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seaclass 11 capesize-bulker „sc lotta“ - Fondsvermittlung24.de

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SEACLASS <strong>11</strong><br />

CAPESIZE-BULKER „SC LOTTA“<br />

EMISSIONSPROSPEKT


Titelbild: Schiffsverkehr<br />

(Bild zeigt nicht das Investitionsobjekt)


Sehr geehrte Investoren,<br />

Grünwald, 27. März 2008<br />

die ausreichende Versorgung mit Rohstoffen ist die Grundlage der industriellen Produktion. Dies<br />

gilt für alle Industrienationen, in besonderem Maß aber für die Schwellenländer in Fernost, die erst<br />

am Anfang ihrer wirtschaftlichen Entwicklung stehen und deren Wirtschaft in hohem Maß durch<br />

Industrie und Produktion geprägt ist. Ihr Bedarf an Rohstoffen stieg in den vergangenen Jahren<br />

deutlich.<br />

Mangels ausreichender eigener Rohstoffvorkommen sind diese Länder zunehmend auf Importe<br />

aus Ländern wie Brasilien, Südafrika und Australien angewiesen und damit auf Schüttgutfrachter,<br />

sogenannte „Bulker“, die für den Transport der Rohstoffe über den Seeweg sorgen. Von dieser<br />

Nachfrage, die sich in Zukunft nach Ansicht von Experten noch verstärken wird, können Investoren<br />

mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot profitieren: Die KGAL bietet Investoren die Möglichkeit<br />

zur Investition in den Capesize-Bulker „SC Lotta“, der im Jahr 2008 neu gebaut und voraussichtlich<br />

bis zum Jahresende abgeliefert wird, und damit zur Partizipation an den guten Renditeerwartungen<br />

dieser Schiffsbeteiligung und der begünstigten Besteuerung von Schiffen (Tonnagebesteuerung).<br />

Bei der Konzeption wurde insbesondere Wert auf eine solide wirtschaftliche Grundlage gelegt.<br />

Beispiel „Werthaltigkeit“: Die Fondsgesellschaft hat das Schiff im Februar 2008 zu einem Preis<br />

erworben, der unter dem aktuellen Marktpreis liegt. Beispiel „Einnahmensicherheit“: Das Schiff ist<br />

für rund fünf Jahre an eine Schifffahrtsgesellschaft mit guter Bonität verchartert. Die Bereederung<br />

erfolgt durch V. Ships, den weltweit größten unabhängigen Schiffsmanager. Investoren profitieren<br />

damit vom Marktzugang unseres Partners V. Ships und zusätzlich von der langjährigen Strukturierungskompetenz<br />

der KGAL.<br />

Wir, die KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (KGAL) mit Sitz in Grünwald, übernehmen gemäß<br />

§ 3 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung als Anbieter die Verantwortung für den Inhalt<br />

dieses Prospektes und erklären, dass unseres Wissens die im Prospekt enthaltenen Angaben richtig<br />

sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden. Weitere Informationen zur KGAL<br />

finden Sie in den Kapiteln „Der Initiator“ und „Die Übersicht über die Vertragspartner“.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

KG Allgemeine Leasing GmbH & Co.,<br />

vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Allgemeine Leasing GmbH,<br />

diese vertreten durch ihre Geschäftsführer<br />

Dr. Klaus Wolf Gert Waltenbauer<br />

Vorsitzender des Verwaltungsrates: Karl Ralf Jung<br />

Geschäftsführung: Carsten Eckert, Steffen Kurt Holderer, Gert Waltenbauer, Dieter Weiß, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />

Kommanditgesellschaft Allgemeine Leasing GmbH & Co., Sitz Grünwald, Amtsgericht München HRA 61 588<br />

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID): DE 129 992 086<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin: Allgemeine Leasing GmbH, Sitz München, Amtsgericht München HRB 82 708<br />

3


Inhaltsverzeichnis<br />

Das Beteiligungsangebot im Überblick 6<br />

Die Risikohinweise 12<br />

Der Initiator 20<br />

Der Schiffsmarkt 24<br />

Die Werft und das Schiff 30<br />

Die Bereederung 36<br />

Die Charter 43<br />

Die Investition und Finanzierung 48<br />

Die Prognoserechnung 52<br />

Die Sensitivitätsanalysen 60<br />

Die rechtlichen Grundlagen 66<br />

Die steuerlichen Grundlagen 80<br />

Die Beteiligung 88<br />

Die Übersicht über die Vertragspartner 94<br />

Der Angabenvorbehalt <strong>11</strong>0<br />

Der Gesellschaftsvertrag <strong>11</strong>1<br />

Der Treuhandvertrag 123<br />

Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2007 128<br />

Muster der Handelsregistervollmacht 134<br />

Zusatzinformationen Fernabsatz gemäß § 312 c Absatz 2 BGB 135<br />

Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung 138<br />

Impressum 141<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben war nicht Gegenstand der Prüfung des<br />

Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

hat den Prospekt nur auf formelle Vollständigkeit geprüft.<br />

5


Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Fondskonzept<br />

Angeboten wird die Zeichnung einer Beteiligung an einem<br />

geschlossenen Schiffsfonds mit der „SC Lotta“, einem<br />

Schüttgutfrachter (Bulker) der Größenklasse Capesize, der<br />

voraussichtlich im Jahr 2008 fertiggestellt wird<br />

Beteiligung über einen Treuhänder oder direkt als Kommanditist<br />

Fondsgesellschaft: MIDIR Mobiliengesellschaft mbH & Co.<br />

KG mit Sitz in Grünwald bei München<br />

Prognosezeitraum bis zum 31.12.2027<br />

Ordentliche Kündigung der Beteiligung mit einer Kündigungsfrist<br />

von drei Monaten, erstmalig zum 31.12.2029<br />

Zielgruppe<br />

Investoren mit der Absicht, sich mit einem Teil ihres Vermögens<br />

langfristig am Betrieb eines Capesize-Bulkers (unternehmerische<br />

Beteiligung) mit attraktiven prognostizierten<br />

Ausschüttungen/Entnahmen und begünstigter Besteuerung<br />

zu beteiligen<br />

Privatinvestoren mit unbeschränkter Steuerpflicht in<br />

Deutschland<br />

Investoren, die bereit sind, die mit der Anlage verbundenen<br />

Risiken zu tragen (siehe hierzu Kapitel „Die Risikohinweise“,<br />

Seite 12 ff.)<br />

Interessenten wird empfohlen, sich vor Zeichnung bei<br />

Vertretern der rechts- und steuerberatenden bzw. wirtschaftsprüfenden<br />

Berufe über die rechtlichen und steuerlichen<br />

Auswirkungen dieses Beteiligungsangebotes zu informieren<br />

Beitritt /Mindestbeteiligung<br />

Beteiligung in US-Dollar (USD); wahlweise auch in Euro<br />

einzuzahlen (nur bei Abbuchungsverfahren)<br />

Monatlicher Beitritt<br />

Vorzugsausschüttung in Höhe von 4 % p. a. für jeden<br />

vollen Monat der Beteiligung im Jahr 2008, zahlbar am<br />

31.12.2009<br />

6 I Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Die Kommanditeinlage der Investoren zuzüglich des Agios<br />

(5 % der Kommanditeinlage) wird vollständig im Beitrittsmonat<br />

fällig<br />

Mindestbeteiligung USD 15.000 (zuzüglich Agio); höhere<br />

Beteiligungen lauten jeweils auf volle USD 1.000 (zuzüglich<br />

Agio)<br />

Insgesamt zur Zeichnung zur Verfügung stehendes Kommanditkapital:<br />

USD 60 Mio.<br />

Schiffsmarkt<br />

Marktexperten rechnen mit einem nachhaltigen Wachstum<br />

für den seewärtigen Transport von Schüttgütern wie<br />

Eisenerz, Kohle und Getreide<br />

Der Markt für Capesize-Bulker profitiert von der erwarteten<br />

Nachfragesteigerung<br />

Schiff/ Werft<br />

Der Kaufpreis für den neuen Capesize-Bulker beträgt<br />

USD 105 Mio.<br />

Das Schiff „SC Lotta“ wird von der koreanischen Werft<br />

Sungdong Shipbuilding & Marine Engineering Co. Ltd.<br />

gebaut und soll voraussichtlich im Dezember 2008, spätestens<br />

Ende Februar 2009, abgeliefert werden<br />

Das Schiff mit Chartervertrag wird durch zwei<br />

renommierte Sachverständige mit USD <strong>11</strong>8 Mio.<br />

bzw. USD <strong>11</strong>9 Mio. bewertet (Stand: 07.02.2008<br />

bzw. 29.01.2008). Vergleichbare Schiffe ohne Charter<br />

kosten derzeit ca. USD 150 Mio.<br />

Charterer<br />

Ab dem Tag der Eigentumsübernahme ist das Schiff für<br />

einen Zeitraum von rund fünf Jahren an Kleimar N.V. für<br />

eine Charterrate in Höhe von USD 47.250 pro Tag (abzüglich<br />

3,75 % Kommission) verchartert. Navios Maritime Holdings<br />

Inc., die Muttergesellschaft des Charterers, hat sich<br />

verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass der Chartervertrag<br />

vollständig und während der gesamten Laufzeit erfüllt<br />

wird


Die international renommierten Schifffahrtsexperten von<br />

Dynamar B.V. bewerten die Bonität von Navios Maritime<br />

Holdings Inc. in ihrem Gutachten vom 25.01.2008 auf<br />

einer Skala von 1 (geringes Risiko) bis 10 (hohes Risiko) mit<br />

der Note 3<br />

Bereederer<br />

Die Bereederung des Schiffes erfolgt durch V. Ships (Germany)<br />

GmbH & Co. KG. Über einen Bereederungsvertrag<br />

wurden an den Bereederer alle Aufgaben im Zusammenhang<br />

mit dem Betrieb des Schiffes übertragen<br />

Der Bereederer ist mittelbar eine 100%ige Tochter der<br />

V. Ships Group Ltd. Die Unternehmensgruppe managt eine<br />

Flotte von mehr als 900 Schiffen und ist damit der größte<br />

unabhängige Schiffsmanager der Welt<br />

Die KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (KGAL) und Clarkson<br />

Financial Services Ltd. (Asset-Berater) beteiligen sich<br />

bei Überschreitung der kalkulierten Betriebskosten<br />

Investition / Finanzierung<br />

Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt USD 126,0 Mio.<br />

(Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten USD 107,4<br />

Mio.; fondsabhängige Vergütungen und Nebenkosten<br />

USD 17,0 Mio.; Liquiditätsreserve USD 1,6 Mio.)<br />

Finanzierung in Höhe von USD 63,0 Mio. (50,0 %) über<br />

Eigenkapital (inklusive Agio) und in Höhe von USD 63,0 Mio.<br />

(50,0 %) über Fremdkapital<br />

Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte der<br />

Investoren<br />

Beteiligung am Vermögen, Gewinn und Verlust der Fondsgesellschaft<br />

Einsichts- und Kontrollrechte eines Kommanditisten<br />

Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung (siehe<br />

hierzu die Kapitel „Der Gesellschaftsvertrag“, Seite <strong>11</strong>1 ff.<br />

und „Die rechtlichen Grundlagen“, Seite 66 ff.)<br />

Steuerliche Behandlung<br />

Mit der Beteiligung an der Fondsgesellschaft erzielen die<br />

Investoren Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

Der Gewinn wird pauschal nach der Tonnage ermittelt<br />

und unterliegt damit einer begünstigten Besteuerung<br />

(Tonnagebesteuerung, § 5 a Einkommensteuergesetz)<br />

Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

Die KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (KGAL) garantiert<br />

die vollständige Einzahlung und Platzierung des erforderlichen<br />

Kommanditkapitals zuzüglich des Agios spätestens<br />

zum 31.01.2010<br />

Gute Gründe für die Beteiligung<br />

Attraktiver Kaufpreis des neuen Capesize-Bulkers unter<br />

aktuellem Marktpreis (Stand Februar 2008)<br />

Chartervertrag über rund fünf Jahre mit namhafter<br />

Schifffahrtsgesellschaft<br />

Restvaluta des Darlehens nach Ablauf Erstcharter:<br />

28 % des Gesamtinvestitionsvolumens<br />

Partizipation am weltweiten Rohstoffhandel durch<br />

Beteiligung an einem neuen Capesize-Bulker<br />

US-Dollar-Darlehen zur Reduzierung von Währungsrisiken<br />

mit Zinssicherung bis Ende 2013<br />

Begünstigt besteuerte Gewinne (Tonnagebesteuerung)<br />

Attraktive prognostizierte Ausschüttungen/Entnahmen<br />

Beteiligung des Initiators und des Asset-Beraters bei<br />

Überschreitung der prognostizierten Betriebskosten<br />

7


Die Anlage auf einen Blick (Prognose, Stand: 27.03.2008)<br />

Exemplarische Kapitaleinlage 1) (Mindestbeteiligung USD 15.000)<br />

USD 100.000<br />

Beitritt monatlich<br />

Einzahlung in voller Höhe mit Beitritt<br />

Prognosezeitraum bis 31.12.2027<br />

Vorzugsausschüttung p. a. 2) 4,0 %<br />

Prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen p. a. 3) 4) mit Veräußerungserlös 5)<br />

(inklusive Kapitalrückzahlung)<br />

60 %<br />

50 %<br />

40 %<br />

30 %<br />

20 %<br />

10 %<br />

0 %<br />

2009<br />

2010<br />

20<strong>11</strong><br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

8 I Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

2021<br />

2022<br />

2023<br />

2024<br />

2025<br />

2026<br />

2027<br />

2009 – 2016 7,5 %<br />

2017 – 2022 8,0 %<br />

2023 <strong>11</strong>,0 %<br />

2024 12,0 %<br />

2025 15,0 %<br />

2026 16,0 %<br />

2027 51,2 %<br />

Liquiditätsüberschuss vor Steuern USD 108.157<br />

Liquiditätsüberschuss nach Steuern 6) USD 106.492<br />

1) Zuzüglich 5 % Agio auf die Kapitaleinlage. Die Gesamthöhe der Provisionen übersteigt das Agio.<br />

2) Für jeden vollen Monat der Beteiligung im Jahr 2008. Die Ausschüttung / Entnahme erfolgt am 31.12.2009.<br />

3) Jeweils bezogen auf die Kapitaleinlage (ohne Agio). Die angegebenen Ausschüttungen / Entnahmen beinhalten auch die Kapitalrückzahlung.<br />

4) Die erstmalige Ausschüttung / Entnahme erfolgt zum 31.12.2009.<br />

5) Der prognostizierte Veräußerungserlös beträgt USD 21,0 Mio.<br />

6) Für die Prognoserechnung wurde ein Einkommensteuersatz von 42 % bezogen auf das steuerliche Ergebnis nach § 5a EStG (Tonnagebesteuerung) zuzüglich eines Solidaritätszuschlages<br />

in Höhe von 5,5 % zugrunde gelegt; die pauschale Gewinnermittlung nach der Tonnage wird voraussichtlich im Jahr 2008 beantragt.


Auszug aus dem Bauplan eines Capesize-Bulkers


Bautätigkeit auf einer südkoreanischen Werft (Bild zeigt nicht das Investitionsobjekt)


Große Welt, große Klasse<br />

Schüttgutfrachter unterschiedlichster Größenklassen befahren die Weltmeere. „Capesize“ ist das<br />

Segment mit den Frachtern von mehr als 85.000 Tonnen Tragfähigkeit („deadweight tons“, kurz<br />

„dwt“). Die „SC Lotta“ wird über rund 170.500 Tonnen Tragfähigkeit verfügen.


Die Risikohinweise<br />

Mit einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft geht der<br />

Investor unternehmerische Risiken ein.<br />

Die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft kann<br />

nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden, da diese von<br />

einer Vielzahl wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher<br />

Rahmenbedingungen abhängig ist. Die künftige Entwicklung<br />

dieser Rahmenbedingungen ist wie bei jeder unternehmerischen<br />

Tätigkeit nur eingeschränkt vorhersehbar. Wenn<br />

sich die Rahmenbedingungen anders als erwartet entwickeln,<br />

kann dies die in diesem Beteiligungsangebot prognostizierten<br />

Ergebnisse nachteilig beeinflussen.<br />

Der Investor trägt mit seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

das Risiko eines Totalverlustes seiner Kapitaleinlage<br />

sowie des Agios. Dieses Beteiligungsangebot ist somit nur<br />

für Investoren geeignet, die einen entsprechenden Verlust<br />

hinnehmen können. Zudem trifft den Investor unter Umständen<br />

eine Ersatzpflicht für Abgaben und Kosten der<br />

Fondsgesellschaft, die durch ihn ausgelöst werden sowie<br />

unter Umständen eine Steuerpflicht, der keine entsprechenden<br />

Ausschüttungen/Entnahmen gegenüberstehen. Des<br />

Weiteren kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine ausländische<br />

Rechtsordnung die Beschränkung der Kommanditistenhaftung<br />

nicht anerkennt. Sollte der Investor seine Kapitaleinlage<br />

nicht aus Eigenmitteln, sondern durch Aufnahme<br />

einer Anteilsfinanzierung erbringen, entstehen daraus<br />

zusätzliche Risiken (maximales Risiko; siehe hierzu auch<br />

Abschnitt „Investorgefährdende Risiken“, Seite 18 f.).<br />

Dieses Kapitel kann nur eine Darstellung der wesentlichen<br />

Risiken einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft behandeln.<br />

Zudem erhebt es keinen Anspruch auf Berücksichtigung<br />

möglicher individueller Risiken einzelner Investoren.<br />

Dem Investor wird daher empfohlen, vor Eingehen einer<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft selbst alle Risiken eingehend<br />

zu prüfen und, soweit erforderlich, dazu eigene<br />

fachkundige Berater hinzuzuziehen.<br />

12 I Die Risikohinweise<br />

Prognose- und anlagegefährdende<br />

Risiken<br />

Prognose- und anlagegefährdende Risiken sind Risiken, bei<br />

deren Realisierung die prognostizierten Ergebnisse unter<br />

Umständen nicht erzielt werden und die im Extremfall zu<br />

einem vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen<br />

können.<br />

Ablieferung<br />

Das Schiff befindet sich zur Zeit noch im Bau. Die Übernahme<br />

des Schiffes ist zwischen November 2008 und Februar<br />

2009 vorgesehen, wobei für die Prognoserechnung auf<br />

den 28.02.2009 abgestellt wird. Eine verspätete Auslieferung<br />

des Schiffes führt unter Umständen zu höheren Finanzierungskosten<br />

und niedrigeren Einnahmen für die Fondsgesellschaft.<br />

Weiterhin besteht das Risiko, dass das Schiff z. B. bei Insolvenz<br />

der Werft nicht fertiggestellt oder aufgrund von<br />

schweren Mängeln nicht übernommen werden kann.<br />

Darüber hinaus ist es denkbar, dass sich die Werft weigert<br />

das Schiff wie vereinbart an den Verkäufer zu übergeben,<br />

oder dass der Verkäufer bzw. die Fondsgesellschaft das Schiff<br />

wegen eines schlechten Zustandes nicht akzeptieren kann.<br />

Die Übernahme des Schiffes erfolgt im Rahmen eines Vertragswerks<br />

mit verschiedenen Vertragspartnern (Verkäufer,<br />

Werft). Daraus ergeben sich Risiken für die erfolgreiche<br />

Übernahme des Schiffes bei Störung einzelner Vertragsverhältnisse<br />

(z. B. Kündigung, Unwirksamkeit). Wenn die Werft<br />

etwa die vereinbarten Bauraten unter dem Bauvertrag vom<br />

Verkäufer nicht pünktlich erhält, kann sie von ihrem außerordentlichen<br />

Kündigungsrecht Gebrauch machen. Bei Nichtablieferung<br />

besteht das Risiko, dass der Fondsgesellschaft<br />

ihre mit dem geplanten Erwerb des Schiffes verbundenen<br />

Kosten, z. B. die Kosten für die Aufhebung der Zinsfixierung


sowie die fondsabhängigen Vergütungen und Nebenkosten<br />

nicht erstattet werden mit der Folge eines teilweisen Verlustes<br />

der Einlage.<br />

Gewährleistung<br />

Die Fondsgesellschaft ist nicht direkter Vertragspartner der<br />

Werft. Laut Kaufvertrag ist vorgesehen, dass der Verkäufer<br />

mit Übergabe des Schiffes an die Fondsgesellschaft dieser<br />

sämtliche Gewährleistungs- und Garantieansprüche abtritt.<br />

Diese Abtretung bedarf der Zustimmung der Werft, welche<br />

zur Zeit noch nicht vorliegt. Die unmittelbare Geltendmachung<br />

eventueller Gewährleistungs- und Garantieansprüche<br />

durch die Fondsgesellschaft ist daher abhängig von<br />

der Zustimmung der Werft. Sollte diese nicht erteilt werden,<br />

hat sich der Verkäufer im Kaufvertrag gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

verpflichtet, eventuelle Gewährleistungs- und<br />

Garantieansprüche für Rechnung der Fondsgesellschaft<br />

gegenüber der Werft geltend zu machen. Es besteht das<br />

Risiko, dass der Verkäufer z. B. infolge Insolvenz dieser Verpflichtung<br />

nicht nachkommt, mit der Folge, dass die Fondsgesellschaft<br />

die Kosten für die Beseitigung von Gewährleistungsmängeln<br />

selbst zu tragen hat.<br />

Behördliche Genehmigungen<br />

Die zum Betrieb des Schiffes erforderlichen Genehmigungen<br />

(z. B. Klassifizierung, Registrierung, Ausflaggung etc.)<br />

liegen aufgrund der Bauphase noch nicht vor. Sollten diese<br />

bei Ablieferung des Schiffes noch nicht vorliegen, hätte dies<br />

eine verspätete Infahrtsetzung, damit einen verspäteten<br />

Charterbeginn und entsprechende verzögerte Chartereinnahmen<br />

zur Folge.<br />

Beschäftigung /Charterbonität<br />

Der Erfolg der Beteiligung hängt wesentlich von den Einnahmen<br />

aus der Beschäftigung des Schiffes ab. Das Schiff ist für<br />

rund fünf Jahre (mindestens 57,5 Monate, maximal 62,5<br />

Monate nach Wahl des Charterers) ab Übernahme durch die<br />

Fondsgesellschaft zu fest vereinbarten Raten an den Charterer<br />

verchartert. Die Muttergesellschaft des Charterers hat<br />

eine Patronatserklärung für den Charterer abgegeben, wonach<br />

sie sich verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass der<br />

Charterer seinen Verpflichtungen aus dem Chartervertrag<br />

nachkommt.<br />

Der Charterer hat das Recht, den Chartervertrag auf Kleimar<br />

Ltd., Majuro, Marshall Islands, zu übertragen. In diesem Fall<br />

wird eine Erfüllungsgarantie durch den Charterer gegeben<br />

werden.<br />

Nach Ablauf des Erstchartervertrages wird eine weitere Vercharterung<br />

an den bisherigen oder an einen neuen Charterer<br />

angestrebt.<br />

Es besteht das Risiko, dass sich die Bonität des jeweiligen<br />

Charterers oder eines Dritten, der für die Erfüllung eines<br />

Chartervertrages (z. B. Patronatserklärung) haftet, verschlechtert<br />

und die Verpflichtungen aus dem jeweiligen Chartervertrag<br />

nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden. Dies kann zu<br />

Einnahmeausfällen und zu einer vorzeitigen Beendigung<br />

des Chartervertrages führen.<br />

Im Falle des Ablaufs oder der Beendigung eines Chartervertrages<br />

besteht das Risiko, dass nicht sofort eine Anschlussbeschäftigung<br />

gefunden werden kann und /oder die Einnahmen<br />

aus der Anschlussbeschäftigung unter den prognostizierten<br />

Werten liegen.<br />

Über die zukünftigen Beschäftigungs- und Vercharterungsmöglichkeiten<br />

kann heute keine gesicherte Aussage getroffen<br />

werden, da diese üblicherweise großen Schwankungen<br />

unterworfen sind. Es kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass z. B. aufgrund des erwarteten starken Flottenwachstums<br />

im Markt für Capesize-Bulker oder infolge einer<br />

schwachen Entwicklung des maritimen Transports mit Roh-<br />

13


stoffen künftig ein Überangebot an Capesize-Bulkern auf<br />

dem Markt besteht, insbesondere da die Flotte der Capesize-Bulker<br />

in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich<br />

gewachsen ist und diese Entwicklung in den nächsten Jahren<br />

anhalten wird.<br />

Eine Anschlussvercharterung könnte sich in dieser Situation<br />

schwierig gestalten mit der Folge von erheblichen Einnahmeausfällen.<br />

Verlängerte Liegezeiten / Betriebsausfallzeiten<br />

In der Prognoserechnung wird unterstellt, dass das Schiff<br />

am 28.02.2009 abgeliefert wird und danach an 360 Tagen<br />

pro Jahr Chartereinnahmen erwirtschaftet, mit Ausnahme<br />

der Jahre, in denen wegen fälliger Klassearbeiten lediglich<br />

für 350 Tage Chartereinnahmen unterstellt wurden. Sollten<br />

die Wartungs- und Überholungsarbeiten sowie die sonstigen<br />

Liege-/ Betriebsausfallzeiten, in welchen der Charterer<br />

keine Charterraten zu zahlen hat, länger als geplant andauern,<br />

so würden sich für die Fondsgesellschaft geringere Einnahmen<br />

ergeben, die das Ergebnis der Fondsgesellschaft negativ<br />

beeinflussen können. Bei einer Überschreitung der im<br />

Chartervertrag vereinbarten maximalen Liege-/ Betriebsausfallzeiten<br />

von 60 Tagen jährlich, hat der Charterer das<br />

Recht den Chartervertrag zu kündigen.<br />

Kosten für Schiffsbetrieb und Klasse-Erneuerung<br />

Die Prognoserechnung unterstellt laufende tägliche Schiffsbetriebskosten<br />

in Höhe von anfänglich USD 6.000. Ab dem<br />

01.01.2010 wird mit einer Kostensteigerung in Höhe von<br />

3,0 % p. a. gerechnet. Bei Überschreitung der kalkulierten<br />

Betriebskosten von bis zu USD 500 pro Tag tragen der Initiator<br />

und Clarkson Financial Services Ltd. zusammen 50 %<br />

dieser Mehrkosten. Bei Unterschreitung der prognostizierten<br />

Betriebskosten werden die Kosteneinsparungen entsprechend<br />

verteilt. Für Klassearbeiten wurden in fünfjährigen<br />

Intervallen Kosten zwischen USD 1.000.000 und<br />

USD 1.400.000 angesetzt. Es besteht das Risiko, dass die<br />

14 I Die Risikohinweise<br />

prognostizierten Kosten infolge von Preissteigerungen,<br />

Änderungen der rechtlichen Anforderungen an den Schiffsbetrieb<br />

oder außergewöhnlichen Ereignissen, wie beispielsweise<br />

technischen Problemen während des Schiffsbetriebes,<br />

überschritten werden. Da die Betriebskosten für die Führung<br />

der Flagge von Liberia oder Marshall Islands kalkuliert<br />

wurden, kann es im Falle eines Betriebes unter einer<br />

anderen Flagge (z. B. wegen Unzulässigkeit der Ausflaggung)<br />

zu höheren Kosten kommen. Darüber hinaus ist<br />

damit zu rechnen, dass auch in Zeiten ohne Beschäftigung<br />

des Schiffes Betriebskosten anfallen.<br />

Verwertung<br />

Der Erfolg der Beteiligung ist auch vom Verkaufserlös des<br />

Schiffes abhängig. Die Prognoserechnung unterstellt am<br />

31.12.2027 eine Veräußerung des Schiffes zu einem Preis<br />

von USD 21,0 Mio. Um einen möglichst günstigen Veräußerungszeitpunkt<br />

für das Schiff wählen zu können, kann die<br />

Veräußerung auch deutlich vor oder nach Ablauf des<br />

Planungszeitraumes stattfinden.<br />

Der künftig erzielbare Veräußerungserlös ist wesentlich<br />

vom Erhaltungszustand des Schiffes und von der Preisentwicklung<br />

für gebrauchte Capesize-Bulker abhängig. Letztere<br />

ist wiederum wesentlich geprägt von den Beschäftigungsund<br />

Vercharterungsmöglichkeiten des Schiffes bzw. im Falle<br />

einer Verschrottung von der Nachfrage nach zur Verschrottung<br />

anstehenden Schiffen. Es besteht daher das Risiko,<br />

dass der tatsächliche Veräußerungserlös des Schiffes niedriger<br />

ist als erwartet.<br />

Währung<br />

Die Kaufpreiszahlung für das Schiff sowie nahezu alle übrigen<br />

Einnahmen und Ausgaben erfolgen in US-Dollar. Der bei<br />

Veräußerung des Schiffes zu erzielende Verkaufspreis wird<br />

voraussichtlich ebenfalls auf US-Dollar-Basis vereinbart werden,<br />

da dies dem internationalen Marktstandard entspricht.


Bei diesem Schiffsfonds handelt es sich somit hauptsächlich<br />

um eine US-Dollar-Investition. Der in Euro kalkulierende<br />

Investor trägt insoweit ein Währungsrisiko.<br />

Finanzierung<br />

Die KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. hat gegenüber der<br />

Fondsgesellschaft eine Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

zur Sicherstellung des erforderlichen Eigenkapitals abgegeben.<br />

Es besteht das Risiko, dass sie ihren Verpflichtungen<br />

aus der Einzahlungs- und Platzierungsgarantie nicht nachkommen<br />

kann.<br />

Die KfW IPEX Bank GmbH hat gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

eine Finanzierungszusage über das erforderliche<br />

Fremdkapital mit einer Laufzeit von zwölf Jahren abgegeben.<br />

Es besteht das Risiko, dass eine Einigung über den<br />

Darlehensvertrag trotz der vorliegenden Finanzierungszusage<br />

nicht erzielt werden kann, oder dass nach Abschluss<br />

des Darlehensvertrages von bestehenden Kündigungsrechten<br />

Gebrauch gemacht wird oder dass das Darlehen für den<br />

Capesize-Bulker nicht ausgezahlt wird. Dies wäre insbesondere<br />

der Fall, wenn Auszahlungsvoraussetzungen oder Verpflichtungen<br />

aus dem Darlehensvertrag nicht erfüllt werden<br />

oder zwischenzeitlich eingetretene Ereignisse, wie z. B.<br />

ein wesentlicher Wertverlust des Schiffes oder ein Mangel<br />

an Beschäftigungsmöglichkeiten, die Durchführung des<br />

Darlehensvertrages gefährden. Des Weiteren besteht nach<br />

Ablauf des Darlehensvertrages das Risiko, dass keine<br />

Anschlussfinanzierung aufgenommen oder eine Anschlussfinanzierung<br />

nur zu schlechteren Konditionen vereinbart<br />

werden kann. Als Sicherheit wird die Fondsgesellschaft der<br />

Bank eine Schiffshypothek in Höhe von 120 % der Darlehenssumme<br />

bestellen. Die Bank wird hierdurch zur Zwangsvollstreckung<br />

in das Schiff berechtigt, wenn die Fondsgesellschaft<br />

ihren Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag<br />

nicht nachkommen sollte. Darüber hinaus werden unter<br />

anderem Ansprüche und Rechte aus den Versicherungen<br />

und dem Chartervertrag zur Sicherheit abgetreten.<br />

Die Nichterfüllung der Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

der KGAL und /oder der Nichtabschluss des Darlehensvertrages<br />

und /oder die Nichtauszahlung des Darlehens für<br />

das Schiff bzw. die außerordentliche Kündigung des Darlehensvertrages<br />

während der Laufzeit und /oder das Scheitern<br />

der Aufnahme einer Anschlussfinanzierung kann zu einer<br />

vorzeitigen Beendigung der Beteiligung führen mit dem<br />

Risiko des ganzen oder teilweisen Verlustes der Einlage.<br />

Zinsen<br />

Die Fondsgesellschaft wird einen Darlehensvertrag in US-<br />

Dollar abschliessen. Sie hat bereits zum jetzigen Zeitpunkt<br />

ein Zinssicherungsgeschäft abgeschlossen. Die Zinssicherung<br />

beginnt am 31.12.2008 und läuft bis zum 31.12.2013.<br />

Die Zinsen sind für diesen Zeitraum auf 5,24 % p. a. (inklusive<br />

Marge) fixiert. Nach Ablauf der Zinsbindung wurde in<br />

der Prognoserechnung ein Zinssatz in Höhe von 7,5 % p. a.<br />

unterstellt. Es besteht das Risiko, dass die tatsächlich anfallenden<br />

Zinsen nach Ablauf der Zinsbindung höher sind als<br />

prognostiziert.<br />

Schiffsbetrieb<br />

Die Fondsgesellschaft trägt grundsätzlich das Risiko von<br />

Schäden am Schiff bis hin zu dessen Totalverlust. Des Weiteren<br />

trägt sie das Risiko von Schäden, die beim Betrieb des<br />

Schiffes Dritten entstehen können. Dabei haftet die Fondsgesellschaft<br />

auch für eventuelles Fehlverhalten von Kapitän<br />

und Mannschaft. Diese Risiken werden branchenüblich<br />

durch Kasko- und Haftpflichtversicherungen versichert.<br />

Sind Schäden im Einzelfall nicht versichert oder durch<br />

Ausschlussklauseln bzw. Selbstbehalte vom Versicherungsschutz<br />

ausgenommen oder übersteigen die Schäden die<br />

Deckungssummen der Versicherungen, so besteht das<br />

Risiko, dass diese Schäden und Kosten von der Fondsgesellschaft<br />

zu tragen sind.<br />

15


Vertragspartner<br />

Sollten Vertragspartner der Fondsgesellschaft, z. B. der<br />

Bereederer, der Asset-Berater oder der Geschäftsbesorger<br />

der Fondsgesellschaft insolvent werden oder sollten bei einem<br />

Vertragsauslauf neue Verträge abgeschlossen werden,<br />

so besteht das Risiko, neue Vertragspartner nicht oder nur<br />

zu schlechteren Konditionen verpflichten zu können. Dies<br />

kann zu zusätzlichen, nicht prognostizierten Aufwendungen<br />

der Fondsgesellschaft führen.<br />

Steuern<br />

Die Fondsgesellschaft ermittelt ihren Gewinn bereits ab<br />

dem Jahr des Eigentumsübergangs des Schiffes, voraussichtlich<br />

im Jahr 2008, pauschal nach der Tonnage. Es besteht<br />

das Risiko, dass gesetzgeberische oder sonstige Maßnahmen<br />

die Vorteile der Tonnagebesteuerung zukünftig<br />

einschränken oder ausschließen und die Inanspruchnahme<br />

der Tonnagebesteuerung wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll<br />

erscheinen lassen. Dies könnte zu einer erheblich höheren<br />

Steuerbelastung für den Investor führen, insbesondere,<br />

wenn die Einkünfte der Fondsgesellschaft künftig nach den<br />

allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften ermittelt werden<br />

müssten.<br />

Daneben können allgemein negative Auswirkungen auf die<br />

Rentabilität dadurch entstehen, dass die Finanzverwaltung<br />

zu der dem Beteiligungsangebot zugrunde liegenden<br />

Konzeption eine andere Auffassung vertritt. Die endgültige<br />

Anerkennung der steuerlichen Konsequenzen aus der Konzeption<br />

erfolgt durch die Betriebsprüfung der Fondsgesellschaft.<br />

Des Weiteren besteht das Risiko, dass künftige Steueränderungen,<br />

Änderungen der Auffassung der Finanzverwaltung<br />

oder Änderungen der finanzgerichtlichen Rechtsprechung<br />

zu einer erhöhten Steuerbelastung für die Fondsgesellschaft<br />

und den Investor führen.<br />

16 I Die Risikohinweise<br />

Andere Rechtskreise<br />

Wesentliche Verträge, die von der Fondsgesellschaft abgeschlossen<br />

wurden, unterliegen englischem Recht. Daneben<br />

ist regelmäßig mit der Anwendung ausländischer Rechtsordnungen<br />

zu rechnen, da das Schiff überwiegend im Ausland<br />

eingesetzt wird. Dies gilt beispielsweise für eine Mithaftung<br />

des Schiffes für Hafengebühren, Steuern, die<br />

Mithaftung bei Unfällen und Fracht- bzw. Verfrachtungsschäden<br />

und die Vollstreckung aus Verträgen vor Ort.<br />

Eventuelle gerichtliche und /oder schiedsgerichtliche Auseinandersetzungen<br />

in diesem Zusammenhang richten sich<br />

grundsätzlich nach den dort geltenden gesetzlichen Regelungen<br />

oder den vertraglich vereinbarten ausländischen<br />

Regelungen, die erheblich vom deutschen Rechtsverständnis<br />

abweichen können. Aufgrund der Andersartigkeit dieser<br />

Rechtskreise kann sich die Durchsetzung und die Abwehr<br />

von Ansprüchen schwieriger gestalten und /oder mit erheblich<br />

höheren Kosten verbunden sein als geplant. Auch<br />

die Einschätzung etwaiger Prozessrisiken wird dadurch<br />

erschwert.<br />

Management / Einschränkung der Mitwirkungsrechte<br />

/ Beherrschender Einfluss eines Investors<br />

Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft verfügt über<br />

langjährige Erfahrung. Dennoch können unternehmerische<br />

Fehlentscheidungen der Geschäftsführung oder der übrigen<br />

Entscheidungsträger der Fondsgesellschaft (Beirat, Gesellschafterversammlung)<br />

nicht ausgeschlossen werden. Diese<br />

können einen negativen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung<br />

der Fondsgesellschaft haben.<br />

Die gemäß Gesellschaftsvertrag mit einfacher oder qualifizierter<br />

Mehrheit gefassten Gesellschafterbeschlüsse sowie<br />

die Beschlüsse des Beirates und des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters sind für den Investor bindend. Dabei<br />

ist zu berücksichtigen, dass der persönlich haftende und


geschäftsführende Gesellschafter in Gesellschafterversammlungen<br />

über ein eigenes Stimmrecht verfügt. Auch<br />

Beschlüsse über Änderungen des Gesellschaftsvertrages<br />

und die Auflösung der Gesellschaft bedürfen zusätzlich<br />

der Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters.<br />

Zudem hat der geschäftsführende Gesellschafter das Recht,<br />

zwei Mitglieder des Beirats zu ernennen. Eine Einschränkung<br />

von individuellen Interessen des Investors durch<br />

Beschlüsse der Entscheidungsträger der Fondsgesellschaft<br />

ist daher grundsätzlich möglich.<br />

Im Falle der Zeichnung eines sehr hohen Gesellschaftsanteils<br />

durch einen Investor und /oder Platzierungsgaranten<br />

ist nicht auszuschließen, dass diese Gesellschafter damit<br />

einen beherrschenden Einfluss auf die Fondsgesellschaft<br />

ausüben können.<br />

Interessenkonflikte<br />

Es bestehen personelle und kapitalmäßige Verflechtungen<br />

zwischen dem geschäftsführenden Gesellschafter der<br />

Fondsgesellschaft und wesentlichen Vertragspartnern der<br />

Fondsgesellschaft, z. B. dem Treuhandkommanditisten, dem<br />

Eigenkapitalvermittler, dem Verwalter, dem Platzierungsgaranten,<br />

dem Konzeptionär und Arrangeur, dem Anbieter und<br />

dem Eigenkapitalzwischenfinanzierer. Es besteht daher das<br />

strukturelle Risiko, dass für die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

insoweit Interessenkonflikte entstehen, die sich<br />

nachteilig auf die Fondsgesellschaft bzw. auf die Investoren<br />

auswirken können.<br />

Verbraucherrechte<br />

Hinsichtlich der Anwendbarkeit und Umsetzung der gesetzlichen<br />

Regelungen zum Fernabsatz bei Finanzdienstleistungen<br />

(§§ 312 b ff. BGB) auf den Vertrieb von Beteiligungen an<br />

geschlossenen Fonds sowie hinsichtlich der Frage der Ordnungsmäßigkeit<br />

einer Widerrufsbelehrung gibt es bislang<br />

keine einheitliche Rechtsprechung. Es kann daher nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass bei erfolgreicher Geltendmachung<br />

eventueller Widerrufsrechte die Wirtschaftlichkeit<br />

der Beteiligung im Extremfall bis hin zu Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />

beeinträchtigt werden kann. In diesem Fall<br />

könnte die Fondsgesellschaft gezwungen sein, das Schiff vorzeitig<br />

zu einem möglicherweise niedrigen Preis zu verkaufen.<br />

Wirksamwerden des Treuhandverhältnisses /<br />

Ausschluss aus der Gesellschaft<br />

Bei ganz oder teilweise verspäteter Bereitstellung / Einzahlung<br />

der Kapitaleinlage zuzüglich Agio können dem Investor<br />

Verzugszinsen berechnet werden. Darüber hinaus kann der<br />

Verzug mit der geschuldeten Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

dazu führen, dass das Treuhandverhältnis nicht wirksam<br />

zustande kommt, da die vollständige Einzahlung der Kapitaleinlage<br />

zuzüglich Agio eine aufschiebende Bedingung für<br />

das wirksame Zustandekommen des Treuhandverhältnisses<br />

darstellt (zu den Voraussetzungen siehe Zeichnungsschein).<br />

Das würde bedeuten, dass der Treuhandkommanditist der<br />

Fondsgesellschaft nicht im Auftrag des Investors beitreten<br />

würde. Die Fondsgesellschaft kann in diesem Fall pauschal<br />

15 % der Kapitaleinlage als Schadenersatz verlangen. Dem<br />

Investor bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder<br />

nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.<br />

Aufgrund des Gesellschaftsvertrages kann der Investor in<br />

bestimmten von ihm veranlassten Fällen aus der Gesellschaft<br />

ausgeschlossen werden (siehe hierzu Kapitel „Der<br />

Gesellschaftsvertrag“, Seite <strong>11</strong>1 ff.). Er erhält in diesem Fall<br />

gegebenenfalls eine Abfindung, die nicht dem Verkehrswert<br />

oder dem inneren Wert seiner Beteiligung entspricht.<br />

Eingeschränkte Fungibilität der Beteiligung<br />

Die Beteiligung an diesem Schiffsfonds ist ein langfristiges<br />

Engagement, das voraussichtlich bis Ende 2027 läuft.<br />

Bei Ausübung der Kündigungsmöglichkeit (erstmals zum<br />

31.12.2029) kann die Auszahlung der Abfindung frühestens<br />

17


nach Ablauf von sechs Monaten nach Ausscheiden des<br />

Gesellschafters verlangt werden (siehe hierzu § 8 und § 10<br />

Gesellschaftsvertrag).<br />

Entsprechend den gesellschaftsrechtlichen Regelungen ist<br />

ein vorzeitiger Verkauf der Beteiligung grundsätzlich zulässig,<br />

die Fondsgesellschaft übernimmt allerdings keine<br />

Gewähr für die Veräußerbarkeit des Anteils.<br />

Da allenfalls ein eingeschränkter Markt zum Handel von<br />

solchen Unternehmensanteilen existiert und folglich auch<br />

kein Marktwert der Anteile für eine Veräußerung ermittelt<br />

werden kann, kann sich ein vorzeitiger Verkauf des Anteils<br />

schwierig gestalten bzw. unter Umständen nicht möglich<br />

sein.<br />

Investorgefährdende Risiken<br />

Investorgefährdende Risiken sind Risiken, die über den Verlust<br />

der in der Investitionsphase geleisteten Kapitaleinlage<br />

hinaus auch das weitere Vermögen des Investors gefährden.<br />

Insbesondere bei einer Fremdfinanzierung der Kapitaleinlage<br />

durch den Investor ist das Risiko einer Privatinsolvenz<br />

nicht ausgeschlossen (maximales Risko).<br />

Haftung des Gesellschafters<br />

Der Investor, der sich unmittelbar als Kommanditist an der<br />

Fondsgesellschaft beteiligt, haftet für Verbindlichkeiten der<br />

Fondsgesellschaft bis zur Höhe seiner im Handelsregister<br />

eingetragenen Haftsumme (10 % der übernommenen Kapitaleinlage<br />

ohne Agio). Leistet der Investor seine Einlage zumindest<br />

in Höhe der eingetragenen Haftsumme, erlischt<br />

seine persönliche Haftung. Entnimmt oder erhält der Investor<br />

Beträge (z. B. Ausschüttungen / Entnahmen), die sein<br />

Kapitalkonto unter den Betrag seiner Haftsumme sinken<br />

lassen, das heißt erfolgt insoweit eine (teilweise) Einlagenrückgewähr,<br />

so lebt seine persönliche Haftung in gleichem<br />

Maße wieder auf, jedoch höchstens bis zum Betrag seiner<br />

Haftsumme. Es besteht in diesem Fall jedoch keine Ver-<br />

18 I Die Risikohinweise<br />

pflichtung zur Wiedereinzahlung in die Fondsgesellschaft,<br />

die Haftung kann sich aber unmittelbar gegenüber Gläubigern<br />

der Fondsgesellschaft verwirklichen. Unabhängig von<br />

der Erbringung der Einlage besteht immer eine Haftung für<br />

die Kosten von Anmeldungen zum Handelsregister, die vom<br />

Investor oder in seinem Namen als Gesellschafter vorzunehmen<br />

sind. Die Kosten trägt jeder Investor, der die Änderungen<br />

im Gesellschaftsverhältnis (z. B. Ausscheiden, Ausschluss)<br />

veranlasst, soweit im Gesellschaftsvertrag nichts<br />

anderes bestimmt ist.<br />

Die Kommanditisten haften nach ihrem Ausscheiden aus<br />

der Fondsgesellschaft – wenn nicht gleichzeitig die Gesellschaft<br />

aufgelöst wird – bis zur Höhe ihrer eingetragenen<br />

Haftsumme für bis dahin begründete Verbindlichkeiten der<br />

Fondsgesellschaft, die bis zum Ablauf von fünf Jahren nach<br />

ihrem Ausscheiden fällig werden und gegen sie gerichtlich<br />

geltend gemacht oder von den Kommanditisten schriftlich<br />

anerkannt wurden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages,<br />

an dem das Ausscheiden in das Handelsregister eingetragen<br />

wird. Wird die Gesellschaft aufgelöst, verjähren die Ansprüche<br />

der Gesellschaftsgläubiger gegen die Kommanditisten<br />

spätestens fünf Jahre nach Eintragung der Auflösung der<br />

Fondsgesellschaft in das Handelsregister oder – wenn die<br />

Ansprüche erst nach Eintragung der Auflösung fällig werden<br />

fünf Jahre nach Fälligkeit der Ansprüche.<br />

Die Investoren, die sich als Treugeber an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligen, haften nicht unmittelbar für Schulden der<br />

Fondsgesellschaft. An ihrer Stelle hält der Treuhandkommanditist<br />

als Treuhänder die Stellung eines Kommanditisten.<br />

Allerdings muss der Treugeber den Treuhandkommanditisten<br />

von einer Haftung aus der Beteiligung, die er für<br />

den Treugeber hält, freistellen.<br />

Wirtschaftlich betrachtet ist daher der Treugeber dem Kommanditisten<br />

bezüglich der Haftung gleichgestellt.


