1 Ggr. an den Meister und 6 Pig. an den Knecht für jeden Himten<br />

gezahlt.<br />

Der Wochenlohn dea Meisters beträgt 11/ 2 Rtlr., der des Knechtes 1 Rtlr., höchstens<br />

1 Htlr. 6 Ggr.<br />

Ein wiederholt bei Nachlässigkeit ertappter Meister soll zum Knechte degradiert<br />

oder entlussen werden. .<br />

Will ein Knecht Meister werden, so soll er dreimal hintereinander die Probe<br />

sieden. Dabei darf er sich einen anderen Knecht (nicht aber einen Meister) zur Hilfe<br />

erwählen.<br />

Wer etwas Neues dem Werke zum besten erfindet oder anzeigt, bekommt eine<br />

angemessene Belohnung. Die Instruktion wird dann sogleich entsprechend geändert.<br />

Jeder ist verpflichtet, Anzeige zu erstatten, wenn etwas dem Werke Nachteiliges<br />

\"01' sich geht.<br />

Die Reparatur der Herde ist Angelegenheit der Sieder, die dazu den oben erwähnten<br />

Abschaum zu verwenden haben.<br />

An aIlen Sonn- und Festtagen muß ein Wächter auf dem Salzberge sein, der zu<br />

allen Koten Schlüssel hat. Auch zur Kontrolle der Nachtarbeit wird ein Wächter bestellt<br />

werden. Dieser hat schlafende oder sonst nachlässige Sieder und Knechte in<br />

Geldstrafe zu nehmen, die überdies den durch sie verschuldeten Schaden erstatten<br />

müssen.<br />

'Vann der so beschriebene Produktionsgang ahgeändert wurde, ist nicht festzustellen.<br />

Vermutlich wurde zunächst auch no(",h in den alten Koten gesotten: im Mai<br />

1745 wurdcn daran Reparaturen ausgcführt.lso)<br />

IV.<br />

Nach einer Aufstellung für die Zeit vom 15. Juli bis 5. Oktober 1743 181 ) wurden<br />

in dieser Zeit 993 1 / 2 IIimten Salz erzeugt, nach einer anderen 182) für die Zeit vom<br />

21. Juli bis 26. Oktober waren es 1308 1 /, Himten. Im ersten Fall wird ein Uherschuß<br />

von 67 Rtlr. 33 Gr. 4 Pfg. errechnet, im zweiten ein solcher von 125 Rtlr. 27 Gr.,<br />

hei einem Salzpreis von 12 Gr. für den Hinlien. Der Anteil der Arbeitslöhne für die<br />

Sah.sieder an den ßetriebsunkosten, die auf 263 Rtlr. 8 Gr. 4 Pfg. bzw. auf 336 Rtlr.<br />

12 Gr. beziffert werdcn, betrug 64 RtIr. 28 GI'. 4 Pfg. bzw. 77 Rtlr. 16 Cl'. Ubrigen8<br />

ist die Aufstellung auf der Ausgabenseite offensichtlich recht lückenhaft, so daß die<br />

Höhe dcs Dbcrschusses den Tatsuehcn nicht entsprechen dürfte. Dei der ersten Rechnung<br />

wird bemerkt, die große Siedepfanne sei nicht gebraucht; sie sei nicht recht gemauert<br />

und der Luftzug sei nicht gebraucht. (?). Auch sei das Holz nicht gespart ••<br />

Bei der zweiten Aufstellung wird bemerkt, eine Pfanne sei während der drei Monate,<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042373<br />

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