Es ist zu beachten, dass das Schiff weltweit betrieben wird.<br />

Insbesondere bei einer Schädigung Dritter im Zusammenhang<br />

mit dem Schiffsbetrieb kann daher nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass ein ausländisches Gericht die beschriebene<br />

Beschränkung der Kommanditistenhaftung nicht anerkennt.<br />

Abgaben- und Kostenbelastung<br />

Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben (z. B. Steuern,<br />

Gebühren, Beiträgen) und anderen Kosten, die auf<br />

Handlungen bzw. dem Verhalten eines Investors beruhen<br />

oder ihren Grund in der Person oder Rechtspersönlichkeit /<br />

Rechtsform des Investors haben, sind von den jeweiligen die<br />

Belastung auslösenden Investoren zu tragen. Die Investoren<br />

tragen daher insoweit das Risiko einer Ersatzpflicht gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

Steuerbelastung<br />

Die Höhe der durch die Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

ausgelösten Steuerbelastung des Investors ist grundsätzlich<br />

unabhängig von der Höhe der erhaltenen Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen. Dem Investor steht kein Entnahmerecht<br />

in Höhe seiner individuellen Steuerbelastung zu. Es kann<br />

daher nicht ausgeschlossen werden, dass aus der Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft eine Steuerpflicht beim<br />

Investor entsteht, der keine oder nicht ausreichende<br />

Ausschüttungen / Entnahmen der Fondsgesellschaft gegenüberstehen.<br />

Anteilsfinanzierung der Beteiligung<br />

Im Falle einer Finanzierung der Beteiligung durch Aufnahme<br />

eines Darlehens durch den Investor („Anteilsfinanzierung“)<br />

besteht das Risiko, dass die Ausschüttungen/Entnahmen<br />

nicht ausreichen, um sämtliche Zins- und Tilgungsleistungen<br />

für die Anteilsfinanzierung zu erbringen. Die Verpflichtungen<br />

aus der Anteilsfinanzierung bestehen auch dann,<br />

wenn Ausschüttungen / Entnahmen nicht wie prognostiziert<br />

erfolgen. In diesem Fall ist der Investor verpflichtet,<br />

weitere Mittel aus seinem übrigen Vermögen aufzubringen.<br />

Die in die Prognoserechnung einfließenden Größen und Parameter<br />

basieren auf derzeit geltendem Recht, auf abgeschlossenen<br />

Verträgen sowie auf zeitlichen und quantitativen<br />

Annahmen des Initiators. Die prognostizierten Ergebnisse<br />

können nicht garantiert werden. Die Risiken aus wirtschaftlicher,<br />

rechtlicher und steuerlicher Entwicklung trägt vollständig<br />

und allein der Investor.<br />

Über die dargestellten Risiken hinaus sind dem Anbieter<br />

zum Zeitpunkt der Aufstellung des Beteiligungsprospektes<br />

keine weiteren wesentlichen tatsächlichen oder rechtlichen<br />

Risiken bekannt.<br />

19


Der Initiator<br />

KG Allgemeine Leasing<br />

GmbH & Co. (KGAL)<br />

Initiator des vorliegenden Beteiligungsangebotes ist die<br />

KGAL mit Sitz in Grünwald bei München.<br />

Bereits seit 40 Jahren konzipiert die KGAL Gruppe innovative<br />

Finanzierungslösungen. Seit rund drei Jahrzehnten initiiert<br />

und verwaltet sie attraktive Beteiligungsangebote für private<br />

und institutionelle Investoren als Publikumsfonds und<br />

Private Placements. Dabei vereint die unternehmerische<br />

Idee der KGAL zwei Zielsetzungen: Den zunehmenden<br />

Finanzierungsbedarf der Wirtschaft innovativ abzudecken<br />

20 I Der Initiator<br />

und die Nachfrage nach Anlagemöglichkeiten professionell<br />

und mit zukunftsweisender Expertise zu bedienen.<br />

Durch ihre Reputation und strategischen Partnerschaften<br />

sowie ihre langjährige Erfahrung in nationalen und internationalen<br />

Märkten hat die KGAL Zugang zu vielversprechenden<br />

Fondsprojekten und kann privaten wie institutionellen<br />

Investoren eine große Bandbreite von geschlossenen Fonds<br />

anbieten. In Konsequenz agiert die KGAL mit den bisher<br />

platzierten Beteiligungsangeboten der Gruppe als einer der<br />

führenden Fondsinitiatoren in Deutschland.


Gesellschafter der KGAL<br />

Dresdner Bank 45 % BayernLB 30 % HASPA Finanzholding 15 % Sal. Oppenheim 10 %<br />

21


Zu den im Rahmen von geschlossenen Fonds angebotenen<br />

Investitionsobjekten gehören Immobilien im In- und Ausland,<br />

Schiffe, Flugzeuge, Infrastruktur und Private Equity Fonds.<br />

Leistungsprofil der KGAL Gruppe<br />

Die KGAL Gruppe<br />

Funds and Asset Management<br />

Geschlossene Fonds<br />

Publikumsfonds<br />

Private Placements<br />

Fonds für institutionelle Investoren<br />

Assetklassen<br />

Flugzeuge<br />

Immobilien (In- und Ausland)<br />

Private Equity<br />

Schiffe<br />

Infrastruktur<br />

Asset Management<br />

Corporate Solutions<br />

Strukturierte Finanzierungskonzepte<br />

Finanzierungsleasing<br />

Real Estate Portfolio Management<br />

IFRS-/US-GAAP-Modelle<br />

Public Private Partnership (PPP)<br />

Financial Advisory and Engineering<br />

22 I Der Initiator<br />

Asset Management und<br />

Operating-Leasing für Flugzeuge<br />

Dienstleistungen<br />

für Schiffsfonds<br />

Asset Sourcing und Management<br />

für Italien<br />

Asset Sourcing und Management<br />

für Nordamerika<br />

Asset Sourcing und Management<br />

für Österreich und CEE<br />

Strukturierte Finanzierungslösungen<br />

insbesondere für die Lufthansa Gruppe<br />

Strukturierte Finanzierungslösungen<br />

für Unternehmen<br />

Verwaltungsdienstleistungen<br />

Eigenkapitalvertrieb<br />

Bauprojektmanagement<br />

Immobilienservices<br />

IT-Services


Entwicklung Fondsbestand 1)<br />

Anzahl<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

167<br />

43<br />

Fonds insgesamt<br />

Publikumsfonds<br />

186<br />

60<br />

197<br />

64<br />

212<br />

74<br />

79 223<br />

’97 ’98 ’99 ’00 ’01 ’02 ’03 ’04 ’05 ’06<br />

1) Kumulierte Werte<br />

Bis zum 31.12.2007 hat die KGAL zusammen mit ihrer Tochtergesellschaft<br />

ALCAS GmbH insgesamt 308 Beteiligungsangebote<br />

mit einem Gesamtvolumen von rund EUR 23,3 Mrd.<br />

initiiert. Daran haben sich rund <strong>11</strong>2.000 private und institutionelle<br />

Investoren (inklusive Mehrfachzeichnungen) mit<br />

einem Eigenkapital in Höhe von rund EUR 9,8 Mrd. beteiligt.<br />

Insgesamt managt die KGAL rund 1.860 Gesellschaften. Mit<br />

Neuabschlüssen von über EUR 3,3 Mrd. im Jahr 2007 und<br />

einem Investitionsvolumen zu Anschaffungswerten von<br />

rund EUR 30 Mrd. im Bestand zählt die KGAL Gruppe in<br />

Europa zu den leistungsstärksten und erfolgreichsten<br />

Unternehmensgruppen der Branche.<br />

Erfahrung Schiffsfonds<br />

Der Initiator KGAL hat sich in den letzten Jahren zusammen<br />

mit seinen Partnern am Markt für geschlossene Schiffsfonds<br />

etabliert. Insbesondere durch die Kooperation mit V. Ships<br />

Commercial Ltd., Isle of Man, und dem Gemeinschaftsunternehmen<br />

AL Ships GmbH (im Folgenden „AL Ships“) können<br />

dem Investor das technische Know-how des weltgrößten<br />

Schiffsmanagers zusammen mit der Expertise der KGAL bei<br />

der Entwicklung innovativer Finanzlösungen angeboten<br />

werden. Im Rahmen der Kooperation wurden seit 2003 insgesamt<br />

33 Schiffe zu einem Kaufpreisvolumen von über<br />

USD 1,3 Mrd. erworben.<br />

80 235<br />

84 252<br />

91 266<br />

97 273<br />

106 294<br />

308<br />

<strong>11</strong>4<br />

’07<br />

Entwicklung Investitionsvolumen/Eigenkapital 1)<br />

Mrd. EUR<br />

25,0<br />

Investitionsvolumen<br />

22,5 Eigenkapital<br />

20,0<br />

17,5<br />

15,0<br />

12,5<br />

10,0<br />

7,5<br />

5,0<br />

2,5<br />

0<br />

10,3<br />

3,2<br />

<strong>11</strong>,3<br />

3,9<br />

’97 ’98<br />

12,3<br />

4,3<br />

1) Kumulierte Werte<br />

14,3<br />

5,2<br />

15,8<br />

5,9<br />

17,3<br />

6,6<br />

19,1<br />

7,3<br />

’99 ’00 ’01 ’02 ’03 ’04 ’05 ’06 ’07<br />

Gemäß der testierten Leistungsbilanz vom 31.12.2006 wurden<br />

14 Schiffe bereits erfolgreich in sechs operativen Fonds<br />

mit einem Fondsvolumen von umgerechnet rund EUR 373<br />

Mio. und einem Eigenkapital von rund EUR 185 Mio. platziert.<br />

Aufgrund der erfreulichen Marktentwicklung konnten<br />

fünf Schiffe für die Investoren erfolgreich wieder veräußert<br />

werden.<br />

Im Jahr 2007 wurden zwei weitere operative Fonds mit<br />

vier Schiffen und einem Eigenkapital von insgesamt rund<br />

EUR 85,3 Mio. platziert. Neben dem hier vorliegenden Beteiligungsangebot<br />

befinden sich zwei weitere Fonds mit je<br />

zwei Schiffen in Vorbereitung. Zusätzlich wurden zwei<br />

Containerschiffe und acht Produktentanker in den Jahren<br />

2005 und 2006 an Investoren weiterveräußert.<br />

Daneben wurden seit 1985 insgesamt 23 Leasingengagements<br />

im Bereich Schifffahrt von der KGAL /ALCAS GmbH<br />

konzipiert, wovon ein Engagement als Fonds initiiert wurde.<br />

Ein Auszug aus der Leistungsbilanz der KGAL zum<br />

31.12.2006 ist auf Seite 95 ff. abgedruckt. Die Leistungsbilanz<br />

kann in der aktuellen Fassung unter der Telefonnummer<br />

089 64143-427 bestellt oder unter www.kgal.de abgerufen<br />

werden.<br />

20,4<br />

7,8<br />

21,0<br />

8,3<br />

22,5<br />

9,0<br />

23,3<br />

9,8<br />

23


Der Schiffsmarkt<br />

Der wirtschaftliche Erfolg der Beteiligung an dem vorliegenden<br />

Schiffsfonds hängt entscheidend von den Vermarktungsmöglichkeiten<br />

des Schiffes nach Ablauf des Chartervertrages<br />

ab. Als Vermarktungsmöglichkeiten sind in diesem<br />

Zusammenhang die Weitervercharterung und die Veräußerung<br />

zu sehen. Der letztlich erzielbare Beteiligungserfolg ist<br />

daher in hohem Maße von der Entwicklung des Marktes für<br />

Capesize-Bulker/Schüttgutfrachter abhängig. Dieser wird<br />

insbesondere von der Entwicklung der Weltwirtschaft, der<br />

industriellen Produktion, dem Welthandel und der Nachfrage<br />

nach Rohmaterialien und Gütern bestimmt.<br />

Weltwirtschaft<br />

Im Jahr 2006 war mit einem Wachstum von 5,4 % gegenüber<br />

dem Jahr 2005 gemäß Internationalem Währungsfonds<br />

(IWF) erneut ein deutlicher Anstieg der Weltwirtschaft<br />

zu verzeichnen. Das Spitzenjahr 2004 wurde nicht<br />

nur absolut, sondern auch im Hinblick auf die prozentuale<br />

Zuwachsrate übertroffen. Für das Jahr 2007 prognostizierte<br />

der IWF eine Wachstumsrate von 5,2 %. Für die kommenden<br />

Jahre wird mit einem leicht reduzierten Niveau der Zuwachsraten<br />

gerechnet (2008: 4,1 %). Diese Dynamik wird<br />

von China und den weiteren weit überdurchschnittlich<br />

wachsenden Schwellen- und Entwicklungsländern sowie Japan<br />

getragen. In den USA ist dagegen infolge der sogenannten<br />

„Subprime-Krise“ mit einer Abschwächung des Wirtschaftswachstums<br />

zu rechnen.<br />

Der Markt für Schüttgüter<br />

Mit dem Voranschreiten der Industrialisierung in den<br />

Schwellen- und Entwicklungsländern nimmt auch deren Bedarf<br />

an Rohstoffen zu. Da diese Länder nicht in ausreichendem<br />

Maße über die erforderlichen Rohstoffvorkommen verfügen,<br />

sind sie auf den Import angewiesen. An den<br />

Weltrohstoffmärkten und in rohstoffreichen Regionen wie<br />

Brasilien, Südafrika und Australien hat dies zu einem außergewöhnlichen<br />

Boom geführt.<br />

24 I Der Schiffsmarkt<br />

Die seewärtig in sogenannten Bulkern (auch „Schüttgutfrachter“<br />

genannt) transportierten Güter umfassen neben<br />

den „Major Bulks“ wie Kohle, Eisenerz und Getreide auch<br />

eine Reihe „Minor Bulks“. Dazu gehören neben Bauxit und<br />

Phosphatgestein vor allem Produkte wie Reis und Zucker,<br />

Forstprodukte, Stahlprodukte, Düngemittel, andere Mineralerze<br />

und Zement.<br />

Seit 2002 ist ein deutlicher Anstieg der weltweiten Stahlproduktion<br />

von rund 820 Mio. Tonnen auf inzwischen über 1,3<br />

Mrd. Tonnen pro Jahr zu beobachten. Dies entspricht einer<br />

jährlichen Zuwachsrate von ca. 8,1 %. Einen wesentlichen<br />

Anteil an dieser Entwicklung hatte China. Hier stieg seit<br />

2002 die Stahlproduktion um durchschnittlich 22,8 % jährlich<br />

an, so dass rund drei Viertel des Zuwaches der Gesamtproduktion<br />

der vergangenen Jahre in China erfolgte. Nach<br />

Ansicht von Branchenexperten wird der Stahlboom bis ins<br />

nächste Jahrzehnt anhalten. Bis 2015 wird ein jährlicher Anstieg<br />

der Rohstahlproduktion von rund 3 % bis 4 % auf dann<br />

insgesamt 1,7 Mrd. Tonnen prognostiziert. Für die weitere<br />

Entwicklung der Stahlproduktion und entsprechend auch<br />

die damit verknüpften Rohstofftransporte sind die Aussichten<br />

positiv.<br />

Entwicklung der globalen Stahlproduktion<br />

nach regionaler Aufteilung<br />

Mio. Tonnen<br />

1.400<br />

1.200<br />

1.000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

‘96<br />

Asien<br />

Europa/CIS*<br />

‘97 ‘98 ‘99 ‘00 ‘01 ‘02 ‘03 ‘04 ‘05 ‘06 ‘07**<br />

Sonstige (Afrika/Ozeanien/Mittelost)<br />

Nord-/Südamerika<br />

* CIS: Commonwealth of Independent States (Verbund von elf ehemaligen Republiken<br />

der Sowjetunion)<br />

** Schätzung<br />

Quelle: International Iron and Steel Institute (IISI), ISL 2008, Stand Februar 2008


Ähnlich positive Aussichten bestehen auch für den seewärtigen<br />

Handel mit Kohle. Die Nachfrage nach Kohle hat<br />

angesichts des wachsenden Energiebedarfs und der hohen<br />

Öl- und Gaspreise stark zugenommen. Rund 65 % des weltweiten<br />

Kohlebedarfs wird zur Elektrizitätsgewinnung verwendet.<br />

Insgesamt werden für die kommenden Jahre von<br />

Branchenexperten Zuwachsraten von jährlich knapp 4 % im<br />

Seeverkehr mit Kohle erwartet.<br />

Transport und Handel<br />

Typische Seehandelswege von Eisenerz sind von Australien<br />

nach China und Japan sowie von Brasilien nach China und<br />

Europa. Kohle wird größtenteils von Australien nach Südkorea<br />

und China transportiert.<br />

Die Entwicklung der Nachfrage nach Erz und Kohle an den<br />

Weltmärkten bewirkte ein signifikantes Anwachsen der<br />

Transportnachfrage für diese Güter – zum einen durch den<br />

reinen Mengeneffekt, zum anderen auch durch strukturelle<br />

Einflüsse: Weder die Förderkapazitäten der ursprünglichen<br />

Lieferländer für China noch die Hafenanlagen in diesen Ländern<br />

und in China selbst konnten mit diesem Volumenanstieg<br />

mithalten. Ergebnis waren einerseits Kapazitätsengpässe<br />

in den Häfen mit Wartezeiten von teilweise mehreren<br />

Wochen und zum anderen die Notwendigkeit für China,<br />

seinen Bedarf nicht nur aus relativ nahe gelegenen Lieferländern<br />

wie Australien zu decken, sondern auf deutlich weiter<br />

entfernt liegende Förderländer wie Brasilien ausweichen<br />

zu müssen. Beides hatte den Effekt, dass selbst für eine<br />

unveränderte Transportmenge ein erheblich höherer Bedarf<br />

an Schiffsraum erforderlich war, da das einzelne Schiff durch<br />

längere Wege und Wartezeiten viel länger in der Beförderung<br />

einer bestimmten Menge gebunden war. Entsprechend<br />

stieg die Nachfrage nach Schiffsraum überproportional zur<br />

beförderten Menge.<br />

Entwicklung des seewärtigen Handels mit<br />

trockenen Massengütern<br />

Mio. Tonnen<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

‘90 ‘91 ‘92 ‘93 ‘94 ‘95 ‘96 ‘97 ‘98 ‘99 ‘00 ‘01 ‘02 ‘03 ‘04 ‘05 ‘06* ‘07*<br />

Kohle Eisenerz Getreide Minor Bulks<br />

Quelle: Drewry, ISL 2008, Stand Februar 2008<br />

Über den Zeitraum von 1990 bis 2007 stieg der seewärtige<br />

Handel mit Schüttgütern (ohne den Anteil solcher Waren im<br />

Container) im Jahresdurchschnitt um 3,3 %. Hauptwachstumsträger<br />

mit einem durchschnittlichen Zuwachs von<br />

6,3 % pro Jahr war die Kohle. Nach Einschätzung von Marktexperten<br />

wird die Transportleistung in der Massengutschifffahrt<br />

bis 20<strong>11</strong> jährlich um rund 5,2 % wachsen. Zusätzlich<br />

wird prognostiziert, dass die Schüttgüter verstärkt in größeren<br />

Einheiten transportiert werden. So wird nach Einschätzung<br />

von Marktexperten die nachgefragte Transportleistung<br />

für Bulker der Größenklasse Capesize bis 20<strong>11</strong><br />

jährlich um bis zu 6 % zunehmen.<br />

25


Schweissarbeiten im Rumpf eines Schiffes (Bild zeigt nicht das Investitionsobjekt)


Flotte der Capesize-Bulker<br />

Gemessen am bereitgestellten Schiffsraum ist die Flotte<br />

der Bulker nach den Tankern das zweitgrößte Schiffssegment<br />

der Welthandelsflotte. Mit rund 16 % der Schiffe decken<br />

sie mehr als 36 % der Tragfähigkeit der Weltflotte ab.<br />

Insgesamt fuhren im Februar 2008 in der Weltflotte 7.070<br />

Bulker mit einer Gesamttragfähigkeit von rund 382,4 Mio.<br />

dwt (deadweight tons). Das Capesize-Segment (ab 85.000<br />

dwt) umfasste rund 868 Einheiten. Dies entspricht 12,3 %<br />

der Gesamtflotte gemessen an der Anzahl der Schiffe und<br />

37 % gemessen an der Tragfähigkeit.<br />

Aufteilung der Bulkerflotte nach Größensegmenten<br />

(Basis dwt)<br />

Handymax<br />

26 %<br />

Handysize<br />

<strong>11</strong> %<br />

Panamax<br />

26 %<br />

Quelle: ISL 2008, auf Basis LR/Fairplay, Stand Februar 2008<br />

Capesize<br />

37 %<br />

Die Flotte der Capesize-Bulker ist in den letzten zehn Jahren<br />

erheblich gewachsen. Dabei wurde eine deutliche Zweiteilung<br />

erkennbar. Wie in anderen Größenklassen kam es<br />

auch in diesem Segment zu Größenverschiebungen. So ist<br />

der Größenbereich zwischen 85.000 dwt und 100.000 dwt<br />

kaum belegt, da die typische Größe der Capesize-Bulker ab<br />

120.000 dwt beginnt.<br />

Altersstruktur der Flotte der Capesize-Bulker<br />

(Basis dwt)<br />

15 bis 19 Jahre<br />

12,8 %<br />

20 bis 24 Jahre<br />

<strong>11</strong>,6 %<br />

10 bis 14 Jahre<br />

23,5 %<br />

25 Jahre und älter<br />

7,2 %<br />

Quelle: ISL 2008, auf Basis LR/Fairplay, Stand Februar 2008<br />

5 bis 9 Jahre<br />

15,2 %<br />

bis 5 Jahre<br />

29,7 %<br />

Der Auftragsbestand liegt derzeit bei 562 Capesize-Bulkern,<br />

die bis zum Jahr 20<strong>11</strong> zur Ablieferung kommen. Das bedeutet<br />

ein durchschnittliches Wachstum von 14,7 % an neuen<br />

Schiffen pro Jahr. Das hohe Flottenwachstum zeigt die sehr<br />

positive Einschätzung des Marktes hinsichtlich des Bedarfes<br />

für Capesize-Bulker in diesem Marktsegment.<br />

Das Alter der Schiffe zum Zeitpunkt der Verschrottung hängt<br />

vom Markt ab. Bei hohen Charterraten können zum Ablauf<br />

der gewöhnlichen Nutzungsdauer beispielsweise größere<br />

Investitionen wie die Klasseerneuerung vorgenommen werden,<br />

die zu Zeiten niedriger Charterraten nicht mehr wirtschaftlich<br />

sind. Ende der 90er lag das Alter der verschrotteten<br />

Schiffe noch zwischen 22 und 26 Jahren. Vor allem seit<br />

dem Jahr 2003 war eine signifikante Steigerung des Alters<br />

auf derzeit nahezu 32 Jahre bei gleichzeitig deutlichem Rückgang<br />

der Verschrottungszahlen zu beobachten. Da die<br />

Abwrackung nicht auf Dauer verhindert werden kann, wird<br />

in den kommenden Jahren eine anziehende Verschrottungsaktivität<br />

erwartet. Beispielsweise haben im Capesize-Seg-<br />

27


ment bereits 55 Schiffe das Alter von 25 Jahren überschritten.<br />

Diese werden aufgrund der attraktiven Marktverhältnisse<br />

weiterhin betrieben und stellen grundsätzlich Verschrottungspotential<br />

dar.<br />

Neben dem attraktiven Marktniveau hat sich innerhalb der<br />

vergangenen Jahre auch die Kostensituation verändert.<br />

Capesize-Bulker sind, wie alle anderen Schiffe auch, deutlich<br />

teurer in der Anschaffung und im Betrieb geworden. Dies<br />

wirkt sich auch auf das Charterratenniveau aus.<br />

Chartermarkt<br />

Bulker werden typischerweise für sehr kurze Zeiten oder<br />

sogar nur für einzelne Transporte gechartert. Für einen<br />

Großteil der Flotte ist der freie Markt, der sogenannte Spotmarkt,<br />

maßgeblich. Auf diesem ergeben sich die Charterraten<br />

nach dem Verhältnis von kurzfristigem Tonnageangebot<br />

zur Nachfrage nach Transportleistungen.<br />

Aufgrund der hohen Schwankungen im freien Markt werden<br />

Schiffe auch über Zeitcharterverträge betrieben. Die<br />

Zeitcharterraten orientieren sich leicht zeitverzögert und<br />

mit weniger extremen Ausschlägen am freien Markt.<br />

Grundsätzlich können kurzfristige Charterverträge eher an<br />

guten Marktlagen partizipieren. Bei langfristigen Verträgen<br />

wird zumeist eine geringere Charterrate erzielt, da der Charterer<br />

für viele Jahre das Risiko der Frachtratenschwankungen<br />

übernimmt.<br />

Die nachfolgende Grafik stellt den Verlauf der einjährigen<br />

Zeitcharterraten für moderne Capesize-Bulker der Größenklasse<br />

170.000 dwt seit Dezember 2001 dar.<br />

28 I Der Schiffsmarkt<br />

Entwicklung der einjährigen Zeitcharterraten<br />

USD pro Tag<br />

180.000<br />

160.000<br />

140.000<br />

120.000<br />

100.000<br />

80.000<br />

60.000<br />

40.000<br />

20.000<br />

0<br />

Dez 01<br />

Mrz 02<br />

Jun 02<br />

Sep 02<br />

Dez 02<br />

Mrz 03<br />

Jun 03<br />

Sep 03<br />

Dez 03<br />

Mrz 04<br />

Jun 04<br />

Sep 04<br />

Dez 04<br />

Mrz 05<br />

Jun 05<br />

Sep 05<br />

Dez 05<br />

Mrz 06<br />

Jun 06<br />

Sep 06<br />

Dez 06<br />

Mrz 07<br />

Jun 07<br />

Sep 07<br />

Dez 07<br />

Mrz 08<br />

Einjahres-Charterraten für moderne Capesize-Bulker der Größe 170.000 dwt<br />

Mittelwert der letzten fünf Jahre<br />

Anschlusscharterrate nach Ablauf der Festcharter<br />

Quelle: Basisdaten aus Clarkson Research Studies, Stand 27.03.2008<br />

Seit September 2002 ist ein Boom der Fracht- und Charterraten<br />

zu verzeichnen, der zu bislang unerreichten Ratenniveaus<br />

führte: Beispielsweise wurden für moderne Capesize-Bulker<br />

(170.000 dwt) im Jahr 2006 noch einjährige Zeitcharterraten<br />

in Höhe von rund USD 35.000 pro Tag abgeschlossen.<br />

Ende 2007 wurden hingegen historische Höchstraten<br />

von rund USD 170.000 pro Tag erreicht.<br />

Der Durchschnittsverdienst auf Basis von einjährigen Zeitcharterraten<br />

beläuft sich für einen modernen Capesize-<br />

Bulker (170.000 dwt) innerhalb der letzten fünf Jahre auf<br />

rund USD 64.000 pro Tag. Aktuell sind Charterraten in Höhe<br />

von rund USD 136.500 pro Tag erzielbar (Stand 27.03.2008).


Schiff im Dock einer Werft (Bild zeigt nicht das Investitionsobjekt)


Die Werft und das Schiff<br />

Die Werft<br />

Der Capesize-Bulker wird derzeit von der koreanischen<br />

Werft Sungdong Shipbuilding and Marine Engineering Co.<br />

Ltd., Tongyoung (im Folgenden „Sungdong“) gebaut. Die<br />

Werft wurde im Juli 2001 gegründet. Bislang sind bereits 13<br />

Schiffe vom Stapel gelaufen. Das aktuelle Orderbuch umfasst<br />

108 Schiffe. Gemessen an der Produktionskapazität<br />

(cgt, compensated gross tons) rangiert die Werft weltweit<br />

auf Platz 9.<br />

Nr. Schiffswerft Anzahl Gesamt<br />

Schiffe in dwt<br />

1 Hyundai H. I., Südkorea 369 45.004<br />

2 Samsung H. I., Südkorea 226 24.286<br />

3 Daewoo SB, Südkorea 191 27.924<br />

4 Hyundai Mipo, Südkorea 262 10.164<br />

5 Hyundai Samho, Südkorea <strong>11</strong>1 14.584<br />

6 STX Shipbuilding, Südkorea 176 13.810<br />

7 Dalian Shipbld. Ind., China P. R. 123 18.245<br />

8 Jiangnan Changxing, China P. R. 107 13.663<br />

9 Sungdong S. B., Südkorea 108 13.657<br />

10 Waigaoqiao S/Y, China P. R. 86 14.778<br />

Quelle: Clarkson Research Studies, Stand Februar 2008<br />

Die Werft verfügt über moderne Produktionsgebäude mit<br />

erstklassiger Ausrüstung. Zusätzlich zu den Produktionsgebäuden<br />

bestehen vier bewegliche Baufundamente im<br />

Freien sowie zwei sogenannte Trockendocks.<br />

30 I Die Werft und das Schiff<br />

Mit der Zertifizierung nach ISO 9001 erhielt die Werft im<br />

April 2006 eine Bestätigung für ihre standardisierten Maßnahmen<br />

zum Qualitätsmanagement. Für weitere Infos<br />

siehe auch www.isungdong.com.<br />

Zur Wahrung der Interessen der Fondsgesellschaft wurde<br />

die Werft vor Erwerb des Schiffes von einem technischen<br />

Sachverständigen inspiziert, der sich von der Fertigungsqualität<br />

überzeugen konnte. Demnach ist Sungdong mit<br />

den führenden südkoreanischen Werften vergleichbar.<br />

Zudem ist der Capesize-Bulker „SC Lotta“ nicht das erste<br />

Schiff dieser Baureihe. Die Werft kann für den Bau dieses<br />

Schiffes bereits auf die Erfahrungen eines Schwesterschiffes<br />

aufbauen.


Kran mit vormontierter Brücke (Bild zeigt nicht das Investitionsobjekt)


Das Schiff<br />

Bei dem Schiff „SC Lotta“ handelt es sich um einen neuen<br />

Bulker der sogenannten Capesize-Größenklasse.<br />

Mit Kaufvertrag vom 05.02.2008 hat die Fondsgesellschaft<br />

das Schiff von Phoenix Grace S. A., Panama, erworben. Die<br />

Ablieferung des Schiffes an die Fondsgesellschaft erfolgt<br />

nach Werftablieferung des Schiffes an den ursprünglichen<br />

Besteller in dem Zeitraum vom 01.<strong>11</strong>.2008 bis 28.02.2009.<br />

Das Schiff ist voll ausgerüstet und betriebsbereit zu übergeben.<br />

Der Kaufpreis beträgt USD 105 Mio. fällig bei Eigentumsübergang<br />

an die Fondsgesellschaft. Bis zum Eigentumsübergang<br />

bleibt Phoenix Grace S. A. der Vertragspartner<br />

der Werft und wird die Erfüllung des Schiffsbauvertrages<br />

sicherstellen. Zur Wahrung der Interessen der Fondsgesellschaft<br />

überwachen Spezialisten von Clarkson Financial<br />

Services Ltd., London (im Folgenden „Asset-Berater“), die<br />

Bauqualität und termingerechte Ablieferung des Schiffes<br />

vor Ort.<br />

Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages wurde von der<br />

Fondsgesellschaft am 25.02.2008 eine Anzahlung auf ein<br />

Gemeinschaftskonto des Verkäufers und der Fondsgesellschaft<br />

in Höhe von USD 21 Mio. geleistet.<br />

Renommierte Gutachter haben in ihren Wertgutachten vom<br />

07.02.2008 bzw. 29.01.2008 das Schiff (mit Charter) mit<br />

USD <strong>11</strong>8 Mio. bzw. USD <strong>11</strong>9 Mio. bewertet. Die Gutachten<br />

erfolgten auf Basis der vorhandenen Verträge. Die Namen<br />

der Gutachter dürfen aus vertraglichen Gründen nicht<br />

genannt werden.<br />

32 I Die Werft und das Schiff<br />

Technische Beschreibung<br />

Der Capesize-Bulker „SC Lotta“ wird eine Länge von ca.<br />

289 m, eine Breite von ca. 45 m sowie einen Tiefgang von ca.<br />

17,7 m haben.<br />

Das Schiff wird über eine Tragfähigkeit von ca. 170.500 dwt<br />

(deadweight tons) verfügen. In neun voneinander getrennten<br />

Laderäumen kann die „SC Lotta“ insgesamt Ladungen<br />

von rund 191.400 Kubikmetern aufnehmen. Die Schiffsaußenwände<br />

sind speziell verstärkt und somit für den Transport<br />

schwerer Ladung wie z. B. Eisenerz geeignet. Die Beladung<br />

des Schiffes erfolgt über die am Hauptdeck<br />

angebrachten, hydraulisch verschließbaren Ladeluken.<br />

Der Antrieb erfolgt durch eine 6-zylindrige Hauptmaschine<br />

des Herstellers HYUNDAI-B&W. Der Antriebsmotor wirkt<br />

mit einer Leistung von rund 22.920 Kilowatt bei ca. 91 Umdrehungen<br />

pro Minute auf die Schiffsschraube. Damit wird<br />

die „SC Lotta“ im beladenen Zustand eine Dienstgeschwindigkeit<br />

von rund 14,6 Knoten erreichen.


Technisches Datenblatt der „SC Lotta“<br />

Schiffstyp Capesize Bulker<br />

Bauwerft Sungdong Shipbuilding & Marine Engineering Co. Ltd.<br />

Werftablieferung zwischen November 2008 und Februar 2009<br />

voraussichtlich Dezember 2008<br />

Länge über alles ca. 289 m<br />

Länge zwischen den Loten ca. 279 m<br />

Breite ca. 45 m<br />

Höhe bis Hauptdeck ca. 24,1 m<br />

Tiefgang ca. 17,7 m<br />

Flagge voraussichtlich Liberia oder Marshall Islands<br />

Klassifizierungsgesellschaft Lloyd's Register<br />

Klasse + 100A1 Bulk Carrier BC-A, CSR<br />

Hold No. 2,4,6 & 8 my be empty<br />

GRAB (20), ESP, LI, *IWS, ShipRight (CM), + LMC<br />

UMS with descriptive notes Pt. Ht ShipRight (SCM)<br />

Tragfähigkeit ca. 170.500 dwt<br />

Ladekapazität ca. 191.400 m 3<br />

Bruttoregistertonnen ca. 90.500 t<br />

Nettoregistertonnen ca. 59.000 t<br />

Leergewicht (in Tonnen) ca. 25.000 t<br />

Hauptmaschine Hyundai-B & W 6S 70MC<br />

Leistung 22.920 kW bei 91 U/min<br />

Dienstgeschwindigkeit / Verbrauch 14,6 Kn /ca. 56 t pro Tag<br />

Besatzung voraussichtlich 23 Seeleute<br />

33


Heck<br />

Modell der „SC Lotta“<br />

Versorgungskran<br />

Rettungsboot<br />

Ruder<br />

Wasserlinie<br />

34 I Die Werft und das Schiff<br />

Schornstein<br />

Propeller<br />

Mooringwinde<br />

hinten<br />

Signallichtmast<br />

Radarmast<br />

Kommandobrücke<br />

Brückennock<br />

Einsatzboot der<br />

Besatzung<br />

Seilwinde<br />

Kiel<br />

Oberdeck


Laderaum<br />

(Nr. 6 von 9)<br />

Befestigungspoller<br />

Laderaumtrennwand<br />

Lichtmast<br />

verstärkter<br />

Laderaumboden<br />

verstärkte<br />

Aussenhaut<br />

Hubschrauberlandeplatz<br />

Befestigungspoller<br />

Reling<br />

hydraulisch verschließbare<br />

Ladeluke (Nr. 3 von 9)<br />

Seilwinde<br />

Mooringwinde<br />

links<br />

Schiffspoller<br />

Bug<br />

Mooringwinde<br />

rechts<br />

Anlegerkasten<br />

35


Die Bereederung<br />

Der Bereederer<br />

V. Ships (Germany) GmbH & Co. KG, Hamburg (im Folgenden<br />

„V. Ships Germany“) übernimmt die Bereederung des Schiffes.<br />

V. Ships Germany ist mittelbar eine Tochtergesellschaft der<br />

V. Ships Group Ltd. mit Hauptsitz in Monte Carlo, Monaco.<br />

Mit Vertretungen in mehr als 40 Ländern, rund 1.600 Angestellten<br />

an Land und rund 24.000 Seeleuten sowie einer<br />

bereederten Flotte von über 900 Schiffen ist die V. Ships<br />

Gruppe der größte unabhängige Schiffsmanager weltweit.<br />

Neben den Kernkompetenzen Schiffs- und Crew-Management<br />

bietet die V. Ships Gruppe eine breite Dienstleistungspalette<br />

rund um die internationale Schifffahrt an. Für weitere<br />

Informationen siehe auch www.vships.com.<br />

V. Ships Germany hat für seitens der KGAL gemanagte<br />

Gesellschaften insgesamt bereits 20 Schiffe bereedert. Derzeit<br />

umfasst die bereederte Flotte 38 Schiffe, davon 13 für<br />

von der KGAL gemanagte Gesellschaften. Zu den Kunden von<br />

V. Ships Germany gehören neben der KGAL weitere renommierte<br />

Fondsinitiatoren in Deutschland sowie international<br />

ansässige Reedereien. Die von V. Ships Germany bereederte<br />

Flotte ist während der letzten Jahre stetig gewachsen.<br />

36 I Die Bereederung<br />

Bereederte Flotte von V. Ships Germany<br />

Anzahl<br />

VLCC 4<br />

Suezmax 1<br />

Aframax 3<br />

Panamax 4<br />

Handysize 4<br />

Chemical Tanker 1<br />

Tankschiffe 17<br />

6.500 TEU 1<br />

4.250 TEU 3<br />

4.000 TEU 3<br />

3.300 TEU 2<br />

2.700 TEU 1<br />

2.300 TEU 3<br />

1.700 TEU 4<br />

Containerschiffe 17<br />

Mehrzweckschiffe 4<br />

Summe 38<br />

Die von der gesamten V. Ships Gruppe bereederte Flotte umfasst<br />

die unterschiedlichsten Schiffstypen wie beispielsweise:<br />

Containerschiffe<br />

Mehrzweckschiffe<br />

Tanker<br />

Chemikalientanker<br />

Bulkcarrier<br />

Passagierschiffe<br />

Fähren.


Die V. Ships Gruppe bietet zusätzlich zum Schiffsmanagement<br />

eine breite Dienstleistungspalette rund um die Schifffahrt<br />

an. Dazu gehören unter anderem:<br />

die Ausbildung und die laufende Betreuung der Seeleute,<br />

die Befrachtung von Schiffen,<br />

Beratungsleistungen im Schifffahrtsbereich für Kunden<br />

wie Schiffseigentümer, Schiffsbetreiber, Finanzinstitute,<br />

Versicherungen und Regierungsstellen,<br />

Beratung bei Schiffsankauf/ -verkauf,<br />

Schiffsbauberatung,<br />

Schiffsbauüberwachung,<br />

Finanzierungsberatung.<br />

Aufgrund ihrer Größe verfügt die V. Ships Gruppe über einen<br />

exzellenten Ressourcenzugang, eine umfassende Marktkenntnis<br />

und die Infrastruktur zum Betrieb international<br />

operierender Schiffe. Die V. Ships Gruppe wurde 1984 in<br />

Monaco gegründet. Die Ursprünge der Gruppe gehen<br />

jedoch auf die 1933 gegründete Vlasov Gruppe zurück, die<br />

anfänglich in der Linienschifffahrt tätig war. Insbesondere<br />

durch kontinuierliche Weiterentwicklung der schifffahrtsbezogenen<br />

Dienstleistungen und aufgrund von Zukäufen<br />

hat sich die V. Ships Gruppe zum weltgrößten Schiffsmanager<br />

entwickelt.<br />

Exponent Private Equity 50 %<br />

Management 50 %<br />

mittelbare<br />

Beteiligung<br />

zu 100 %<br />

V. Ships Commercial<br />

Limited<br />

100 %<br />

V. Group Limited<br />

mittelbare<br />

Beteiligung<br />

zu 100 %<br />

V. Ships Group<br />

Limited<br />

mittelbare<br />

Beteiligung<br />

zu 100 %<br />

V. Ships (Germany)<br />

GmbH & Co. KG<br />

37


Ansicht der Innenwand eines Schiffes (Bild zeigt nicht das Investitionsobjekt)


Arbeitsriese<br />

289 Meter lang, nur einen Meter kürzer als der Eiffelturm, wird die „SC Lotta“ sein. Die Höhe der<br />

Laderaumwand beträgt rund 23,5 Meter. Allein rund 90.000 Liter Farbe werden für den Anstrich der<br />

Außenhaut benötigt.


Bereederungsvertrag<br />

Vertragsgegenstand<br />

V. Ships Germany hat sich im Bereederungsvertrag gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft zur technisch-nautischen Führung<br />

des Schiffes verpflichtet.<br />

In diesem Rahmen ist V. Ships Germany als Schiffsmanager<br />

berechtigt und verpflichtet, für Rechnung der Fondsgesellschaft<br />

sämtliche Handlungen vorzunehmen, die nach eigener<br />

Einschätzung zur sorgfältigen und ordnungsgemäßen<br />

Bereederung des Schiffes erforderlich sind. Hierbei übernimmt<br />

V. Ships Germany insbesondere folgende Aufgaben:<br />

Bemannung des Schiffes: Auswahl, Einstellung und Überwachung<br />

von qualifizierten und lizenzierten Schiffsbesatzungen<br />

einschließlich Kapitänen und Offizieren<br />

Technisches Management: Herstellung und Aufrechterhaltung<br />

der zum sicheren Betrieb als Capesize-Bulker<br />

erforderlichen technischen Funktionsfähigkeit des Schiffes,<br />

insbesondere Überwachung des Zustands des Schiffes,<br />

Organisation und Durchführung von erforderlichen<br />

Instandhaltungs-, Reparatur- und Klassearbeiten, Einkauf<br />

von Ersatzteilen, Schmierölen etc., Entwicklung und Umsetzung<br />

eines Sicherheitsmanagementsystems<br />

Versicherungen: Abschluss und Aufrechterhaltung der<br />

Versicherungen für Schiff und Ausrüstung<br />

Buchführung, Rechnungslegung, Budgetierung, Reporting:<br />

Erfassen aller bei der Bereederung anfallenden Kosten<br />

und Ausgaben, regelmäßige Berichte an die Fondsgesellschaft,<br />

Erstellung des von der Fondsgesellschaft<br />

jährlich zu genehmigenden Budgets am 01.<strong>11</strong>. jeden<br />

Jahres für das Folgejahr, quartalsweiser Abgleich von budgetierten<br />

und tatsächlich angefallenen Kosten, Informationspflicht<br />

bei eventuellen Überschreitungen des vereinbarten<br />

Budgets sowie bei außergewöhnlichen, nicht<br />

budgetierten Kosten von über USD 50.000<br />

40 I Die Bereederung<br />

Gesetzliche Bestimmungen: Einhaltung der für den<br />

Schiffsbetrieb vorgeschriebenen gesetzlichen Bestimmungen<br />

des Registerstaates und des jeweils örtlich anwendbaren<br />

Rechts, soweit dies V. Ships Germany möglich ist<br />

V. Ships Germany hat sich verpflichtet, die Bereederung in<br />

der Art und Weise durchzuführen, dass insoweit die Voraussetzungen<br />

zur Besteuerung nach der Tonnage (§ 5a EStG)<br />

erfüllt werden.<br />

Bereederungsgebühr<br />

V. Ships Germany erhält für die beschriebenen Dienstleistungen<br />

eine jährliche Gebühr in Höhe von USD 130.000,<br />

zahlbar in monatlichen Raten. Ab 01.01.2010 wird diese<br />

Gebühr mit 3,0 % p. a. indexiert. Die Bereederungsgebühr<br />

wird bis drei Monate nach Beendigung des Vertrages<br />

gezahlt. Für die Einrichtung der technischen Bereederung<br />

erhält V. Ships Germany zusätzlich USD 20.000 mit Ablieferung<br />

des Schiffes.<br />

Laufzeit<br />

Der Bereederungsvertrag beginnt mit der Übernahme des<br />

Schiffes durch die Fondsgesellschaft und ist bis zum Verkauf<br />

des Schiffes fest abgeschlossen. Der Vertrag ist während seiner<br />

Laufzeit nicht kündbar. V. Ships Germany hat ein außerordentliches<br />

Kündigungsrecht, wenn die Fondsgesellschaft<br />

wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen trotz Aufforderung<br />

nicht nachkommt oder das Schiff von der finanzierenden<br />

Bank in Besitz genommen wird. Die Fondsgesellschaft<br />

hat ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn V. Ships<br />

Germany wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen trotz<br />

Aufforderung nicht nachkommt.<br />

Haftung<br />

Die Haftung von V. Ships Germany aus dem Bereederungsvertrag<br />

ist branchenüblich auf das Zehnfache der jährlichen<br />

Bereederungsgebühr begrenzt.


Schweissarbeiten am Außenrumpf eines Schiffes (Bild zeigt nicht das Investitionsobjekt)


Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />

Der Bereederungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Auseinandersetzungen<br />

zwischen den Parteien sind nach der<br />

Schiedsgerichtsordnung der German Maritime Arbitration<br />

Association in Hamburg auszutragen.<br />

Versicherungen<br />

V. Ships Germany hat das Schiff während der gesamten<br />

Fondslaufzeit entsprechend den Maßstäben eines sorgfältigen,<br />

ordentlichen Reeders branchenüblich für Kasko- und<br />

Haftpflichtschäden zu versichern. Umfang, Deckungshöhe<br />

und Selbstbehalte der Versicherungen werden dabei in<br />

Absprache mit der Fondsgesellschaft unter Berücksichtigung<br />

der jeweiligen Marktlage festgelegt.<br />

Kasko- und Maschinenversicherungen (Hull & Machinery<br />

Insurances) decken schwerpunktmäßig Schäden am eigenen<br />

Schiff, Ausrüstungen und Maschinen. Gedeckt sind je<br />

nach Versicherung auch Schadenersatzansprüche Dritter<br />

aus Kollisionen sowie eventuelle Bergungskosten oder Hilfeleistungen<br />

Dritter nach einer Kollision. Vorbehaltlich der<br />

Selbstbehalte soll die Deckungshöhe für den Fall des Totalverlustes<br />

ausreichen, um die aufgenommenen Darlehen<br />

sowie die ausstehenden Eigenkapitaleinlagen der Investoren<br />

zurückzuführen. Kaskoschäden infolge von Krieg oder<br />

Terrorismus werden durch gesonderte Versicherungen abgedeckt.<br />

Seehaftpflichtversicherungen (Protection & Indemnity Insurances,<br />

P & I) decken grundsätzlich die sich aus dem Schiffsbetrieb<br />

ergebenden Risiken vorbehaltlich des Selbstbehaltes<br />

und der Deckungsgrenzen ab. Hierzu zählen z. B. die außervertraglichen<br />

Haftungsrisiken für Personenschäden, Sachschäden<br />

und Umweltschäden, aber auch die Haftungsrisiken<br />

für Schäden an der Ladung.<br />

42 I Die Bereederung<br />

Die Versicherung erfolgt typischerweise über eine Mitgliedschaft<br />

in einem P & I Club, ähnlich einem Versicherungsverein<br />

auf Gegenseitigkeit, der die zur Deckung der Entschädigungsleistungen<br />

erforderlichen Beiträge im Umlageverfahren<br />

erhebt.<br />

Betriebsausfallversicherungen (Loss of Hire Insurances)<br />

ersetzen vorbehaltlich eines Selbstbehaltes in bestimmten<br />

Fällen, in welchen der Charterer nicht zur Zahlung der Charterraten<br />

verpflichtet ist, die ausgefallenen Raten für einen<br />

festgelegten Zeitraum.<br />

Flaggenführung<br />

Das Schiff soll bei Ablieferung an die Fondsgesellschaft im<br />

Hamburger Seeschiffsregister eingetragen und voraussichtlich<br />

nach den Marshall Islands oder Liberia ausgeflaggt werden.<br />

Die für die Ausflaggung erforderliche Genehmigung<br />

durch das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie liegt<br />

noch nicht vor.<br />

Die jeweilige Genehmigung zur Ausflaggung kann grundsätzlich<br />

nach Erteilung jederzeit widerrufen werden und ist<br />

alle zwei Jahre neu zu beantragen.


Die Charter<br />

Mit dem Erwerb der „SC Lotta“ hat die Fondsgesellschaft<br />

einen bereits abgeschlossenen Chartervertrag mit Kleimar<br />

N.V. (im Folgenden „Kleimar“) übernommen. Kleimar ist eine<br />

100%ige Tochtergesellschaft der Navios Maritime Holdings<br />

Inc. (im Folgenden „Navios“). Navios hat sich verpflichtet,<br />

dafür Sorge zu tragen, dass Kleimar den Chartervertrag vollständig<br />

und während der gesamten Laufzeit erfüllen wird.<br />

Navios Maritime Holdings Inc.<br />

Das Unternehmen Navios Maritime Holdings Inc., registriert<br />

in Marshall Islands und mit Sitz in Connecticut, USA, ist ein<br />

weltweit agierendes Schifffahrtsunternehmen für den<br />

Transport von Schüttgut. Navios wurde im Jahr 1954 von<br />

der United States Steel Corporation zur Sicherung der eigenen<br />

Eisenerzversorgung von Venezuela nach Kanada und<br />

USA gegründet.<br />

Navios hat sich auf den seewärtigen Transport von Rohstoffen<br />

und landwirtschaftlichen Produkten spezialisiert. Navios<br />

transportiert eine Vielzahl von verschiedenen Schüttgütern,<br />

insbesondere aber Eisenerz, Kohle und Getreide.<br />

Im Jahr 2005 wurde Navios an das Unternehmen International<br />

Shipping Enterprise verkauft, welches durch eine griechische<br />

Reederfamilie kontrolliert wird. Navios ist seit Februar<br />

2007 an der New Yorker Börse unter dem Kürzel NM<br />

gelistet.<br />

Navios hat im Zuge seiner Expansion im Februar 2007 die<br />

Anteile von Kleimar N.V. übernommen. Kleimar N.V. mit Sitz<br />

in Antwerpen wurde 1993 gegründet, betreibt eine Flotte<br />

von Panamax- und Capesize-Bulkern und verfügt über umfangreiche<br />

Beförderungsverträge (sogenannte COAs, Contract<br />

of Affreightments), einen Großteil davon auf Transportrouten<br />

nach China.<br />

Navios plant seine Geschäftsfelder im maritimen Transport<br />

von Schüttgütern weiter auszubauen. Im Januar 2008 konnte<br />

mit der Investition in Hafenanlagen in Südamerika (Uruguay)<br />

der Zugang zu Rohstoffen verbessert werden.<br />

Die Unternehmensgruppe ist mit Büros in Piraeus (Griechenland),<br />

in South Norwalk (Connecticut, USA), in Montevideo<br />

(Uruguay) sowie in Antwerpen (Belgien) vertreten.<br />

Zur Flotte von Navios gehören derzeit insgesamt 33 Schiffe<br />

(Stand Januar 2008), vorwiegend Bulker, die auf weltweiten<br />

Routen betrieben werden. Die Gesamtkapazität der Flotte<br />

beträgt rund 2,7 Mio. dwt und hat ein Durchschnittsalter<br />

von ca. 4,1 Jahren. Ungefähr die Hälfte der Schiffe befindet<br />

sich im Eigentum der Unternehmensgruppe. Zur Erweiterung<br />

der bestehenden Flotte hat Navios Neubauaufträge<br />

zum Bau von acht weiteren Capesize-Bulkern mit einer<br />

Gesamtkapazität in Höhe von rund 1,4 Mio. dwt abgeschlossen,<br />

die in den Jahren 2009 / 2010 abgeliefert werden.<br />

Ein Blick auf die wirtschaftlichen Rahmendaten von Navios<br />

zeigt für das Geschäftsjahr 2007 eine erfreuliche Entwicklung<br />

auf. Der Konzernumsatz konnte von rund USD 206 Mio.<br />

(Jahr 2006) auf rund USD 758 Mio. (Jahr 2007) erhöht<br />

werden. Der Jahresüberschuss erhöhte sich von rund<br />

USD 21,0 Mio. (Jahr 2006) auf rund USD 271,0 Mio. (Jahr<br />

2007).<br />

Die Charter I 43


Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmendaten von<br />

Navios Maritime Holdings Inc. in Mio. USD<br />

Jahr 2007 2006 2005<br />

Konzernumsatz 758,42 205,97 235,01<br />

Jahresüberschuss 271,00 21,07 53,50<br />

Bilanzsumme 1.971,00 944,78 789,38<br />

Eigenkapital 769,20 274,22 207,76<br />

Eigenkapitalquote 39 % 29 % 26 %<br />

Quellen: Navios Maritime Holdings Inc. Reports Financial Results Year Ended December<br />

2007, Dynamar B.V.<br />

Die international renommierten Schifffahrtsexperten von<br />

Dynamar B.V. bewerten in ihrem Gutachten vom 25.01.2008<br />

die Bonität von Navios auf einer Skala von 1 (geringes Risiko)<br />

bis 10 (hohes Risiko) mit der Note 3.<br />

Die Angaben wurden dem Internetauftritt der Navios Maritime<br />

Holdings Inc. unter www.navios.com und dem Gutachten<br />

von Dynamar B.V. entnommen.<br />

Der Chartervertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit dem Kauf des Schiffes einen<br />

Zeit-Chartervertrag übernommen. Dieser verpflichtet die<br />

Fondsgesellschaft, das Schiff in technisch und personell voll<br />

ausgerüstetem und betriebsbereitem Zustand dem Charterer<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

Laufzeit<br />

Die Laufzeit des Chartervertrages beginnt mit Werftablieferung<br />

des Schiffes zwischen November 2008 und Februar<br />

2009 und beträgt zwischen 57,5 und 62,5 Monaten nach<br />

Wahl des Charterers.<br />

44 I Die Charter<br />

Der Chartervertrag ist während der Laufzeit nur aus wichtigem<br />

Grund kündbar, wie z. B. bei kriegerischen Auseinandersetzungen<br />

zwischen den USA, Rußland, Großbritannien, der<br />

VR China und /oder weiteren im Chartervertrag jeweils<br />

einzeln aufgeführten Ländern sowie bei einer Überschreitung<br />

der im Chartervertrag vereinbarten maximalen Liegezeit<br />

von 60 Tagen jährlich.<br />

Charterrate<br />

Die Charterrate beträgt USD 47.250 pro Tag während der<br />

Laufzeit des Chartervertrages. Sie ist abzüglich einer<br />

Kommission in Höhe von 1,25 % der Bruttocharterrate an<br />

H. Clarkson & Co. Ltd., London, sowie abzüglich einer Kommission<br />

in Höhe von 2,5 % der Bruttocharterrate an den<br />

Charterer, an die Fondsgesellschaft zahlbar. Die Nettocharterrate<br />

beträgt somit USD 45.478,13 pro Tag.<br />

Liege-/ Betriebsaufallzeiten<br />

Der Charterer ist zur Zahlung der täglichen Charterraten<br />

nicht verpflichtet, wenn und solange das Schiff aus Gründen,<br />

die im Verantwortungsbereich der Fondsgesellschaft<br />

oder der Schiffsbesatzung liegen, nicht zum Transport zur<br />

Verfügung steht. Dies wäre beispielsweise der Fall bei Schäden<br />

an dem Schiff oder dessen Ausrüstung, Reparaturund<br />

/oder Klassearbeiten an dem Schiff, vermeidbaren Umwegen,<br />

Festliegen des Schiffes sowie Verzögerungen aufgrund<br />

von Fehlern des Kapitäns und der Schiffsbesatzung<br />

oder Mängeln des Schiffes.<br />

Zur teilweisen Absicherung dieses sogenannten Off-Hire-<br />

Risikos wird der Bereederer für die Fondsgesellschaft eine<br />

Charterausfallversicherung abschliessen, welche vorbehaltlich<br />

eines Selbstbehaltes die ausgefallenen Raten für einen<br />

festgelegten Zeitraum ersetzt. Der Charterer hat das Recht,<br />

den Chartervertrag um die Liege- bzw. Betriebsausfallzeiten<br />

zu verlängern.


Betriebskosten<br />

Die Fondsgesellschaft hat grundsätzlich die Betriebskosten<br />

des Schiffes, insbesondere Kosten für Bemannung, Ausrüstung,<br />

Versicherungen sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten,<br />

zu tragen. Reiseabhängige Kosten dagegen wie z. B.<br />

Treibstoffkosten, Hafen-, Kanal-, Lotsen- und Schleppgebühren<br />

sind vom Charterer zu übernehmen, soweit sie nicht von<br />

der Fondsgesellschaft, dem Kapitän oder der Schiffsbesatzung<br />

veranlasst worden sind.<br />

Einsatzgebiet<br />

Der Charterer ist berechtigt, das Schiff im Rahmen der durch<br />

die Versicherung gedeckten Einsatzgebiete weltweit für<br />

Fahrten zwischen sicheren Häfen zu nutzen. Gebiete und<br />

Orte, die z. B. unter einem Embargo der UNO stehen oder<br />

Kriegsgebiete sowie weitere im Chartervertrag explizit aufgeführte<br />

Länder, wie z. B. Kuba, Albanien, Nordkorea oder<br />

Irak dürfen nicht angelaufen werden.<br />

Modell der „SC Lotta“<br />

Haftung<br />

Die Fondsgesellschaft haftet gegenüber dem Charterer<br />

grundsätzlich für sämtliche Schäden, die von ihr, dem Kapitän<br />

oder der Schiffsbesatzung schuldhaft verursacht werden.<br />

Darüber hinaus haftet sie für sämtliche Personenschäden<br />

auf dem Schiff, und zwar auch dann, wenn die<br />

Schiffsbesatzung zum Zeitpunkt der Schadenverursachung<br />

als Bedienstete des Charterers tätig ist.<br />

Anwendbares Recht /Gerichtsstand<br />

Auf den Chartervertrag findet englisches Recht Anwendung.<br />

Rechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien<br />

sind vor einem Schiedsgericht in London auszutragen.<br />

45


Schiffsschraube und Ruder (links im Bild; Bild zeigt nicht das Investitionsobjekt)


Schwerstarbeiter<br />

Für Antriebsleistungen von ca. 80 Megawatt werden Schiffsschrauben mit rund 100 Tonnen Stückgewicht<br />

und ca. 10 Meter Durchmesser benötigt. Die Flügelspitzen rotieren mit bis zu 45 Metern pro<br />

Sekunde. Während einer Seereise dreht sich der Propeller täglich bis zu 140.000 Mal, um die durch<br />

die Hauptmaschine erzeugte Leistung in Vortrieb und Geschwindigkeit umzusetzen. Schiffspropeller<br />

sind Schwerstarbeiter – und sie sind treu: Im Normalfall sind sie vom Bau bis zur Verschrottung fest<br />

mit dem Schiff verbunden.


Die Investition und Finanzierung<br />

Investitions- und Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft (Prognose, Stand: 27.03.2008)<br />

Investition US-Dollar in % des Gesamt- in % des Kommanditinvestitionsvolumen<br />

kapitals inklusive Agio<br />

(Mittelverwendung)<br />

Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten 170,4 %<br />

(1) Kaufpreis Schiff 105.000.000 83,3 %<br />

(2) Übernahmekosten 800.000 0,6 %<br />

(3) Kauf- und Chartervertragsvermittlung 1.575.000 1,3 %<br />

Fondsabhängige Vergütungen 24,6 %<br />

(4) Fremdkapitalvermittlung 400.000 0,3 %<br />

(5) Eigenkapitalvermittlung (inklusive Agio) 8.400.000 6,7 %<br />

(6) Einzahlungs- und Platzierungsgarantie 1.200.000 1,0 %<br />

(7) Beratung 20.000 0,0 %<br />

(8) Konzeptionierung und Arrangierung 5.455.000 4,3 %<br />

Fondsabhängige Nebenkosten 2,5 %<br />

(9) Zinsen 659.844 0,5 %<br />

(10) Sonstige Anlaufkosten 900.000 0,7 %<br />

Investitionskosten 124.409.844 98,7 % 197,5 %<br />

(<strong>11</strong>) Liquiditätsreserve 1.590.156 1,3 % 2,5 %<br />

Gesamtinvestitionsvolumen 126.000.000 100,0 % 200,0 %<br />

Finanzierung<br />

(12) Kommanditkapital 60.000.000 47,6 %<br />

(13) Agio 3.000.000 2,4 %<br />

(14) Fremdkapital 63.000.000 50,0 %<br />

Gesamtfinanzierungsvolumen 126.000.000 100,0 %<br />

Alle Angaben in US-Dollar. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte automatische Auf- und Abrundungen.<br />

Die Eigentumsübernahme des Schiffes wurde zum 28.02.2009 unterstellt.<br />

48 I Die Investition und Finanzierung


Der Investitions- und Finanzierungsplan unterstellt die Ablieferung<br />

des Schiffes zum 28.02.2009.<br />

(1) Kaufpreis Schiff<br />

Die Fondsgesellschaft erwirbt das Schiff zu einem Kaufpreis<br />

von USD 105,0 Mio.<br />

(2) Übernahmekosten<br />

Die Übernahmekosten insbesondere für den Transport der<br />

Besatzung, Schmiermittel, Zusatzausrüstung, Wartung, Bauüberwachung<br />

werden mit USD 800.000 budgetiert.<br />

(3) Kauf- und Chartervertragsvermittlung<br />

Mit der Vermittlung des Kauf- und Chartervertrages<br />

wurde Clarkson Financial Services Ltd. beauftragt. Clarkson<br />

Financial Services Ltd. erhält hierfür eine Vermittlungskommission<br />

in Höhe von 1,5 % des Kaufpreises, insgesamt<br />

USD 1.575.000.<br />

(4) Fremdkapitalvermittlung<br />

Mit der Vermittlung der benötigten langfristigen Fremdmittel<br />

wurde die ALCAS beauftragt. Sie erhält hierfür eine<br />

Gebühr in Höhe von USD 400.000.<br />

(5) Eigenkapitalvermittlung (inklusive Agio)<br />

Für die Beschaffung des Eigenkapitals in Höhe von USD 60,0<br />

Mio. sowie die dafür erforderlichen Marketingmaßnahmen<br />

erhalten die ALCAS und die weiteren Vertriebspartner von<br />

der Fondsgesellschaft ein fixes Entgelt in Höhe von insgesamt<br />

USD 8.400.000. Dies entspricht einem Betrag in Höhe<br />

von rund 13,3 % bezogen auf das Kommanditkapital inklusive<br />

Agio. Das Agio wird vollständig zur Finanzierung eines<br />

Teils dieses Entgelts verwendet.<br />

Dabei ist es möglich, dass einzelne Vertriebspartner für ihre<br />

Vermittlungstätigkeit von der Fondsgesellschaft, der KGAL<br />

oder sonstigen Dritten insgesamt als Entgelt einen Betrag in<br />

Höhe von über 13,3 % des Kommanditkapitals inklusive Agio<br />

erhalten.<br />

(6) Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

Für die Einzahlungs- und Platzierungsgarantie erhält die<br />

KGAL eine Gebühr in Höhe von 2 % des einzuwerbenden<br />

Kommanditkapitals.<br />

(7) Beratung<br />

Die AL Ships GmbH wurde beauftragt, die Fondsgesellschaft<br />

bei der Auswahl geeigneter Schiffe zu beraten. Dafür erhält<br />

sie ein Entgelt in Höhe von insgesamt USD 20.000.<br />

(8) Konzeptionierung und Arrangierung<br />

Die KGAL wurde beauftragt die Konzeption zu erstellen. Zusätzlich<br />

wurde die KGAL mit der Arrangierung der Investitionen<br />

und der Finanzierung der Fondsgesellschaft beauftragt.<br />

Dafür erhält sie ein Entgelt in Höhe von USD 5.455.000.<br />

(9) Zinsen<br />

Hierbei handelt es sich um Zinsen für die Vorfinanzierung<br />

der Kaufpreisanzahlung und der Drittkosten in Höhe von<br />

insgesamt USD 21,25 Mio. bis zum Eigentumsübergang.<br />

Diese Finanzierung wird über eine Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

der Hamburger Sparkasse AG bereitgestellt und<br />

auf variabler Zinsbasis (USD-Libor zuzüglich einer Marge<br />

von 0,70 % p. a.) aufgenommen. Es wurde für den Zeitraum<br />

von Anzahlung (25.02.2008) bis voraussichtlicher Eigentumsübernahme<br />

(29.02.2009) ein Zinssatz (inklusive Marge)<br />

in Höhe von 5,5 % p. a. unterstellt. Nach den Regelungen des<br />

Kaufvertrages erhält der Käufer nach Auflösung des Anzahlungskontos<br />

die Zinserträge, hierzu wurde ein Anlagezins in<br />

Höhe von 2,5 % p. a. unterstellt.<br />

49


Gesamthöhe der Provisionen<br />

Die Gesamthöhe der Provisionen gemäß Ziffern (4) bis (8)<br />

beträgt rund USD 15,5 Mio. bei einem Fondsvolumen von<br />

USD 126,0 Mio.<br />

(10) Sonstige Anlaufkosten<br />

In den sonstigen Anlaufkosten in Höhe von USD 900.000<br />

sind geschätzte Aufwendungen für Registrierung, externe<br />

Steuer- und Rechtsberatung, Hypothekenbestellung, Druck<br />

und Gutachten des Beteiligungsangebotes, Bankgebühren<br />

für das langfristige Darlehen, Einrichtung der technischen<br />

Bereederung, Vertriebsmaterialien sowie eine Reserve für<br />

unvorhergesehene Kosten enthalten.<br />

(<strong>11</strong>) Liquiditätsreserve<br />

Die Liquiditätsreserve in Höhe von anfänglich USD 1.590.156<br />

dient als Risikopuffer für Einnahme- und Ausgabeschwankungen.<br />

(12) Kommanditkapital<br />

Das erforderliche Kommanditkapital der Fondsgesellschaft<br />

beträgt insgesamt USD 60,0 Mio.<br />

(13) Agio<br />

Auf das gesamte einzuwerbende Kommanditkapital ist ein<br />

Agio in Höhe von 5 % (USD 3,0 Mio.) einzuzahlen, welches<br />

für die Eigenkapitalvermittlung verwendet wird.<br />

50 I Die Investition und Finanzierung<br />

(14) Fremdkapital<br />

Die Nettoeinnahmen alleine sind nicht ausreichend für die<br />

Realisierung des Projektes. Es bedarf hierzu der zusätzlichen<br />

Aufnahme von Fremdkapital.<br />

Die KFW IPEX Bank GmbH wird der Fondsgesellschaft zur<br />

Finanzierung des Schiffes voraussichtlich ein Schiffshypothekendarlehen<br />

in Höhe von insgesamt USD 63,0 Mio. bereitstellen.<br />

Das Darlehen wird bei Übernahme des Schiffes<br />

ausbezahlt. Die Laufzeit des Darlehens endet zwölf Jahre<br />

nach Auszahlung.<br />

Die Zinsen wurden vom 31.12.2008 bis zum 31.12.2013 mit<br />

5,24 % p. a. fixiert (vgl. nachstehende Tabelle).<br />

Finanzierung<br />

Gesamtdarlehensbetrag USD 63.000.000<br />

Zinsfestschreibung 31.12.2008 – 31.12.2013<br />

Zinssatz inklusive Marge 5,24 % p. a.<br />

prognostizierte Rückführung 31.12.2023<br />

Tilgung halbjährlich, erstmalig am 30.06.2009<br />

Die Höhe der jeweiligen Tilgungen können der Ziffer (9) in<br />

der Liquiditätsrechnung der Fondsgesellschaft (vgl. hierzu<br />

Kapitel „Die Prognoserechnung“, Seite 52 ff.) entnommen<br />

werden.<br />

Sämtliche im Investitions- und Finanzierungsplan genannten<br />

Beträge sind ohne Umsatzsteuer kalkuliert. Sofern diese<br />

dennoch anfällt und der Vorsteuerabzug nicht möglich ist,<br />

muss sie von der Fondsgesellschaft aus der Liquiditätsreserve<br />

getragen werden.


Schiff an einer Kaianlage (Bild zeigt nicht das Investitionsobjekt)


Die Prognoserechnung<br />

Liquiditätsrechnung der Fondsgesellschaft in Tausend US-Dollar (Prognose; Stand: 27.03.2008)<br />

(1) Kommanditkapital und Agio 5 % 63.000<br />

(2) Bankdarlehen 63.000<br />

52 I Die Prognoserechnung<br />

Investition 31.12.2009 31.12.2010 31.12.20<strong>11</strong> 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016<br />

(3) Einnahmen aus Charterraten 13.552 16.372 16.372 16.372 16.372 13.723 13.680 13.680<br />

(4) Veräußerungserlös<br />

Summe Einnahmen 126.000 13.552 16.372 16.372 16.372 16.372 13.723 13.680 13.680<br />

(5) Kaufpreis 105.000<br />

(6) Anlaufkosten 19.410<br />

(7) Betriebskosten 1.836 2.256 2.323 2.400 2.465 2.539 2.615 2.701<br />

(8) Dry Docking 1.000<br />

(9) Tilgung 3.900 5.800 6.400 6.700 5.500 3.500 3.400 3.400<br />

(10) Zinsausgaben 2.754 3.062 2.746 2.409 2.062 2.572 2.307 2.055<br />

(<strong>11</strong>) Bereederungs- und Verwaltungsgebühr 436 536 552 568 585 717 758 776<br />

(12) Laufende Kosten 42 52 53 55 56 58 60 61<br />

Summe Ausgaben 124.410 8.968 <strong>11</strong>.705 12.074 12.131 10.668 10.385 9.140 8.993<br />

(13) Stand der Liquiditätsreserve 1.590 1.675 1.842 1.640 1.381 2.585 1.423 1.463 1.650<br />

(14) Liquiditätsüberschuss 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500<br />

Stand Bankdarlehen 63.000 59.100 53.300 46.900 40.200 34.700 31.200 27.800 24.400<br />

Off-Hire Tage 8 5 5 6 5 15 5 6<br />

(15) Steuerliches Ergebnis nach § 5a EStG 1) 100 120 120 120 120 120 120 120<br />

Liquiditätsrechnung für eine Beteiligung in Höhe von USD 100.000 (Prognose; Stand: 27.03.2008)<br />

Kommanditeinlage und Agio 5 % 2) 105.000<br />

31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.20<strong>11</strong> 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016<br />

(16) Ausschüttungen / Entnahmen (vor Steuern) 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500<br />

in % der Kapitaleinlage 3) 7,5 % 7,5 % 7,5 % 7,5 % 7,5 % 7,5 % 7,5 % 7,5 %<br />

davon Kapitalrückzahlung 7.500 7.500 7.500 3.520 0 3.338 3.470 3.226<br />

davon Ergebnis 0 0 0 3.980 7.500 4.162 4.030 4.274<br />

Liquidität aus der Beteiligung (vor Steuern) - 105.000 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500<br />

kumulierte Liquidität (vor Steuern) - 105.000 - 97.500 - 90.000 - 82.500 - 75.000 - 67.500 - 60.000 - 52.500 - 45.000<br />

(17) Steuerliches Ergebnis des Investors 1) 167 199 199 200 199 199 199 200<br />

in % der Kapitaleinlage 0,17 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % 0,20 %<br />

(18) Einkommensteuerwirkung 4) - 74 - 88 - 88 - 89 - 88 - 88 - 88 - 89<br />

Liquidität aus der Beteiligung (nach Steuern) 4) - 105.000 7.426 7.412 7.412 7.4<strong>11</strong> 7.412 7.412 7.412 7.4<strong>11</strong><br />

kumulierte Liquidität (nach Steuern) - 105.000 - 97.574 - 90.162 - 82.751 - 75.339 - 67.928 - 60.516 - 53.104 - 45.693<br />

Alle Angaben bei der Liquiditätsrechnung der Gesellschaft in Tausend US-Dollar. Alle Angaben bei der Liquiditätsrechnung für eine Beteiligung in Höhe von USD 100.000 in US-Dollar.<br />

Die jährlichen Zahlungsströme wurden nachschüssig zum Jahresende zusammengefasst. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte automatische Auf- und Abrundung.<br />

1) Tonnagebesteuerung erfolgt voraussichtlich ab dem Jahr 2008.<br />

2) Die Einzahlung der Kommanditeinlage und Agio 5 % wurde zum 31.12.2008 unterstellt, eine abweichende Einzahlung wurde nicht berücksichtigt. Die Eigentumsübernahme des Schiffes<br />

wurde zum 28.02.2009 unterstellt.<br />

3) Die prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen enthalten auch die Kapitalrückzahlung.<br />

4) Einkommensteuerwirkungen aus dem laufenden Ergebnis der Gesellschaft werden jeweils zum 31.12. des Jahres liquiditätswirksam bei einem Einkommensteuersatz von 42,0 %,<br />

bezogen auf das steuerliche Ergebnis nach § 5a EStG, zuzüglich eines durchgängig angenommenen Solidaritätszuschlages in Höhe von 5,5 % angenommen.


31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2026 31.12.2027 Summe<br />

13.680 13.680 13.300 13.680 13.680 13.680 13.680 13.300 13.680 13.680 13.680 269.844<br />

63.000<br />

63.000<br />

21.000 21.000<br />

13.680 13.680 13.300 13.680 13.680 13.680 13.680 13.300 13.680 13.680 34.680 416.844<br />

2.774 2.857 2.943 3.040 3.122 3.216 3.313 3.421 3.514 3.620 3.728 54.684<br />

105.000<br />

1.200 1.400 3.600<br />

3.800 3.600 2.000 4.300 4.000 3.900 2.800 63.000<br />

1.783 1.497 1.254 1.056 737 435 159 26.887<br />

796 815 832 857 878 900 923 943 971 996 1.282 15.122<br />

63 65 67 69 71 73 76 78 80 83 85 1.248<br />

9.216 8.835 8.297 9.321 8.809 8.525 7.271 5.842 4.566 4.699 5.096 288.950<br />

1.314 1.359 1.562 1.121 1.192 1.547 1.356 1.614 1.728 1.<strong>11</strong>0 0<br />

4.800 4.800 4.800 4.800 4.800 4.800 6.600 7.200 9.000 9.600 30.694 127.894<br />

20.600 17.000 15.000 10.700 6.700 2.800<br />

5 5 15 6 5 5 5 16 5 5 5 132<br />

120 120 120 120 120 120 120 120 120 120 120 2.255<br />

31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2026 31.12.2027 Summe<br />

8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 <strong>11</strong>.000 12.000 15.000 16.000 51.157 213.157<br />

8,0 % 8,0 % 8,0 % 8,0 % 8,0 % 8,0 % <strong>11</strong>,0 % 12,0 % 15,0 % 16,0 % 51,2 % 213,2 %<br />

3.430 3.129 5.531 2.772 2.418 2.<strong>11</strong>1 4.855 8.774 9.013 10.235 16.678 105.000<br />

4.570 4.871 2.469 5.228 5.582 5.889 6.145 3.226 5.987 5.765 34.479 108.157<br />

8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 <strong>11</strong>.000 12.000 15.000 16.000 51.157 108.157<br />

- 37.000 - 29.000 - 21.000 - 13.000 - 5.000 3.000 14.000 26.000 41.000 57.000 108.157<br />

199 199 199 200 199 199 199 200 199 199 199 3.758<br />

0,20 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % 0,20 %<br />

- 88 - 88 - 88 - 89 - 88 - 88 - 88 - 89 - 88 - 88 - 88 - 1.665<br />

7.912 7.912 7.912 7.9<strong>11</strong> 7.912 7.912 10.912 <strong>11</strong>.9<strong>11</strong> 14.912 15.912 51.068 106.492<br />

- 37.781 - 29.870 - 21.958 - 14.047 - 6.135 1.777 12.688 24.600 39.5<strong>11</strong> 55.423 106.492<br />

19.410<br />

105.000<br />

53


Die Prognoserechnung stellt den aus heutiger Sicht erwarteten<br />

Ergebnisverlauf der Investition dar. Es wurde eine vollständige<br />

Einzahlung und Platzierung des Beteiligungskapitals zum<br />

31.12.2008 sowie ein Eigentumserwerb des Capesize-Bulkers<br />

zum 28.02.2009 unterstellt. Die Veräußerung des Schiffes<br />

wurde zum 31.12.2027 angenommen. Die Prognoserechnung<br />

umfasst den Zeitraum vom 28.02.2009 bis zum 31.12.2027.<br />

Da es sich hierbei um Planzahlen handelt, sind Abweichungen<br />

möglich. Grundsätzlich nimmt die Prognosesicherheit mit der<br />

Dauer der Laufzeit der Beteiligung ab. Dies gilt insbesondere<br />

nach Ablauf des Chartervertrages mit Kleimar, der nach rund<br />

fünf Jahren endet. Abweichungen einzelner Prognosedaten<br />

und deren Auswirkungen werden im Kapitel „Die Sensitivitätsanalysen“<br />

(vgl. hierzu Seite 60 ff.) näher erläutert.<br />

Erläuterung zu „Liquiditätsrechnung<br />

der Fondsgesellschaft in Tausend<br />

US-Dollar“<br />

(1) Kommanditkapital und Agio 5 %<br />

Das Eigenkapital der Fondsgesellschaft inklusive Agio beträgt<br />

USD 63,0 Mio.<br />

(2) Bankdarlehen<br />

Die Fondsgesellschaft nimmt zum Zeitpunkt der Ablieferung<br />

des Schiffes „SC Lotta“ ein Hypothekendarlehen in<br />

Höhe von USD 63,0 Mio. auf.<br />

(3) Einnahmen aus Charterraten<br />

Ab Eigentumsübergang des Capesize-Bulkers werden für<br />

fünf Jahre Chartereinnahmen in Höhe von USD 47.250 pro<br />

Tag (abzüglich 3,75 % Kommission) kalkuliert. Im Anschluss<br />

an diese Beschäftigung werden USD 38.000 pro Tag (ohne<br />

Kommission) unterstellt.<br />

Im Jahr der Inbetriebnahme werden aufgrund des unterjährigen<br />

Beschäftigungsbeginns 298 Einsatztage unterstellt.<br />

Ab dem Jahr 2010 wird grundsätzlich von 360 Einsatztagen<br />

54 I Die Prognoserechnung<br />

pro Jahr ausgegangen. In den Jahren der geplanten Klassearbeiten<br />

in Trockendocks (Dry Docking) werden zehn zusätzliche<br />

Einnahmeausfalltage angenommen.<br />

(4) Veräußerungserlös<br />

Die Prognoserechnung unterstellt zum 31.12.2027 die<br />

Veräußerung des Schiffes zu einem Verkaufserlös von<br />

USD 21,0 Mio.<br />

(5) Kaufpreis<br />

Der Kaufpreis der „SC Lotta“ beträgt USD 105,0 Mio. Das<br />

Schiff soll voraussichtlich im Dezember 2008, spätestens<br />

Ende Februar 2009, abgeliefert werden.<br />

(6) Anlaufkosten<br />

Die ausgewiesenen Anlaufkosten entsprechen den gesamten<br />

im Investitionsplan aufgeführten Kosten mit Ausnahme<br />

des aufgeführten Kaufpreises (Ziffer 5) und der Liquiditätsreserve<br />

(Ziffer 13).<br />

(7) Betriebskosten<br />

Die Schiffsbetriebskosten enthalten die Kosten für die<br />

Besatzung, den technischen Unterhalt des Schiffes, die<br />

Versicherungskosten sowie die sonstigen für den Betrieb<br />

des Schiffes notwendigen Kosten. Diese Kosten wurden mit<br />

USD 6.000 pro Tag budgetiert und ab dem 01.01.2010 mit<br />

3,0 % p. a. indexiert. Die Kosten wurden auf Basis von 365<br />

bzw. 366 Tagen kalkuliert.<br />

Der Bereederer V. Ships Germany hat für das Jahr 2009<br />

Betriebskosten in Höhe von USD 5.700 pro Tag budgetiert.<br />

Zu diesem Budget wurden zusätzlich USD 300 pro Tag als<br />

Sicherheitsreserve berücksichtigt.<br />

Darüber hinaus tragen der Initiator und der Asset-Berater<br />

während der Fondslaufzeit für Überschreitungen der kalkulierte<br />

Betriebskosten von bis zu USD 500 pro Tag zusammen<br />

die Hälfte dieser Betriebskostenüberschreitungen. Bei Unter-


schreitung der prognostizierten Betriebskosten werden die<br />

Kosteneinsparungen entsprechend verteilt.<br />

(8) Dry Docking<br />

Für Werftaufenthalte der alle fünf Jahre durchzuführenden<br />

Klassearbeiten werden Kosten zwischen USD 1,0 Mio. und<br />

USD 1,4 Mio. unterstellt.<br />

(9) Tilgung<br />

Das Darlehen wird prognosegemäß bis zum 31.12.2023 vollständig<br />

zurückgeführt. Die Tilgungen erfolgen halbjährlich<br />

in unterschiedlichen Raten, erstmals zum 30.06.2009.<br />

(10) Zinsausgaben<br />

Die Zinszahlungen erfolgen zu den Tilgungszeitpunkten<br />

halbjährlich nachschüssig. Für das Fremdkapital wurden die<br />

Zinsen bis 31.12.2013 eingedeckt (vgl. hierzu im Kapitel „Die<br />

Investition und Finanzierung“ Seite 50). Nach der Zinsfestschreibung<br />

wurde ein Zinssatz (inklusive Marge) in Höhe<br />

von 7,5 % p. a. unterstellt.<br />

(<strong>11</strong>) Bereederungs- und Verwaltungsgebühr<br />

Für die laufende Bereederung erhält V. Ships Germany ein<br />

Honorar in Höhe von USD 130.000 p. a. Für die laufende<br />

Marktbeobachtung sowie für die laufende Asset-Beratung<br />

bezüglich des Capesize-Bulkers erhält der Asset-Berater<br />

Clarkson Financial Services Limited, London, ein Honorar in<br />

Höhe von USD 130.000 p. a. Die KGAL erhält für die laufende<br />

Verwaltung ein Honorar in Höhe von USD 240.000 p. a.<br />

Zusätzlich fallen eine Komplementärvergütung in Höhe von<br />

USD 10.000 p. a. und eine Treuhandvergütung in Höhe von<br />

ebenfalls USD 10.000 p. a. an. Die genannten Gebühren<br />

werden ab dem 01.01.2010 mit 3,0 % p. a. indexiert.<br />

Nach Ablauf des bestehenden Chartervertrages erhalten der<br />

Initiator und der Asset-Berater unter Annahme der prognostizierten<br />

Charterraten jeweils 0,5 % der täglichen Bruttocharterraten<br />

als Kommission.<br />

Im Jahr 2027 wurde ein pauschaler Betrag in Höhe von insgesamt<br />

USD 260.000 angesetzt, um die während der Liquidation<br />

anfallenden Bereederungs-, Verwaltungs-, Liquidatoren-<br />

und Treuhandvergütungen begleichen zu können.<br />

(12) Laufende Kosten<br />

In dieser Position wurden Kosten für die Steuerberatung<br />

und Wirtschaftsprüfung, eine gegebenenfalls anfallende<br />

Gewerbesteuer sowie sonstige Nebenkosten (z. B. IHK-<br />

Beiträge, Beiratsvergütungen, Bankspesen) in Höhe von<br />

anfänglich USD 50.000 p. a. budgetiert. Diese Kosten<br />

werden ab dem 01.01.2010 mit 3,0 % p. a. indexiert.<br />

(13) Stand der Liquiditätsreserve<br />

Die Liquiditätsreserve dient als Risikopuffer für Einnahmeund<br />

Ausgabeschwankungen. Eine Verzinsung der Liquiditätsreserve<br />

wurde in der Prognoserechnung nicht berücksichtigt.<br />

Die verbleibende Liquiditätsreserve wird nach<br />

Beendigung des Beteiligungsangebotes ausgeschüttet.<br />

(14) Liquiditätsüberschuss<br />

Die Liquidität der Fondsgesellschaft nach Bildung der Liquiditätsreserve<br />

wird nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag<br />

grundsätzlich an die Investoren entsprechend ihrem<br />

Kommanditkapital ausgeschüttet.<br />

(15) Steuerliches Ergebnis nach § 5a EStG<br />

Die Fondsgesellschaft ermittelt ihren Gewinn voraussichtlich<br />

ab dem Jahr 2008 gemäß § 5a EStG (Tonnagebesteuerung).<br />

Dabei wird der zu versteuernde Gewinn (fällig in<br />

Euro) auf Grundlage der Nettoregistertonnen des Schiffes<br />

pauschal ermittelt. Es ergibt sich, auf Basis eines prognostizierten<br />

USD / EUR-Wechselkurses von 1,50, ein jährlich zu<br />

versteuernder Tonnagegewinn in Höhe von rund 0,2 % der<br />

Kommanditeinlage.<br />

55


Erläuterung zu „Liquiditätsrechnung<br />

für eine Beteiligung in Höhe von<br />

US-Dollar 100.000“<br />

(16) Ausschüttungen / Entnahmen (vor Steuern)<br />

Abhängig von der Höhe des Liquiditätsüberschusses werden<br />

jährlich Ausschüttungen / Entnahmen (jeweils am 31.12.<br />

eines jeden Jahres, erstmals am 31.12.2009) getätigt.<br />

Zusätzlich wurde dargestellt, in welcher Höhe die Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen als Kapitalrückzahlung bzw. als Gewinnausschüttung<br />

zu klassifizieren sind.<br />

Da das Kapitalkonto der Investoren bei prognosegemäßem<br />

Verlauf nicht unter den Betrag der Haftsumme (10 % der<br />

Kapitaleinlage) sinkt, entsteht annahmegemäß keine Haftung<br />

des Kommanditisten gemäß § 172 HGB. Hiervon unberührt<br />

bleibt die Nachhaftung bei Ausscheiden aus der<br />

Fondsgesellschaft oder bei Auflösung der Fondsgesellschaft<br />

(vgl. hierzu Abschnitt „Haftung des Gesellschafters“, Seite<br />

18 f.).<br />

(17) Steuerliches Ergebnis des Investors<br />

Das steuerliche Ergebnis (nach Tonnagegewinnermittlung)<br />

wird anteilig auf alle Kommanditisten nach deren jeweiliger<br />

Beteiligungsquote verteilt.<br />

(18) Einkommensteuerwirkung<br />

Der Prognoserechnung wurde ein Einkommensteuersatz in<br />

Höhe von 42 % bezogen auf das steuerliche Ergebnis nach<br />

§ 5a EStG (Tonnagebesteuerung) zuzüglich eines Solidaritätszuschlages<br />

in Höhe von 5,5 % zugrunde gelegt.<br />

56 I Die Prognoserechnung<br />

Liquiditätsüberschuss<br />

Bei einer Betrachtung über den gesamten Prognosezeitraum<br />

erzielt der Investor bei einer beispielhaften Beteiligung<br />

in Höhe von USD 100.000 (zuzüglich Agio) einen Liquiditätsüberschuss<br />

vor Steuern in Höhe von USD 106.492<br />

nach Steuern. Der Liquiditätsüberschuss setzt sich wie folgt<br />

zusammen:<br />

Der Liquiditätsüberschuss für eine Beteiligung<br />

in Höhe von USD 100.000 (Prognose; Stand: 27.03.2008)<br />

Kommanditeinlage und 5 % Agio<br />

laufende Ausschüttungen / Entnahmen<br />

- 105.000<br />

(ohne Veräußerungserlös) 178.157<br />

Veräußerungserlös im Jahr 2027 35.000<br />

Liquiditätsüberschuss (vor Steuern) 108.157<br />

Steuerwirkung gesamt - 1.665<br />

Liquiditätsüberschuss (nach Steuern) 106.492<br />

Alle Angaben in US-Dollar. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte automatische<br />

Auf- und Abrundungen.<br />

1) Bei einem Einkommensteuersatz von 42,0% zuzüglich eines Solidaritätszuschlages in<br />

Höhe von 5,5 % bezogen auf das steuerliche Ergebnis nach § 5a EStG.


Kumulierte Liquidität (vor Steuern)<br />

Die kumulierte Liquidität ist anfänglich die geleistete Einlage<br />

(inklusive Agio) und reduziert sich jährlich um die<br />

erhaltenen Ausschüttungen / Entnahmen. Am Ende des<br />

Prognosezeitraumes entspricht die kumulierte Liquidität<br />

dem Liquiditätsüberschuss aus der Beteiligung.<br />

Ausschüttung/Entnahmen und Entwicklung der<br />

kumulierten Liquidität für eine Beteiligung<br />

in Höhe von USD 100.000 (Prognose, Stand 27.03.2008)<br />

TUSD<br />

<strong>11</strong>0<br />

55<br />

0<br />

- 55<br />

- <strong>11</strong>0<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

20<strong>11</strong><br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

Einlage bzw. Ausschüttungen/Entnahmen kumulierte Liquidität<br />

Die Entwicklung der kumulierten Liquidität über die Laufzeit<br />

bei einer beispielhaften Beteiligung in Höhe von<br />

USD 100.000 sowie die Ausschüttungen / Entnahmen sind<br />

in nachstehender Tabelle sowie grafisch dargestellt.<br />

2019<br />

2020<br />

2021<br />

2022<br />

2023<br />

2024<br />

2025<br />

2026<br />

2027<br />

Kapitalflussrechnung für eine Beteiligung<br />

in Höhe von USD 100.000 (Prognose; Stand: 27.03.2008)<br />

Datum Einlage Ausschüttungen / Kumulierte<br />

(inklusive Entnahmen Liquidität<br />

Agio) (vor Steuern)<br />

31.12.2008 - 105.000 - 105.000<br />

31.12.2009 7.500 - 97.500<br />

31.12.2010 7.500 - 90.000<br />

31.12.20<strong>11</strong> 7.500 - 82.500<br />

31.12.2012 7.500 - 75.000<br />

31.12.2013 7.500 - 67.500<br />

31.12.2014 7.500 - 60.000<br />

31.12.2015 7.500 - 52.500<br />

31.12.2016 7.500 - 45.000<br />

31.12.2017 8.000 - 37.000<br />

31.12.2018 8.000 - 29.000<br />

31.12.2019 8.000 - 21.000<br />

31.12.2020 8.000 - 13.000<br />

31.12.2021 8.000 - 5.000<br />

31.12.2022 8.000 3.000<br />

31.12.2023 <strong>11</strong>.000 14.000<br />

31.12.2024 12.000 26.000<br />

31.12.2025 15.000 41.000<br />

31.12.2026 16.000 57.000<br />

31.12.2027 51.157 108.157<br />

Summe - 105.000 213.157<br />

57


Blick in den Laderaum eines Bulkers (Bild zeigt nicht das Investitionsobjekt)


Einladung zur Beförderung<br />

Rund 2.100 LKWs braucht man, um die Laderäume der „SC Lotta“ mit bis zu 191.000 Kubikmeter<br />

Schüttgut zu befüllen. Hierzu stehen neun Laderäume, die im Durchschnitt etwa 45 Meter breit, 27<br />

Meter lang und 23,5 Meter hoch sind, zur Verfügung.


Die Sensitivitätsanalysen<br />

Die Prognoserechnung basiert auf Erwartungswerten,<br />

beispielsweise hinsichtlich Anschlusscharterraten, Verkaufspreis<br />

des Schiffes, Schiffsbetriebskosten (inklusive Dry<br />

Docking), Einsatztage pro Jahr und Zinsen nach Ablauf der<br />

Zinsfestschreibung.<br />

Die Sensitivitätsanalysen zeigen, beispielhaft für einen<br />

Beteiligungsanteil in Höhe von USD 100.000 auf, wie das<br />

Ergebnis der Beteiligung bei veränderten Annahmen der oben<br />

beschriebenen Parameter beeinflusst wird. Dabei werden die<br />

erfolgsabhängigen Vergütungen berücksichtigt (siehe hierzu<br />

Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“, Seite 66 f.).<br />

Bei den dargestellten Szenarien wird es bei verschiedenen<br />

Einflussfaktoren zu Abweichungen kommen. Im Falle des<br />

gleichzeitigen Eintritts von verschiedenen Einflussfaktoren<br />

kann sich dies sowohl verstärkend als auch ausgleichend<br />

auf den Beteiligungserfolg auswirken. Zur besseren Übersichtlichkeit<br />

wurde in diesem Kapitel die Veränderung einzelner<br />

Einflussfaktoren isoliert dargestellt.<br />

Dem Investor soll mit der Sensitivitätsanalyse die Möglichkeit<br />

gegeben werden, auf Basis der dargestellten Ergebnisse<br />

eine eigene Einschätzung vorzunehmen. Es wird darauf hingewiesen,<br />

dass die beispielhaft angenommenen Veränderungen<br />

nicht die jeweils maximal denkbaren Veränderungen<br />

darstellen. Es sind auch größere Abweichungen auf das<br />

Beteiligungsergebnis möglich.<br />

Als Maß für die Vergleichbarkeit mit der Prognoserechnung<br />

werden der jeweilige Liquiditätsüberschuss (nach Steuern)<br />

sowie die IRR-Rendite (nach Steuern) zusammen mit dem<br />

durchschnittlich gebundenen Kapital verwendet.<br />

60 I Die Sensitivitätsanalysen<br />

Renditeberechnungsmethode<br />

Methode des Internen Zinsfußes (IRR-Methode)<br />

Die in der Prognoserechnung dargestellte Liquiditätsbetrachtung<br />

und der dadurch beschriebene Anlageerfolg der<br />

Beteiligung ist ein rein statisches Verfahren, bei dem die<br />

zeitliche Komponente, d. h. die Zeitpunkte der Liquiditätszuund<br />

-abflüsse, außer Acht gelassen werden.<br />

Die Berücksichtigung dieser Zeitpunkte ist jedoch mitentscheidend<br />

für die Beurteilung der tatsächlichen Rentabilität<br />

der Beteiligung, da Liquiditätszuflüsse heute unter anderem<br />

aufgrund der verzinslichen Wiederanlage und der Inflation<br />

mehr wert sind als in der Zukunft.<br />

Aus diesem Grund wird im Rahmen der Sensitivitätsanalysen<br />

zusätzlich zur Liquiditätsbetrachtung die Rendite nach<br />

der IRR-Methode (IRR – Internal Rate of Return oder zu<br />

deutsch Interner Zinsfuß; im Folgenden „IRR-Rendite“) dargestellt.<br />

Bei der IRR-Methode handelt es sich um eine für geschlossene<br />

Fonds und ähnliche Kapitalformen üblicherweise verwendete<br />

Renditeberechnungsmethode. Diese IRR-Rendite<br />

ist mit den Renditen anderer Kapitalanlagen, die einen anderen<br />

Kapitalbindungsverlauf haben, nicht unmittelbar vergleichbar.<br />

Ein Vergleich mit anderen Kapitalanlagen ist nur<br />

unter Einbezug des jeweils kalkulatorisch gebundenen Kapitals,<br />

des Liquiditätsüberschusses und der Anlagedauer der<br />

jeweiligen Investition möglich.<br />

Die Ertragskraft der Beteiligung wird dabei nicht statisch als<br />

Überschuss der Ausschüttungen / Entnahmen über die Kapitaleinlage<br />

dargestellt, sondern unter Berücksichtigung der<br />

zeitlichen Komponente als (rechnerische bzw. interne) Verzinsung<br />

des jeweils in der Beteiligung kalkulatorisch gebundenen<br />

Kapitals.


Die Kapitalrückzahlung ist in der Renditeberechnung enthalten.<br />

Bei der Renditeberechnung der Investoren werden folgende<br />

Zahlungszeitpunkte unterstellt:<br />

Einzahlung des Eigenkapitals (inklusive Agio) in einer<br />

Summe zum 31.12.2008<br />

Ausschüttungen / Entnahmen jeweils zum 31.12. eines<br />

Jahres, erstmals zum 31.12.2009<br />

Ausschüttungen / Entnahmen des Veräußerungserlöses<br />

des Schiffes zum 31.12.2027<br />

Steuerwirkungen (Tonnagebesteuerung) aus dem Jahresergebnis<br />

zum 31.12. des jeweiligen Jahres.<br />

Auf Basis der prognostizierten Ergebnisse der Fondsgesellschaft<br />

ergibt sich eine IRR-Rendite (vor Steuern) von 6,35 %<br />

p. a. bzw. eine IRR-Rendite (nach Steuern) von 6,25 % p. a.<br />

Die Methode des Internen Zinsfußes soll nachfolgend erläutert<br />

werden. Zum besseren Verständnis dient der Vergleich<br />

mit einem Sparkonto. Dieser Vergleich bezieht sich lediglich<br />

auf die Berechnungsweise, nicht aber auf die Sicherheit der<br />

Anlage.<br />

Bei einem Sparkonto ist der Zinssatz regelmäßig fest vereinbart.<br />

Verzinst wird immer nur der jeweils aktuelle Kontostand.<br />

Der Kontostand erhöht sich, wenn Einzahlungen auf<br />

das Konto geleistet werden oder die vereinbarten Zinsen<br />

dem Konto gutgeschrieben werden. Er vermindert sich,<br />

sobald Beträge vom Konto ausgezahlt werden.<br />

Auch ein geschlossener Fonds wie der vorliegende kann entsprechend<br />

betrachtet werden, wobei die Leistung der Kommanditeinlage<br />

(und bei einer Nachsteuerdarstellung die<br />

Steuerzahlungen) die Einzahlungen auf das „Sparkonto“<br />

darstellen und dementsprechend der Erhalt der Ausschüt-<br />

tungen / Entnahmen (und gegebenenfalls die Steuererstattungen)<br />

die Auszahlungen vom Sparkonto.<br />

Anders als bei einem Sparkonto ist bei geschlossenen Fonds<br />

nicht die Verzinsung festgelegt, sondern die Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen sind durch die Höhe der jeweils erwirtschafteten<br />

Ergebnisse vorgegeben.<br />

Legt man eine beispielhafte Einlage von USD 105.000 (inklusive<br />

Agio) auf ein Sparkonto und will die prognostizierten<br />

Ausschüttungen / Entnahmen in Höhe von insgesamt<br />

USD 213.157 entnehmen, dann müssen die anfängliche Einlage<br />

und die späteren Kontostände – das kalkulatorisch<br />

gebundene Kapital – entsprechend verzinst werden.<br />

Bei einem Zinssatz von 6,35 % p. a. auf das fiktive Sparkonto<br />

können die prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen<br />

zu den genannten Zeitpunkten getätigt werden (vgl. Tabelle<br />

auf Seite 62).<br />

Dies bedeutet, die IRR-Rendite (vor Steuern) der prognostizierten<br />

Zahlenreihe ist 6,35 % p. a. Genau bei diesem Zinssatz<br />

wird der Liquiditätsüberschuss von USD 108.157 als<br />

Zinszahlung auf das jeweils kalkulatorisch gebundene Kapital<br />

(Kontostand) über die Laufzeit verteilt. Das durchschnittlich<br />

gebundene Kapital beträgt USD 89.708. Der Liquiditätsüberschuss<br />

lässt sich auch darstellen als das durchschnittlich<br />

gebundene Kapital multipliziert mit der IRR-Rendite<br />

über die Fondslaufzeit.<br />

Liquiditäts- durchschnittlich IRR-Rendite Zeitraum<br />

überschuss gebundenes (vor Steuern)<br />

(vor Steuern) Kapital<br />

108.157 = 89.708 x 6,35 % x 19 Jahre<br />

61


Datum Einlage Ausschüt- rechne- Konto-<br />

(inklusive tungen / rische stand des<br />

Agio) Entnahmen Verzinsung Sparkon-<br />

(interner tos / kalku-<br />

Zinsfuß; latorisch<br />

6,3 %) gebundenes<br />

Kapital<br />

31.12.2008 - 105.000 - 105.000<br />

31.12.2009 7.500 - 6.663 - 104.163<br />

31.12.2010 7.500 - 6.610 - 103.273<br />

31.12.20<strong>11</strong> 7.500 - 6.553 - 102.326<br />

31.12.2012 7.500 - 6.5<strong>11</strong> - 101.337<br />

31.12.2013 7.500 - 6.430 - 100.268<br />

31.12.2014 7.500 - 6.363 - 99.130<br />

31.12.2015 7.500 - 6.290 - 97.920<br />

31.12.2016 7.500 - 6.231 - 96.652<br />

31.12.2017 8.000 - 6.133 - 94.785<br />

31.12.2018 8.000 - 6.015 - 92.799<br />

31.12.2019 8.000 - 5.889 - 90.688<br />

31.12.2020 8.000 - 5.771 - 88.459<br />

31.12.2021 8.000 - 5.613 - 86.072<br />

31.12.2022 8.000 - 5.462 - 83.534<br />

31.12.2023 <strong>11</strong>.000 - 5.301 - 77.834<br />

31.12.2024 12.000 - 4.953 - 70.787<br />

31.12.2025 15.000 - 4.492 - 60.279<br />

31.12.2026 16.000 - 3.825 - 48.104<br />

31.12.2027 51.157 - 3.052 0<br />

Summe 213.157 - 108.157<br />

62 I Die Sensitivitätsanalysen<br />

Mathematisch ausgedrückt ist die IRR-Rendite der Zinssatz,<br />

bei dem der Barwert aller Ein- und Auszahlungen gleich<br />

groß ist und damit zu einem Kapitalwert von Null führt.<br />

Barwert und Kapitalwert sind Begriffe aus der Finanzmathematik.<br />

Der Barwert entspricht dem Wert, den eine zukünftig<br />

angenommene Zahlung zum Zeitpunkt der Investition<br />

besitzt. Anders ausgedrückt ist dies der Wert aller Zahlungen<br />

am Anfang der Laufzeit (31.12.2008). Der Kapitalwert<br />

einer Investition ist die Summe der Barwerte aller durch<br />

diese Investition verursachten Zahlungen (Ein- und Auszahlungen).<br />

Die IRR-Rendite (nach Steuern) wird rechnerisch gemäß derselben<br />

Methodik ermittelt wie die IRR-Rendite (vor Steuern).<br />

Es fließen in die Berechnung jedoch zusätzlich die Steuerwirkungen<br />

ein. Die IRR-Rendite (nach Steuern) beträgt bei<br />

dieser Beteiligung 6,25 % p. a. auf das jeweils kalkulatorisch<br />

gebundene Kapital. Das durchschnittlich gebundene Kapital<br />

beträgt USD 89.638.<br />

Liquiditäts- durchschnittlich IRR-Rendite Zeitraum<br />

überschuss gebundenes (nach Steuern)<br />

Kapital<br />

106.492 = 89.638 x 6,25 % x 19 Jahre


Charterraten<br />

Das Schiff ist ab Eigentumsübergang für rund fünf Jahre fest<br />

verchartert. Bei einer Ablieferung am 28.02.2009 bedeutet<br />

dies eine Laufzeit bis Ende Februar 2014. Die erzielbaren<br />

Anschlusscharterraten können jedoch variieren. Nachfolgend<br />

wird dargestellt, wie sich der Liquiditätsüberschuss und die<br />

Rendite in Abhängigkeit von den erzielbaren Anschlusscharterraten<br />

(nach Abzug von Kommissionsgebühren) nach<br />

Ablauf der Festcharter entwickeln.<br />

Charterraten (Abweichungen zur Prognose)<br />

Liquiditätsüberschuss in US-Dollar<br />

180.000<br />

160.000<br />

140.000<br />

120.000<br />

100.000<br />

80.000<br />

60.000<br />

40.000<br />

41.107<br />

73.799<br />

106.492<br />

128.782<br />

Rendite (nach Steuern) p. a.<br />

(durchschnittlich gebundenes Kapital)<br />

160.483<br />

20.000<br />

0<br />

2,8 %<br />

(74,1 %)<br />

4,6 %<br />

(79,8 %)<br />

6,3 %<br />

(85,4 %)<br />

7,3 %<br />

(88,8 %)<br />

8,6 %<br />

(93,8 %)<br />

30.000 34.000 Prognose 42.000 46.000<br />

Abweichung der Anschlusscharterraten in US-Dollar<br />

pro Tag und Schiff gegenüber der Prognose<br />

Veräußerungserlös<br />

Die Prognoserechnung unterstellt am 31.12.2027 den Verkauf<br />

des Schiffes zu einem Preis in Höhe von 20 % des Kaufpreises.<br />

Umgerechnet würde dies bei einem linearen Werteverzehr<br />

(ohne Schrottwert) eine Gesamtnutzungsdauer von<br />

ca. 23,75 Jahren entsprechen. Der Schrottwert (unterstellt<br />

USD 300 pro Tonne) würde zusätzlich einem Wert in Höhe<br />

von USD 7,5 Mio. entsprechen. Sofern der tatsächliche<br />

Veräußerungserlös zum unterstellten Verkaufszeitpunkt<br />

(31.12.2027) über oder unter dem kalkulierten Wert liegt,<br />

ergeben sich die dargestellten Liquiditätsüberschüsse bzw.<br />

Renditen.<br />

Veräußerungserlös (Abweichungen zur Prognose)<br />

Liquiditätsüberschuss in US-Dollar<br />

180.000<br />

160.000<br />

140.000<br />

120.000<br />

100.000<br />

80.000<br />

60.000<br />

40.000<br />

20.000<br />

0<br />

83.992<br />

5,5 %<br />

(76,5 %)<br />

97.742<br />

106.492<br />

<strong>11</strong>2.179<br />

Rendite (nach Steuern) p. a.<br />

(durchschnittlich gebundenes Kapital)<br />

6,0 %<br />

(82,0 %)<br />

6,3 %<br />

(85,4 %)<br />

6,4 %<br />

(87,5 %)<br />

<strong>11</strong>7.867<br />

6,6 %<br />

(89,7 %)<br />

Schrottwert 15 % Prognose 25 % 30 %<br />

Veräußerungserlös des Capesize-Bulkers<br />

in % des Kaufpreises<br />

63


Schiffsbetriebskosten<br />

Die Schiffsbetriebskosten wurden mit USD 6.000 pro Tag<br />

budgetiert und werden ab dem 01.01.2010 jährlich mit 3 %<br />

indexiert. Des Weiteren wurden für die alle fünf Jahre<br />

anfallenden Klassearbeiten (Dry Docking) Kosten zwischen<br />

USD 1,0 Mio. und USD 1,4 Mio. unterstellt.<br />

Sollten diese Kosten über- bzw. unterschritten werden, ergeben<br />

sich die dargestellten Liquiditätsüberschüsse bzw. Renditen.<br />

Dabei wird berücksichtigt, dass Initiator und der Asset-Berater<br />

bei einer Überschreitung der kalkulierten Schiffsbetriebskosten<br />

um bis zu USD 500 pro Tag insgesamt die Hälfte<br />

dieser Mehrkosten tragen. Bei Unterschreitung der kalkulierten<br />

Werte gibt es entsprechend eine Chancenbeteiligung.<br />

Schiffsbetriebskosten (Abweichungen zur Prognose)<br />

Liquiditätsüberschuss in US-Dollar<br />

180.000<br />

160.000<br />

140.000<br />

120.000<br />

100.000<br />

80.000<br />

60.000<br />

40.000<br />

20.000<br />

89.930<br />

5,4 %<br />

(83,4 %)<br />

0<br />

20 % 10 % Prognose -10 % -20 %<br />

Abweichung Schiffsbetriebskosten/Klassearbeiten in %<br />

64 I Die Sensitivitätsanalysen<br />

99.644<br />

106.492<br />

<strong>11</strong>3.339<br />

Rendite (nach Steuern) p. a.<br />

(durchschnittlich gebundenes Kapital)<br />

5,9 %<br />

(84,3 %)<br />

6,3 %<br />

(85,4 %)<br />

6,6 %<br />

(85,9 %)<br />

123.053<br />

7,1 %<br />

(86,4 %)<br />

Einsatztage<br />

In den Jahren ohne Klassearbeiten (Dry Docking) wurden bei<br />

der Berechnung der jährlichen Chartereinnahmen durchgehend<br />

360 Einsatztage unterstellt. Im ersten Jahr basiert<br />

die Berechnung anteilig und zusätzlich wurden zwei Off-<br />

Hire Tage im Rahmen der Eigentumsübernahme unterstellt.<br />

In den Jahren mit durchzuführenden Klassearbeiten wurden<br />

lediglich 350 Einsatztage angenommen. Sofern die tatsächlichen<br />

Einsatztage über oder unter dem kalkulierten<br />

Wert liegen, ergeben sich die dargestellten Liquiditätsüberschüsse<br />

bzw. Renditen.<br />

Einsatztage (Abweichungen zur Prognose)<br />

Liquiditätsüberschuss in US-Dollar<br />

180.000<br />

160.000<br />

140.000<br />

120.000<br />

100.000<br />

80.000<br />

60.000<br />

40.000<br />

20.000<br />

87.790<br />

5,2%<br />

(84,4 %)<br />

94.024<br />

100.258<br />

106.492<br />

Rendite (nach Steuern) p. a.<br />

(durchschnittlich gebundenes Kapital)<br />

5,6 %<br />

(84,7 %)<br />

5,9 %<br />

(84,9 %)<br />

6,3 %<br />

(85,4 %)<br />

<strong>11</strong>2.726<br />

6,6 %<br />

(85,2 %)<br />

0<br />

345/335 350/340 355/345 Prognose 365/355<br />

Einsatztage pro Jahr in den Jahren ohne/mit Klassearbeiten


Zinssatz<br />

Für die langfristige Fremdfinanzierung wurde der Zinssatz in<br />

Höhe von 5,24 % p. a. bis 31.12.2013 fixiert. Danach wurde<br />

in der Prognoserechnung ein Zinssatz von 7,5 % p. a. unterstellt.<br />

Abweichungen zu dem unterstellten Zinssatz ergeben<br />

folgende Auswirkungen auf den Liquiditätsüberschuss bzw.<br />

die Rendite.<br />

Zinssatz (Abweichungen zur Prognose)<br />

Liquiditätsüberschuss in US-Dollar<br />

180.000<br />

160.000<br />

140.000<br />

120.000<br />

100.000<br />

80.000<br />

60.000<br />

40.000<br />

20.000<br />

0<br />

97.255<br />

5,7 %<br />

(85,0 %)<br />

101.873<br />

106.492<br />

<strong>11</strong>1.<strong>11</strong>0<br />

Rendite (nach Steuern) p. a.<br />

(durchschnittlich gebundenes Kapital)<br />

6,0 %<br />

(85,1 %)<br />

6,3 %<br />

(85,4 %)<br />

6,5 %<br />

(85,5 %)<br />

<strong>11</strong>5.728<br />

6,8 %<br />

(85,4 %)<br />

10,5 % 9,0 % Prognose 6,0 % 4,5 %<br />

Anschlusszinssatz in % p. a.<br />

65


Die rechtlichen Grundlagen<br />

Die gesellschaftsrechtliche Struktur<br />

Vereinfachte Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Struktur<br />

66 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Kommanditist 1)<br />

1) Abhängig von der im Zeichnungsschein gewählten Alternative.<br />

Die Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft MIDIR Mobiliengesellschaft mbH &<br />

Co. KG wurde am 06.12.2004 von der MIDIR Mobilien-<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald, (als persönlich<br />

haftender Gesellschafter, im Folgenden „MIDIR GmbH“) und<br />

der TOLA Mobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald,<br />

(als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage von<br />

EUR 10.000) in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />

gegründet und am 17.12.2004 im Handelsregister des Amtsgerichts<br />

München unter der Handelsregisternummer HRA<br />

85253 eingetragen. Die Kommanditeinlage der TOLA Mobilien-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH ist in voller Höhe eingezahlt.<br />

Investor<br />

TERTIA ZWEITE<br />

Beteiligungstreuhand<br />

GmbH<br />

MIDIR<br />

Mobiliengesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

„SC Lotta“<br />

Treugeber 1)<br />

Treuhand-<br />

Kommanditist<br />

Eigentum<br />

Komplementär<br />

Geschäftsführung<br />

keine Einlage<br />

MIDIR<br />

Mobilien-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH<br />

Weitere Angaben zur Fondsgesellschaft finden sich im Kapitel<br />

„Die Übersicht über die Vertragspartner“, Seite 94 ff.<br />

Die Hauptmerkmale der Anteile ergeben sich aus den Erläuterungen<br />

in diesem Kapitel.<br />

Jahresabschluss<br />

Die Fondsgesellschaft hat ihre in diesem Beteiligungsangebot<br />

beschriebene Geschäftstätigkeit im Jahr 2007 aufgenommen.<br />

Für das Jahr 2007 liegt der Fondsgesellschaft<br />

ein aufgestellter und von der KPMG Deutsche Treuhand-<br />

Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesell-


schaft, Ganghoferstraße 29, 80339 München, geprüfter<br />

Jahresabschluss vor. Seit Erstellung des Jahresabschlusses<br />

ist keine Zwischenübersicht veröffentlicht worden. Wesentliche<br />

Änderungen der Angaben im Jahresabschluss sind<br />

nach dem Stichtag nicht eingetreten. Der Jahresabschluss<br />

und der Lagebericht sind Bestandteil des Beteiligungsangebots<br />

und diesem Prospekt auf Seite 128 ff. angefügt.<br />

Beitritt der Investoren<br />

Der Investor beteiligt sich zunächst als Treugeber über<br />

den Treuhandkommanditisten TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand<br />

GmbH, Grünwald (im Folgenden „Treuhandkommanditist“),<br />

an der Fondsgesellschaft. Er kann jedoch bereits<br />

im Zeichnungsschein festlegen, ob er weiterhin als Treugeber<br />

beteiligt sein will oder ob er seine Beteiligung in eine<br />

unmittelbare Kommanditbeteiligung umwandeln und sich<br />

als Kommanditist in das Handelsregister eintragen lassen<br />

möchte (siehe hierzu Kapitel „Die Beteiligung“, Seite 88 ff.).<br />

Über entsprechende Regelungen im Treuhandvertrag und<br />

im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft wird erreicht,<br />

dass der Treugeber dem direkt beteiligten Kommanditisten,<br />

soweit rechtlich möglich, hinsichtlich der steuerlichen und<br />

rechtlichen Folgen gleichgestellt ist.<br />

Gesellschafter<br />

Die MIDIR GmbH ist persönlich haftender und geschäftsführender<br />

Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />

Sie leistet keine Einlage und ist am Vermögen sowie am<br />

Ergebnis der Fondsgesellschaft nicht beteiligt. Grundsätzlich<br />

haftet der persönlich haftende Gesellschafter einer<br />

Kommanditgesellschaft unbeschränkt. Abweichend von dieser<br />

gesetzlichen Bestimmung haftet vorliegend der persönlich<br />

haftende Gesellschafter als Kapitalgesellschaft nur beschränkt<br />

auf sein Gesellschaftsvermögen.<br />

Die MIDIR GmbH erhält ab dem Eigentumserwerb am Schiff<br />

für die Übernahme der Geschäftsführung und für die Übernahme<br />

der persönlichen Haftung in der Fondsgesellschaft<br />

eine laufende jährliche Vergütung in Höhe von USD 10.000<br />

zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. Die Vergütung wird ab dem 01.01.2010 mit<br />

3,0 % jährlich indexiert (siehe hierzu § 16 Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag).<br />

Der Gründungskommanditist TOLA Mobilien-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH (im Folgenden „TOLA“) scheidet mit<br />

Beitritt des Treuhandkommanditisten im Auftrag des ersten<br />

Treugebers aus der Fondsgesellschaft aus und erhält als<br />

Abfindung die von ihm geleistete Einlage abzüglich der<br />

Gründungskosten.<br />

Die TOLA ist bis zu ihrem Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft<br />

als Kommanditist beteiligt und hat die Rechte eines<br />

Kommanditisten (siehe hierzu auch Seite <strong>11</strong>1 ff. sowie die<br />

Darstellung in diesem Kapitel). Lediglich die Höhe der Abfindung<br />

beim Ausscheiden der TOLA weicht von den grundsätzlichen<br />

Regelungen zur Abfindung ab.<br />

Über die vorstehend dargestellten, im Gesellschaftsvertrag<br />

festgelegten Leistungen hinaus erhalten die Gründungsgesellschafter<br />

keine weiteren Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />

oder sonstige Gesamtbezüge, weder innerhalb<br />

noch außerhalb des Gesellschaftsvertrages.<br />

Der Gesellschaftsvertrag<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft ist Bestandteil<br />

dieses Beteiligungsangebotes und auf Seite <strong>11</strong>1 ff.<br />

abgedruckt. Er unterliegt deutschem Recht. Ergänzend zum<br />

Gesellschaftsvertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.<br />

Änderungen des Gesellschaftsvertrages (einschließlich der<br />

Auflösung der Fondsgesellschaft) können grundsätzlich nur<br />

mit 3/4-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und<br />

mit Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />

beschlossen werden.<br />

67


Einlagen<br />

Durch Eintritt des Treuhandkommanditisten bzw. Erhöhung<br />

von dessen Kommanditkapital im Auftrag der Investoren<br />

wird das Gesellschaftskapital auf USD 60,0 Mio. (zuzüglich<br />

einer Zeichnungsreserve in Höhe von USD 200.000) erhöht.<br />

Die Zahlungsverpflichtung der Investoren lautet auf US-<br />

Dollar und bezieht sich auf die mit Unterzeichnung des<br />

Zeichnungsscheins übernommene Kapitaleinlage zuzüglich<br />

des Agios (5 % der Kapitaleinlage).<br />

Die in das Handelsregister in US-Dollar einzutragende Haftsumme<br />

der Investoren beträgt 10 % der übernommenen<br />

Kapitaleinlage (ohne Agio). Für weitere Informationen<br />

zur Einlageerbringung siehe Kapitel „Die Beteiligung“, Seite<br />

88 ff., sowie den Zeichnungsschein.<br />

Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft,<br />

Nachschusspflicht<br />

Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben (z. B. Steuern,<br />

Gebühren, Beiträge) und anderen Kosten, die auf Handlungen<br />

bzw. dem Verhalten eines Gesellschafters beruhen<br />

oder ihren Grund in der Person oder Rechtspersönlichkeit /<br />

Rechtsform eines Gesellschafters haben, sind von dem<br />

jeweiligen die Belastung auslösenden Gesellschafter und<br />

einem etwaigen Rechtsnachfolger als Gesamtschuldner zu<br />

tragen (siehe hierzu § <strong>11</strong> Gesellschaftsvertrag).<br />

Eine über die vorstehend dargestellte Abgaben- und Kostenerstattungspflicht<br />

hinausgehende Nachschusspflicht besteht<br />

nicht. Sie kann nur mit den Stimmen aller Gesellschafter beschlossen<br />

werden (siehe hierzu §17 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

68 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen<br />

Eine vollständige oder teilweise Übertragung, Belastung<br />

oder sonstige Verfügung über Gesellschaftsanteile bedarf zu<br />

ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung<br />

des geschäftsführenden Gesellschafters der Fondsgesellschaft.<br />

Diese Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund<br />

versagt werden (siehe hierzu § 7 Gesellschaftsvertrag).<br />

Für weitere Informationen zur Übertragung und Belastung<br />

der Beteiligung, insbesondere zu den hierbei anfallenden<br />

Kosten, siehe Kapitel „Die Beteiligung“, Seite 88 ff.<br />

Haftung der Gesellschafter<br />

Die MIDIR GmbH als Komplementär haftet persönlich und<br />

unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft.<br />

Die Kommanditisten der Fondsgesellschaft haften<br />

gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft bis zur Höhe<br />

ihrer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (siehe<br />

hierzu Kapitel „Die Risikohinweise“, Seite 12 ff.).<br />

Geschäftsführung, Vertretung<br />

Geschäftsführer der Fondsgesellschaft ist die MIDIR GmbH.<br />

Sie vertritt die Fondsgesellschaft nach außen allein. Sie ist<br />

berechtigt, die Geschäftsführung ganz oder teilweise auf<br />

Dritte zu übertragen.<br />

Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf die Vornahme<br />

aller Handlungen, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

der Fondsgesellschaft gehören. Diese Befugnis gilt<br />

insbesondere für den Abschluss und die Abwicklung bzw.<br />

die Vornahme der dem Investitions- und Finanzierungsplan<br />

zugrunde liegenden Verträge und Rechtsgeschäfte sowie<br />

den Betrieb, die Instandhaltung und die Wartung des<br />

Schiffes. Handlungen, die über den gewöhnlichen Betrieb<br />

der Fondsgesellschaft hinausgehen, kann der geschäftsführende<br />

Gesellschafter nur mit Zustimmung des Beirats oder<br />

der Gesellschafter vornehmen (siehe hierzu § 12 Gesellschaftsvertrag).


Schadenersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />

gegen den geschäftsführenden Gesellschafter bestehen<br />

lediglich bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen<br />

(siehe hierzu § 12 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

Gesellschafterbeschlüsse werden schriftlich und grundsätzlich<br />

im Umlaufverfahren gefasst (siehe hierzu § 13 Ziffer 1<br />

Gesellschaftsvertrag). Bis zum 30.09. eines jeden Jahres<br />

findet eine Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses<br />

des vorangegangenen Geschäftsjahres statt<br />

(siehe hierzu § 13 Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag).<br />

Die Beschlussfassung führt der Geschäftsführer durch. Jeder<br />

Gesellschafter kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />

unter Benennung dieses Grundes und des Abstimmungspunktes<br />

eine außerordentliche Beschlussfassung verlangen.<br />

Der Geschäftsführer kann vom Umlaufverfahren absehen<br />

und stattdessen eine Gesellschafterversammlung einberufen,<br />

wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Der<br />

Geschäftsführer kann einen Vertreter mit der Leitung der<br />

Gesellschafterversammlung beauftragen. Jeder Investor<br />

kann sich in der Gesellschafterversammlung durch einen<br />

anderen Investor, nahe Angehörige oder seinen ständigen<br />

Generalbevollmächtigten vertreten lassen.<br />

Die Beschlussfähigkeit bei Beschlüssen im Umlaufverfahren<br />

ist gegeben, wenn die im Gesellschaftsvertrag beschriebenen<br />

Formalien gewahrt worden sind (siehe hierzu § 13 Ziffer<br />

3 Gesellschaftsvertrag). Die Beschlussfähigkeit im Rahmen<br />

der Gesellschafterversammlung ist gegeben, wenn alle<br />

Gesellschafter ordnungsgemäß geladen sind und der<br />

geschäftsführende Gesellschafter sowie der Treuhandkommanditist<br />

anwesend bzw. vertreten sind (siehe hierzu § 13<br />

Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />

Das Stimmrecht der Gesellschafter richtet sich nach der<br />

Höhe der übernommenen Kapitaleinlage. Auf je volle<br />

USD 1.000 der Einlage entfällt eine Stimme. Der geschäftsführende<br />

Gesellschafter MIDIR GmbH hat 100 Stimmen.<br />

Grundsätzlich erfordern Gesellschafterbeschlüsse die einfache<br />

Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Die<br />

Änderungen des Gesellschaftsvertrages und die Auflösung<br />

der Fondsgesellschaft können nur mit 3/4-Mehrheit der<br />

abgegebenen gültigen Stimmen und mit Zustimmung des<br />

geschäftsführenden Gesellschafters beschlossen werden.<br />

Der Ausschluss der MIDIR GmbH oder der Entzug ihrer<br />

Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht bedarf<br />

ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes einer 3/4-Mehrheit<br />

der abgegebenen gültigen Stimmen (siehe hierzu § 13 Ziffer<br />

9 Gesellschaftsvertrag).<br />

Beirat<br />

Im Jahr 2010 wird ein Beirat eingerichtet, der aus fünf Personen<br />

besteht. Die Mitglieder sollen mit einer Mindestsumme<br />

von USD 40.000 an der Fondsgesellschaft beteiligt und<br />

nicht für Unternehmen tätig sein, die mit dem Bereederer<br />

oder dem Initiator dieses Beteiligungsangebotes im Wettbewerb<br />

stehen. Die Durchführung der Wahl des Beirats und<br />

die Festlegung des Verfahrens obliegen dem geschäftsführenden<br />

Gesellschafter.<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter hat das Recht, zwei<br />

für die Belange der Fondsgesellschaft erwiesene Fachleute<br />

als Mitglieder in den Beirat zu entsenden.<br />

Die Amtsperioden des Beirats betragen regelmäßig fünf<br />

Jahre (siehe hierzu § 14 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Die Mitglieder des Beirats haften nur für Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit (siehe hierzu § 14 Ziffer 10 Gesellschaftsvertrag).<br />

69


Die Aufgaben des Beirats umfassen die Beratung des<br />

geschäftsführenden Gesellschafters, die Vertretung der Interessen<br />

der Kommanditisten im Hinblick auf ihre Kontrollrechte<br />

gemäß § 166 HGB sowie die Entscheidungen über die<br />

Vercharterung von Schiffen für Laufzeiten ab sechs Monaten,<br />

vorzeitige Aufhebungen und substantielle Änderungen<br />

von Charterverträgen, Abschluss von Währungsvereinbarungen<br />

mit einer Laufzeit von über einem Jahr und die<br />

Durchführung von größeren Umbau- und Reparaturarbeiten<br />

(außer solchen, die dem Erhalt der Klasse dienen) am Schiff<br />

(siehe hierzu §§ 14 f. in Verbindung mit § 12 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Jedes Beiratsmitglied erhält für die Dauer seiner Amtszeit<br />

ein jährliches Entgelt in Höhe von USD 2.000.<br />

Beteiligung am Ergebnis und Vermögen,<br />

Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Die Gesellschafter sind grundsätzlich im Verhältnis ihrer<br />

Kapitalanteile am Vermögen und am Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />

beteiligt. Bis zum Zeitpunkt der Gleichstellung<br />

der Kapitalkonten II und III der Gesellschafter im Verhältnis<br />

ihrer Kapitalanteile erfolgen die Gewinn- und Verlustzuweisungen<br />

allerdings dergestalt, dass alle Gesellschafter<br />

unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitritts im Verhältnis ihrer<br />

Kapitalanteile gleichgestellt sind (siehe hierzu § 16 Ziffern 5<br />

und 6 Gesellschaftsvertrag).<br />

70 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Die Kapitalkonten der Investoren werden in US-Dollar<br />

geführt. Die Beteiligung am Ergebnis und am Vermögen der<br />

Fondsgesellschaft wird damit ausschließlich auf USD-Basis<br />

ermittelt. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen werden<br />

sämtliche Abschlüsse in US-Dollar auf Basis der deutschen<br />

Rechnungslegungsvorschriften erstellt.<br />

Die in den Jahren 2008 und 2009 beigetretenen Investoren<br />

erhalten mit der ersten Ausschüttung am 31.12.2009 entsprechend<br />

der Höhe der von ihnen geleisteten Einlage und<br />

der Dauer ihrer Beteiligung im Jahr 2009 eine Ausschüttung<br />

in Höhe der bis dahin erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse<br />

der Fondsgesellschaft, vorbehaltlich einer<br />

vom geschäftsführenden Gesellschafter als angemessen<br />

erachteten Liquiditätsreserve (siehe hierzu § 16 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Die im Jahr 2008 beigetretenen Investoren<br />

erhalten mit der ersten Ausschüttung am 31.12.2009<br />

entsprechend der Höhe der von ihnen geleisteten Einlage<br />

und für jeden vollen Monat der Dauer ihrer Beteiligung im<br />

Jahr 2008 eine Vorzugsausschüttung in Höhe von 4 % p. a.<br />

Im Übrigen schüttet der geschäftsführende Gesellschafter<br />

die erwirtschafteten Geldüberschüsse (unter Berücksichtigung<br />

einer angemessenen Liquiditätsreserve) grundsätzlich<br />

jeweils am 31.12. eines Jahres in US-Dollar an die Gesellschafter<br />

im Verhältnis ihrer Kapitalanteile aus. Jeder Gesellschafter<br />

hat jedoch ein Wahlrecht, die Ausschüttungen /<br />

Entnahmen durch Angabe der Währung im Zeichnungsschein<br />

auch in Euro zu erhalten. Darüber hinaus hat der<br />

Investor bezüglich der Ausschüttung /Entnahme in US-Dollar<br />

bzw. Euro ein jährliches Wahlrecht, welches durch schriftliche<br />

Erklärung gegenüber der Fondsgesellschaft ausgeübt werden<br />

kann. Bei der Bestimmung des auszuschüttenden Betrages<br />

wird vom geschäftsführenden Gesellschafter eine angemes-


sene Liquiditätsreserve zur Bestreitung zukünftiger Zahlungsverpflichtungen<br />

gebildet (siehe hierzu Kapitel „Die<br />

Beteiligung“ und § 16 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Dauer und Kündigung der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet worden.<br />

Das Gesellschaftsverhältnis kann von jedem Gesellschafter<br />

mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres,<br />

erstmals zum 31.12.2029, gekündigt werden (siehe<br />

hierzu § 8 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Der durch Kündigung ausscheidende Gesellschafter erhält<br />

eine Abfindung in Höhe des Verkehrswertes seiner Beteiligung.<br />

Die Auszahlung kann nicht vor Ablauf von sechs<br />

Monaten seit dem Ausscheiden verlangt werden. Bis zur<br />

Auszahlung ist die Abfindung mit dem geltenden Marktzinssatz<br />

zu verzinsen (siehe hierzu § 10 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Ausschluss aus der Gesellschaft /<br />

Wirksamwerden des Treuhandverhältnisses<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt, einen<br />

Gesellschafter mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu<br />

einem späteren Zeitpunkt aus der Fondsgesellschaft auszuschließen,<br />

wenn ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen<br />

eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird, in seinen<br />

Gesellschaftsanteil die Zwangsvollstreckung betrieben wird<br />

oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Bei verspäteter<br />

Einzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich Agio können Verzugszinsen<br />

berechnet werden. Darüber hinaus kann der Verzug<br />

mit der Einzahlung der Kapitaleinlage dazu führen, dass<br />

das Treuhandverhältnis nicht wirksam zustandekommt, da<br />

die Einzahlung der Einlage eine aufschiebende Bedingung<br />

für das wirksame Zustandekommen des Treuhandverhält-<br />

nisses darstellt (zu den Voraussetzungen siehe Zeichnungsschein).<br />

Das würde bedeuten, dass der Treuhandkommanditist<br />

der Fondsgesellschaft nicht im Auftrag des Investors beitreten<br />

würde. In diesem Fall kann die Fondsgesellschaft<br />

pauschal 15 % der Kapitaleinlage des jeweiligen Gesellschafters<br />

als Schadenersatz verlangen. Dem Gesellschafter<br />

bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein wesentlich<br />

geringerer Schaden entstanden ist (siehe hierzu § 8<br />

Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag und den Zeichnungsschein).<br />

Aufgrund des Gesellschaftsvertrages kann der Investor in<br />

bestimmten von ihm veranlassten Fällen aus der Gesellschaft<br />

ausgeschlossen werden (siehe hierzu Kapitel „Der<br />

Gesellschaftsvertrag“, Seite <strong>11</strong>1 ff.). Er erhält in diesem Fall<br />

gegebenenfalls eine Abfindung, die nicht dem Verkehrswert<br />

oder dem inneren Wert seiner Beteiligung entspricht.<br />

Tod eines Gesellschafters<br />

Verstirbt ein Gesellschafter, geht seine Beteiligung zum<br />

Zeitpunkt des Erbfalls auf seine Erben über. Die Gesellschaft<br />

wird mit den Erben fortgesetzt (siehe hierzu § 9 Gesellschaftsvertrag).<br />

Auflösung der Gesellschaft<br />

Mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen<br />

Stimmen können die Gesellschafter mit Zustimmung des<br />

geschäftsführenden Gesellschafters die Auflösung der Fondsgesellschaft<br />

beschließen. Die Liquidation erfolgt durch den<br />

geschäftsführenden Gesellschafter oder durch den /die von<br />

ihm zu bestellenden Liquidator/en.<br />

71


Der Treuhandvertrag<br />

Die Investoren beteiligen sich als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />

an der Fondsgesellschaft. Es besteht<br />

die Möglichkeit, die Beteiligung in eine direkte Beteiligung<br />

als Kommanditist umzuwandeln.<br />

Die Rechte und Pflichten der sich als Treugeber beteiligenden<br />

Investoren und des Treuhandkommanditisten sind im<br />

Einzelnen im Treuhandvertrag geregelt, der Bestandteil<br />

dieses Beteiligungsangebotes und auf Seite 123 ff. abgedruckt<br />

ist.<br />

Mit Erstellung der Zeichnungsbestätigung durch den Treuhandkommanditisten<br />

kommt ein Treuhandvertrag zwischen<br />

dem Investor und dem Treuhandkommanditisten zustande.<br />

Das im Treuhandvertrag vereinbarte Treuhandverhältnis<br />

steht unter der aufschiebenden Bedingung der Leistung<br />

der vollständigen Einlage zuzüglich Agio (siehe § 1 Ziffer 1<br />

Treuhandvertrag und Zeichnungsschein). Der Treuhandkommanditist<br />

tritt der Fondsgesellschaft im Auftrag des<br />

Treugebers als Kommanditist bei und hält diesen Kommanditanteil<br />

treuhänderisch im eigenen Namen, aber im Umfang<br />

der gezeichneten Beteiligung, für Rechnung des Treugebers<br />

(siehe hierzu § 1 Ziffer 2 Treuhandvertrag).<br />

Im Außenverhältnis hält der Treuhandkommanditist seine<br />

Kommanditbeteiligung für alle Treugeber gemeinsam als<br />

einheitlichen Kommanditanteil, im Innenverhältnis handelt<br />

der Treuhandkommanditist ausschließlich im Auftrag und<br />

für Rechnung des jeweiligen Treugebers (siehe hierzu § 1 Ziffer<br />

3 Treuhandvertrag).<br />

Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf das treuhänderische<br />

Halten des Kommanditanteils beschränkt. Das<br />

Treuhandverhältnis dient ausschließlich der Verwaltungs-<br />

72 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

vereinfachung im Interesse der Fondsgesellschaft und der<br />

Treugeber sowie dem Vertraulichkeitsinteresse der Investoren<br />

(siehe hierzu § 1 Ziffer 5 Treuhandvertrag).<br />

Der Treuhandkommanditist tritt sämtliche Ansprüche aus<br />

der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

an die Treugeber im Verhältnis der Höhe ihrer<br />

Anteile ab (siehe hierzu § 2 Ziffer 1 Treuhandvertrag).<br />

Die Treugeber üben ihre Stimmrechte selbst aus und können<br />

sich auf Verlangen zur Ausübung der dem Treuhandkommanditisten<br />

gegenüber der Gesellschaft zustehenden<br />

Kontrollrechte bevollmächtigen lassen (siehe hierzu § 2 Ziffer<br />

2 und § 4 Treuhandvertrag).<br />

Die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag können<br />

nur unter Berücksichtung der entsprechenden Regeln des<br />

Gesellschaftsvertrages übertragen oder belastet werden.<br />

Gleiches gilt beim Tod des Treugebers (siehe hierzu § 6 und<br />

§ 9 Treuhandvertrag).<br />

Der Treuhandvertrag kann von jedem Gesellschafter mit<br />

einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres,<br />

erstmals zum 31.12.2029 gekündigt werden (siehe<br />

hierzu § 7 Ziffer 6 Treuhandvertrag).<br />

Der Treuhandkommanditist haftet den Treugebern nur bei<br />

grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihm<br />

obliegenden Verpflichtungen. Der Treuhandkommanditist<br />

übernimmt keine Haftung für den Eintritt der vom Treugeber<br />

mit dem Abschluss des Treuhandvertrages angestrebten<br />

wirtschaftlichen oder steuerlichen Ziele. Er übernimmt<br />

darüber hinaus keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

des Beteiligungsangebotes (siehe hierzu § <strong>11</strong><br />

Treuhandvertrag).


Schiffsbug (Bild zeigt nicht das Investitionsobjekt)


Der Treuhandkommanditist erhält ab dem Eigentumserwerb<br />

am Schiff für die Übernahme der Treuhandschaft von<br />

der Fondsgesellschaft jährlich eine pauschale Vergütung in<br />

Höhe von USD 10.000 inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Die Treuhandvergütung ist spätestens zum 31.12.<br />

des jeweiligen Jahres fällig (siehe hierzu § 12 Treuhandvertrag<br />

in Verbindung mit § 5 Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag). Die<br />

Vergütung wird ab dem 01.01.2010 mit 3,0 % jährlich indexiert.<br />

Das Halten der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten<br />

erfolgt im Übrigen ohne zusätzliche Kosten für<br />

den Investor.<br />

Weitere Verträge<br />

Neben den im Beteiligungsangebot bereits beschriebenen<br />

Verträgen, insbesondere den Charter- und den Bereederungsverträgen,<br />

werden nachfolgend weitere wesentliche<br />

Verträge, die im Rahmen des Beteiligungsangebotes abgeschlossen<br />

wurden, zusammengefasst.<br />

Kaufvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat den nachfolgend näher beschriebenen<br />

Kaufvertrag über den Erwerb des Capesize-Bulkers<br />

abgeschlossen:<br />

„SC Lotta“<br />

Werft / Hersteller: Sungdong Shipbuilding & Marine<br />

Engineering Co. Ltd., Korea;<br />

Sungdong Heavy Industries<br />

Co. Ltd., Korea<br />

Verkäufer: Phoenix Grace S. A., Panama<br />

Kaufpreis: USD 105,0 Mio.<br />

Kaufvertragsdatum: 05.02.2008<br />

Übernahme: nach Baufertigstellung<br />

zwischen 01.<strong>11</strong>.2008 und 28.02.2009<br />

74 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Der Verkäufer sichert die Freiheit von Rechten Dritter (Ausnahme:<br />

Chartervertrag) zu. Das Schiff ist mit gültigen Klasse-Zertifizierungen<br />

sowie in einem dem Schiffsbauvertrag<br />

und Kaufvertrag entsprechenden Zustand zu übergeben.<br />

Eine darüber hinausgehende Haftung für den Zustand des<br />

Schiffes wird von dem Verkäufer nicht übernommen. Zu den<br />

weiteren Regelungen siehe Abschnitt „Das Schiff“ im Kapitel<br />

„Die Werft und das Schiff“.<br />

Kauf- und Chartervertragsvermittlung<br />

Für die Vermittlung des Kaufvertrages und des Chartervertrages<br />

hat die Fondsgesellschaft Clarkson Financial Services<br />

Ltd. im Rahmen eines sogenannten Ship-Broking Agreements<br />

beauftragt. Hierfür erhält Clarkson Financial Services<br />

Ltd. mit Eigentumserwerb am Schiff, spätestens jedoch am<br />

28.02.2009, ein Entgelt in Höhe von USD 1.575.000.<br />

Asset-Beratung<br />

Clarkson Financial Services Ltd. erhält für die Marktbeobachtung<br />

und die laufende Asset-Beratung der Fondsgesellschaft<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von USD 130.000. Die Vergütung<br />

wird ab dem 01.01.2010 mit 3,0 % jährlich indexiert.<br />

Bei einer Übernahme des Schiffes „SC Lotta“ durch die Fondsgesellschaft<br />

vor dem in der Prognoserechnung unterstellten<br />

Termin 28.02.2009, erhält Clarkson Financial Services Ltd. ein<br />

Entgelt in Höhe von USD 10.000 für jeden Tag bis zum<br />

28.02.2009.<br />

Während der gesamten Fondslaufzeit übernimmt Clarkson<br />

Financial Services Ltd. bei einer Überschreitung der prognostizierten<br />

Schiffsbetriebskosten von anfänglich USD 6.000<br />

pro Tag (indexiert um 3,0 % p. a. ab 01.01.2010) um bis zu<br />

USD 500 pro Tag einen Betrag in Höhe von 25 % dieser<br />

zusätzlichen Betriebskosten. Bei einer Unterschreitung der<br />

prognostizierten Betriebskosten von bis zu USD 500 pro Tag


erhält Clarkson Financial Services Ltd. entsprechend 25 % dieser<br />

Kostenersparnis. Die Abrechnung erfolgt jährlich, spätestens<br />

nach Erhalt der finalen Betriebskostenabrechnung.<br />

Des Weiteren wird Clarkson Financial Services Ltd. mit der<br />

Vermittlung von Anschlusschartern nach Ablauf der Festcharterperioden<br />

sowie mit der Vermittlung von Käufern für<br />

den Capesize-Bulker betraut. Bei Abschluss von Anschlusschartern<br />

beträgt das Entgelt 0,5 % der täglichen Bruttocharterrate.<br />

Sofern die tägliche Bruttocharterrate über<br />

USD 39.200 liegt, erhöht sich dieses Entgelt auf 2,0 %. Bei<br />

Vermittlung von Käufern hat Clarkson Financial Services Ltd.<br />

einen Anspruch auf 17,5 % des Mehrerlöses, welcher sich<br />

aus der Differenz des tatsächlichen und prognostizierten<br />

Veräußerungserlöses ergibt. Der prognostizierte Veräußerungserlös<br />

liegt zum 31.12.2027 bei USD 21,0 Mio. Bei<br />

Veräußerung vor oder nach dem Stichtag wird der prognostizierte<br />

Veräußerungserlös in der Weise bestimmt, dass der<br />

Investor bei diesem Veräußerungserlös und ansonsten prognostiziertem<br />

Verlauf die prognostizierte Rendite vor Steuern<br />

in Höhe von 6,35 % p. a. (IRR) erzielt.<br />

Objektfinanzierung<br />

Der Fondsgesellschaft liegt eine vorbehaltlose Finanzierungszusage<br />

der KfW IPEX Bank GmbH vor. Die Fremdfinanzierung<br />

des Schiffes erfolgt demnach über ein langfristiges<br />

Schiffshypothekendarlehen der KfW IPEX Bank GmbH,<br />

Frankfurt, in Höhe von insgesamt USD 63,0 Mio. Die Auszahlung<br />

erfolgt vollständig bei Übernahme des Schiffes gemäß<br />

Kaufvertrag. Das Darlehen wird eine Laufzeit von zwölf<br />

Jahren nach Auszahlung haben.<br />

Als Sicherheit wird die Fondsgesellschaft der Bank eine<br />

Schiffshypothek in Höhe von 120 % der Darlehenssumme<br />

bestellen. Die Bank wird hierdurch zur Zwangsvollstreckung<br />

in das Schiff berechtigt, wenn die Fondsgesellschaft ihren<br />

Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht nachkommen<br />

sollte. Darüber hinaus werden unter anderem Ansprüche<br />

und Rechte aus den Versicherungen und dem Chartervertrag<br />

zur Sicherheit abgetreten.<br />

Der Darlehensgeber wird sich branchenübliche Mitspracheund<br />

Entscheidungsrechte gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

vorbehalten, insbesondere hinsichtlich der Bereederung, der<br />

Beschäftigung und der Versicherung des Schiffes sowie im<br />

Hinblick auf die Höhe der Liquiditätsreserve. Er wird unter<br />

anderem das Recht haben, den Darlehensvertrag zu kündigen<br />

oder weitere Sicherheiten zu verlangen, wenn z. B.<br />

Ereignisse eintreten, die die ordnungsgemäße Rückführung<br />

des Darlehens gefährden oder wenn die Fondsgesellschaft<br />

wesentlichen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag<br />

nicht nachkommt.<br />

Sollten sich durch Rechtsänderungen oder gesetzliche /<br />

behördliche Maßnahmen für den Darlehensgeber zusätzliche<br />

Kosten oder geringere Zinseinnahmen oder Tilgungsleistungen<br />

ergeben, so hat die Fondsgesellschaft den Darlehensgeber<br />

von diesen zusätzlichen Kosten freizustellen<br />

bzw. die reduzierten Einnahmen auszugleichen.<br />

Weitere Informationen zu den Rahmendaten der Finanzierung<br />

können dem Kapitel „Die Investition und Finanzierung“,<br />

Seite 48 ff., entnommen werden.<br />

Zwischenfinanzierung<br />

Die vor Übernahme des Schiffes zu leistende Anzahlung in<br />

Höhe von 20 % des Kaufpreises wurde über eine Zwischenfinanzierung<br />

der Hamburger Sparkasse AG zu einem Zinssatz<br />

von USD-Libor zuzüglich einer Marge von 0,70 % p. a. finanziert.<br />

Bei prognosegemäßer Platzierung wird das<br />

Eigenkapital bis zur Eigentumsübernahme des Schiffes eingeworben.<br />

Sofern vor Eigentumsübergang der auf den Kauf-<br />

75


preis entfallende Eigenkapitalanteil noch nicht zur Verfügung<br />

steht, ist beabsichtigt die oben genannte Zwischenfinanzierung<br />

entsprechend zu erhöhen und zu verlängern.<br />

Die Zwischenfinanzierung wird spätestens mit vollständigem<br />

Eingang des Kommanditkapitals zurückgeführt. Als<br />

Sicherheit dient in erster Linie die Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

der KGAL.<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit der KGAL einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

geschlossen. Dieser umfasst die Erstellung<br />

der Fondskonzeption, die Arrangierung der Investitionen<br />

und der Finanzierung der Fondsgesellschaft sowie die<br />

laufende Verwaltung der Fondsgesellschaft einschließlich<br />

der Investorenbetreuung. Der Verwaltungsvertrag endet<br />

drei Jahre nach Auflösung der Fondsgesellschaft, spätestens<br />

jedoch am 31.12.2032.<br />

Für die Erstellung der Fondskonzeption und für die Arrangierung<br />

der Investitionen und der Finanzierung der Fondsgesellschaft<br />

erhält die KGAL mit Eigentumserwerb am Schiff,<br />

spätestens jedoch am 28.02.2009, ein einmaliges Honorar in<br />

Höhe von USD 5.455.000 zuzüglich Umsatzsteuer. Die laufende<br />

Verwaltungstätigkeit wird mit einem jährlichen<br />

Honorar in Höhe von USD 240.000 zuzüglich Umsatzsteuer<br />

vergütet. Die Vergütung wird ab dem 01.01.2010 mit 3,0 %<br />

jährlich indexiert. Das Verwaltungshonorar reduziert sich ab<br />

dem Zeitpunkt der Veräußerung des Schiffes auf eine Pauschale<br />

in Höhe von USD 86.500 p. a. abzüglich der jährlich<br />

anfallenden Komplementär- und Treuhandvergütungen.<br />

Nach Ablauf von drei Jahren nach Veräußerung des Schiffes<br />

ist kein Honorar mehr geschuldet.<br />

Bei einer Übernahme des Schiffes „SC Lotta“ durch die<br />

Fondsgesellschaft vor dem in der Prognoserechnung unterstellten<br />

Termin 28.02.2009, erhält die KGAL ein Entgelt in<br />

Höhe von USD 10.000 für jeden Tag bis zum 28.02.2009.<br />

76 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Während der gesamten Fondslaufzeit übernimmt die KGAL<br />

bei einer Überschreitung der prognostizierten Schiffsbetriebskosten<br />

von anfänglich USD 6.000 pro Tag (indexiert<br />

um 3,0 % p. a. ab 01.01.2010) um bis zu USD 500 pro Tag<br />

einen Betrag in Höhe von 25 % dieser zusätzlichen Betriebskosten<br />

Bei einer Unterschreitung der prognostizierten<br />

Betriebskosten von bis zu USD 500 pro Tag erhält die KGAL<br />

entsprechend 25 % dieser Kostenersparnis. Die Abrechnung<br />

erfolgt jährlich, spätestens nach Erhalt der finalen Betriebskostenabrechnung.<br />

Im Rahmen ihrer administrativen Tätigkeit die Vermittlung<br />

bzw. den Neuabschluss von Charterverträgen betreffend<br />

sowie bei Veräußerung des Schiffes, erhält die KGAL ein<br />

erfolgsabhängiges Entgelt: Bei Abschluss von Anschlusschartern<br />

beträgt das Entgelt 0,5 % der täglichen Bruttocharterraten.<br />

Sofern die tägliche Bruttocharterrate über<br />

USD 39.200 liegt, erhöht sich dieses Entgelt auf 2,0 %. Bei<br />

Vermittlung eines Käufers hat die KGAL einen Anspruch auf<br />

17,5 % des Mehrerlöses, welcher sich aus der Differenz zwischen<br />

dem tatsächlichen und dem prognostizierten Veräußerungserlös<br />

des Schiffes ergibt. Der prognostizierte Veräußerungserlös<br />

liegt zum 31.12.2027 bei USD 21,0 Mio. Bei<br />

Veräußerung vor oder nach dem Stichtag wird der prognostizierte<br />

Veräußerungserlös in der Weise bestimmt, dass der<br />

Investor bei diesem Veräußerungserlös und ansonsten prognosegemäßem<br />

Verlauf die prognostizierte Rendite vor Steuern<br />

in Höhe von 6,35 % p. a. (IRR) erzielt.<br />

Beratungsvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit der AL Ships GmbH einen<br />

Beratungsvertrag abgeschlossen. Darin hat sich die AL Ships<br />

GmbH verpflichtet, die Fondsgesellschaft bei der Auswahl<br />

geeigneter Schiffe zu beraten. Die AL Ships GmbH erhält<br />

hierfür mit Eigentumserwerb am Schiff, spätestens jedoch<br />

am 28.02.2009, ein einmaliges Honorar in Höhe von<br />

USD 20.000 zuzüglich Umsatzsteuer.


Vermittlung des Eigenkapitals<br />

Die Fondsgesellschaft hat die ALCAS GmbH (im Folgenden<br />

„ALCAS“) mit der Organisation des Vertriebs des Kommanditkapitals<br />

beauftragt. Die ALCAS übernimmt den Vertrieb<br />

zum Teil selbst, kann aber weitere Vertriebspartner einschalten,<br />

die zu diesem Zweck unmittelbar in Vertragsbeziehung<br />

mit der Fondsgesellschaft treten. Die Vertriebspartner sind<br />

dabei nicht als Erfüllungsgehilfen der ALCAS tätig, sondern<br />

vermitteln direkt im Auftrag der Fondsgesellschaft.<br />

Die von der Fondsgesellschaft zu leistende Vertriebsprovision<br />

für die Vermittlung des Kommanditkapitals in Höhe<br />

von USD 60,0 Mio. beträgt insgesamt USD 5.400.000 zuzüglich<br />

eines Agios in Höhe von USD 3.000.000, fällig anteilig<br />

nach Einwerbung des Kommanditanteils. Darin ist ein Entgelt<br />

für die Organisation der Eigenkapitalvermittlung in<br />

Höhe von insgesamt USD 25.000 inklusive Umsatzsteuer<br />

enthalten, welches mit Eigentumserwerb am Schiff, spätestens<br />

jedoch am 28.02.2009 zur Zahlung fällig ist.<br />

Die von der Fondsgesellschaft zu leistende Vertriebsprovision<br />

entspricht einem Betrag in Höhe von 13,3 % bezogen auf<br />

das Kommanditkapital inklusive Agio. Es ist möglich, dass<br />

einzelne Vertriebspartner für ihre Vermittlungstätigkeit von<br />

der Fondsgesellschaft, der KGAL oder sonstigen Dritten insgesamt<br />

als Entgelt einen Betrag in Höhe von über 13,3 % des<br />

Kommanditkapitals inklusive Agio erhalten. Die tatsächlich<br />

an den einzelnen Vertriebspartner gezahlte Provision ist daher<br />

nur auf Ebene des jeweiligen Vertriebspartners ermittelbar.<br />

Zusätzlich zur Zahlung der Vertriebsprovisionen übernimmt<br />

die Fondsgesellschaft Kosten für Vertriebsmaterialien bis zu<br />

einem Betrag von EUR 60.000.<br />

Vermittlung des Fremdkapitals<br />

Ferner wurde die ALCAS von der Fondsgesellschaft mit der<br />

Vermittlung des benötigten Fremdkapitals beauftragt. Sie<br />

erhält hierfür mit Eigentumserwerb am Schiff, spätestens<br />

jedoch am 28.02.2009, eine Vergütung in Höhe von<br />

USD 400.000 zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden<br />

Umsatzsteuer.<br />

Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

Die KGAL hat die Einzahlung und Platzierung von Kommanditkapital<br />

in Höhe von USD 60,0 Mio. zuzüglich Agio in Höhe<br />

von USD 3.000.000 spätestens zum 31.01.2010 garantiert<br />

und erhält hierfür anteilig nach Einwerbung des Kommanditkapitals,<br />

prognosegemäß am 31.12.2008, eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe von USD 1.200.000 (2 % des einzuwerbenden<br />

Kommanditkapitals ohne Agio). Sollte das Kommanditkapital<br />

nicht bis zum Zeitpunkt der Übernahme des<br />

Schiffes vollständig eingeworben sein, wird die KGAL zusätzlich<br />

sicherstellen, dass der Fondsgesellschaft entsprechende<br />

Zwischenfinanzierungsmittel zu einem Zinssatz von höchstens<br />

7,5 % p. a. zur Verfügung gestellt werden. Sollten die<br />

Zwischenfinanzierungszinsen unter 7,5 % p. a. liegen, erhält<br />

die KGAL zum Zeitpunkt der vollständigen Platzierung des<br />

Kommanditkapitals eine zusätzliche Gebühr in Höhe des<br />

Differenzbetrages.<br />

Laufende Steuerberatung /<br />

Wirtschaftsprüfung /sonstige Drittkosten<br />

Die während der Laufzeit erfolgende Steuerberatung und<br />

Wirtschaftsprüfung der Fondsgesellschaft wird von unabhängigen<br />

Gesellschaften /Steuerberatern / Wirtschaftsprüfern<br />

übernommen. Die für diese Leistungen anfallenden<br />

Entgelte und die sonstigen laufenden Kosten wurden aufgrund<br />

von Erfahrungswerten geschätzt und sind von der<br />

Fondsgesellschaft zu tragen.<br />

77


Voller Einsatz für den Welthandel<br />

Rund 50.000 Schiffe umfasst die Welthandelsflotte, davon etwa 34.000 Trockenfrachtschiffe, davon<br />

über 7.000 Schüttgutfrachter / Bulker und davon etwa 900 Capesize-Bulker. Die Nachfrage nach der<br />

Transportleistung von großen Bulkern ist in den letzten Jahren stetig gestiegen, eine Tendenz, an der<br />

sich nach Ansicht von Marktexperten in den nächsten Jahren nichts ändern wird.


Bulker / Schüttgutfrachter an einem Ladeterminal (Bild zeigt nicht das Investitionsobjekt)


Die steuerlichen Grundlagen<br />

Allgemeines<br />

Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen Grundlagen<br />

dient dazu, dem Investor einen Überblick über die wesentlichen<br />

Aspekte einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft zu<br />

vermitteln. Die getroffenen Aussagen beziehen sich ausschließlich<br />

auf in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige<br />

natürliche Personen, die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />

halten. Es wird jedem Investor empfohlen, die<br />

persönlichen steuerlichen Auswirkungen mit einem steuerlichen<br />

Berater zu erörtern.<br />

Diesem Beteiligungsangebot liegen die derzeit geltende<br />

Gesetzeslage, die aktuelle Rechtsprechung und die geltenden<br />

Verwaltungsauffassungen der Finanzbehörden, insbesondere<br />

das Schreiben des Bundesministeriums der<br />

Finanzen (BMF) zu § 5a Einkommensteuergesetz (EStG) vom<br />

12.06.2002 (BStBl. 2002 I, Seite 614), zugrunde.<br />

Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen (künftige<br />

Gesetzesänderungen, geänderte Rechtsprechung oder<br />

geänderte Anwendungen bestehender Vorschriften oder<br />

Regelungen) sind möglich und können das Ergebnis der<br />

Beteiligung beeinflussen.<br />

Die endgültige Anerkennung der steuerlichen Konzeption<br />

bleibt der Beurteilung der Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung<br />

vorbehalten (siehe hierzu im Kapitel „Die Risikohinweise“<br />

den Abschnitt „Steuern“, Seite 16).<br />

80 I Die steuerlichen Grundlagen<br />

Steuerliche Grundlagen für die<br />

Fondsgesellschaft<br />

Allgemeines<br />

Mit dem Betrieb des Schiffes ist die Fondsgesellschaft eine<br />

gewerblich tätige Personengesellschaft im Sinne des § 15<br />

Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 3 Nr. 1 EStG; die daneben<br />

bestehende gewerbliche Prägung (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) ist<br />

unerheblich.<br />

Eine Gewinnerzielungsabsicht, beurteilt auf Basis der Steuerbilanz<br />

nach §§ 4, 5 EStG, ist zu bejahen, zumal die Fondsgesellschaft<br />

während der laufenden Charterverträge und<br />

der sich anschließenden Weiterverwendung prognosegemäß<br />

erhebliche Liquiditätsüberschüsse erzielt.<br />

Ferner unterliegen die Einkünfte des Gewerbebetriebs der<br />

inländischen Besteuerung, da sich die Geschäftsleitung im<br />

Inland befindet bzw. die Bereederung im Inland ausgeführt<br />

wird.<br />

Gewinnermittlung nach der Tonnage<br />

Tonnagebesteuerung<br />

Gewinnermittlung<br />

Die Höhe der gewerblichen Einkünfte bestimmt sich allgemein<br />

durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung)<br />

gemäß §§ 4, 5 EStG.<br />

Abweichend hiervon können Schifffahrtsgesellschaften<br />

unter nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen ihren<br />

Gewinn auch pauschal nach der Tonnage ermitteln (soge-


nannte Tonnagebesteuerung, § 5a EStG). Dabei bestimmt<br />

sich der steuerpflichtige Gewinn in Abhängigkeit vom Nettorauminhalt<br />

des im internationalen Verkehr eingesetzten<br />

Schiffes (sogenannte Nettotonnen). Die Ermittlung des<br />

steuerpflichtigen Gewinns kann der nachstehenden Tabelle<br />

entnommen werden.<br />

Steuerpflichtiger Gewinn Nettotonnen<br />

pro Betriebstag 1) (abgerundet auf volle 100 t)<br />

0,92 Euro /<br />

100 Nettotonnen<br />

0,69 Euro /<br />

100 Nettotonnen<br />

0,46 Euro / 100 Nettotonnen<br />

0,23 Euro / 100 Nettotonnen<br />

Bis 1.000 Nettotonnen<br />

Für 1.000 Nettotonnen<br />

übersteigende Tonnage bis<br />

10.000 Nettotonnen<br />

Für 10.000 Nettotonnen<br />

übersteigende Tonnage bis<br />

25.000 Nettotonnen<br />

Für 25.000 Nettotonnen<br />

übersteigende Tonnage<br />

1) Übliche Liegezeiten sind den Betriebstagen zuzurechnen, somit werden regelmäßig<br />

365 Betriebstage p. a. unterstellt.<br />

Voraussetzungen<br />

Zu den Voraussetzungen für die Tonnagebesteuerung gehören<br />

insbesondere:<br />

Die Geschäftsleitung der Fondsgesellschaft befindet sich<br />

im Inland.<br />

Die Bereederung des Schiffes wird im Inland durchgeführt.<br />

Das Schiff wird im jeweiligen Wirtschaftsjahr überwiegend<br />

in einem inländischen Seeschiffsregister eingetragen.<br />

Das Schiff wird im internationalen Verkehr betrieben.<br />

Das Schiff wird vom Vercharterer ausgerüstet.<br />

Die vorgenannten Voraussetzungen werden bei dem von<br />

der Fondsgesellschaft betriebenen Schiff mit Eigentumsübernahme,<br />

voraussichtlich im Jahr 2008, vorliegen. Die<br />

Besteuerung nach der Tonnage wird ab diesem Zeitpunkt<br />

beantragt. Die Gesellschaft ist an diesen Antrag zehn Jahre<br />

bzw. bis zur Veräußerung des Schiffes gebunden bzw. so lange,<br />

wie die Voraussetzungen für die Tonnagebesteuerung<br />

vorliegen.<br />

Folgen der Tonnagebesteuerung<br />

Aufgrund der sofortigen Option zur Tonnagebesteuerung<br />

werden zu keinem Zeitpunkt negative steuerliche Ergebnisse<br />

zugewiesen; ein sogenannter Unterschiedsbetrag (§ 5a<br />

Abs. 4 EStG), der bei Veräußerung des Schiffes oder bei<br />

Veräußerung des Anteils an der Gesellschaft zu versteuern<br />

wäre, ist nicht zu bilden.<br />

Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des<br />

Schiffes können nicht als Betriebsausgaben angesetzt<br />

werden. Auch etwaige Sonderbetriebsausgaben der Investoren<br />

sind mit dem pauschal ermittelten Tonnagegewinn<br />

abgegolten und mindern das zu versteuernde Ergebnis nicht<br />

(siehe hierzu Abschnitt „Einkommensteuer“, Seite 83 f.).<br />

Abweichend zum Gesellschaftsvertrag und damit zur Gewinnverteilung<br />

in der Handelsbilanz, aber auch abweichend<br />

zur Steuerbilanz, erfolgt die Verteilung des nach § 5a EStG<br />

ermittelten Gewinns unabhängig von der Dauer der Beteiligung.<br />

Sie richtet sich lediglich nach der Beteiligungshöhe.<br />

Für die Ermittlung der steuerlichen Ergebnisse im Rahmen<br />

der Prognoserechnung wird für die gesamte Fondslaufzeit<br />

die Tonnagebesteuerung zugrunde gelegt, wonach für das<br />

Schiff ein Betrag in Höhe von rund EUR 80.000 p. a. zu<br />

versteuern ist. Das entspricht bei einem unterstellten<br />

USD / EUR-Wechselkurs von 1,50 einer Quote von rund 0,2 %<br />

p. a. bezogen auf die Kommanditeinlage.<br />

81


Steuerbilanz<br />

Betriebsvermögensvergleich<br />

Die Gewinnermittlung nach der Tonnage entbindet die<br />

Fondsgesellschaft nicht von der Verpflichtung, den Gewinn<br />

nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften der<br />

§§ 4, 5 EStG (Betriebsvermögensvergleich) zu ermitteln.<br />

Die Steuerbilanzwerte sind nach derzeitigem Recht insbesondere<br />

auch für die Ermittlung des Werts der Beteiligung<br />

im Erb- oder Schenkungsfall relevant (§ 12 Abs. 5<br />

ErbStG in Verbindung mit §§ 95 Abs. 1, 98 a, 109 Abs. 1<br />

BewG); (siehe hierzu Abschnitt „Erbschaft- und Schenkungsteuer“,<br />

Seite 84 ff.).<br />

Anlaufkosten / Dienstleistungshonorare<br />

Die sogenannten Anlaufkosten, wie Konzeptions-, Arrangierungs-<br />

und Rechtsberatungsgebühren, Eigenkapital- und<br />

Fremdkapitalvermittlungsprovisionen, Kosten für die Einzahlungs-<br />

und Platzierungsgarantie, Kosten für die Kaufvertragsvermittlung<br />

und für Gutachten im Zusammenhang mit<br />

diesem Beteiligungsangebot, werden entsprechend der Auffassung<br />

der Finanzverwaltung (BMF vom 20.10.2003, BStBl.<br />

2003 I, Seite 546; sogenannter Einheitlicher Fondserlass, 5.<br />

Bauherrenerlass) nicht als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben<br />

behandelt, sondern zusammen mit dem Kaufpreis<br />

der Schiffe aktiviert und abgeschrieben (siehe hierzu nachstehenden<br />

Abschnitt „Abschreibungen“), da es sich um<br />

Gebühren für in gesonderten Verträgen vereinbarte Dienstleistungen<br />

handelt und sich die Investoren aufgrund eines<br />

von dem Initiator vorformulierten Vertragswerkes an der<br />

Fondsgesellschaft beteiligen.<br />

82 I Die steuerlichen Grundlagen<br />

Abschreibungen<br />

Abweichend von den derzeit geltenden amtlichen Abschreibungstabellen,<br />

die für ein Schiff des vorliegenden Typs eine<br />

betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von zwölf Jahren vorsehen<br />

(BMF vom 16.09.1992, BStBl. 1992 I, Seite 570), wird<br />

das Schiff branchenüblich über die Fondslaufzeit bis zum<br />

31.12.2027 auf den steuerlichen Schrottwert abgeschrieben<br />

(OFD Hamburg vom 29.04.2002, DStR 2002, Seite 1220).<br />

Diese Vorgehensweise entspricht auch der erkennbaren Auffassung<br />

der Finanzverwaltung, die steuerliche Nutzungsdauer<br />

am Betriebskonzept zu messen (BMF vom 15.06.1999,<br />

BStBl. 1999 I, Seite 543).<br />

Das Schiff wird nach § 7 Abs. 1 EStG linear auf den steuerlichen<br />

Schrottwert abgeschrieben. Für das Jahr 2008 wird die<br />

Abschreibung zeitanteilig angesetzt.<br />

Umsatzsteuer<br />

In umsatzsteuerlicher Hinsicht erwirbt die Fondsgesellschaft<br />

das Schiff zum Betrieb in der Seeschifffahrt, so dass sowohl<br />

der Erwerb, die ausgeführten Leistungen (Vercharterung) als<br />

auch die empfangenen Leistungen im Zusammenhang mit<br />

dem Betrieb des Schiffes von der Umsatzsteuer befreit sind<br />

(§ 4 Nr. 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz,<br />

UStG). Für steuerpflichtige Eingangsumsätze ist die Fondsgesellschaft<br />

trotz der Steuerfreiheit ihrer Umsätze zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigt (§ 15 Abs. 3 Nr. 1a UStG).<br />

Gewerbesteuer<br />

Die Einkünfte der Fondsgesellschaft unterliegen grundsätzlich<br />

der Gewerbesteuer. Der pauschal ermittelte Tonnagegewinn,<br />

erhöht um eventuelle Sonderbetriebseinnahmen<br />

einzelner Gesellschafter, wird auch für Zwecke der Gewerbesteuer<br />

als Gewerbeertrag zugrunde gelegt (§ 7 Satz 3<br />

GewStG). Die Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 3 GewStG findet<br />

daneben keine Anwendung.


Steuerliche Grundlagen für die<br />

Gesellschafter<br />

Allgemeines<br />

Die Investoren beteiligen sich als Treugeber bzw. als Direktkommanditisten<br />

an der Fondsgesellschaft.<br />

Mitunternehmerschaft<br />

Nach der Konzeption dieses Beteiligungsangebots ist jeder<br />

Investor auf der Grundlage der geltenden steuerlichen Regelungen<br />

und der höchstrichterlichen Rechtsprechung als Mitunternehmer<br />

im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu qualifizieren.<br />

Die Investoren partizipieren am laufenden Gewinn<br />

und Verlust sowie an den stillen Reserven, und es stehen<br />

ihnen nach dem Gesellschaftsvertrag Mitspracherechte<br />

(Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechte) zu, die den<br />

gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches entsprechen.<br />

Damit erzielen die Investoren in Höhe der ihnen zugewiesenen<br />

steuerlichen Ergebnisse Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />

Bei dieser Beurteilung hat die Fondsgesellschaft jedoch individuelle<br />

Einflüsse, wie eine etwaige Fremdfinanzierung der<br />

Beteiligung (Anteilsfinanzierung), auf die Gewinnerzielung<br />

der einzelnen Investoren nicht berücksichtigt. Wie im<br />

Abschnitt „Steuerliche Grundlagen für die Fondsgesellschaft“,<br />

Seite 80 ff., beschrieben, erfolgt die Prüfung der<br />

Gewinnerzielungsabsicht auf Basis der nach §§ 4, 5 EStG aufgestellten<br />

Steuerbilanz. Beim einzelnen Investor sind jedoch<br />

zusätzlich die jeweiligen Sonderbetriebseinnahmen und<br />

-ausgaben in die Prüfung miteinzubeziehen, auch wenn sich<br />

Letztere im Rahmen der Tonnagebesteuerung steuerlich<br />

nicht auswirken (siehe nachstehenden Abschnitt „Tonnagebesteuerung“).<br />

Die Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben<br />

können von der Fondsgesellschaft nicht im Einzelnen<br />

vorhergesehen werden. Hier ist deshalb eine individuelle<br />

Überprüfung durch den einzelnen Gesellschafter angeraten.<br />

Ergebnisverteilung und Verfahren<br />

zur Feststellung der Einkünfte<br />

Die Beteiligung am handels- und steuerbilanziellen Gewinn<br />

und Verlust der Fondsgesellschaft sowie die Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen erfolgen grundsätzlich entsprechend dem<br />

Verhältnis der Beteiligung am Kommanditkapital der Fondsgesellschaft<br />

(siehe § 16 Gesellschaftsvertrag).<br />

Auch das zu versteuernde Einkommen auf Basis des Tonnagegewinns<br />

wird auf die Investoren nach diesem Schlüssel<br />

verteilt, allerdings ohne Berücksichtigung der Beteiligungsdauer<br />

(siehe hierzu Abschnitt „Folgen der Tonnagebesteuerung“,<br />

Seite 81), und für Besteuerungszwecke auf Ebene der<br />

Fondsgesellschaft einheitlich und gesondert festgestellt<br />

(§ 180 Abs. 1 Nr. 2 AO). In diese Feststellung sind grundsätzlich<br />

auch die Sonderbetriebseinnahmen der Investoren mit<br />

aufzunehmen (siehe nachstehenden Abschnitt „Tonnagebesteuerung“).<br />

Nach Feststellung der steuerlichen Ergebnisanteile werden<br />

sie von dem für die Fondsgesellschaft zuständigen Finanzamt<br />

an die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter der Investoren<br />

gemeldet. Zudem erhält jeder Beteiligte von der Fondsgesellschaft<br />

seine für die persönliche Einkommensteuererklärung<br />

relevanten Daten.<br />

Einkommensteuer<br />

Tonnagebesteuerung<br />

Die auf Basis der Tonnagegewinnermittlung festgestellten<br />

steuerlichen Ergebnisanteile fließen in die Bemessungsgrundlage<br />

für die Einkommensbesteuerung des einzelnen<br />

Investors ein und werden mit dem persönlichen Steuersatz<br />

83


esteuert. Den Prognoserechnungen dieses Beteiligungsangebots<br />

liegt ein Steuersatz in Höhe von 42 % zuzüglich des<br />

Solidaritätszuschlags von 5,5 % der festgesetzten Einkommensteuer<br />

zugrunde.<br />

Bei zu versteuernden Einkommen von mehr als EUR 250.000<br />

bei Ledigen (bzw. EUR 500.000 bei Verheirateten) greift die<br />

zum 01.01.2007 eingeführte sogenannte Reichensteuer mit<br />

einem Einkommensteuersatz von 45 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags<br />

von 5,5 %.<br />

Die an die Investoren vorgenommenen Ausschüttungen /<br />

Entnahmen unterliegen keiner Besteuerung.<br />

Sonderbetriebsausgaben der Investoren (Aufwendungen,<br />

die ein Investor in engem wirtschaftlichem Zusammenhang<br />

mit seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft getätigt<br />

hat) mindern das steuerpflichtige Einkommen nicht, sondern<br />

sind mit dem Tonnagegewinn abgegolten. Sonderbetriebseinnahmen,<br />

die einzelne Gesellschafter gegebenenfalls<br />

erzielen (z. B. Beiratsvergütung), werden jedoch dem<br />

Gewinnanteil dieses Gesellschafters hinzugerechnet und<br />

erhöhen das steuerliche Ergebnis.<br />

Auch wenn im Fall der Tonnagebesteuerung Sonderbetriebsausgaben<br />

des Investors mit dem nach § 5a EStG pauschal<br />

ermittelten Gewinn abgegolten sind, fließen sie zusammen<br />

mit den Sonderbetriebseinnahmen in das neben dem Tonnagegewinn<br />

zu ermittelnde Steuerbilanzergebnis mit ein.<br />

Der Investor wird daher gebeten, die Sonderbetriebseinnahmen<br />

und -ausgaben des jeweiligen Veranlagungsjahres<br />

der Fondsgesellschaft bis zum 28.02. des Folgejahres anzuzeigen.<br />

84 I Die steuerlichen Grundlagen<br />

Anteilsveräußerung und Liquidation<br />

Mit dem Tonnagegewinn abgegolten sind gemäß § 5a Abs. 5<br />

EStG ferner auch Veräußerungsgewinne. Das betrifft etwaige<br />

Gewinne aus der Veräußerung des Schiffes, den Gewinn<br />

aufgrund einer Betriebsaufgabe im Ganzen oder den<br />

Gewinn eines Investors aus der Veräußerung seines Kommanditanteils.<br />

Die Regelungen zur begünstigten Besteuerung<br />

außerordentlicher Einkünfte (§§ 16, 34 EStG) finden<br />

neben der Tonnagebesteuerung keine Anwendung.<br />

Kirchensteuer<br />

Die Wirkungen der Kirchensteuer wurden nicht berücksichtigt.<br />

Umsatzsteuer<br />

Auf Ebene der Gesellschafter ergeben sich keine umsatzsteuerlichen<br />

Folgen.<br />

Gewerbesteuer<br />

Sonderbetriebseinnahmen einzelner Gesellschafter fließen<br />

in die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer der<br />

Fondsgesellschaft mit ein. Sofern die Fondsgesellschaft hierdurch<br />

mit Gewerbesteuer belastet wird, ist sie von den entsprechenden<br />

Gesellschaftern zu tragen. Die Regelung zur<br />

pauschalen Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer<br />

(§ 35 EStG) findet neben der Tonnagebesteuerung<br />

keine Anwendung (§ 5a Abs. 5 EStG).<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Erbschaft- und schenkungsteuerliche Wirkungen wurden<br />

bei der Renditeberechnung nicht einbezogen. Eine Übertragung<br />

der Kommanditbeteiligung durch Erbschaft oder<br />

Schenkung unterliegt jedoch grundsätzlich der Erbschaftbzw.<br />

Schenkungsteuer, so dass sie die Rendite der Beteiligung<br />

beeinflussen kann.


Das Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht befindet sich im<br />

Umbruch. Mit Kabinettsbeschluss vom <strong>11</strong>.12.2007 wurde<br />

dem Regierungsentwurf für ein „Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer-<br />

und Bewertungsrechts“ (Erbschaftsteuerreformgesetz<br />

– ErbStRG) grundsätzlich zugestimmt. Dieses<br />

Gesetz soll der Forderung des Bundesverfassungsgerichtes<br />

nach gleicher Behandlung aller Vermögensarten Rechnung<br />

tragen und ferner Unternehmensübertragungen erleichtern.<br />

Im Laufe des Jahres 2008 soll das Gesetz in Kraft<br />

treten. Bescheide werden derzeit nur vorläufig erlassen.<br />

Im Folgenden werden sowohl die zum Redaktionsstand gültige<br />

Rechtslage als auch die in Diskussion befindliche Regelung<br />

auf Grundlage des Gesetzesentwurfes vom 28.01.2008<br />

(Drs. 16 / 7918) dargestellt. Durch die derzeitigen parlamentarischen<br />

Beratungen können sich jedoch noch Änderungen<br />

ergeben.<br />

Aktuelle Rechtslage<br />

Nach derzeitiger Rechtslage ist bei der Ermittlung der steuerlichen<br />

Bemessungsgrundlage nach der Art der Beteiligung<br />

des Investors an der Fondsgesellschaft zu unterscheiden:<br />

Unmittelbare Beteiligung als Kommanditist<br />

Wird die Kommanditbeteiligung vom Erblasser bzw. Schenker<br />

direkt gehalten, richtet sich der Wert der übertragenen<br />

Kommanditanteile nach dem Steuerbilanzwert des Betriebsvermögens.<br />

Nach der derzeit gültigen Rechtslage ist<br />

die Übertragung von Betriebsvermögen durch Erbfall bzw.<br />

im Wege der Schenkung durch einen Freibetrag begünstigt<br />

und wird steuerlich zudem nur mit 65 % erfasst.<br />

Mittelbare Beteiligung als Treugeber über die<br />

Treuhandkommanditistin<br />

Wird die Kommanditbeteiligung dagegen über einen Treuhänder<br />

gehalten, wird im Erbfall bzw. bei einer Schenkung<br />

nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht Betriebsvermögen<br />

übertragen sondern der Herausgabeanspruch des<br />

Treugebers gegenüber dem Treuhandkommanditisten auf<br />

Rückübereignung des Treuguts. Dieser Herausgabeanspruch<br />

ist als Sachleistungsanspruch zu werten, der nicht mit dem<br />

Einheitswert des Betriebsvermögens sondern mit dem<br />

gemeinen Wert zu bewerten ist. Die bei unmittelbarer<br />

Beteiligung genannten Steuervergünstigungen bei der<br />

Übertragung von Betriebsvermögen können bei dieser Konstellation<br />

daher nicht in Anspruch genommen werden.<br />

Geplante Neuregelung<br />

Abweichend zur bisherigen Regelung bei unmittelbaren<br />

Beteiligungen (Direktkommanditisten) ist das Betriebsvermögen<br />

nach dem vorliegenden Entwurf des ErbStRG<br />

(ErbStG-E) im Erb- oder Schenkungsfall nicht mit den Steuerbilanzwerten,<br />

sondern mit dem gemeinen Wert zu bewerten.<br />

Gegenüber der bisherigen Vorschrift bei mittelbaren<br />

Beteiligungen von Treugebern dürften sich jedoch auf Basis<br />

des Kabinettsbeschlusses keine Änderungen ergeben, da der<br />

Herausgabeanspruch bereits nach bisherigem Recht mit<br />

dem gemeinen Wert anzusetzen ist.<br />

Nach dem Gesetzentwurf bleiben 85 % vom gemeinen Wert<br />

außer Ansatz, sofern es sich bei dem übertragenen Betriebsvermögen<br />

um begünstigtes Vermögen handelt (§ 13b<br />

ErbStG-E). Begünstigtes Vermögen liegt demnach vor, wenn<br />

das inländische Betriebsvermögen nicht zu mehr als 50 %<br />

aus Verwaltungsvermögen besteht. Die Vercharterung des<br />

Schiffes im vorliegenden Fall dürfte nach dem Wortlaut des<br />

85


Gesetzesentwurfes zwar nicht unter das schädliche Verwaltungsvermögen<br />

fallen; ob allerdings alle weiteren Voraussetzungen<br />

für eine steuerliche Begünstigung erfüllt werden<br />

können, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht<br />

absehbar.<br />

Da Höhe und Entstehen der Steuer zum einen davon abhängen,<br />

wie die Erbschaftsteuereform letztlich umgesetzt wird,<br />

und sich zum anderen insbesondere auch an einer Reihe<br />

individueller Faktoren des Erblassers / Schenkers bzw. des<br />

Erben / Beschenkten orientieren, wird empfohlen, die steuerlichen<br />

Konsequenzen eines Erb- bzw. Schenkungsfalles<br />

mit einem Vertreter der steuerberatenden Berufe zu erörtern.<br />

Sonstige Hinweise<br />

Vorschriften zur Verlustausgleichsbegrenzung<br />

Die Konzeption dieses Beteiligungsangebots sieht die sofortige<br />

Option zur Tonnagebesteuerung gemäß § 5a EStG vor.<br />

Die Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte erfolgt somit<br />

nicht auf Basis des Steuerbilanzergebnisses sondern orientiert<br />

sich am Nettorauminhalt des im internationalen Verkehr<br />

eingesetzten Schiffes. Es werden daher prognosegemäß<br />

zu keinem Zeitpunkt negative Ergebnisse zugewiesen<br />

(siehe hierzu Abschnitt „Folgen der Tonnagebesteuerung“,<br />

Seite 81).<br />

86 I Die steuerlichen Grundlagen<br />

Die Vorschriften zur Verlustausgleichsbeschränkung, insbesondere<br />

§§ 10d, 15a, 15b EStG sowie § 10a GewStG sind<br />

daher für das vorliegende Beteiligungsangebot praktisch<br />

nicht von Bedeutung.<br />

Die Vorschrift des § 15a EStG nimmt jedoch insofern eine<br />

Sonderstellung ein, als dass nicht nur Verluste schädlich<br />

sein können, sondern auch Ausschüttungen bzw. Entnahmen<br />

zur Anwendung von § 15a EStG führen können, wenn<br />

und soweit ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich<br />

erhöht. Dabei ist das Kapitalkonto auf der Grundlage der<br />

Steuerbilanz (§§ 4, 5 EStG) zu ermitteln und fortzuführen.<br />

Prognosegemäß weisen die Kapitalkonten der Investoren<br />

jedoch zu jedem Zeitpunkt der Beteiligung einen positiven<br />

Betrag aus, so dass § 15a EStG auch diesbezüglich nicht zur<br />

Anwendung kommt.


Ladetätigkeit im Frachthafen


Die Beteiligung<br />

Allgemeines zur Beteiligung<br />

Angeboten wird eine Kommanditbeteiligung an der MIDIR<br />

Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG über den Treuhandkommanditisten<br />

oder als Direktkommanditist (siehe hierzu den<br />

folgenden Abschnitt “Handelsregistereintragung bei Direktkommanditisten“).<br />

Die Mindestbeteiligung beträgt grundsätzlich USD 15.000<br />

zuzüglich 5 % Agio. Bei Zeichnung eines höheren Betrages<br />

als USD 15.000 muss dieser Betrag durch 1.000 ohne Rest<br />

teilbar sein. Die Zuteilung einer geringeren als der gezeichneten<br />

Kapitaleinlage ist nicht vorgesehen. Das Beteiligungsangebot<br />

kommt zustande, wenn sich mindestens ein Investor<br />

mit einem Anteil in Höhe der Mindestbeteiligung von<br />

USD 15.000 zuzüglich 5 % Agio beteiligt hat. Die KGAL<br />

garantiert die vollständige Platzierung und Einzahlung des<br />

erforderlichen Kommanditkapitals in Höhe von USD 60,0 Mio.<br />

zuzüglich 5 % Agio bis spätestens zum 31.01.2010.<br />

Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung<br />

des Verkaufsprospektes (Bekanntmachung in<br />

einem überregionalen Börsenpflichtblatt) und endet mit<br />

Ausplatzierung /Schließung des Beteiligungsangebotes, spätestens<br />

jedoch am 31.01.2010.<br />

Das zur Zeichnung zur Verfügung stehende Kommanditkapital<br />

beträgt USD 60,0 Mio. zuzüglich einer Zeichnungsreserve<br />

in Höhe von USD 200.000. Eine Zeichnung ist bis zur<br />

Ausplatzierung des zur Verfügung stehenden Kommanditkapitals<br />

möglich. Eine frühere Ausplatzierung / Schließung<br />

als zum 31.01.2010 ist jederzeit möglich.<br />

Die mit der Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten<br />

sind im Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ (Seite 66 ff.)<br />

dargestellt und ergeben sich aus dem abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />

(Seite <strong>11</strong>1 ff.), dem Treuhandvertrag (Seite<br />

123 ff.) und dem Zeichnungsschein.<br />

88 I Die Beteiligung<br />

Handelsregistereintragung bei<br />

Direktkommanditisten<br />

Der Investor beteiligt sich zunächst als Treugeber über den<br />

Treuhandkommanditisten an der Fondsgesellschaft. Er kann<br />

jedoch bereits im Zeichnungsschein festlegen, ob er weiterhin<br />

als Treugeber beteiligt sein will oder ob er seine Beteiligung<br />

in eine unmittelbare Kommanditbeteiligung umwandeln<br />

und sich als Kommanditist in das Handelsregister<br />

eintragen lassen möchte.<br />

Sofern der Investor sich für eine unmittelbare Beteiligung<br />

als Kommanditist entscheidet, verpflichtet er sich, dem<br />

geschäftsführenden Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

eine notariell beglaubigte Vollmacht zur handelsregisterlichen<br />

Eintragung zu erteilen. Ein Muster dieser Handelsregistervollmacht<br />

ist auf Seite 134 dieses Beteiligungsprospektes<br />

exemplarisch abgedruckt. Das entsprechende<br />

Formblatt wird dem Investor zugesandt. Es ist vollständig<br />

ausgefüllt, unverändert und mit notariell beglaubigter<br />

Unterschrift im Original an die Fondsgesellschaft zurückzusenden.<br />

Die Kosten, die im Zusammenhang mit der notariellen<br />

Beglaubigung entstehen, trägt der Investor; sie richten<br />

sich nach der Höhe der Beteiligung und können deshalb<br />

nicht exakt beziffert werden.<br />

Die Anmeldung zum Handelsregister wird stets vom<br />

geschäftsführenden Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

veranlasst. Die in das Handelsregister in US-Dollar einzutragende<br />

Haftsumme entspricht 10 % der übernommenen<br />

Kapitaleinlage ohne Agio (siehe insgesamt zur Handelsregistereintragung<br />

und Beendigung des Treuhandvertrages<br />

§ 7 Treuhandvertrag).<br />

Falls der Investor im Zeichnungsschein bzw. innerhalb einer<br />

Frist von 20 Tagen nach Mitteilung über die Erstellung<br />

der Zeichnungsbestätigung die unmittelbare Beteiligung<br />

wählt, werden die Kosten für die Handelsregister-Anmel-


dung und -Eintragung von der Fondsgesellschaft übernommen;<br />

sie sind insoweit in der Prognoserechnung enthalten.<br />

Bei einer späteren Umwandlung der Beteiligung in eine<br />

unmittelbare Kommanditbeteiligung sind diese Kosten vom<br />

Investor selbst zu tragen.<br />

Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Alle Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen grundsätzlich in<br />

US-Dollar. Jeder Gesellschafter hat jedoch ein Wahlrecht, die<br />

Ausschüttungen / Entnahmen durch Angabe der Währung<br />

im Zeichnungsschein auch in Euro zu erhalten. Darüber<br />

hinaus hat der Investor bezüglich der Ausschüttung / Entnahme<br />

in US-Dollar bzw. Euro ein jährliches Wahlrecht,<br />

welches durch schriftliche Erklärung gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

ausgeübt werden kann. Der Umtausch von US-<br />

Dollar in Euro erfolgt zu demjenigen Wechselkurs, welcher<br />

von der Fondsgesellschaft zwei Bankarbeitstage vor der Ausschüttung<br />

/ Entnahme erzielt wird. Sämtliche im Zusammenhang<br />

mit den Ausschüttungen / Entnahmen und einem<br />

etwaigen Umtausch entstehenden Kosten sind von dem<br />

jeweiligen Gesellschafter zu tragen und werden mit dem<br />

Ausschüttungs- / Entnahmebetrag verrechnet. Bei der Bestimmung<br />

des auszuschüttenden Betrages wird vom geschäftsführenden<br />

Gesellschafter eine angemessene Reserve<br />

zur Bestreitung zukünftiger Zahlungsverpflichtungen gebildet<br />

(siehe hierzu auch § 16 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Zahlstelle<br />

Alle Zahlungen aus der Beteiligung wie z. B. Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen erfolgen durch die Fondsgesellschaft<br />

(Zahlstelle). Dies ist auch die Stelle, bei der der Prospekt zur<br />

kostenlosen Ausgabe bereitgehalten wird.<br />

Erforderliche Unterlagen<br />

Zur Zeichnung der Beteiligung sind die vollständig ausgefüllten<br />

Zeichnungsunterlagen im Original an die folgende<br />

Adresse zu senden:<br />

KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (KGAL)<br />

Investor Services<br />

Stichwort: SeaClass <strong>11</strong><br />

Tölzer Straße 15<br />

82031 Grünwald<br />

Handels- und Frachtverkehr (Bild zeigt nicht das Investitionsobjekt)<br />

Die Zeichnungsunterlagen setzen sich wie folgt zusammen:<br />

vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Zeichnungsschein<br />

(bestehend aus Teil A, B und C) mit Legitimationsnachweis<br />

und Widerrufsbelehrung<br />

Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite)<br />

oder des gültigen Reisepasses<br />

Durchschlag oder Kopie des Abbuchungsauftrages (Original<br />

bitte direkt an die kontoführende Bank senden)<br />

Wenn eine Beteiligung als Direktkommanditist gewünscht<br />

ist, erhält der Investor durch die Fondsgesellschaft das<br />

vorausgefüllte Formular „Handelsregistervollmacht“. Dieses<br />

ist nach Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar<br />

an die Fondsgesellschaft zur Handelsregistereintragung<br />

zurückzusenden.<br />

Unvollständige sowie nicht vollständig oder falsch ausgefüllte<br />

Zeichnungsunterlagen werden in der Bearbeitung<br />

zurückgestellt. Die Fondsgesellschaft wird in diesem Fall<br />

den Vermittler / Berater bzw. den Investor informieren.<br />

Mündliche oder telefonische Beitrittswünsche können nicht<br />

berücksichtigt werden.<br />

89


Annahme der Beteiligungserklärung<br />

Die Beteiligungserklärung des Investors ist am Tag der<br />

Erstellung der Zeichnungsbestätigung durch den Treuhandkommanditisten<br />

angenommen und der Treuhandvertrag<br />

kommt wirksam zustande. Die Erstellung der Zeichnungsbestätigung<br />

ist ein interner Vorgang und die Zeichnungsbestätigung<br />

wird nicht versandt. Der Investor verzichtet insoweit<br />

auf den Zugang der Zeichnungsbestätigung. Der Investor<br />

erhält von der Fondsgesellschaft eine Mitteilung über die<br />

Erstellung der Zeichnungsbestätigung in Textform. Weder<br />

der Zugang der Zeichnungsbestätigung noch der Zugang<br />

der diesbezüglichen Mitteilung der Fondsgesellschaft ist für<br />

die Wirksamkeit des Treuhandvertrages erforderlich.<br />

Der Beitritt des Treuhandkommanditisten zur Fondsgesellschaft<br />

im Auftrag des Investors erfolgt nach Eingang der<br />

vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen bei der KGAL,<br />

nach Erstellung der Zeichnungsbestätigung durch den<br />

Treuhandkommanditisten und Eingang der vollständigen<br />

Kapitaleinlage zuzüglich Agio auf dem Konto der Fondsgesellschaft<br />

(Wirksamwerden des Treuhandverhältnisses), frühestens<br />

jedoch mit Ablauf des Monats (Beitrittsmonat), in<br />

welchem auch die letzte der genannten Voraussetzungen<br />

erfüllt ist (aufschiebende Bedingungen).<br />

Kapitaleinzahlung<br />

Die Kapitaleinlage zuzüglich Agio ist grundsätzlich in<br />

US-Dollar zu leisten und wird je nach Zeitpunkt der Zeichnung<br />

gemäß den Angaben im Zeichnungsschein fällig. Die<br />

Einzahlung ist durch Teilnahme am Abbuchungsauftragsverfahren<br />

vorgesehen. Die Abbuchung kann nur von einem<br />

Euro-Kontokorrentkonto erfolgen. Der in Euro abgebuchte<br />

Betrag wird von der Fondsgesellschaft in die Fondswährung<br />

US-Dollar getauscht.<br />

Der Investor hat bei Nichtteilnahme am Abbuchungsauftragsverfahren<br />

die Möglichkeit, die Kapitaleinlage und das<br />

Agio in US-Dollar zu überweisen.<br />

90 I Die Beteiligung<br />

Abbuchungsauftragsverfahren (Euro)<br />

Der Investor verpflichtet sich hierbei, den vollständig ausgefüllten<br />

Abbuchungsauftrag bis spätestens fünf Bankarbeitstage<br />

vor dem Fälligkeitstermin an sein kontoführendes<br />

Kreditinstitut weiterzugeben. Gleichzeitig verpflichtet er<br />

sich, die Kapitaleinlage zuzüglich Agio im Euro-Gegenwert<br />

spätestens zwei Bankarbeitstage in München vor dem im<br />

Zeichnungsschein genannten Fälligkeitstermin auf dem im<br />

Zeichnungsschein angegebenen Konto (Bankverbindung 2)<br />

für die Abbuchung bereitzustellen. Die Abbuchung des<br />

erforderlichen Betrages wird von der Fondsgesellschaft veranlasst.<br />

Der in Euro abgebuchte Betrag wird von der Fondsgesellschaft<br />

im Namen und für Rechnung des Investors zu<br />

dem zwei Bankarbeitstage vor dem Tag der Abbuchung<br />

bestehenden Wechselkurs in US-Dollar umgewechselt (siehe<br />

hierzu § 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Aufgrund geringerer Bankgebühren wird dem Investor empfohlen,<br />

am Abbuchungsauftragsverfahren teilzunehmen.<br />

Überweisung (US-Dollar)<br />

Bei Nichtteilnahme am Abbuchungsauftragsverfahren verpflichtet<br />

sich der Investor, die Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

in US-Dollar rechtzeitig auf das nachfolgend genannte Konto<br />

der Fondsgesellschaft<br />

Empfänger: MIDIR KG<br />

Bank: Dresdner Bank AG, München<br />

IBAN: DE47 7008 0000 0948 2003 02<br />

S.W.I.F.T.-Code: DRES DE FF 700<br />

Verwendungszweck: AÜ-Nr. (siehe hierzu Zeichnungsschein)<br />

oder Gesellschafter-Nr.<br />

(siehe hierzu Datenblatt;<br />

Mitteilung über die Erstellung<br />

der Zeichnungsbestätigung),<br />

Name, Titel, Vorname


zu überweisen, so dass der Zahlungseingang spätestens zu<br />

dem im Zeichnungsschein genannten Fälligkeitstermin auf<br />

dem Konto der Fondsgesellschaft festgestellt wird. Sollte<br />

der Fälligkeitstermin kein Bankarbeitstag in München sein,<br />

so ist die Kapitaleinlage zuzüglich Agio zum letzten Bankarbeitstag<br />

in München vor dem Fälligkeitstermin zu leisten.<br />

Die Überweisung in US-Dollar ist per Zahlungsauftrag im<br />

Außenwirtschaftsverkehr vorzunehmen. Die hierfür beim<br />

Investor und der Fondsgesellschaft anfallenden Kosten sind<br />

vom Investor zu tragen. Im Zahlungsauftrag ist dazu im Feld<br />

71 die Zahl „1“ (alle Gebühren zu Lasten Auftraggeber) einzutragen.<br />

Sonstige Hinweise zu Zahlungen<br />

Die Einhaltung des jeweiligen Einzahlungstermins sowie die<br />

vollständige Erbringung der Kapitaleinlage und des Agios<br />

sind von erheblicher Bedeutung. Eine verspätete und /oder<br />

nicht vollständig erbrachte Einzahlung kann zur Zahlungsverpflichtung<br />

von Verzugszinsen sowie zur Verpflichtung<br />

zum Schadenersatz führen (vgl. hierzu §§ 4 und 8 Gesellschaftsvertrag<br />

sowie den Zeichnungsschein).<br />

Hinweise zum Investorenkreis<br />

Einen Anteil an der Fondsgesellschaft können grundsätzlich<br />

nur einzelne natürliche Personen (d.h. keine Ehepaare, keine<br />

BGB-Gesellschaften, keine sonstigen Gesellschaften oder<br />

Gemeinschaften) erwerben. Im Einzelfall können jedoch<br />

auch juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften<br />

aufgenommen werden. Der Erwerb oder das Halten von<br />

Anteilen als Treuhänder für Dritte ist grundsätzlich nicht<br />

zulässig (siehe hierzu § 3, Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind die KGAL,<br />

die V. Ships Germany, der Treuhandkommanditist, der Einzahlungs-<br />

und Platzierungsgarant bzw. von diesem zur<br />

Erfüllung der Platzierungsgarantie benannte Dritte sowie<br />

die vom geschäftsführenden Gesellschafter im Fall des Ausscheidens<br />

eines Gesellschafters benannten Dritten.<br />

Dieses Beteiligungsangebot ist nur für die Platzierung und<br />

den Vertrieb innerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />

bestimmt. Es richtet sich insbesondere nicht an Personen,<br />

die Staatsbürger der USA, Kanadas, Australiens oder Japans<br />

sind, dort wohnen oder über eine dauerhafte Aufenthaltsoder<br />

Arbeitserlaubnis für eines dieser Länder (z. B. Green<br />

Card) verfügen. Gesellschaften und sonstige Gemeinschaften,<br />

die nach dem Recht eines dieser Länder errichtet worden<br />

sind oder dort ihren Sitz haben, sind von einer Beteiligung<br />

ebenso ausgeschlossen wie Vermögensmassen (z. B.<br />

Trusts), die in diesen Ländern steuerpflichtig sind.<br />

Weitere Kosten im Zusammenhang<br />

mit Erwerb, Verwaltung und<br />

Veräußerung der Beteiligung<br />

Neben der Kapitaleinlage zuzüglich Agio sowie den Kosten<br />

für die Beglaubigung der gegebenenfalls zu erteilenden<br />

Vollmacht zur handelsregisterlichen Eintragung können folgende<br />

weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb,<br />

der Verwaltung und einer etwaigen Veräußerung der Beteiligung<br />

entstehen:<br />

Abgaben- und Kostenbelastungen (z. B. Steuern, Gebühren,<br />

Beiträge) der Fondsgesellschaft, die vom Investor zu<br />

tragen sind (siehe hierzu § <strong>11</strong> des Gesellschaftsvertrag<br />

und Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“, Seite 66 ff.)<br />

Kosten im Zusammenhang mit einer etwaigen Veräußerung<br />

der Beteiligung (siehe hierzu im Folgenden „Übertragung<br />

und Belastung der Beteiligung“, Seite 92)<br />

Bankgebühren, insbesondere gegebenenfalls Kosten des<br />

Auslandszahlungsverkehrs<br />

91


Die Höhe dieser Kosten ist vom Einzelfall abhängig und<br />

kann daher nicht exakt beziffert werden. Weitere Kosten<br />

sind mit dem Erwerb, der Verwaltung und einer etwaigen<br />

Veräußerung der Beteiligung nicht verbunden.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen<br />

durch Handlungen, Verhalten oder aufgrund der Person<br />

oder Rechtspersönlichkeit / Rechtsform eines Investors diesem<br />

zusätzliche Kosten entstehen, z. B. Kosten für persönliche<br />

Rechts- und Steuerberatung, Verzugszinsen, Kosten im<br />

Zusammenhang mit der Ausübung der Kontrollrechte des<br />

Investors (wie beispielsweise Reisekosten), Kosten für die<br />

Handelsregister-Anmeldung und -Eintragung bei einer späteren<br />

Umwandlung der Beteiligung in eine unmittelbare<br />

Kommanditbeteiligung.<br />

Übertragung und Belastung der<br />

Beteiligung<br />

Eine vollständige oder teilweise Übertragung (z. B. durch<br />

Abtretung im Rahmen einer Schenkung oder Veräußerung),<br />

Belastung oder sonstige Verfügung über die Gesellschaftsanteile<br />

bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen<br />

Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />

der Fondsgesellschaft. Diese Zustimmung kann nur aus<br />

wichtigem Grund versagt werden.<br />

Eine teilweise Übertragung ist ausgeschlossen, sofern<br />

dadurch Gesellschaftsanteile von unter USD 15.000 oder<br />

nicht durch 1.000 ohne Rest teilbare Anteile entstehen sollten.<br />

Eine Übertragung oder sonstige Verfügung über einen<br />

Gesellschaftsanteil kann nur mit Wirkung zum folgenden<br />

01.01. eines Kalenderjahres erfolgen (siehe hierzu § 7 Gesellschaftsvertrag).<br />

92 I Die Beteiligung<br />

Alle Kosten und Steuern im Zusammenhang mit einer Übertragung<br />

oder sonstigen Verfügung haben der übertragende<br />

/ verfügende Gesellschafter und der eintretende Gesellschafter<br />

als Gesamtschuldner zu tragen. Das gleiche gilt für<br />

die Kosten des Verwaltungsaufwandes in Höhe von bis zu<br />

EUR 2.000, die der Fondsgesellschaft von der Verwalterin in<br />

Rechnung gestellt werden. Die Bestellung eines Nießbrauchs<br />

an einem Gesellschaftsanteil ist unzulässig (siehe<br />

hierzu §§ 7, <strong>11</strong> Gesellschaftsvertrag).<br />

Trotz der somit grundsätzlich gegebenen Übertragbarkeit<br />

der Gesellschaftsanteile besteht faktisch allenfalls ein eingeschränkter<br />

Markt für deren Handel (siehe hierzu Kapitel<br />

„Die Risikohinweise“, 12 ff.).<br />

Zweitmarkt<br />

Der Verkauf einer Beteiligung an einem geschlossenen<br />

Fonds kann sich schwierig gestalten bzw. unter Umständen<br />

nicht möglich sein. Es haben sich in den letzten Jahren verschiedene<br />

Möglichkeiten herausgebildet, Käufer für einen<br />

Anteil an einem geschlossenen Fonds zu finden. Diese Möglichkeiten<br />

werden als Zweitmarkt bezeichnet. Neben Zweitmarktfonds,<br />

institutionellen Zweitmarktkäufern und initiatoreigenen<br />

Lösungen hat sich die Fondsbörse Deutschland<br />

Beteiligungsmakler AG, Hamburg, auf dem Zweitmarkt<br />

etabliert.<br />

Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG<br />

betreibt die Internetplattform www.zweitmarkt.de und<br />

kann beauftragt werden, Käufer bzw. Verkäufer für<br />

geschlossene Fondsanteile zu suchen. Diese Internetplattform<br />

ist keine Börse im klassischen Sinne. Die Makler der<br />

Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG vergleichen


die Gebote von Kauf- und Verkaufsinteressenten, um einen<br />

Preis zu ermitteln. Nach erfolgreicher Vermittlung erfolgt<br />

die Übertragung des Anteils durch Abschluss eines individuell<br />

gestalteten Vertrages zwischen Veräußerer und Erwerber.<br />

Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG ist in<br />

zwei Segmente aufgeteilt. Das Standardsegment mit definierten<br />

Zugangsvoraussetzungen und Transparenzanforderungen<br />

bildet die Basis. Das Premiumsegment, für das<br />

restriktivere Zugangsvoraussetzungen und höhere Transparenzanforderungen<br />

bestehen, zeichnet sich dadurch aus,<br />

dass ein sogenannter Marketmaker veräußerungswilligen<br />

Investoren eine Garantie für eine Ausführung zu einem<br />

bestimmten Mindestkaufpreis gibt.<br />

Fonds der KGAL sind bereits in das Premiumsegment aufgenommen.<br />

Für die Fondsgesellschaft ist geplant, bei der<br />

Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG eine Aufnahme<br />

in das Premiumsegment zu beantragen. Aufgrund<br />

der Zugangsvoraussetzungen (z. B. Vorlage des ersten<br />

Geschäftsberichtes und des ersten testierten Jahresabschlusses)<br />

kann diese Aufnahme jedoch noch einige Zeit in<br />

Anspruch nehmen. Eine Aufnahme kann keinesfalls garantiert<br />

werden.<br />

Die Aufnahme des Fonds in die Internetplattform der Fondsbörse<br />

Deutschland Beteiligungsmakler AG erleichtert den<br />

Verkauf von Fondsanteilen, ohne jedoch eine laufende Veräußerbarkeit<br />

wie etwa bei Wertpapierbörsen zu ermöglichen.<br />

Im Übrigen gelten auch bei einer Veräußerung am Zweitmarkt<br />

die Ausführungen zur Übertragung und Belastung<br />

der Beteiligung auf Seite 92.<br />

93


Die Übersicht über die Vertragspartner<br />

Initiator<br />

Firma, Sitz KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (KGAL), Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform Kommanditgesellschaft<br />

Handelsregister HRA 61588, Amtsgericht München<br />

Tag der Gründung / Tag der Eintragung 30.04.1968 / 27.08.1968<br />

Gegenstand des Unternehmens Das Leasinggeschäft mit Vermögensgegenständen aller Art, der Erwerb, die Verwaltung,<br />

Nutzung und Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen<br />

Rechten sowie der Erwerb, die Herstellung, Entwicklung, Verwaltung, Nutzung,<br />

Verwertung und Vermittlung von Vermögensgegenständen oder Rechten sonstiger<br />

Art sowie alle sonstigen Tätigkeiten, die damit in Zusammenhang stehen.<br />

Gesellschaftskapital EUR 20.451.675,25<br />

Persönlich haftender und geschäfts- Firma, Sitz Allgemeine Leasing GmbH, München<br />

führender Gesellschafter<br />

Stammkapital EUR 2.045.167,50<br />

Geschäftsführer Carsten Eckert (Sprecher), Steffen Kurt Holderer<br />

Gert Waltenbauer, Dieter Weiß, Dr. Klaus Wolf,<br />

Stefan Ziegler<br />

Alle sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15,<br />

82031 Grünwald<br />

Kommanditisten Dresdner Bank AG<br />

Bayerische Landesbank<br />

HASPA Finanzholding (deren Tochtergesellschaft Hamburger Sparkasse AG ist<br />

Darlehensgeber der Zwischenfinanzierung)<br />

Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA<br />

Weitere Funktionen Anbieter, Einzahlungs- und Platzierungsgarant, Verwalter, Konzeptionär, Arrangeur<br />

94 I Die Übersicht über die Vertragspartner


Leistungsbilanz der KGAL zum 31.12.2006<br />

Die vorliegende Leistungsbilanz spricht sowohl für die Kompetenz<br />

als auch für die Seriosität der KGAL. Zunehmende<br />

Platzierungen über institutionelle Vertriebspartner und bankenunabhängige<br />

Finanzdienstleister unterstreichen zudem<br />

ihre Marktstellung. Ziel ist dabei, die hohe Qualität der Konzeption<br />

der Beteiligungsangebote in dem professionellen<br />

Management der Beteiligung während der Laufzeit fortzusetzen.<br />

Gemäß der testierten Leistungsbilanz per 31.12.2006 wurden<br />

insgesamt 106 Publikumsfonds initiiert, davon:<br />

50 Flugzeugfonds<br />

7 Mobilienfonds<br />

Publikumsfonds der KGAL nach Assetklassen<br />

6 Schiffsfonds<br />

18 Immobilienfonds<br />

15 Filmfonds<br />

1 Lebensversicherungsfonds<br />

7 Private Equity Dachfonds<br />

2 Infrastrukturfonds<br />

Weitere Informationen zur KGAL und zu den einzelnen<br />

Beteiligungsangeboten können der ausführlichen und geprüften<br />

Leistungsbilanz der KGAL entnommen werden. Ein<br />

Auszug aus der Leistungsbilanz der KGAL zum 31.12.2006 ist<br />

nachfolgend abgedruckt. Die Leistungsbilanz kann in der<br />

aktuellen Fassung unter der Telefonnummer 089 64143-427<br />

bestellt oder unter www.kgal.de abgerufen werden.<br />

Im Geschäftsjahr 2006 wurden von der KGAL insgesamt neun Publikumsfonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von umgerechnet 403,5 Mio. EUR 1)2) initiiert.<br />

Damit ergibt sich folgender Gesamtbestand nach Assetklassen:<br />

Angaben in Mio. EUR 1) Flugzeuge Immobilien<br />

Private<br />

Schiff e<br />

Equity<br />

Private<br />

Schiffe<br />

Equity<br />

Infrastruktur Sonstiges Gesamt<br />

Anzahl Fonds 50 18 6 7<br />

7 6<br />

2 23 106<br />

Investitionsvolumen 2) 2.336,7 1.630,1 560,2 379,7 41,4 2.187,8 7.135,9<br />

Eigenkapital (inkl. Agio) 1.437,3 842,1 560,2 193,8 10,6 1.863,5 4.907,5<br />

Investoren 3) 12.631 16.369 22.557 4.521 330 24.868 81.276<br />

1) Fremdwährungsbeträge wurden mit dem jeweils im Beteiligungsangebot genannten Umrechnungskurs bzw. bei Private Equity Class 5 und bei Private Equity Class 7 zum<br />

Stichtagskurs 31.12.2006 in Euro umgerechnet<br />

2) Unter Hinzurechnung des Agios auf das Eigenkapital<br />

3) Stand 31.12.2006<br />

95


Performance der Fonds<br />

Fonds im Vergleich 1)<br />

kumulierte (Bar-)Aus-<br />

2) 3)<br />

schüttungen/Entnahmen<br />

gemäß/höher als Prognose<br />

niedriger als Prognose<br />

kumulierte steuerliche<br />

Ergebnisse 2)4)<br />

gemäß/höher als Prognose<br />

niedriger als Prognose<br />

Stand: 31.12.2006<br />

10<br />

<strong>11</strong><br />

96 I Die Übersicht über die Vertragspartner<br />

58 29<br />

0 20 40 60 80 100<br />

1) Ohne Private Equity Fonds (7) und einen Lebensversicherungsfonds<br />

2) Bandbreite +/- 5 %<br />

3) Kumulierte (Bar-)Ausschüttungen/Entnahmen:<br />

höher als Prognose/Geschlossene Immobilienfonds: MELETA KG, JAGAT KG (BA 163)<br />

niedriger als Prognose/Operative Flugzeugfonds: LFP GOAL Nr. 1 KG (BA 129)<br />

niedriger als Prognose/Geschlossene Immobilienfonds: LOVOR KG (BA 34), LATIR KG (BA <strong>11</strong>1), JELISA KG (BA 127), JEMEZ KG (BA 147), KAMAU KG (BA 156)<br />

niedriger als Prognose/Operative Schiffsfonds: MARNAVI Splendor KG (BA 161)<br />

niedriger als Prognose/Operative Medienfonds: MAT I KG (BA 126), MAT II KG (BA 134), MAT IV KG (BA 139)<br />

4) Betriebs- und Sonderbetriebsergebnis (bei obligatorischer Anteilsfinanzierung)<br />

86 2<br />

98


Handels- und Frachtverkehr (Bild zeigt nicht das Investitionsobjekt)


Allgemeine Angaben zum Fonds<br />

Fonds- Fondsgesellschaft Fondsobjekt(e) Anzahl der Initiator Platzierungs- Fondswährung<br />

Nr. Schiffe jahr(e)<br />

6 Schiffsfonds /SeaClass<br />

150 KARTIK Pool KG Vollcontainerschiffe (1.678 TEU pro Schiff) 4 ALCAS/ V. Ships 2003 / 2004 USD<br />

Investition / Finanzierung in EUR 3)<br />

161 MARNAVI SPLENDOR KG Chemikalien-Edelstahltanker (26.664 dwt) 1 ALCAS/ V. Ships 2004 / 2005 EUR<br />

davon Eigenkapital Gesellschafter in EUR 4)<br />

166 MUNIA KG Vollcontainerschiffe (2.328 TEU pro Schiff) 4 ALCAS/ V. Ships 2005 USD<br />

Investition / Finanzierung in EUR 3)<br />

SeaClass 4 KALAPA Mobiliengesellschaft<br />

mbH & Co. KG Panamax Containerschiffe (4.253 TEU pro Schiff) 2 KGAL / V. Ships 2006 / 2007 USD<br />

Investition / Finanzierung in EUR 3)<br />

SeaClass 5 KINTARI Mobiliengesellschaft<br />

mbH & Co. KG Panamax Containerschiff (4.253 TEU) 1 KGAL / V. Ships 2006 / 2007 EUR<br />

SeaClass 6 MUNDAN Mobiliengesellschaft<br />

mbH & Co. KG Produktentanker (34.558 dwt pro Schiff) 2 KGAL / V. Ships 2006 / 2007 USD<br />

Investition / Finanzierung in EUR 3)<br />

Summen in TEUR 14<br />

Rundungsdifferenzen aufgrund EDV-bedingter Auf- und Abrundung sind möglich. Die Prozentabweichungen wurden auf Basis der exakten Werte berechnet.<br />

Die Beträge wurden in der angegebenen Fondswährung in Tsd. angegeben, die Summenbildung erfolgte (umgerechnet) in TEUR. Prozentangaben beziehen sich<br />

(mit Ausnahme der Abweichungen) auf die (Bar-)Einlage bzw. bei der MARNAVI SPLENDOR KG auf das Eigenkapital der Gesellschafter. Das Agio wird in % des<br />

Eigenkapitals angegeben.<br />

Bei Fonds, die über den Stichtag 31.12.2006 hinaus in Platzierung waren, wurde als Eigenkapital das vom Initiator garantierte Eigenkapital angegeben.<br />

1) Investitionsvolumen gemäß Prospekt<br />

2) Betriebs- und Sonderbetriebsergebnis<br />

3) Wechselkurse zur Umrechnung: USD / EUR 1,15 (BA 150), USD / EUR 1,32 (BA 166), USD / EUR 1,25 (SeaClass 4), USD / EUR 1,30 (SeaClass 6)<br />

4) Als Gesellschafter wurden die Investoren und Initiatoren bezeichnet. Darüber hinaus hält der Charterer Chemsea (IS) Ltd. Gesellschaftsanteile,<br />

der jedoch erst ab 20<strong>11</strong> am Ergebnis und an der Ausschüttung beteiligt ist.<br />

Sonstige Angaben<br />

Bei den Schiffsfonds wurde der ursprüngliche Investitionsplan<br />

eingehalten.<br />

98 I Die Übersicht über die Vertragspartner


Investition/Finanzierung<br />

Eigenkapital (ohne Agio)<br />

Investitionskosten 1) (Bar-)Einlage Anteilsfinanzierung Agio Fremddarlehen<br />

<strong>11</strong>7.280,0 35.000,0 21.000 3 % 59.600,0<br />

101.982,6 30.434,8 18.260,9 51.826,1<br />

38.613,4 14.248,5 - 5 % 23.652,5<br />

<strong>11</strong>.398,8<br />

33.500,0 15.500,0 - - 18.000,0<br />

25.378,8 <strong>11</strong>.742,4 13.636,4<br />

<strong>11</strong>3.100,0 67.000,0 - 5 % 42.750,0<br />

90.480,0 53.600,0 34.200,0<br />

45.469,2 27.400,0 - 5 % 16.699,2<br />

92.530,0 38.600,0 - 5 % 52.000,0<br />

71.176,9 29.692,3 40.000,0<br />

373.101,0 167.<strong>11</strong>8,0 18.260,9 180.014,2<br />

185.378,9<br />

99


Fonds Vercharterung<br />

Fonds- Fondsgesellschaft (Bar-)Ausschüttung / Abwei- (Bar-)Ausschüttung / Steuerliches Gesamt- Abwei- Steuerliches Gesamt-<br />

Nr. Entnahme kumuliert chung Entnahme 2006 ergebnis kumuliert 2) chung ergebnis 2006 2)<br />

Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll 1) Ist<br />

6 Schiffsfonds /SeaClass<br />

150 KARTIK Pool KG 24,0 % 24,0 % 0,0 % 8,0 % 8,0 % - 39,6 % - 41,3 % - 4,3 % - 2,6 % - 4,9 %<br />

161 MARNAVI SPLENDOR KG 8,3 % 6,3 % - 24,1 % 8,0 % 6,0 % - 51,8 % - 62,4 % - 20,3 % - <strong>11</strong>,3 % - 7,2 %<br />

166 MUNIA KG 16,3 % 16,2 % 0,0 % 9,0 % 9,0 % 2,1 % 2,1 % 0,7 % 1,0 % 1,0 %<br />

SeaClass 4 KALAPA Mobiliengesellschaft<br />

mbH & Co. KG 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 % 0,1 % 0,0 % 0,1 % 0,1 %<br />

SeaClass 5 KINTARI Mobiliengesellschaft<br />

mbH & Co. KG 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 % 0,1 % 0,0 % 0,1 % 0,1 %<br />

SeaClass 6 MUNDAN Mobiliengesellschaft<br />

mbH & Co. KG 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,1 % 0,1 % 0,0 % 0,1 % 0,1 %<br />

höher als Prognose (> + 5 %) 0 0<br />

gemäß Prognose 5 5<br />

niedriger als Prognose (< - 5 %) 1 1<br />

1) Investitionsvolumen gemäß Prospekt<br />

2) Betriebs- und Sonderbetriebsergebnis<br />

3) Wechselkurse zur Umrechnung: USD / EUR 1,15 (BA 150), USD / EUR 1,32 (BA 166), USD / EUR 1,25 (SeaClass 4), USD / EUR 1,30 (SeaClass 6)<br />

4) Als Gesellschafter wurden die Investoren und Initiatoren bezeichnet. Darüber hinaus hält der Charterer Chemsea (IS) Ltd. Gesellschaftsanteile,<br />

der jedoch erst ab 20<strong>11</strong> am Ergebnis und an der Ausschüttung beteiligt ist.<br />

100 I Die Übersicht über die Vertragspartner


Informationen zu den Darlehen Ergänzende Informationen<br />

Stand Abwei- Fremddarlehen Anteilsfinanzierung Erläuterungen bei Abweichungen > + 5 % / < - 5 %<br />

Liquiditätsreserve chung Restvaluta Restvaluta Sonstige Bemerkungen<br />

Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />

318,1 3.486,5 > 100,0 % 47.680,0 47.140,0 18.040,4 18.040,4<br />

339,0 386,7 14,1 % 20.273,6 20.957,5 - -<br />

461,6 217,0 - 53,0 % 10.800,0 10.800,0 - -<br />

585,3 1.651,7 > 100,0 % 40.800,0 40.800,0 - -<br />

1.218,6 k. A. - 15.937,5 15.937,5 - -<br />

915,2 k. A. - 52.000,0 52.000,0 - -<br />

Liquiditätsreserve: Die höhere Liquiditätsreserve resultiert vor allem aus einer Verschiebung der<br />

Trockendockarbeiten von 2006 in das Jahr 2007, sowie höheren Chartereinnahmen, Zinserträgen<br />

und Steuerrückzahlungen als ursprünglich prognostiziert. Sonstige Information: Die Gesellschaft<br />

hat zum 31.12.2004 zur Tonnagesteuer optiert. Der Soll-Ist-Vergleich wurde analog zur<br />

Prognoserechnung für den Zeitraum 15.12. bis 15.12. dargestellt. Über die Ausschüttungen<br />

hinaus waren Sondertilgungen zum 31.12.2006 in Höhe von TUSD 540,0 möglich.<br />

Die Angaben zur Ausschüttung, zum steuerlichen Ergebnis beziehen sich auf die Tranche 2004.<br />

Steuerliches Ergebnis: höhere Kosten aufgrund von Schadensfällen und geringeren Chartereinnahmen<br />

sowie Kursdifferenzen. Liquiditätsreserve: Die niedrigere Liquiditätsreserve ergibt sich<br />

aus höheren Kosten aufgrund von Schadensfällen und in Folge dessen aus einbehaltenen<br />

Charterraten seitens des Charterers. Demgegenüber stehen noch Versicherungsleistungen<br />

sowie die Abstimmung mit dem Charterer über den Einbehalt aus. Die Auszahlung des<br />

Darlehens der AL Ships hat die Tilgung im laufenden Jahr reduziert bzw. den Darlehensstand entsprechend<br />

erhöht. Die Gesellschaft hat im Jahr 2007 zur Tonnagesteuer optiert. Die<br />

Umrechnung der einzelnen Positionen erfolgt mit dem Prospektwechselkurs 1,2282. Da in den<br />

Geschäftsberichten die umgerechneten Eurowerte zu aktuellen Kursen anzugeben sind, ist eine<br />

Vergleichbarkeit zu den Geschäftsberichten nicht gegeben. Dennoch handelt es<br />

sich um ein US-Dollar-Investment, mit – bei Ausschüttungen in Euro – Wechselkurschancen bzw.<br />

-risiken. Der Soll-Ist-Vergleich wurde analog zum Beteiligungsprospekt für zwölf Monate beginnend<br />

am 30.08. eines jeden Jahres dargestellt. Durch die entsprechenden Steuerwirkungen ist<br />

die kumulierte Liquidität nach Steuern beim Investor höher als prognostiziert.<br />

Liquiditätsreserve: Die niedrigere Liquiditätsreserve ergibt sich insbesondere durch die vorzeitige<br />

Durchführung von Klassearbeiten an dem Schiff MS Maersk Belawan im Trockendock und<br />

durch Vorschusszahlungen an den Reederer V.Ships. Die Gesellschaft hat im Jahr 2005 zur<br />

Tonnagesteuer optiert. Der Soll-Ist-Vergleich wurde analog zur Liquiditätsrechnung für den<br />

Zeitraum 20.01 bis 20.01 des Folgejahres dargestellt. In Abstimmung mit dem Beirat, welcher im<br />

Januar 2007 von den Investoren gewählt wurde, konnte ein Vertrag zum Verkauf des Schiffes MS<br />

Maersk Belawan abgeschlossen werden. Der Eigentumsübergang wird zum Ende der Festcharter<br />

voraussichtlich Anfang 2008 erfolgen. Bei einem erfolgreichen Verkauf des Schiffes kann, anteilig<br />

für dieses Schiff, ein deutlich über der Prognose liegendes Ergebnis erreicht werden.<br />

Liquiditätsreserve: Die höhere Liquiditätsreserve ergibt sich insbesondere durch höhere Einnahmen<br />

aus Charterraten durch die vorzeitige Ablieferung und durch die Verschiebung der für<br />

das Jahr 2006 geplanten off hire Tage in das Jahr 2007. Die Gesellschaft hat im Jahr 2006 zur<br />

Tonnagesteuer optiert. Der Soll-Ist-Vergleich wurde immer analog zur Prognoserechnung für den<br />

Zeitraum vor Eigentumsübergang bis 31.12 dargestellt.<br />

Der Fonds befindet sich über den Stichtag hinaus in Platzierung, weshalb die Liquiditätsreserve<br />

zum 31.12.2006 nicht angegeben wird. Zum 31.12.2006 wurde ein Eigenkapital in Höhe von<br />

rund EUR 3,1 Mio. (ohne Agio) platziert. Die aufgenommene Zwischenfinanzierung ist in den<br />

angebebenen Zahlen nicht enthalten. Die Gesellschaft hat im Jahr 2006 zur Tonnagesteuer<br />

optiert. Die Umrechnung der einzelnen Positionen erfolgt mit dem Prospektwechselkurs von<br />

1,28. Da in den Geschäftsberichten die umgerechneten Eurowerte zu aktuellen Kursen anzugeben<br />

sind, ist eine Vergleichbarkeit zu den Geschäftsberichten nicht gegeben. Dennoch handelt es<br />

sich um ein US-Dollar-Investment, mit – bei Ausschüttungen in Euro – Wechselkurschancen bzw.<br />

-risiken. Der Soll-Ist-Vergleich wurde immer analog zur Prognoserechnung für den Zeitraum vor<br />

Eigentumsübergang bis 31.12. dargestellt.<br />

Die Angaben zum Steuerlichen Gesamtergebnis beziehen sich auf die Tranche 2006, deren<br />

Anleger am 31.12.2006 beigetreten sind. Den Anlegern wird das steuerliche Ergebnis<br />

(Tonnagebesteuerung) damit nur für den 31.12. zugewiesen. Das restliche zu versteuernde<br />

Ergebnis wird dem Gründungskommanditisten zugewiesen, der am 30.12.2006 ausgeschieden<br />

ist. Zum Stichtag 31.12.2006 waren sowohl Platzierung als auch Investition noch nicht abgeschlossen.<br />

Deshalb erfolgte auch noch keine Angabe der Liquiditätsreserve zum 31.12.2006. Zum<br />

31.12.2006 war Eigenkapital (ohne Agio) in Höhe von rund USD 14,9 Mio. platziert. Der ausgewiesene<br />

Stand des Fremddarlehens ist ohne Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals. Die<br />

Gesellschaft hat im Jahr 2006 zur Tonnagesteuer optiert. Der Soll-Ist-Vergleich wurde analog zur<br />

Prognoserechnung für den Zeitraum 01.08. bis 31.12 dargestellt.<br />

101


Wesentliche Entwicklungen nach Stichtag der<br />

Leistungsbilanz (31.12.2006)<br />

Seit dem 01.01.2007 wurden mit SeaClass 7 und SeaClass 8<br />

zwei weitere Schiffsfonds mit insgesamt zwei Handysize-<br />

Produktentankern sowie zwei Aframaxtankern initiiert und<br />

vollständig platziert. Daneben befinden sich zwei weitere<br />

Schiffsfonds (SeaClass 9 und SeaClass 10) mit insgesamt<br />

vier bereits erworbenen Panamax Schüttgutfrachtern in<br />

Planung.<br />

Die Schiffsfonds der KGAL haben sich nach dem Stichtag der<br />

Leistungsbilanz weitgehend im Rahmen der Prognosen entwickelt.<br />

Mit Ausnahme eines Schiffsfonds konnten bislang<br />

alle Ausschüttungen / Entnahmen gleich oder höher als<br />

prognostiziert durchgeführt werden.<br />

Die vier Containerschiffe des ersten von der KGAL initiierten<br />

Schiffsfonds Kartik Pool KG wurden im ersten Halbjahr 2007<br />

erfolgreich veräußert. Der Abschluss hat – unter Berücksichtigung<br />

der verkürzten Laufzeit des Fonds – zu deutlich über<br />

der Prognose liegenden Ergebnissen geführt.<br />

102 I Die Übersicht über die Vertragspartner<br />

Bei dem Schiffsfonds Marnavi Splendor KG musste aufgrund<br />

von technischen Problemen / höheren Betriebskosten die<br />

Ausschüttung / Entnahme in 2007 von prognostizierten 8 %<br />

auf 6 % des Kommanditkapitals (auf US-Dollar-Basis) reduziert<br />

werden. Auch im Jahr 2008 ist mit einer geringeren<br />

Ausschüttung / Entnahme zu rechnen.<br />

Bei der MUNIA KG wurde eines der vier Schiffe erfolgreich<br />

verkauft. Der Verkauf führt zu deutlich über der Prognose<br />

liegenden Ergebnissen.<br />

Die Schiffsfonds SeaClass 6 und SeaClass 7 hatten in 2007<br />

größere Schadensereignisse zu verzeichnen. Diese konnten<br />

durch zusätzliche, nicht kalkulierte Einnahmenüberschüsse<br />

sowie durch die Liquiditätsreserven gedeckt werden.<br />

Für das Jahr 2008 wird allgemein mit einem signifikanten<br />

Anstieg der Betriebskosten für Schiffe gerechnet. Dieser<br />

Entwicklung werden sich voraussichtlich auch die von der<br />

KGAL initiierten Schiffsfonds nicht entziehen können. Falls<br />

die zusätzlichen Kosten nicht durch zusätzliche, nicht kalkulierte<br />

Einnahmenüberschüsse ausgeglichen werden können,<br />

müssen die prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen<br />

möglicherweise gekürzt werden.


Fondsgesellschaft / Zahlstelle<br />

Firma, Sitz MIDIR Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform, Rechtsordnung Kommanditgesellschaft, unterliegt deutschem Recht<br />

Handelsregister HRA 85253, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 17.12.2004<br />

Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens der Fondsgesellschaft ist der Erwerb von<br />

(zugleich wichtigster Tätigkeitsbereich) Schiffen sowie deren Betrieb, Vercharterung und Verwertung in eigenem und<br />

fremden Namen sowie das Eingehen von Beteiligungen zu diesem Zweck. Die<br />

Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängenden<br />

Geschäfte, z. B. Kreditaufnahmen, zu tätigen. Ausgenommen sind Tätigkeiten<br />

gem. § 34 c GewO und Bankgeschäfte.<br />

Gesellschaftskapital Derzeit EUR 10.000 Kommanditkapital (vom Gründungskommanditisten vollständig<br />

eingezahlte Einlage; der persönlich haftende Gründungsgesellschafter<br />

leistet keine Kapitaleinlage), das Kommanditkapital wird durch Aufnahme neuer<br />

Gesellschafter auf bis zu USD 60 Mio. zuzüglich einer Zeichnungsreserve in Höhe<br />

von USD 200.000 erhöht.<br />

Gründungsgesellschafter der Persönlich haftender MIDIR Mobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Fondsgesellschaft und geschäftsführender (weitere Angaben hierzu nachstehend)<br />

Gründungsgesellschafter:<br />

Gründungskommanditist: TOLA Mobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

(weitere Angaben hierzu nachstehend)<br />

Weitere Gesellschafter Neu beitretende Kommanditisten<br />

103


Persönlich haftender und geschäftsführender (Gründungs-) Gesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft<br />

Firma, Sitz MIDIR Mobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform GmbH<br />

Handelsregister HRB 154769, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 23.<strong>11</strong>.2004<br />

Gegenstand des Unternehmens Erwerb von Schiffen sowie deren Betrieb, Vercharterung und Verwertung im<br />

eigenen und fremden Namen sowie das Eingehen von Beteiligungen zu diesem<br />

Zweck. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängenden<br />

Geschäfte, z. B. Kreditaufnahmen, vorzunehmen. Ausgenommen<br />

sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34c der GewO aufgeführt sind und die<br />

sonst staatlicher Genehmigung im Sinne des § 8 des GmbH-Gesetzes bedürfen.<br />

Gesellschafter KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (99,6 %)<br />

104 I Die Übersicht über die Vertragspartner<br />

PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,4 %)<br />

Stammkapital EUR 25.000 (davon EUR 12.550 eingezahlt)<br />

Geschäftsführer Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />

Alle sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

Alle sind zugleich Geschäftsführer der KGAL.<br />

Die Geschäftsführer besitzen keine speziellen Funktionen bei der Fondsgesellschaft.<br />

Gründungskommanditist der Fondsgesellschaft<br />

Firma, Sitz TOLA Mobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform GmbH<br />

Handelsregister HRB 100476, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 20.10.1992<br />

Gesellschafter KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (99 %)<br />

INVENTO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (1 %)<br />

Stammkapital EUR 230.081,35<br />

Geschäftsführer Carsten Eckert (zugleich Geschäftsführer der KGAL),<br />

Steffen Kurt Holderer (zugleich Geschäftsführer der KGAL),<br />

Markus Bocker (zugleich Mitarbeiter der KGAL)<br />

Alle sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.


Bereederer<br />

Firma, Sitz V. Ships (Germany) GmbH & Co. KG, Hamburg<br />

Rechtsform Kommanditgesellschaft<br />

Handelsregister HRA 97471, Amtsgericht Hamburg<br />

Tag der Eintragung 29.01.2002<br />

Gegenstand des Unternehmens Auszugsweise: Bereederung und Betrieb von Seeschiffen<br />

Gesellschaftskapital EUR 1.000 Kommanditeinlage<br />

Persönlich haftender und V. Ships (Germany) Schifffahrtsgesellschaft mbH<br />

geschäftsführender Gesellschafter<br />

Sitz: Hamburg<br />

Rechtsform: GmbH<br />

Handelsregister: HRB 84715, Amtsgericht Hamburg<br />

Gesellschafter: V. Ships Denmark Holding APS, Kopenhagen / DK<br />

Stammkapital: EUR 25.000<br />

Geschäftsführer: Ian Michael Price<br />

Kommanditist V. Ships Denmark Holding APS, Kopenhagen / DK<br />

Ship-Broker und Asset-Berater<br />

Firma, Sitz Clarkson Financial Services Limited, London<br />

Anschrift St. Magnus House, 3 Lower Thames Street, London EC3R6HE<br />

Rechtsform Private Limited Company<br />

Registereintrag Company No. 03930010, Companies House<br />

Tag der Eintragung 21.02.2000<br />

Gegenstand des Unternehmens Auszugsweise: Strukturierung von Schiffsprojekten und Beratung von<br />

Kreditinstituten, Beschaffung von Fremdmitteln für Dritte<br />

Geschäftsführer Richard Fulford-Smith, Andrew Griffiths, Gary Harding, Dmitri Mikhno, Jeff Woyda<br />

Gesellschafter H. Clarkson & Co. Ltd.<br />

105


Treuhandkommanditist<br />

Firma, Sitz TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH, Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform GmbH<br />

Handelsregister HRB 149878, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung <strong>11</strong>.06.2004<br />

Gegenstand des Unternehmens Treuhänderisches Halten von Beteiligungen sowie die damit einhergehenden<br />

Tätigkeiten; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die staatlicher<br />

Genehmigung im Sinne des § 8 GmbHG bedürfen, insbesondere Tätigkeiten oder<br />

Geschäfte, die der Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34c GewO oder nach<br />

dem Kreditwesengesetz oder dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften bedürfen.<br />

Stammkapital EUR 25.000<br />

Geschäftsführer Robert Massing, Martin Graser<br />

Beide sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

Beide sind zugleich Mitarbeiter der KGAL.<br />

Gesellschafter KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (99,6 %)<br />

106 I Die Übersicht über die Vertragspartner<br />

PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,4 %)


Eigenkapital-/Fremdkapitalvermittler<br />

Firma, Sitz ALCAS GmbH, Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 30, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform GmbH<br />

Handelsregister HRB 103659, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 10.09.1993<br />

Gegenstand des Unternehmens Auszugsweise: Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum<br />

Abschluss von Verträgen über Darlehen, Erwerb von Anteilscheinen an einer<br />

Kapitalanlagegesellschaft, Erwerb von ausländischen Investmentanteilen,<br />

Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapital- oder Kommanditgesellschaft<br />

und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapital- oder<br />

Stammkapital<br />

Kommanditgesellschaft.<br />

EUR 102.258,38<br />

Gesellschafter KG Allgemeine Leasing GmbH & Co., Grünwald (100 %)<br />

Geschäftsführer Dr. Thomas Schröer (zugleich Mitarbeiter der KGAL),<br />

Gert Waltenbauer (zugleich Geschäftsführer der KGAL)<br />

Beide sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

107


Berater der Fondsgesellschaft<br />

Firma, Sitz AL Ships GmbH, Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform GmbH<br />

Handelsregister HRB 152968, Amtsgericht München<br />

Gegenstand des Unternehmens Erbringung von wirtschaftlichen und technischen Beratungs- und Marketingleistungen<br />

im Bereich der Schifffahrt, sowie Eingehen von Beteiligungen zu<br />

diesem Zweck, ausgenommen sind Tätigkeiten und Geschäfte, die in § 34 c der<br />

Gewerbeordnung aufgeführt sind oder die sonst staatlicher Genehmigung im<br />

Sinne des § 8 des GmbH-Gesetzes bedürfen.<br />

Stammkapital EUR 50.000<br />

Gesellschafter KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (50 %)<br />

V. Ships Commercial Ltd., Isle of Man (50 %)<br />

Geschäftsführer Dr. Jochen Körber (zugleich Mitarbeiter der KGAL),<br />

108 I Die Übersicht über die Vertragspartner<br />

Dan Jespersen


Kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />

Kapitalmäßige Verflechtungen Die KGAL ist Alleingesellschafter der PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH („PARTUS“). Die KGAL (zu 99,6 %) und die PARTUS (zu 0,4 %) sind<br />

Gesellschafter der TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH („Treuhandkommanditist“).<br />

Damit ist die KGAL unmittelbar und mittelbar Alleingesellschafter<br />

des Treuhandkommanditisten. Darüber hinaus sind die KGAL (zu 99 %) und die<br />

INVENTO (zu 1 %) Gesellschafter der TOLA Mobilien-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH („TOLA“). Damit ist die KGAL unmittelbar und mittelbar Alleingesellschafter<br />

der TOLA.<br />

Die KGAL (zu 99,6 %) und die PARTUS (zu 0,4 %) sind Gesellschafter der MIDIR<br />

Mobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH („MIDIR GmbH“). Damit ist die KGAL<br />

unmittelbar und mittelbar Alleingesellschafter der MIDIR GmbH.<br />

Die MIDIR GmbH ist geschäftsführender und persönlich haftender Gesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft MIDIR Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG („MIDIR<br />

KG“).<br />

Die KGAL ist 100%iger Gesellschafter der ALCAS GmbH („ALCAS“).<br />

Personelle Verflechtungen<br />

Die KGAL (zu 50 %) und V. Ships Commercial Ltd., Isle of Man (zu 50 %) sind Gesellschafter<br />

der AL Ships GmbH.<br />

Die HASPA Finanzholding ist mittelbar Darlehensgeber der Zwischenfinanzierung<br />

und zu 15 % unmittelbar und mittelbar Gesellschafter der KGAL.<br />

Die Herren Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf und Stefan Ziegler sind<br />

Geschäftsführer des Komplementärs der KGAL (der Allgemeine Leasing GmbH)<br />

und der MIDIR GmbH.<br />

Herr Carsten Eckert ist Geschäftsführer der Allgemeinen Leasing GmbH und<br />

neben Herrn Steffen Kurt Holderer ferner Geschäftsführer der INVENTO, der<br />

PARTUS und der TOLA.<br />

Herr Gert Waltenbauer ist Geschäftsführer der Allgemeine Leasing GmbH und<br />

der mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen betrauten ALCAS.<br />

Die Herren Markus Bocker (Geschäftsführer der TOLA), Robert Massing<br />

(Geschäftsführer des Treuhandkommanditisten), Martin Graser (Geschäftsführer<br />

des Treuhandkommanditisten), Dr. Thomas Schröer (Geschäftsführer der<br />

ALCAS) und Dr. Jochen Körber (Geschäftsführer der AL Ships GmbH) sind auch<br />

Mitarbeiter der KGAL.<br />

Die dargestellten kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen können zu Interessenkonflikten führen.<br />

109


Der Angabenvorbehalt<br />

Die Angaben und Zahlenbeispiele in diesem Beteiligungsangebot<br />

wurden vom Initiator unter Zugrundelegung der<br />

angegebenen Prämissen zusammengestellt. Sie beruhen<br />

auf den derzeitigen gesetzlichen und steuerlichen Vorschriften,<br />

Erlassen sowie Entscheidungen.<br />

Eine Haftung für den Eintritt der angegebenen Prämissen<br />

und das Erreichen der prognostizierten wirtschaftlichen und<br />

steuerlichen Ergebnisse kann nicht übernommen werden.<br />

Auf vom Inhalt des Beteiligungsangebotes abweichende Angaben<br />

kann sich der Investor nur dann und insoweit berufen,<br />

als ihm diese durch den Initiator vor seiner Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft schriftlich bestätigt worden sind.<br />

Das Beteiligungsangebot wurde nach dem Standard IDW S4<br />

des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. vom<br />

18.05.2006 erstellt.<br />

Redaktionsstand bzw. Datum der Prospektaufstellung des<br />

vorliegenden Beteiligungsangebotes ist der 27.03.2008.<br />

<strong>11</strong>0 I Der Angabenvorbehalt


Der Gesellschaftsvertrag<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

der<br />

MIDIR Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald<br />

§ 1<br />

Firma und Sitz<br />

Die Gesellschaft führt die Firma MIDIR Mobiliengesellschaft<br />

mbH & Co. KG und hat ihren Sitz in Grünwald (im Folgenden „Fondsgesellschaft“).<br />

§ 2<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens der Fondsgesellschaft ist der Erwerb<br />

von Schiffen sowie deren Betrieb, Vercharterung und Verwertung in<br />

eigenem und fremden Namen sowie das Eingehen von Beteiligungen<br />

zu diesem Zweck. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem<br />

Gesellschaftszweck zusammenhängenden Geschäfte, z. B. Kreditaufnahmen,<br />

zu tätigen. Ausgenommen sind Tätigkeiten gem. § 34 c<br />

GewO und Bankgeschäfte.<br />

§ 3<br />

Gesellschafter, Gesellschafter-Einlagen, Beitritt<br />

1. Persönlich haftender und geschäftsführender Gesellschafter ist<br />

die MIDIR Mobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in<br />

Grünwald. Er leistet keine Einlage und ist am Vermögen der<br />

Fondsgesellschaft nicht beteiligt.<br />

2. Gründungskommanditist ist die TOLA Mobilien-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH mit Sitz in Grünwald und einer Kommanditeinlage<br />

von EUR 10.000. Der Gründungskommanditist scheidet aus<br />

der Fondsgesellschaft im Innenverhältnis zeitgleich mit dem Eintritt<br />

des Treuhandkommanditisten aus, ohne dass es einer weiteren<br />

Handlung oder Erklärung der Beteiligten bedarf, im Außenverhältnis<br />

mit der Eintragung des Ausscheidens im Handelsregister. Er<br />

erhält von der Fondsgesellschaft als Abfindung die von ihm geleistete<br />

Einlage abzüglich der Gründungskosten zurück.<br />

3. Treuhandkommanditist wird die TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand<br />

GmbH mit Sitz in Grünwald (im Folgenden „Treuhandkommanditist“).<br />

Der Treuhandkommanditist tritt mit Wirksamwerden<br />

des ersten Treuhandverhältnisses, d. h. nach Eintritt der im Zeichnungsschein<br />

genannten Bedingungen, mit der von diesem Treugeber<br />

gezeichneten Kapitaleinlage in die Fondsgesellschaft im Innenverhältnis<br />

ein, ohne dass es einer weiteren Erklärung oder Handlung<br />

der Beteiligten bedarf, im Außenverhältnis mit Eintragung<br />

des Eintritts in das Handelsregister. Die Beteiligung des Treuhandkommanditisten<br />

bestimmt sich nach der Höhe der Kapitaleinlagen<br />

der jeweils wirksam gewordenen Treuhandverhältnisse. Der Treuhandkommanditist<br />

ist unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB unabhängig vom Zeitpunkt seines Beitritts zur<br />

Fondsgesellschaft berechtigt und bevollmächtigt, ohne Zustimmung<br />

der Mitgesellschafter das Kommanditkapital durch Aufnahme<br />

weiterer Kommanditisten bzw. durch die Erhöhung seines<br />

Kapitalanteils auf insgesamt bis zu USD 60,0 Mio. zuzüglich einer<br />

Zeichnungsreserve in Höhe von USD 200.000 zu erhöhen. Die Kommanditeinlage<br />

jedes neu aufgenommenen Kommanditisten oder<br />

jedes sich über den Abschluss eines Treuhandvertrages mit dem<br />

Treuhandkommanditisten indirekt neu beteiligenden Treugebers<br />

muss grundsätzlich mindestens auf USD 15.000 oder einen durch<br />

1.000 ohne Rest teilbaren, höheren Betrag lauten.<br />

4. Es können grundsätzlich nur einzelne natürliche Personen als<br />

Kommanditisten oder Treugeber der Fondsgesellschaft beitreten.<br />

Im Einzelfall können auch juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften<br />

aufgenommen werden. Eine Beteiligung von<br />

BGB-Gesellschaften, Ehepaaren, sonstigen Gesellschaften oder<br />

Gemeinschaften ist ausgeschlossen. Der Erwerb oder das Halten<br />

von Anteilen als Treuhänder für Dritte ist nicht zulässig.<br />

5. Die mit Unterzeichnung des Zeichnungsscheines übernommenen<br />

Beteiligungsbeträge (ohne Agio) stellen die im Verhältnis zur<br />

Fondsgesellschaft geschuldeten Pflichteinlagen dar. Die in US-<br />

Dollar in das Handelsregister einzutragende Haftsumme entspricht<br />

10 % der Pflichteinlage.<br />

6. Bei den Einlagen handelt es sich um Festeinlagen, die für jeden<br />

Gesellschafter auf einem Festkonto (Kapitalkonto I) verbucht werden<br />

und den Kapitalanteil eines Gesellschafters bilden. Das Kapitalkonto<br />

I allein ist maßgebend für die Beteiligung der Gesellschafter<br />

am Vermögen, am Gewinn und Verlust der Fondsgesellschaft<br />

sowie für alle Gesellschafterrechte, soweit nichts anderes<br />

geregelt ist. Die Kapitalkonten I können nur durch einstimmigen<br />

Gesellschafterbeschluss geändert werden, soweit in diesem Vertrag<br />

nichts anderes geregelt ist. Für jeden Gesellschafter wird darüber<br />

hinaus ein variables Kapitalkonto (Kapitalkonto II), auf dem<br />

Agio, Gewinnzuschreibungen, Verluste und Gewinnentnahmen<br />

sowie Einlagen gemäß § 7 Ziffer 4 und § <strong>11</strong> verbucht werden, und<br />

ein Kapitalkonto III, auf dem Kapitalrückzahlungen verbucht werden,<br />

gebildet. Die Kapitalkonten werden grundsätzlich nicht verzinst.<br />

Sie werden in US-Dollar geführt und die gebuchten Beträge<br />

nicht in Euro umgerechnet.<br />

7. Alle Kommanditisten sind verpflichtet, unverzüglich nach ihrem<br />

Beitritt der Fondsgesellschaft eine umfassende Handelsregistervollmacht<br />

in notariell beglaubigter Form zur Verfügung zu stellen,<br />

die den geschäftsführenden Gesellschafter für die gesamte Dauer<br />

der Beteiligung zur Vornahme aller Handlungen im Zusammenhang<br />

mit der Eintragung in das Handelsregister bevollmächtigt.<br />

Alle im Zusammenhang mit der Beglaubigung der Handelsregistervollmacht<br />

anfallenden Kosten sind von den Kommanditisten<br />

selbst zu tragen. Das Gleiche gilt für aufgrund Rechtsnachfolge<br />

neu hinzugekommene Kommanditisten.<br />

Der Gesellschaftsvertrag I <strong>11</strong>1


§ 4<br />

Einzahlung der Gesellschafter-Einlagen<br />

1. Die in US-Dollar geschuldeten Einlagen der Treugeber / Kommanditisten<br />

sowie das Beteiligungsaufgeld in Höhe von 5 % der Kapitaleinlage<br />

(„Agio“) sind in einem Betrag zu zahlen und spätestens<br />

zum letzten Bankarbeitstag des jeweiligen Beitrittsmonats<br />

gemäß den Angaben im Zeichnungsschein fällig.<br />

2. Die Einlagen zuzüglich Agio („Einzahlungsbetrag“) werden nach<br />

Wahl der Treugeber / Kommanditisten durch die Fondsgesellschaft<br />

von dem im Zeichnungsschein des jeweiligen Treugebers<br />

/ Kommanditisten bezeichneten Euro-Kontokorrentkonto im<br />

Abbuchungsauftragsverfahren eingezogen. Als Wechselkurs wird<br />

dabei der von der Fondsgesellschaft am Tag des Lastschrifteinzuges<br />

erzielte USD / EUR-Wechselkurs zugrunde gelegt. Die Treugeber<br />

/ Kommanditisten verpflichten sich, den Einzahlungsbetrag<br />

rechtzeitig auf dem vorgenannten Konto bereitzustellen.<br />

Bei Nichtteilnahme am Abbuchungsauftragsverfahren muss der<br />

Einzahlungsbetrag in US-Dollar auf Kosten des jeweiligen Treugebers<br />

/ Kommanditisten so rechtzeitig auf das im Zeichnungsschein<br />

genannte Konto der Fondsgesellschaft überwiesen werden,<br />

dass der Zahlungseingang bei der Fondsgesellschaft spätestens<br />

bei Fälligkeit der Einlagen gemäß den Angaben im Zeichnungsschein<br />

festgestellt wird.<br />

3. Der Treuhandkommanditist erbringt die von ihm übernommene<br />

Einlage nach Vorliegen entsprechender Treuhandaufträge der<br />

Treugeber durch Eingang der Einlagen auf dem Konto der Fondsgesellschaft.<br />

§ 5<br />

Rechtsstellung der treuhänderisch beteiligten Gesellschafter<br />

(Treugeber), Treuhandvergütung<br />

1. Der Treuhandkommanditist hält und verwaltet seine Gesellschaftsbeteiligung<br />

treuhänderisch für die Treugeber, mit denen er<br />

Treuhandverträge geschlossen hat. Er leistet dabei den Weisungen<br />

der Treugeber Folge. Liegen keine Weisungen des Treugebers<br />

vor, so übt er die Gesellschafterrechte insoweit im Interesse des<br />

Treugebers aus. Hiervon ausgenommen ist die Ausübung von<br />

Stimmrechten. Diese erfolgt ausschließlich durch die Treugeber<br />

oder ihre Vertreter.<br />

2. Im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander werden die<br />

Treugeber wie unmittelbar beteiligte Gesellschafter behandelt.<br />

Dies gilt insbesondere für die Stimmrechte (siehe § 13), die Beteiligung<br />

am Gesellschaftsvermögen, am Gewinn und Verlust, an<br />

einem Abfindungsguthaben, einem Liquidationserlös sowie für<br />

die Ausübung mitgliedschaftlicher Rechte und die Möglichkeit,<br />

ihre Treugeberstellung auf Dritte zu übertragen. Die Regelungen<br />

<strong>11</strong>2 I Der Gesellschaftsvertrag<br />

dieses Gesellschaftsvertrages gelten insoweit entsprechend für<br />

die Treugeber, auch wenn die Treugeber nicht ausdrücklich<br />

erwähnt sind.<br />

3. Für die Bereitschaft, die Stellung eines Treuhandkommanditisten<br />

einzunehmen, einschließlich der tatsächlichen Übernahme der<br />

Treuhandkommanditistenstellung, erhält der Treuhandkommanditist<br />

von der Fondsgesellschaft ab Eigentumserwerb am Schiff<br />

eine pauschale Vergütung in Höhe von USD 10.000 p. a. inklusive<br />

der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist jährlich nachschüssig<br />

zum 31.12. fällig. Die Vergütung wird ab dem 01.01.2010<br />

mit 3,0 % p. a. indexiert.<br />

§ 6<br />

Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr<br />

1. Die Fondsgesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

2. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 7<br />

Belastung und Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />

1. Eine Übertragung, teilweise Übertragung, Belastung oder sonstige<br />

Verfügung über Gesellschaftsanteile bedarf zu ihrer Wirksamkeit<br />

der vorherigen schriftlichen Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem<br />

Grund versagt werden. Eine teilweise Übertragung ist grundsätzlich<br />

ausgeschlossen, soweit dadurch Gesellschaftsanteile von unter<br />

USD 15.000 oder nicht durch 1.000 ohne Rest teilbare Anteile<br />

entstehen sollten. § 3 Ziffer 4 gilt entsprechend.<br />

Eine Verfügung, die zu einer Trennung der Gesellschaftsbeteiligung<br />

von den Nutzungsrechten am Gesellschaftsanteil führt, insbesondere<br />

die Bestellung eines Nießbrauchs, ist unzulässig.<br />

Grundsätzlich ist eine Übertragung oder sonstige Verfügung über<br />

den Gesellschaftsanteil nur mit Wirkung zum folgenden 01.01.<br />

eines Kalenderjahres wirksam.<br />

2. Jede beabsichtigte Übertragung, teilweise Übertragung, Belastung<br />

oder sonstige Verfügung ist dem geschäftsführenden<br />

Gesellschafter zur Erteilung der Zustimmung in angemessener<br />

Frist vorab schriftlich anzuzeigen.<br />

3. Bei Übertragung oder bei jedem sonstigen Übergang der Gesellschafterstellung<br />

auf einen Dritten, gleichgültig, ob im Rahmen<br />

von Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge, werden alle Konten<br />

gemäß § 3 Ziffer 6 unverändert und einheitlich fortgeführt.<br />

Bei der teilweisen Übertragung eines Gesellschaftsanteils erfolgt<br />

die Fortführung auf getrennten Konten in dem der Teilung<br />

entsprechenden Verhältnis. Die Übertragung oder der Übergang


einzelner Rechte und /oder Pflichten hinsichtlich nur einzelner<br />

Gesellschafterkonten ist getrennt vom jeweiligen Gesellschaftsanteil<br />

nicht möglich.<br />

4. Alle Kosten einer ganzen / teilweisen Übertragung oder Belastung<br />

sowie eines ganzen / teilweisen Übergangs, insbesondere die Kosten<br />

der Handelsregistereintragungen, tragen im Verhältnis zur<br />

Fondsgesellschaft der übertragende bzw. der belastende Gesellschafter<br />

sowie der Erwerber als Gesamtschuldner. Darüber hinaus<br />

tragen der übertragende / belastende Gesellschafter sowie der<br />

Erwerber die Kosten des Verwaltungsaufwandes, die der Fondsgesellschaft<br />

von ihrer Verwalterin in Rechnung gestellt werden, bis<br />

zur Höhe von EUR 2.000 als Gesamtschuldner. Der Gesellschafter<br />

hat auf Anforderung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />

unverzüglich eine Einlage in entsprechender Höhe in sein Kapitalkonto<br />

(Kapitalkonto II) zu leisten. § <strong>11</strong> bleibt unberührt.<br />

5. Abweichend von den vorstehenden Regelungen ist es<br />

(a) dem Treuhandkommanditisten gestattet, seinen Kommanditanteil<br />

jederzeit ganz oder anteilig auf einen nachfolgenden<br />

Treuhandkommanditisten oder seine Treugeber zu übertragen<br />

sowie Ausschüttungs- / Entnahmeansprüche, Auseinandersetzungsguthaben<br />

und Abfindungen, die ihm als Treuhandkommanditisten<br />

zustehen, jeweils anteilig an seine Treugeber<br />

abzutreten;<br />

(b) dem Einzahlungs- und Platzierungsgaranten gestattet, den<br />

Gesellschaftsanteil, den er oder von ihm beauftragte Dritte im<br />

Rahmen seiner Einzahlungs- und Platzierungsgarantie gezeichnet<br />

hat, jederzeit ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen<br />

oder Dritten zu verpfänden;<br />

(c) dem geschäftsführenden Gesellschafter im Fall des Ausscheidens<br />

eines Gesellschafters gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages<br />

gestattet, eine Übertragung des Gesellschaftsanteils des<br />

ausscheidenden Gesellschafters auf Dritte jederzeit herbeizuführen.<br />

§ 8<br />

Kündigung, Ausschluss, Ausscheiden<br />

1. Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

mit einer Frist von drei Monaten, erstmals jedoch zum<br />

Ablauf des 31.12.2029 durch eingeschriebenen Brief kündigen,<br />

danach mit gleicher Frist jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres.<br />

Die Kündigung ist an die Fondsgesellschaft zu richten. Für die<br />

Fristeinhaltung ist der Zugang des Kündigungsschreibens maßgeblich.<br />

Der kündigende Gesellschafter scheidet mit Wirkung zu<br />

dem Zeitpunkt, für den er fristgerecht gekündigt hat, aus der<br />

Fondsgesellschaft aus. Beschließen die Gesellschafter innerhalb<br />

von sechs Monaten nach Zugang der Kündigung die Liquidation<br />

oder tritt die Fondsgesellschaft aus zwingenden Gründen im Zeitpunkt<br />

des Ausscheidens des kündigenden Gesellschafters in<br />

Liquidation, so nimmt der kündigende Gesellschafter an der<br />

Liquidation teil.<br />

2. Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt und unter<br />

Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB bevollmächtigt,<br />

einen Gesellschafter durch schriftliche einseitige Erklärung<br />

mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt<br />

aus der Fondsgesellschaft auszuschließen, wenn<br />

(a) dieser Gesellschafter entgegen seiner Pflicht nach § 7 Ziffer 4<br />

und § <strong>11</strong> der Fondsgesellschaft nicht unverzüglich nach<br />

schriftlicher Aufforderung durch den geschäftsführenden<br />

Gesellschafter alle Nachteile aufgrund des Gesellschafterwechsels<br />

erstattet;<br />

(b) über das Vermögen dieses Gesellschafters ein Insolvenz- oder<br />

vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung eines<br />

beantragten Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens mangels<br />

Masse abgelehnt wird;<br />

(c) die Einzelzwangsvollstreckung in seinen Gesellschaftsanteil<br />

betrieben wird oder<br />

(d) ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.<br />

Der Gesellschafter scheidet mit Zugang der Ausschließungserklärung<br />

oder zum genannten späteren Zeitpunkt aus der Fondsgesellschaft<br />

aus. Die Ausschließungserklärung gilt spätestens drei<br />

Tage nach Absendung an die zuletzt der Fondsgesellschaft schriftlich<br />

genannte Adresse als zugegangen.<br />

Im Falle der Einzelzwangsvollstreckung in den Gesellschaftsanteil<br />

wird die Ausschließung unwirksam, wenn der betroffene Gesellschafter<br />

innerhalb eines Monats ab Zugang der Ausschließungserklärung<br />

die Abwendung der eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahme<br />

nachgewiesen hat. Bis zum Ablauf dieser Frist<br />

werden alle seinen Gesellschaftsanteil betreffenden Zahlungen<br />

aus dem Gesellschaftsverhältnis mit Wirkung für alle Gesellschafter<br />

ausgesetzt.<br />

Bei verspäteter Einzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich Agio können<br />

Verzugszinsen berechnet werden. Darüber hinaus kann der<br />

Verzug mit der Einzahlung der Kapitaleinlage dazu führen, dass<br />

der Treuhandkommanditist der Fondsgesellschaft nicht im Auftrag<br />

des Investors beitritt. Die Fondsgesellschaft kann in diesem<br />

Fall pauschal 15 % der Kapitaleinlage als Schadensersatz verlangen.<br />

Dem Investor bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein<br />

oder nur wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.<br />

<strong>11</strong>3


3. In allen Fällen des Ausscheidens eines Gesellschafters wird die<br />

Fondsgesellschaft zwischen den verbleibenden Gesellschaftern<br />

fortgesetzt. Der Gesellschaftsanteil des ausscheidenden Gesellschafters<br />

wächst den übrigen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer<br />

bisherigen Beteiligung an. Die Treugeber nehmen über den Treuhandkommanditisten<br />

an der Anwachsung teil, im Übrigen reduziert<br />

sich die Einlage des Treuhandkommanditisten um die Einlage<br />

eines ausgeschiedenen Treugebers.<br />

4. In den Fällen der Ziffer 2 ist der geschäftsführende Gesellschafter<br />

nach seiner Wahl unter Befreiung von den Beschränkungen des<br />

§ 181 BGB auch berechtigt und bevollmächtigt, statt der Ausschließung<br />

den Anteil des betroffenen Gesellschafters auf einen<br />

oder mehrere von dem geschäftsführenden Gesellschafter zu<br />

benennende(n) Dritte(n) zu übertragen. Die Übertragung erfolgt<br />

zu dem in § 10 festgelegten Wert.<br />

§ 9<br />

Tod eines Gesellschafters<br />

1. Verstirbt ein Gesellschafter, geht seine Beteiligung zum Zeitpunkt<br />

des Erbfalles auf seine Erben jeweils in Höhe der jeweiligen<br />

Erbquote über (Sonderrechtsnachfolge). Die Fondsgesellschaft<br />

wird mit den Erben fortgesetzt. Die Erben müssen sich durch<br />

Vorlage eines Erbscheines, die Testamentsvollstrecker durch Vorlage<br />

eines Testamentsvollstreckerzeugnisses legitimieren. Werden<br />

der Fondsgesellschaft ausländische Urkunden zum Nachweis des<br />

Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis vorgelegt, so ist die Fondsgesellschaft<br />

berechtigt, auf Kosten dessen, der seine Berechtigung<br />

auf die ausländischen Urkunden stützt, diese übersetzen zu<br />

lassen und /oder eine „legal opinion“ (Rechtsgutachten) über die<br />

Rechtswirkungen der vorgelegten Urkunden einzuholen. Die<br />

Fondsgesellschaft kann auf die Vorlage eines Erbscheins verzichten,<br />

wenn ihr eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift einer<br />

in einer öffentlichen Urkunde enthaltenen letztwilligen Verfügung<br />

(notarielles Testament / Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift<br />

vorgelegt wird. Die Fondsgesellschaft darf<br />

denjenigen, der darin als Erbe bezeichnet ist, als Berechtigten<br />

ansehen und den Anteil des Verstorbenen auf ihn umschreiben,<br />

ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung<br />

an ihn leisten.<br />

2. Bis zur Vorlage eines ausreichenden Erbnachweises gemäß Ziffer<br />

1 ruhen die Stimmrechte und sonstigen Gesellschafterrechte der<br />

Erben mit Ausnahme der Beteiligung am Gewinn und Verlust. Die<br />

Fondsgesellschaft ist während dieser Zeit berechtigt, Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen oder sonstige Zahlungen mit schuldbefreiender<br />

Wirkung auf das ihr zuletzt benannte Konto des Erblassers<br />

zu leisten.<br />

<strong>11</strong>4 I Der Gesellschaftsvertrag<br />

3. Übertragungen zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen<br />

sowie im Zuge der Erbauseinandersetzung erfolgen<br />

nach § 7. Abweichend von § 7 kann der Übergang der Beteiligung<br />

mit Wirkung zum Zeitpunkt der Erfüllung der letztwilligen Verfügung<br />

bzw. des Erbfalls und ohne Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters erfolgen. Die Mindestbeteiligung soll<br />

dabei nicht unterschritten werden.<br />

§10<br />

Auseinandersetzung mit ausscheidenden<br />

Gesellschaftern /Abfindung<br />

1. Falls ein Gesellschafter durch Kündigung gemäß § 8 Ziffer 1 aus<br />

der Fondsgesellschaft ausscheidet, richtet sich seine Abfindung<br />

nach dem Verkehrswert seiner Beteiligung. Die Auszahlung der<br />

Abfindung erfolgt in US-Dollar und kann nicht vor Ablauf von<br />

sechs Monaten seit dem Ausscheiden verlangt werden. Bis zur<br />

Auszahlung wird die Abfindung zum dann geltenden Marktzinssatz<br />

verzinst.<br />

2. Scheidet ein Gesellschafter durch Ausschluss gemäß § 8 Ziffer 2<br />

aus der Fondsgesellschaft aus, erhält er eine Abfindung in US-Dollar<br />

in Höhe des ermittelten Buchwertes seiner Beteiligung, wie er<br />

sich aus der Schlussbilanz des Geschäftsjahres ergibt, welches vor<br />

seinem Ausscheiden beendet war, zuzüglich des zeitanteilig auf<br />

den Zeitpunkt des Ausscheidens berechneten Ergebnisses unter<br />

Berücksichtigung zwischenzeitlich getätigter Entnahmen sowie<br />

noch nicht erfüllter Abgaben- und Kostenerstattungspflichten<br />

nach § 7 Ziffer 4 und § <strong>11</strong>.<br />

3. § 7 Ziffer 4 und § <strong>11</strong> gelten entsprechend.<br />

4. Etwaige vom Gesellschafter zu zahlende Beträge werden vier<br />

Wochen nach Anforderung durch die Fondsgesellschaft fällig. Ein<br />

von der Fondsgesellschaft zu leistender Betrag wird ebenfalls vier<br />

Wochen nach Anforderung durch den ausgeschiedenen Gesellschafter<br />

fällig, frühestens jedoch zwölf Monate nach Ausscheiden<br />

des Gesellschafters.<br />

5. Ausscheidende Gesellschafter können keine Sicherstellung ihrer<br />

Abfindung verlangen. Sie haben keinen Anspruch auf Freistellung<br />

von Gesellschaftsverbindlichkeiten oder auf Sicherstellung wegen<br />

künftiger Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger. Hiervon<br />

abweichend können der persönlich haftende Gesellschafter<br />

und der Treuhandkommanditist jedoch bei ihrem Ausscheiden<br />

Freistellung von der Forthaftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />

verlangen.


§ <strong>11</strong><br />

Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft<br />

1. Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben (z. B. Steuern, Gebühren,<br />

Beiträge) und anderen Kosten, die auf Handlungen bzw.<br />

dem Verhalten eines Gesellschafters beruhen oder ihren Grund in<br />

der Person oder Rechtspersönlichkeit/Rechtsform eines Gesellschafters<br />

haben, sind von dem jeweiligen die Belastung auslösenden<br />

Gesellschafter und einem etwaigen Rechtsnachfolger (hinsichtlich<br />

des betroffenen Gesellschaftsanteils) als Gesamtschuldner<br />

zu tragen. Dieser hat auf Anforderung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters unverzüglich eine Einlage in entsprechender<br />

Höhe in sein variables Kapitalkonto (Kapitalkonto II) zu leisten.<br />

2. Diese Abgaben- und Kostenerstattungspflicht gemäß Ziffer 1 gilt<br />

insbesondere auch insoweit, als bei der Fondsgesellschaft eine<br />

Gewerbesteuerbelastung dadurch entsteht,<br />

(a) dass der von einem Gesellschafter aufgrund der Veräußerung<br />

oder sonstigen Übertragung seines Gesellschaftsanteils erzielte<br />

Gewinn bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Fondsgesellschaft<br />

zu berücksichtigen ist oder ein etwaiger gewerbesteuerlicher<br />

Verlustvortrag der Fondsgesellschaft nicht mehr<br />

ausgenutzt werden kann;<br />

(b) dass im Zuge der Liquidation der Fondsgesellschaft oder des<br />

Ausschlusses oder Ausscheidens eines Gesellschafters sich bei<br />

der Fondsgesellschaft der Gewerbeertrag aus Gründen erhöht,<br />

die in der Person oder der Rechtsform eines oder mehrerer<br />

Gesellschafter/-s liegen, oder ein etwaiger gewerbesteuerlicher<br />

Verlustvortrag der Fondsgesellschaft nicht mehr ausgenutzt<br />

werden kann;<br />

(c) dass bei der Fondsgesellschaft im Zuge der Liquidation ein<br />

Aufgabegewinn entsteht, der den Gewerbeertrag der Fondsgesellschaft<br />

erhöht, weil alle oder einzelne Gesellschafter<br />

nicht unmittelbar beteiligte natürliche Personen sind;<br />

(d) dass sich bei der Fondsgesellschaft der Gewerbeertrag dadurch<br />

erhöht, dass das Auseinandersetzungsguthaben/der Auseinandersetzungsertrag<br />

des ausscheidenden Gesellschafters bei<br />

der Ermittlung des Gewerbeertrags der Fondsgesellschaft zu<br />

berücksichtigen ist;<br />

(e) dass bei einem Gesellschafter Sonderbetriebseinnahmen<br />

anfallen und/oder für einen Gesellschafter eine negative<br />

Ergänzungsbilanz zu bilden ist und sich dadurch der Gewerbeertrag<br />

der Fondsgesellschaft erhöht.<br />

3. Die Fondsgesellschaft hat dem kostentragungspflichtigen Gesellschafter<br />

einen geeigneten Nachweis zur Begründung ihrer Erstattungsforderung<br />

vorzulegen. Soweit und solange die Erstattungsforderung<br />

nicht beziffert werden kann, ist die Fondsgesellschaft<br />

im Fall der Liquidation der Fondsgesellschaft bzw. des Ausscheidens<br />

eines Gesellschafters berechtigt, als Sicherheit für ihre<br />

Erstattungsforderung gegen den betroffenen Gesellschafter ein<br />

Zurückbehaltungsrecht in Höhe des voraussichtlichen Erstattungsbetrages<br />

gegen den Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungs-<br />

/ Liquidationsguthabens geltend zu machen. Im<br />

Fall der Übertragung oder sonstigen Veräußerung eines Gesellschaftsanteiles<br />

kann der geschäftsführende Gesellschafter seine<br />

gemäß § 7 Ziffer 1 erforderliche Zustimmung von einer angemessenen<br />

Sicherheitsleistung für diese Erstattungsforderung der<br />

Fondsgesellschaft abhängig machen. Sobald der Fondsgesellschaft<br />

insbesondere nach Zugang entsprechender Abgabenbescheide<br />

die Bezifferung ihrer Erstattungsforderung möglich ist,<br />

hat sie unverzüglich die endgültige Abrechnung vorzunehmen.<br />

§ 12<br />

Geschäftsführung, Vertretung<br />

1. Geschäftsführer der Fondsgesellschaft ist der persönlich haftende<br />

Gesellschafter MIDIR Mobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH; er<br />

vertritt die Fondsgesellschaft nach außen allein. Der geschäftsführende<br />

Gesellschafter ist berechtigt, die Geschäftsführung ganz<br />

oder teilweise auf Dritte zu übertragen.<br />

2. Der geschäftsführende Gesellschafter ist von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) befreit.<br />

3. Handlungen, die über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes<br />

nach § <strong>11</strong>6 Abs.1 HGB hinausgehen, kann der geschäftsführende<br />

Gesellschafter nur mit Zustimmung des Beirats oder der<br />

Gesellschafter durch Gesellschafterbeschluss vornehmen. Zum<br />

gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft gehören<br />

dabei insbesondere folgende Handlungen, soweit diese nicht ausdrücklich<br />

einem Zustimmungsvorbehalt des Beirats unterliegen:<br />

(a) der Erwerb des Capesize-Bulkers „SC Lotta“, Schiffskörper<br />

Nr. (Hull No.) S 1035<br />

(b) der Abschluss von Bereederungsverträgen;<br />

(c) der Abschluss von sämtlichen Verträgen, die zum laufenden<br />

Betrieb von Schiffen erforderlich sind, insbesondere von Einkaufsverträgen,<br />

Versicherungsverträgen sowie von Anstellungs-<br />

und Mitarbeiterverträgen;<br />

<strong>11</strong>5


(d) die Durchführung von Reparaturarbeiten einschließlich Ersatzbeschaffung<br />

von Ausrüstungsgegenständen, insbesondere<br />

auch solcher, die dem Erhalt der Klasse dienen, sowie Umbaumaßnahmen<br />

an dem Schiff;<br />

(e) die Übernahme, Novation bzw. der Neuabschluss des Erst-<br />

Chartervertrages mit Kleimar N.V., Belgien sowie die Durchführung<br />

und Änderung dieses Chartervertrages einschließlich<br />

der Entgegennahme von Patronatserklärungen;<br />

(f) der Abschluss von Anschluss-Charterverträgen sowie die<br />

Durchführung, Änderung und Absicherung von Charterverträgen;<br />

(g) der Abschluss von Darlehensverträgen und Sicherungsvereinbarungen<br />

einschließlich der hypothekarischen Belastung<br />

von Schiffen und der Belastung und Abtretung von sonstigen<br />

Gegenständen;<br />

(h) die Vereinbarung von Zinsbindungs- und sonstigen Kreditkonditionen<br />

im Rahmen bestehender Darlehensverträge,<br />

sowie der Abschluss von Zinssicherungsgeschäften (z. B.<br />

Swaps);<br />

(i) der Abschluss von Währungsgeschäften, Währungssicherungsgeschäften<br />

und die Umstellung von Krediten auf andere<br />

als ursprünglich im Kreditvertrag vereinbarte Währungen;<br />

(j) der Abschluss von Vermarktungs- und Maklerverträgen, Chartervertragsvermittlungsverträgen,Finanzierungsvermittlungsverträgen,<br />

Beratungsverträgen und Konzeptionsverträgen;<br />

(k) der Wechsel des Registers und der Beflaggung von Schiffen<br />

sowie sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen;<br />

(l) die Optierung zur Besteuerung nach der Tonnage (§ 5a EStG<br />

Tonnagebesteuerung);<br />

(m) Kreditgewährungen (z. B.: Vereinbarung von Zahlungszielen);<br />

(n) der Abschluss von Verwaltungs- und Geschäftsbesorgungsverträgen;<br />

(o) der Abschluss von Vereinbarungen über die Platzierung von<br />

Eigenkapital;<br />

(p) der Abschluss von Versicherungen für Beiratsmitglieder;<br />

<strong>11</strong>6 I Der Gesellschaftsvertrag<br />

(q) die Entscheidung über die Einrichtung, Höhe und Verwendung<br />

einer Liquiditätsreserve;<br />

(r) die Buchführung und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs;<br />

(s) die gerichtliche und außergerichtliche Verfolgung sämtlicher<br />

Rechte und Erfüllung sämtlicher Pflichten aus den oben<br />

genannten Verträgen, einschließlich Vergleichsabschlüssen.<br />

Die Befugnis zum Abschluss von Verträgen umfasst immer auch<br />

deren Änderung und Aufhebung.<br />

4. Wenn ein Beirat eingerichtet ist, bedarf die Geschäftsführung für<br />

die folgenden Handlungen der Zustimmung des Beirates:<br />

(a) Vercharterung von Schiffen für Laufzeiten ab sechs Monaten,<br />

es sei denn, die Vercharterung erfolgt ausschließlich im Zusammenhang<br />

mit dem Wechsel von Flagge oder Register;<br />

(b) Vorzeitige Aufhebungen und substantielle Änderungen von<br />

Charterverträgen;<br />

(c) Abschluss von Währungssicherungsgeschäften und Umstellung<br />

von Krediten auf andere als ursprünglich im Kreditvertrag<br />

vereinbarte Währungen für Laufzeiten von über einem Jahr;<br />

(d) die Durchführung von Umbaumaßnahmen sowie Reparaturarbeiten<br />

einschließlich Ersatzbeschaffung von Ausrüstungsgegenständen,<br />

deren Kosten im Einzelfall USD 500.000 überschreiten,<br />

soweit die Reparaturarbeiten nicht dem Erhalt der<br />

Klasse dienen oder Schäden betreffen, die unter den bestehenden<br />

Versicherungsverträgen versichert sind oder zu deren<br />

Ersatz ein Dritter verpflichtet ist.<br />

Bei Eilbedürftigkeit, insbesondere mangels Erreichbarkeit der Beiratsmitglieder,<br />

kann der Geschäftsführer auch ohne Zustimmung<br />

des Beirats tätig werden.<br />

5. Schadenersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis gegen<br />

den geschäftsführenden Gesellschafter bestehen lediglich bei<br />

grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Dies gilt<br />

auch, soweit eine Verantwortlichkeit für Dritte gemäß § 278 BGB<br />

besteht. Solche Schadenersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis,<br />

sofern sie nicht auf Vorsatz beruhen, verjähren sechs<br />

Monate nach Kenntniserlangung von der zum Schadenersatz verpflichtenden<br />

Handlung durch den/die Anspruchsteller, spätestens<br />

jedoch drei Jahre nach Vornahme/Unterlassung der zum Schadenersatz<br />

verpflichtenden Handlung.


§ 13<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Gesellschafterbeschlüsse werden schriftlich und grundsätzlich im<br />

Umlaufverfahren gefasst.<br />

2. Es findet jährlich bis zum 30.09. eine Beschlussfassung zur Feststellung<br />

des Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres<br />

statt.<br />

3. Der geschäftsführende Gesellschafter führt die Beschlussfassung<br />

durch. Er bestimmt den Abgabetermin, der nicht vor Ablauf von<br />

vier Wochen nach Absendung der Beschlussfassungsunterlagen<br />

an die Gesellschafter / Treugeber liegen darf. Bei Eilbedürftigkeit<br />

kann er die Frist zur Abgabe der Stimmen auf zehn Tage ab<br />

Versendung der Beschlussfassungsunterlagen verkürzen. Die Versendung<br />

der Beschlussfassungsunterlagen ist ordnungsgemäß<br />

erfolgt, wenn sie an die gegenüber der Fondsgesellschaft zuletzt<br />

schriftlich genannte Adresse gerichtet wurde. Ist der Aufenthalt<br />

eines Gesellschafters unbekannt oder können ihm aus anderen<br />

Gründen die Beschlussfassungsunterlagen nicht zugestellt<br />

werden, so ruht sein Stimmrecht bis zur Beseitigung dieses<br />

Zustandes. Die Aufforderung zur Beschlussfassung hat sämtliche<br />

Abstimmungspunkte, die Mitteilung des genauen Verfahrens, die<br />

Angabe des letzten Abstimmungstages und die Zahl der Stimmen<br />

des Gesellschafters aufzuführen. Die Beschlussfähigkeit im<br />

Umlaufverfahren ist gegeben, wenn die vorstehend beschriebenen<br />

Formalien gewahrt worden sind.<br />

Beschlüsse im Umlaufverfahren sind mit Eingang der erforderlichen<br />

Stimmen bei der Fondsgesellschaft mit Ablauf des letzten<br />

Abstimmungstages wirksam gefasst. Für die Wahrung der Frist ist<br />

der Zugang maßgebend. Den Gesellschaftern wird das Ergebnis<br />

der Beschlussfassung von der Fondsgesellschaft schriftlich mitgeteilt.<br />

4. Jeder Gesellschafter kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />

unter Benennung dieses Grundes und des Abstimmungspunktes<br />

eine außerordentliche Beschlussfassung von der Fondsgesellschaft<br />

verlangen. Diese führt die außerordentliche Beschlussfassung<br />

im Umlaufverfahren durch. Bei Eilbedürftigkeit kann sie die<br />

Frist zur Abgabe der Stimmen auf zehn Tage ab Versendung der<br />

Beschlussfassungsunterlagen verkürzen.<br />

5. Der geschäftsführende Gesellschafter kann vom Umlaufverfahren<br />

absehen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Er hat<br />

dann eine Gesellschafterversammlung an einem von ihm zu bestimmenden<br />

Ort vorzusehen. Die Einberufung erfolgt unter Mitteilung<br />

der Tagesordnung mit einer Frist von vier Wochen; maßgeblich<br />

ist das Datum des Poststempels. Bei Eilbedürftigkeit kann<br />

die Frist auf zehn Tage verkürzt werden. Die Einberufung ist ordnungsgemäß,<br />

wenn sie an die gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

zuletzt schriftlich genannte Adresse gesandt wurde. Ist der Aufenthalt<br />

eines Gesellschafters unbekannt oder kann er aus anderen<br />

Gründen zur Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />

nicht geladen werden, so ruht sein Stimmrecht bis zur Beseitigung<br />

dieses Zustandes, es sei denn, dass ein Vertreter vorhanden<br />

und dieser der Fondsgesellschaft schriftlich bekannt gegeben<br />

worden ist.<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter oder ein von diesem mit der<br />

Vertretung beauftragter und bevollmächtigter Dritter leitet die<br />

Gesellschafterversammlung (Versammlungsleiter) und benennt<br />

einen Protokollführer. Das Protokoll über die Beschlussfassung<br />

wird vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter unterschrieben<br />

und den Gesellschaftern in Kopie zugesandt.<br />

Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle<br />

Gesellschafter ordnungsgemäß geladen sind und der geschäftsführende<br />

Gesellschafter sowie der Treuhandkommanditist anwesend<br />

bzw. vertreten sind.<br />

Jeder Treugeber / Kommanditist kann sich bei der Gesellschafterversammlung<br />

nur durch einen anderen Treugeber / Kommanditisten,<br />

seinen Ehegatten, einen Elternteil, ein volljähriges Kind, einen<br />

Testamentsvollstrecker oder seinen ständigen Generalbevollmächtigten<br />

vertreten lassen. Die Vertretung durch andere Personen<br />

als die genannten bedarf der Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters, die nur aus wichtigem Grund verweigert<br />

werden darf. Eine entsprechende Vollmacht bedarf der Schriftform<br />

und ist zu Beginn der Gesellschafterversammlung dem Versammlungsleiter<br />

auszuhändigen.<br />

Jeder Treugeber hat bei Beschlussfassungen zudem die Möglichkeit,<br />

den Treuhandkommanditisten zu bevollmächtigen, sein<br />

Stimmrecht wahrzunehmen und kann ihm für die Abstimmungspunkte<br />

Weisungen erteilen. Einer auf unterschiedlichen Weisungen<br />

der Treugeber beruhenden geteilten Ausübung der Stimmrechte<br />

durch den Treuhandkommanditisten stimmen die Gesellschafter<br />

hiermit ausdrücklich zu.<br />

Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />

und für eine eventuelle Vertretung trägt jeder Treugeber/Kommanditist<br />

selbst.<br />

6. Je volle USD 1.000 der Einlage der Gesellschafter gewähren eine<br />

Stimme. Der persönlich haftende Gesellschafter verfügt über 100<br />

Stimmen. Die Treugeber haben gemäß ihrer Einlage ein eigenes<br />

Stimmrecht. Der Treuhandkommanditist hat kein eigenes Stimmrecht,<br />

auch nicht bei außergewöhnlichen Angelegenheiten.<br />

<strong>11</strong>7


7. Der Beschlussfassung durch die Gesellschafter unterliegen insbesondere<br />

folgende Angelegenheiten:<br />

(a) Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses und der<br />

Gewinn- und Verlustrechnung;<br />

(b) Verwendung von Jahresüberschüssen und Fehlbeträgen einschließlich<br />

der Ausübung von Bilanzierungswahlrechten;<br />

(c) Entlastung der Geschäftsführung und des Beirats;<br />

(d) Bestimmung des Abschlussprüfers, soweit in diesem Vertrag<br />

nichts anderes geregelt ist;<br />

(e) Erwerb und Veräußerung von Schiffen, es sei denn der Erwerb<br />

oder die Veräußerung erfolgt ausschließlich im Zusammenhang<br />

mit dem Wechsel von Flagge oder Register;<br />

(f) Wahl der Beiratsmitglieder;<br />

(g) Änderungen des Gesellschaftsvertrages;<br />

(h) Auflösung der Gesellschaft.<br />

8. Beschlüsse im Umlaufverfahren und in der Gesellschafterversammlung<br />

werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen gefasst, soweit in diesem Vertrag oder aufgrund zwingender<br />

Gesetzesvorschriften nichts anderes bestimmt ist. Bei<br />

mehr als zwei Entscheidungsalternativen ist diejenige beschlossen,<br />

die die meisten Stimmen erhalten hat. Enthaltungen, nicht<br />

und verspätet eingehende (§ 13 Ziffer 3 Abs. 2) sowie sonst ungültige<br />

Stimmen gelten als nicht abgegeben.<br />

9. Änderungen des Gesellschaftsvertrages und die Auflösung der<br />

Fondsgesellschaft können nur mit 3/4- Mehrheit der abgegebenen<br />

gültigen Stimmen und mit Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters beschlossen werden. Auch der Ausschluss eines<br />

persönlich haftenden Gesellschafters, der Entzug der Vertretungsmacht<br />

und der Entzug der Geschäftsführungsbefugnis können<br />

ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nur mit 3/4- Mehrheit der<br />

abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.<br />

10. Änderungsbeschlüsse, die nicht alle Gesellschafter formell und<br />

materiell gleich behandeln, den Gesellschaftern zusätzliche<br />

Pflichten auferlegen oder die Rechtsstellung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters zu dessen Nachteil verändern, bedürfen<br />

der Zustimmung aller Gesellschafter.<br />

<strong>11</strong>8 I Der Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>11</strong>. Die im Umlaufverfahren oder in der Gesellschafterversammlung<br />

gefassten Beschlüsse können nur binnen einer Ausschlussfrist<br />

von einem Monat seit Absendung des Ergebnisses der Beschlussfassung<br />

bzw. des Versammlungsprotokolls angefochten werden.<br />

Nach Ablauf der Frist gilt ein etwaiger Mangel als geheilt.<br />

§ 14<br />

Beirat<br />

1. Der Beirat besteht aus fünf ordentlichen Mitgliedern. Er wird nach<br />

Beitritt aller Gesellschafter mit der Gesellschafterversammlung,<br />

die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2009 beschließt,<br />

eingerichtet.<br />

Die Mitglieder des Beirats sollten grundsätzlich mit mindestens<br />

USD 40.000 an der Fondsgesellschaft beteiligt und nicht beruflich<br />

oder beratend für Unternehmen tätig sein, die mit V. Ships<br />

(Germany) GmbH & Co. KG oder der KG Allgemeine Leasing<br />

GmbH & Co. bzw. mit diesen verbundenen Unternehmen in Wettbewerb<br />

stehen.<br />

Der persönlich haftende Gesellschafter hat das Recht, zwei für die<br />

Belange der Gesellschaft erwiesene Fachleute als Mitglieder in<br />

den Beirat zu entsenden, die nicht Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

zu sein brauchen. Die nicht entsandten Mitglieder des<br />

Beirats werden von der Gesellschafterversammlung mit einfacher<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Die Durchführung<br />

der Wahl und die Festlegung des Verfahrens obliegen dem geschäftsführenden<br />

Gesellschafter.<br />

Die Amtsperioden des Beirats enden jeweils am Schluss der Gesellschafterversammlung<br />

bzw. mit Ablauf des letzten Abstimmungstages<br />

des Gesellschafterbeschlusses über die Entlastung für das vierte<br />

Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit. Das Geschäftsjahr,<br />

in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.<br />

2. Scheidet während einer Amtsdauer ein gewähltes Beiratsmitglied<br />

aus, so ist in der nächsten Gesellschafterversammlung, in welcher<br />

über eine Entlastung beschlossen wird, eine Ersatzwahl für den<br />

Zeitraum bis zum Ende der laufenden Amtsperiode durchzuführen.<br />

Für die Zeit bis zur Wahl eines neuen Beiratsmitgliedes ist der<br />

persönlich haftende Gesellschafter berechtigt, ein Beiratsmitglied<br />

zu entsenden, das nicht Gesellschafter der Fondsgesellschaft zu<br />

sein braucht. Im Übrigen gilt für die Ersatzwahl und die persönlichen<br />

Voraussetzungen Ziffer 1 entsprechend.<br />

3. Im Anschluss an seine Wahl wählt der Beirat aus seiner Mitte für<br />

die Amtsdauer einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden<br />

Vorsitzenden, der den Vorsitzenden bei dessen Abwesenheit vertritt.


4. Die Sitzungen des Beirats werden vom Vorsitzenden mündlich,<br />

telefonisch, schriftlich oder fernschriftlich unter Mitteilung der<br />

Tagesordnung einberufen. Zwischen dem Tag der Einladung und<br />

dem Tag der Sitzung soll eine Frist von mindestens sieben Tagen<br />

liegen. Der Vorsitzende beruft eine Beiratssitzung ein, wenn es die<br />

Belange der Gesellschaft erfordern oder wenn eines der Mitglieder<br />

eine Sitzung des Beirates beantragt. Die Sitzungen finden<br />

grundsätzlich am Sitz der Fondsgesellschaft statt. Der persönlich<br />

haftende Gesellschafter ist zur Teilnahme an den Sitzungen des<br />

Beirats berechtigt, nicht jedoch verpflichtet.<br />

Der Vorsitzende leitet die Sitzungen des Beirats. Er hat für die Ausführung<br />

der Beiratsbeschlüsse Sorge zu tragen. Alle Erklärungen<br />

des Beirats werden durch den Vorsitzenden abgegeben. Über die<br />

Sitzungen des Beirats sind Beschlussprotokolle zu fertigen, welche<br />

vom Vorsitzenden zu unterzeichnen und jedem Mitglied zuzusenden<br />

sind.<br />

5. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder<br />

anwesend oder vertreten ist. Mitglieder des Beirats können<br />

nur durch Mitglieder des Beirats vertreten werden. Die Beschlussfassung<br />

des Beirats erfolgt telefonisch, schriftlich, fernschriftlich<br />

oder in Sitzungen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<br />

Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<br />

6. Bei Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen wird der<br />

Beirat durch seinen Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von<br />

seinem gewählten Stellvertreter vertreten.<br />

7. Die Mitglieder des Beirats haben Dritten gegenüber zu allen Zeiten<br />

Verschwiegenheit über die Angelegenheiten der Fondsgesellschaft<br />

zu bewahren.<br />

8. Die Gesellschafterversammlung kann jedes gewählte Beiratsmitglied<br />

jederzeit abberufen. Sie hat gleichzeitig so viele Beiratsmitglieder<br />

für den Rest der Amtsperiode zu wählen, als Beiratsmitglieder<br />

abgewählt werden.<br />

9. Jedes Beiratsmitglied erhält zeitanteilig für die Dauer der Ausübung<br />

seines Amtes eine Vergütung in Höhe von USD 2.000 p. a.,<br />

gegebenfalls zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, welche<br />

jährlich nachschüssig ausgezahlt wird. Kosten und Auslagen werden<br />

nicht ersetzt.<br />

10. Die Mitglieder des Beirats haften nur für Vorsatz oder grobe<br />

Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />

verjähren sechs Monate nach Kenntniserlangung von<br />

der zum Schadenersatz verpflichtenden Handlung durch<br />

den /die Anspruchsteller, spätestens jedoch drei Jahre nach<br />

Vornahme / Unterlassung der zum Schadenersatz verpflichtenden<br />

Handlung.<br />

§ 15<br />

Aufgaben des Beirats<br />

1. Der Beirat nimmt die Interessen der Kommanditisten und der<br />

Fondsgesellschaft im nachfolgend geregelten Umfang für diese<br />

wahr und übt alle Tätigkeiten aus, die ihm durch Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

oder nach diesem Gesellschaftsvertrag<br />

zugewiesen werden, insbesondere:<br />

(a) Beratung des geschäftsführenden Gesellschafters;<br />

(b) Vertretung der Interessen der Kommanditisten im Hinblick auf<br />

deren Kontrollrechte gemäß § 166 HGB;<br />

(c) Mitwirkung bei zustimmungsbedürftigen Geschäften gemäß<br />

§ 12 Ziffer 4.<br />

2. Der Beirat hat im Rahmen der ihm zugewiesenen Aufgaben ein umfassendes<br />

Informationsrecht. Der geschäftsführende Gesellschafter<br />

unterrichtet den Beirat über alle wichtigen Vorkommnisse.<br />

§ 16<br />

Jahresabschluss, Verteilung des Jahresergebnisses, Ausschüttung /<br />

Entnahme von Liquidität, Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben<br />

1. Der Jahresabschluss für das vergangene Geschäftsjahr ist innerhalb<br />

der gesetzlichen Fristen zu erstellen. Er ist durch Beschlussfassung<br />

der Gesellschafter im Umlaufverfahren festzustellen. Für<br />

die Aufstellung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Buchführung. Der Jahresabschluss ist von dem<br />

geschäftsführenden Gesellschafter zu unterzeichnen. Der Jahresabschluss<br />

ist von einem von den Gesellschaftern durch Beschlussfassung<br />

bestimmten Wirtschaftsprüfer oder einer in gleicher<br />

Weise bestimmten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen.<br />

Alsdann ist eine Kopie des Jahresabschlusses oder alternativ eine<br />

Kurzfassung allen Gesellschaftern spätestens mit Übersendung<br />

der Abstimmungsunterlagen zu der jährlichen Beschlussfassung<br />

zuzuleiten. Der Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2008 und<br />

2009 wird von dem geschäftsführenden Gesellschafter bestimmt.<br />

Sämtliche Konten und Abschlüsse werden, soweit gesetzlich zulässig,<br />

in US-Dollar auf Grundlage der deutschen Rechnungslegungsvorschriften<br />

geführt bzw. erstellt. Der Jahresabschluss sowie<br />

die Steuerbilanz werden daraus abgeleitet und gemäß den<br />

gesetzlichen Vorschriften in Euro erstellt.<br />

Für sämtliche vermögensrechtlichen Ansprüche und Rechte der<br />

Gesellschafter sind allein die Abschlüsse in US-Dollar maßgeblich,<br />

vergleiche § 3 Ziffer 6.<br />

<strong>11</strong>9


2. Der geschäftsführende Gesellschafter erhält für seine Aufwendungen<br />

einschließlich seiner Rechtsformkosten und als Entgelt<br />

für seine persönliche Haftung und für die Übernahme der Geschäftsführungspflichten<br />

ab Eigentumserwerb am Schiff eine<br />

Pauschalvergütung in Höhe von USD 10.000 p. a. zuzüglich einer<br />

eventuellen gesetzlichen Umsatzsteuer. Er erhält die Vergütung<br />

auch im Falle eines Verlustes. Die Vergütung ist jährlich nachschüssig<br />

zum 31.12. fällig und wird ab 01.01.2010 mit 3,0 % p. a.<br />

indexiert.<br />

3. Das Ergebnis der Fondsgesellschaft wird den Gesellschaftern wie<br />

folgt zugewiesen:<br />

(a) Die Gesellschafter sind – vorbehaltlich nachstehender abweichender<br />

Regelungen – entsprechend dem Verhältnis ihrer<br />

Kapitaleinlagen gemäß den Kapitalkonten I am Gewinn und<br />

Verlust der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />

(b) Vor Verteilung des Ergebnisses auf alle Gesellschafter werden<br />

sämtliche gemäß § 7 Ziffer 4 und § <strong>11</strong> zu erstattenden Abgaben<br />

und Kosten dem jeweiligen Gesellschafter vorab als negatives<br />

Ergebnis zugewiesen und als Einlageforderung gegenüber<br />

dem jeweiligen Gesellschafter auf dessen Kapitalkonto II<br />

gebucht.<br />

(c) Bis zum Zeitpunkt der Gleichstellung der Gesellschafter in<br />

Bezug auf die jeweilige Summe der Kapitalkonten II und III im<br />

Verhältnis zu ihrer Kapitaleinlage gemäß Kapitalkonto I ist die<br />

Gewinn- oder Verlustzuweisung so vorzunehmen, dass alle<br />

Gesellschafter im Verhältnis zu ihrer Kapitaleinlage, unabhängig<br />

vom Zeitpunkt ihres Beitritts, hinsichtlich der Summe ihrer<br />

Kapitalkonten II und III (ohne Berücksichtigung von Kapitaleinlagen<br />

gemäß § 7 Ziffer 4 und § <strong>11</strong>), soweit wie steuerrechtlich<br />

möglich, gleichgestellt werden. Aus diesem Grund werden in<br />

diesem Zeitraum positive Ergebnisse der Fondsgesellschaft zunächst<br />

den Gesellschaftern mit der relativ niedrigsten Summe<br />

der Kapitalkonten II und III im Verhältnis zu ihren Kapitaleinlagen<br />

und negative Ergebnisse der Fondsgesellschaft zunächst<br />

den Gesellschaftern mit der relativ höchsten Summe der Kapitalkonten<br />

II und III im Verhältnis zu ihren Kapitaleinlagen<br />

zugewiesen.<br />

(d) Soweit Ausschüttungen / Entnahmen an die Gesellschafter<br />

nach Ziffer 4 Buchstabe (a) abweichend vom Verhältnis ihrer<br />

Kapitaleinlagen gemäß der Kapitalkonten I erfolgen, werden<br />

positive Ergebnisse der Fondsgesellschaft zunächst den Gesellschaftern<br />

zugewiesen, die höhere Ausschüttungen / Entnahmen<br />

erhalten haben und negative Ergebnisse der Fondsgesellschaft<br />

zunächst den Gesellschaftern zugewiesen, die geringere<br />

Ausschüttungen / Entnahmen erhalten haben, bis alle<br />

120 I Der Gesellschaftsvertrag<br />

Gesellschafter hinsichtlich der Summe ihrer Kapitalkonten II<br />

und III (ohne Berücksichtigung von Kapitaleinlagen gemäß § 7<br />

Ziffer 4 und § <strong>11</strong>) im Verhältnis zu ihren Kapitaleinlagen gleichgestellt<br />

sind.<br />

4. Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt, die erwirtschafteten<br />

Liquiditätsüberschüsse der Fondsgesellschaft an die<br />

Gesellschafter auszuschütten, sofern keine abweichende Beschlussfassung<br />

der Gesellschafter getroffen wird. Über die jeweils<br />

ausschüttungsfähigen Beträge entscheidet der geschäftsführende<br />

Gesellschafter, der zur Bestreitung zukünftiger Kosten und<br />

Verpflichtungen der Fondsgesellschaft eine angemessene Liquiditätsreserve<br />

vorhalten wird. Die Ausschüttungen / Entnahmen<br />

erfolgen grundsätzlich jährlich zum 31.12. eines Jahres, erstmals<br />

am 31.12.2009.<br />

Die Ausschüttungen / Entnahmen werden in folgender Reihenfolge<br />

verteilt:<br />

(a) Zunächst erhalten die Gesellschafter, die im Jahr 2008 beigetreten<br />

sind, einmalig am 31.12.2009 unabhängig vom Ergebnis<br />

der Fondsgesellschaft als Vorzugsausschüttung eine Ausschüttung<br />

/ Entnahme in Höhe von nominal 4 % p. a. auf die<br />

fällige und vollständig eingezahlte Kapitaleinlage (ohne Agio)<br />

für die Zeit vom ersten Tag des Monats, der auf die vollständige<br />

Einzahlung der jeweils fälligen Kapitaleinlage sowie des<br />

Agios folgt, bis einschließlich 31.12.2008.<br />

(b) Nach Verteilung der Vorzugsausschüttung gemäß Buchstabe<br />

(a) erfolgen Ausschüttungen/Entnahmen an alle Gesellschafter<br />

im Verhältnis ihrer Kapitaleinlagen gemäß Kapitalkonto I.<br />

Im Jahr 2009 orientiert sich die Höhe der Ausschüttung /Entnahme<br />

außerdem an der Dauer der Beteiligung an der Fondsgesellschaft.<br />

Sie wird berechnet ab dem ersten Tag des Monats,<br />

der auf die vollständige Einzahlung der jeweils fälligen Kapitaleinlage<br />

sowie des Agios folgt.<br />

Die Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen unabhängig davon, ob<br />

in dem betreffenden Geschäftsjahr ein Bilanzgewinn ausgewiesen<br />

werden kann, jedoch unter dem Vorbehalt, dass der an einen<br />

Gesellschafter auszuschüttende Betrag nicht höher sein darf als<br />

der Saldo sämtlicher seiner Kapitalkonten. Alle Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen erfolgen grundsätzlich in US-Dollar. Jeder<br />

Gesellschafter hat jedoch ein Wahlrecht, die Ausschüttungen /<br />

Entnahmen durch Angabe der Währung im Zeichnungsschein<br />

auch in Euro zu erhalten. Darüber hinaus hat der Investor bezüglich<br />

der Ausschüttung / Entnahme in US-Dollar bzw. Euro ein jährliches<br />

Wahlrecht, welches durch schriftliche Erklärung gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft ausgeübt werden kann. Der Umtausch von<br />

US-Dollar in Euro erfolgt zu demjenigen Wechselkurs, welcher


von der Fondsgesellschaft zwei Bankarbeitstage vor der Ausschüttung<br />

/ Entnahme erzielt wird. Sämtliche im Zusammenhang mit<br />

den Ausschüttungen / Entnahmen und einem etwaigen Umtausch<br />

entstehenden Kosten sind von dem jeweiligen Gesellschafter<br />

zu tragen und werden mit dem Ausschüttungs-/Entnahmebetrag<br />

verrechnet. Ausschüttungen / Entnahmen können von<br />

der Fondsgesellschaft auch ohne vorherige schriftliche Ankündigung<br />

vorgenommen und mit ausstehenden Zahlungen des<br />

Gesellschafters verrechnet werden.<br />

5. Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben muss jeder Treugeber<br />

/ Kommanditist unaufgefordert spätestens zum 28. Februar<br />

des auf ein Geschäftsjahr folgenden Jahres der Geschäftsführung<br />

bekannt geben.<br />

§ 17<br />

Nachschusspflicht, Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht<br />

1.Eine über § 7 Ziffer 4 und § <strong>11</strong> hinausgehende Nachschusspflicht<br />

kann nur mit den Stimmen aller Gesellschafter beschlossen werden.<br />

Von Vorstehendem unberührt bleibt die Haftung der Kommanditisten<br />

gegenüber den Gesellschaftsgläubigern gemäß<br />

§§ 171 ff. HGB.<br />

2. Ein Wettbewerbsverbot besteht für die Gesellschafter nicht.<br />

3. Die Gesellschafter sind zur Verschwiegenheit gegenüber unbeteiligten<br />

Dritten zu allen Angelegenheiten der Gesellschaft verpflichtet.<br />

§ 18<br />

Auflösung und Liquidation<br />

1. Die Liquidation der Fondsgesellschaft erfolgt durch den geschäftsführenden<br />

Gesellschafter oder durch den /die von ihm zu<br />

bestellenden Liquidator /-en. Dem geschäftsführenden Gesellschafter<br />

steht es frei, hierzu natürliche oder juristische Personen<br />

zu benennen.<br />

2. Der Veräußerungserlös wird dazu verwendet, zunächst die Verbindlichkeiten<br />

der Fondsgesellschaft gegenüber Drittgläubigern<br />

und danach solche gegenüber den Gesellschaftern auszugleichen.<br />

Ein danach verbleibender Erlös wird unter Einbeziehung der Kapitalkonten<br />

an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligung am<br />

Gesellschaftsvermögen ausgezahlt. Eine Haftung des persönlich<br />

haftenden Gesellschafters für die Erfüllung der Gesellschafterforderungen<br />

ist ausgeschlossen.<br />

3. § <strong>11</strong> gilt entsprechend.<br />

§ 19<br />

Kosten des Vertrages<br />

Die Kosten für die Gründung dieser Fondsgesellschaft, für diesen<br />

Vertrag und dessen Durchführung einschließlich etwa anfallender<br />

Steuern aller Art trägt die Fondsgesellschaft, ausgenommen sind die<br />

Kosten der Beglaubigung der Handelsregistervollmachten sowie die<br />

Kosten von Handelsregisteränderungen, die durch Abtretung oder<br />

teilweise Abtretung von Gesellschaftsanteilen sowie sonstige Verfügung<br />

über Gesellschaftsanteile begründet werden. Diese Kosten<br />

trägt jeder Gesellschafter, der die Änderungen veranlasst, soweit in<br />

diesem Vertrag nicht bereits etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt<br />

auch bei Handelsregisteränderungen im Todesfall.<br />

§ 20<br />

Datenschutz<br />

Mit Annahme der Beitrittserklärung wird der Treuhandkommanditist<br />

die vom Kommanditisten / Treugeber in seiner Beitrittserklärung<br />

getätigten Angaben mit evtl. sonstigen Angaben im unmittelbaren<br />

Zusammenhang mit der Beteiligung speichern. Anderen Personen<br />

als der Fondsgesellschaft, dem Treuhandkommanditisten, dem<br />

Verwalter der Fondsgesellschaft, den Vertriebspartnern, Steuerberatern,<br />

Wirtschaftsprüfern und dem finanzierenden Kreditinstitut darf<br />

der Treuhandkommanditist keine Auskünfte über die Beteiligung<br />

erteilen, soweit nicht der Treugeber / Kommanditist ausdrücklich<br />

schriftlich zugestimmt hat.<br />

Der Treugeber / Kommanditist ist verpflichtet, etwaige Änderungen<br />

seiner in der Beitrittserklärung getätigten Angaben dem Treuhandkommanditisten<br />

mitzuteilen.<br />

Der Treugeber / Kommanditist hat davon Kenntnis und ist damit einverstanden,<br />

dass im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene<br />

Daten auf EDV-Anlagen gespeichert und genutzt werden. Die Daten<br />

werden nach Beendigung der Beteiligung gelöscht.<br />

§ 21<br />

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />

1. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam<br />

ist oder werden sollte, behalten die übrigen Bestimmungen<br />

des Vertrages ihre Gültigkeit. Die nichtige oder unwirksame<br />

Bestimmung ist durch eine dem Gesetz und dem wirtschaftlichen<br />

Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung entsprechende<br />

Regelung zu ersetzen. Im Fall von Lücken soll die Regelung<br />

gelten, die vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit<br />

von vornherein bedacht.<br />

121


2. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen zu diesem<br />

Vertrag einschließlich dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform,<br />

soweit sie nicht durch einen Gesellschafterbeschluss nach<br />

den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrags erfolgen. Auf<br />

eine feste Verbindung dieses Gesellschaftsvertrages mit Änderungsbeschlüssen<br />

/ -vereinbarungen oder mit anderen Verträgen<br />

und Erklärungen – insbesondere auch mit solchen, auf die hier<br />

Bezug genommen wird – wird verzichtet.<br />

3. Soweit in diesem Vertrag auf Indizes bzw. Referenzzinssätze Bezug<br />

genommen wird und diese nicht mehr geführt oder veröffentlicht<br />

werden, so gilt der gesetzlich vorgesehene Ersatzindex<br />

bzw. -referenzzinssatz oder, falls ein solcher nicht vorgesehen ist,<br />

ein von dem geschäftsführenden Gesellschafter nach Treu und<br />

Glauben zu bestimmender Ersatzindex bzw. -referenzzinssatz.<br />

4. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.<br />

Dieser Vertrag tritt an die Stelle des Gesellschaftsvertrages vom<br />

01.01.2005 in der zuletzt gültigen Fassung.<br />

Grünwald, den 27.03.2008<br />

MIDIR Mobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Dr. Wolf Ziegler<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

TOLA Mobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Bocker Eckert<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH<br />

Massing Graser<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

122 I Der Gesellschaftsvertrag<br />

In den folgenden Bestimmungen wird von den gesetzlichen Bestimmungen<br />

zur Kommanditgesellschaft abgewichen:<br />

§ 3 Gesellschafter, Gesellschafter-Einlagen, Beitritt<br />

§ 4 Einzahlung der Gesellschafter-Einlagen<br />

§ 5 Rechtsstellung der treuhänderisch beteiligten Gesellschafter<br />

(Treugeber), Treuhandvergütung<br />

§ 6 Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr<br />

§ 7 Belastung und Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />

§ 8 Kündigung, Ausschluss, Ausscheiden<br />

§ 9 Tod eines Gesellschafters<br />

§ 10 Auseinandersetzung mit ausscheidenden Gesellschaftern /<br />

Abfindung<br />

§ <strong>11</strong> Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft<br />

§ 12 Geschäftsführung, Vertretung<br />

§ 13 Gesellschafterbeschlüsse<br />

§ 14 Beirat<br />

§ 15 Aufgaben des Beirats<br />

§ 16 Jahresabschluss, Verteilung des Jahresergebnisses, Sonderbetriebseinnahmen<br />

und -ausgaben<br />

§ 17 Nachschusspflicht, Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht<br />

§ 18 Auflösung und Liquidation<br />

§ 19 Kosten des Vertrages<br />

§ 20 Datenschutz<br />

§ 21 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges


Der Treuhandvertrag<br />

Treuhandvertrag<br />

Zwischen<br />

dem in dem jeweiligen Zeichnungsschein zur Beteiligung an der<br />

MIDIR Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald, genannten<br />

Investor<br />

– im Folgenden „Treugeber“ oder „Investor“ –<br />

und<br />

der TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH, Grünwald<br />

– im Folgenden „Treuhandkommanditist“ –<br />

wird der nachfolgende Treuhandvertrag abgeschlossen:<br />

§ 1<br />

Abschluss und Gegenstand des Treuhandvertrages,<br />

Person des Treugebers<br />

1. Dieser Treuhandvertrag kommt am Tag der Erstellung einer Zeichnungsbestätigung<br />

durch den Treuhandkommanditisten für den<br />

Treugeber zustande. Die Erstellung der Zeichnungsbestätigung ist<br />

ein interner Vorgang und die Zeichnungsbestätigung wird nicht<br />

versandt. Der Treugeber verzichtet insoweit auf den Zugang der<br />

Zeichnungsbestätigung. Der Treugeber erhält von der Fondsgesellschaft<br />

MIDIR Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG (im Folgenden<br />

„Fondsgesellschaft“) eine Mitteilung über die Erstellung der<br />

Zeichnungsbestätigung in Textform. Weder der Zugang der Zeichnungsbestätigung<br />

noch der Zugang der diesbezüglichen Mitteilung<br />

der Fondsgesellschaft ist für die Wirksamkeit des Treuhandvertrages<br />

erforderlich. Das mit diesem Treuhandvertrag vereinbarte<br />

Treuhandverhältnis, d. h. der Beitritt des Treuhandkommanditisten<br />

zur Fondsgesellschaft im Auftrag des Treugebers, entsteht<br />

erstmals mit Eintritt der im Zeichnungsschein vereinbarten<br />

Voraussetzungen (aufschiebende Bedingungen).<br />

2. Der Treuhandkommanditist tritt im Auftrag des Treugebers der<br />

Fondsgesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages und<br />

des Zeichnungsscheins bei und hält treuhänderisch im eigenen<br />

Namen, aber im Umfang der gezeichneten Beteiligung für Rechnung<br />

des Treugebers, diesen Kommanditanteil als Treuhandkommanditist<br />

an der Fondsgesellschaft. Die Höhe des Anteils am<br />

Kommanditanteil des Treuhandkommanditisten ergibt sich aus<br />

der in dem jeweiligen Zeichnungsschein des Treugebers genannten<br />

Kapitaleinlage. Für das Verhältnis zwischen dem Treuhandkommanditisten<br />

und dem Treugeber gelten die Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft entsprechend,<br />

sofern nicht in diesem Treuhandvertrag abweichende Regelungen<br />

enthalten sind.<br />

3. Im Außenverhältnis hält der Treuhandkommanditist seine Kommanditbeteiligung<br />

für alle Treugeber gemeinsam als einheitlichen<br />

Kommanditanteil. Er tritt gegenüber Dritten im eigenen<br />

Namen auf. Dies gilt auch im Verhältnis zu der Fondsgesellschaft.<br />

Er übt insoweit die ihm als Treuhandkommanditist zustehenden<br />

Gesellschafterrechte im eigenen Namen gemäß der Weisung der<br />

Treugeber aus, sofern die Gesellschafterrechte nicht den Treugebern<br />

abgetreten oder zur Ausübung überlassen sind. Sind keine<br />

Weisungen erteilt, übt der Treuhandkommanditist seine Gesellschafterrechte,<br />

insbesondere die Stimmrechte, nicht aus.<br />

4. Im Innenverhältnis handelt der Treuhandkommanditist ausschließlich<br />

im Auftrag und für Rechnung des Treugebers. Der Treugeber<br />

wird wirtschaftlich so behandelt, als sei er unmittelbar<br />

Kommanditist der Fondsgesellschaft. Der vom Treugeber gezeichnete<br />

Beteiligungsanteil wird vom Treuhandkommanditisten im<br />

Innenverhältnis als Teil seines Kommanditanteils behandelt und<br />

gehalten. Der Treugeber stellt den Treuhandkommanditisten von<br />

allen Verbindlichkeiten frei, die im Zusammenhang mit dem Erwerb<br />

oder dem Halten der treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

stehen. Der Treugeber haftet nicht für die Erfüllung<br />

der Verbindlichkeiten anderer Treugeber.<br />

5. Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf das treuhänderische<br />

Halten des Kommanditanteils beschränkt. Darüber hinausgehende<br />

Tätigkeiten werden vom Treuhänder vorbehaltlich abweichender<br />

Vereinbarung nicht übernommen. Das Treuhandverhältnis<br />

mit der Folge der Nichteintragung des Investors als Kommanditist<br />

im Handelsregister dient ausschließlich der Verwaltungsvereinfachung<br />

im Interesse der Fondsgesellschaft und der<br />

Treugeber sowie dem Vertraulichkeitsinteresse der Investoren.<br />

§ 2<br />

Abtretungen aus der Kommanditbeteiligung,<br />

Ausübung von Kontrollrechten<br />

1. Der Treuhandkommanditist tritt hiermit sämtliche Ansprüche aus<br />

der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

anteilig entsprechend der Höhe des Anteils des Treugebers<br />

auf den jeweils festzustellenden Jahresgewinn, die von der<br />

Fondsgesellschaft zu beschließenden Ausschüttungen / Entnahmen,<br />

den Liquidationserlös sowie auf ein etwaiges Auseinandersetzungsguthaben<br />

im Falle des Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft<br />

an den Treugeber ab. Der Treugeber nimmt diese<br />

Abtretung an.<br />

2. Der Treugeber ist berechtigt, die dem Treuhandkommanditisten<br />

nach § 166 HGB zustehenden Kontrollrechte selbst auszuüben.<br />

Der Treuhandkommanditist wird den Treugeber auf Verlangen<br />

entsprechend bevollmächtigen.<br />

Der Treuhandvertrag I 123


§ 3<br />

Einzahlung der vom Treugeber gezeichneten Kapitaleinlage<br />

1. Der Treugeber ist verpflichtet, seine im Zeichnungsschein genannte<br />

Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio zu den im Zeichnungsschein<br />

genannten bzw. zu den ihm von der Fondsgesellschaft jeweils mitgeteilten<br />

Terminen zu leisten.<br />

2. Bei verspäteter Einzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich Agio können<br />

Verzugszinsen berechnet werden. Darüber hinaus kann der<br />

Verzug mit der Einzahlung der Kapitaleinlage dazu führen, dass der<br />

Treuhandkommanditist der Fondsgesellschaft nicht im Auftrag des<br />

Investors beitritt. Die Fondsgesellschaft kann in diesem Fall pauschal<br />

15 % der Kapitaleinlage als Schadenersatz verlangen. Dem<br />

Investor bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein<br />

wesentlich geringer Schaden entstanden ist.<br />

§ 4<br />

Gesellschafterbeschlüsse der Fondsgesellschaft<br />

1. Der Treugeber stimmt bei Beschlüssen der Fondsgesellschaft im<br />

Umlaufverfahren und in einer Gesellschafterversammlung selbst<br />

ab. Die Beschlussfassungsunterlagen, die Einberufung zu einer<br />

Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft und das Ergebnis<br />

der Beschlussfassung erhält der Treugeber vom geschäftsführenden<br />

Gesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />

2. Jeder Treugeber kann sich bei einer Gesellschafterversammlung<br />

nur durch einen anderen Treugeber / Kommanditisten der Fondsgesellschaft,<br />

seinen Ehegatten, einen Elternteil, ein volljähriges<br />

Kind, einen Testamentsvollstrecker oder seinen Generalbevollmächtigten<br />

vertreten lassen. Die Vertretung durch andere Personen<br />

als die genannten bedarf der Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters der Fondsgesellschaft, die nur aus wichtigem<br />

Grund verweigert werden kann. Eine entsprechende Vollmacht<br />

bedarf der Schriftform und ist zu Beginn der Gesellschafterversammlung<br />

dem Versammlungsleiter (geschäftsführender<br />

Gesellschafter der Fondsgesellschaft oder ein von ihm mit der<br />

Vertretung beauftragter und bevollmächtigter Dritter) auszuhändigen.<br />

Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />

und für eine eventuelle Vertretung trägt jeder Treugeber<br />

selbst.<br />

3. Sofern ein Treugeber auf der Gesellschafterversammlung der<br />

Fondsgesellschaft nicht anwesend und nicht durch Dritte vertreten<br />

ist, hat er die Möglichkeit, dem Treuhandkommanditisten für<br />

die Abstimmung Stimmrechtsvollmacht zu erteilen. Dabei hat er<br />

dem Treuhandkommanditisten konkrete Weisungen für die einzelnen<br />

Abstimmungspunkte zu erteilen. Einer auf unterschiedlichen<br />

Weisungen der Treugeber beruhenden geteilten Ausübung<br />

von Stimmrechten haben die Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

ausdrücklich zugestimmt.<br />

124 I Der Treuhandvertrag<br />

4. Im Übrigen gilt § 13 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />

§ 5<br />

Treuhandverwaltung<br />

Der Treuhandkommanditist hält das Treuhandvermögen getrennt<br />

von seinem sonstigen Vermögen. Alles, was er in Ausführung des<br />

Treuhandvertrages erlangt hat und ihm nicht selbst zusteht, wird er<br />

entsprechend diesem Treuhandvertrag an den Treugeber oder dessen<br />

Abtretungsempfänger herausgeben. Insbesondere wird er alle<br />

Ausschüttungen / Entnahmen und Zuflüsse aus der Fondsgesellschaft<br />

umgehend an den Treugeber oder dessen Rechtsnachfolger<br />

entsprechend seinem treuhänderisch gehaltenen Beteiligungsanteil<br />

weiterleiten.<br />

§ 6<br />

Übertragung und Belastung der Beteiligung<br />

1. Der Treugeber kann die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag<br />

grundsätzlich nur mit Wirkung zum 01.01. eines jeden<br />

Jahres ganz oder teilweise an einen Dritten übertragen, belasten<br />

oder in sonstiger Weise darüber verfügen. § 3 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft gilt für die Person des Dritten<br />

entsprechend. Eine Übertragung oder sonstige Verfügung<br />

kann nur dergestalt erfolgen, dass der Dritte auch die zum Zeitpunkt<br />

der Verfügung bereits entstandenen Pflichten des Treugebers<br />

übernimmt. Jede Übertragung, teilweise Übertragung oder<br />

sonstige Verfügung über Rechte aus dem Treuhandverhältnis<br />

bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung<br />

des geschäftsführenden Gesellschafters der Fondsgesellschaft.<br />

Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund versagt<br />

werden. Hinsichtlich der Abgaben- und Kostenbelastung im<br />

Zusammenhang mit der Übertragung und Belastung der Beteiligung<br />

wird auf § 7 Ziffer 4 und § <strong>11</strong> des Gesellschaftsvertrages der<br />

Fondsgesellschaft hingewiesen. Eine teilweise Übertragung ist<br />

grundsätzlich ausgeschlossen, soweit durch eine teilweise Übertragung<br />

ein Treuhandverhältnis über eine Kommanditbeteiligung<br />

im Nennwert von unter USD 15.000 oder nicht durch 1.000 ohne<br />

Rest teilbare höhere Beträge entstehen sollten. Durch die teilweise<br />

Übertragung oder sonstige Verfügung kommt zwischen<br />

dem Treuhandkommanditisten und dem Erwerber ein selbständiges<br />

Treuhandverhältnis über den betreffenden Teilkommanditanteil<br />

zustande.<br />

2. Der Treugeber hat die Übertragung, teilweise Übertragung oder<br />

sonstige Verfügung über seine Beteiligung schriftlich dem Treuhandkommanditisten<br />

mitzuteilen und dabei den Namen sowie<br />

die Anschrift etwaiger Rechtsnachfolger bekannt zu geben. Unbeschadet<br />

der Übertragung oder sonstigen Verfügung sind die<br />

Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditist berechtigt, alle<br />

Ausschüttungen / Entnahmen mit schuldbefreiender Wirkung


gegenüber dem Rechtsnachfolger an den ihnen bekannten<br />

Rechtsinhaber vorzunehmen, solange ihnen die Übertragung<br />

nicht schriftlich mit einer Frist von einem Monat angezeigt wurde.<br />

3. Auf die Übertragung, teilweise Übertragung, Verpfändung oder<br />

sonstige Verfügung über Rechte aus dem Treuhandverhältnis<br />

findet im Übrigen § 7 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

entsprechende Anwendung.<br />

§ 7<br />

Beendigung des Treuhandvertrages<br />

1. Durch Erklärung im Zeichnungsschein sowie innerhalb einer Frist<br />

von 20 Tagen nach Mitteilung über die Erstellung der Zeichnungsbestätigung<br />

kann der Treugeber die Umwandlung seiner treuhänderischen<br />

Beteiligung in eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft als Kommanditist verlangen. Das Umwandlungsverlangen<br />

wird wirksam, sobald der Fondsgesellschaft<br />

eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht durch den<br />

Treugeber zur Verfügung gestellt wird. Ziffer 3 findet entsprechende<br />

Anwendung.<br />

2. Im Übrigen ist der Treugeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung<br />

mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum 31. Dezember<br />

eines Jahres die Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung<br />

in eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

als Kommanditist zu verlangen. Das Umwandlungsverlangen<br />

ist dem Treuhandkommanditisten gegenüber schriftlich<br />

zu erklären. Für die Umwandlung gilt Ziffer 3.<br />

3. Für den Fall, dass der Treugeber die Umwandlung seiner Beteiligung<br />

verlangt, bietet der Treuhandkommanditist bereits hiermit<br />

die Übertragung der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft unmittelbar auf den<br />

Treugeber an. Der Treugeber nimmt dieses bedingte Angebot<br />

durch die Übermittlung des Umwandlungsverlangens an. Die<br />

Wirksamkeit der Übertragung ist im Außenverhältnis aufschiebend<br />

bedingt durch die Eintragung des Treugebers als Kommanditist<br />

der Fondsgesellschaft in das Handelsregister. Mit dem Eintritt<br />

dieser Bedingung erlischt der Treuhandvertrag. Die durch die<br />

Beendigung des Treuhandverhältnisses verursachten Kosten, Auslagen<br />

und Gebühren (einschließlich Notar- und Gerichtsgebühren)<br />

mit Ausnahme der Gerichtsgebühren im Falle der Beendigung<br />

des Treuhandverhältnisses infolge eines Umwandlungsverlangens<br />

gemäß Ziffer 1 trägt der Treugeber.<br />

4. § 8 Ziffern 2 bis 4 und § 10 Ziffern 2 bis 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft finden entsprechende Anwendung mit<br />

der Maßgabe, dass der Treuhandkommanditist statt einer<br />

Ausschließungserklärung eine außerordentliche Kündigung des<br />

Treuhandvertrages ausspricht.<br />

5. Der Treuhandvertrag endet, wenn ein Treugeber seine im Zeichnungsschein<br />

abgegebenen Willenserklärungen zulässig und<br />

rechtswirksam widerrufen hat. Abfindungsansprüche stehen<br />

dem Treugeber in diesem Fall über die Rückzahlung der geleisteten<br />

Einlage (zuzüglich Agio) hinaus nicht zu.<br />

6. Im Übrigen endet der Treuhandvertrag, wenn der Treugeber seine<br />

Beteiligung gemäß § 8 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der<br />

Fondsgesellschaft wirksam gekündigt hat, zum Zeitpunkt des<br />

Wirksamwerdens der Kündigung, und ansonsten, wenn die Liquidation<br />

der Fondsgesellschaft vollständig abgewickelt ist.<br />

§ 8<br />

Ausscheiden des Treuhandkommanditisten<br />

Beabsichtigt der Treuhandkommanditist als Kommanditist aus der<br />

Fondsgesellschaft auszuscheiden, so können die Treugeber einen<br />

neuen Treuhandkommanditisten bestellen und den alten Treuhandkommanditisten<br />

verpflichten, seinen Gesellschaftsanteil und die<br />

Rechte und Pflichten aus den Treuhandverhältnissen mit den Treugebern<br />

auf den neuen Treuhandkommanditisten zu übertragen. Der<br />

hierfür erforderliche Beschluss der Treugeber wird mit einfacher<br />

Mehrheit gefasst. Die Abstimmung führt der ausscheidende Treuhandkommanditist<br />

durch. Das Treuhandverhältnis wird sodann mit<br />

dem neu gewählten Treuhandkommanditisten fortgesetzt. Der<br />

Beschluss gilt für alle Treugeber, auch für die, die an der Abstimmung<br />

nicht teilgenommen oder dagegen gestimmt haben.<br />

§ 9<br />

Erbfall<br />

Beim Tod des Treugebers wird die Treuhandschaft mit dessen Erben<br />

als Erbengemeinschaft fortgesetzt. Die Erben sind verpflichtet, hinsichtlich<br />

der Treuhandschaft eine alsbaldige Auseinandersetzung<br />

herbeizuführen. Im Übrigen findet § 9 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft entsprechende Anwendung. Übertragungen<br />

zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen sowie<br />

zur Auseinandersetzung erfolgen nach § 6 Ziffer 1 dieses Vertrages<br />

und § 7 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft; abweichend<br />

kann der Übergang der Treuhandschaft mit Wirkung zum<br />

Zeitpunkt der Erfüllung der letztwilligen Verfügung bzw. des Erbfalls<br />

und ohne Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />

erfolgen. Die Mindestbeteiligung soll dabei nicht unterschritten<br />

werden. Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, diesen Treuhandvertrag<br />

gegenüber den Erben zu beenden. In diesem Fall ist er<br />

berechtigt und auf Verlangen der Erben verpflichtet, ihnen eine entsprechende<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft als Kommanditisten<br />

anzubieten.<br />

125


§ 10<br />

Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (§ 181 BGB)<br />

Soweit der Treuhandkommanditist aufgrund dieses Vertrages oder<br />

des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft handelt, kann er<br />

im Namen eines Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als<br />

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen vornehmen<br />

bzw. rechtserhebliche Erklärungen abgeben (Befreiung von<br />

den Beschränkungen des § 181 BGB).<br />

§ <strong>11</strong><br />

Haftung des Treuhandkommanditisten<br />

1. Der Treuhandkommanditist haftet dem Treugeber nur bei grob<br />

fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihm obliegenden<br />

Verpflichtungen.<br />

2. Die Haftung des Treuhandkommanditisten ist mit Ausnahme von<br />

vorsätzlichen Pflichtverletzungen auf den typischen und vorhersehbaren<br />

Schaden sowie der Höhe nach auf die Kapitaleinlage des<br />

Treugebers begrenzt.<br />

3. Der Anspruch des Treugebers auf Schadenersatz – gleich aus welchem<br />

Rechtsgrunde, auch aus der Verletzung von Pflichten bei<br />

den Vertragsverhandlungen – verjährt im Falle grober Fahrlässigkeit<br />

ein Jahr nach Kenntniserlangung von den den Anspruch begründenden<br />

Umständen, spätestens jedoch in drei Jahren von<br />

dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, soweit er<br />

nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung unterliegt.<br />

4. Der Treugeber stellt den Treuhandkommanditisten sowie dessen<br />

Angestellte, Geschäftsführer und Beauftragte („Freistellungsberechtigte“)<br />

vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen<br />

von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit Tätigkeiten frei, die<br />

dieser bzw. diese aufgrund einer Anweisung des Treugebers<br />

ausführt bzw. ausführen, es sei denn, es liegt beim jeweiligen<br />

Freistellungsberechtigten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.<br />

5. Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf die in § 1 genannten<br />

Tätigkeiten, insbesondere auf das Halten der Kommanditbeteiligung<br />

beschränkt. Der Treuhandkommanditist übernimmt<br />

im Zusammenhang mit der Zeichnung der Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft durch den Investor keine Beratungsleistungen<br />

und stellt dem Investor keine Informationen zur Verfügung. Der<br />

Treuhandkommanditist hatte keinen Einfluss auf die Ausgestaltung<br />

des Beteiligungsangebotes und hat dieses nicht auf inhaltliche<br />

Richtigkeit überprüft. Er haftet nicht für die Richtigkeit und<br />

Vollständigkeit des Beteiligungsangebotes.<br />

126 I Der Treuhandvertrag<br />

6. Der Treuhandkommanditist übernimmt keine Haftung für den<br />

Eintritt der vom Treugeber mit dem Abschluss des Treuhandvertrages<br />

und der Beteiligung an der Fondsgesellschaft angestrebten<br />

wirtschaftlichen Ziele. Die Vertragsparteien sind sich insbesondere<br />

einig, dass der Treuhandkommanditist keine Haftung<br />

für den Eintritt der im Beteiligungsangebot prognostizierten<br />

Ergebnisse und Rückflüsse aus der Beteiligung übernimmt. Des<br />

Weiteren übernimmt der Treuhänder keine Haftung für den Eintritt<br />

der angestrebten steuerlichen Folgen. Diese stehen unter<br />

dem Vorbehalt der Anerkennung durch die Finanzverwaltung und<br />

die Finanzgerichtsbarkeit.<br />

§ 12<br />

Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />

Der Treuhandkommanditist erhält für die Bereitschaft zur Übernahme<br />

der Treuhandschaft und der damit verbundenen Tätigkeiten und<br />

für die tatsächliche Übernahme der Treuhandschaft eine Vergütung<br />

gemäß § 5 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />

§ 13<br />

Beteiligungsregister, Datenschutz<br />

Mit Annahme der Beteiligungserklärung wird der Treugeber vom<br />

Treuhandkommanditisten in ein von diesem geführtes Register<br />

eingetragen. Dieses Register enthält Namen und Anschrift des<br />

Treugebers, die Höhe seiner Beteiligung sowie eventuelle sonstige<br />

Angaben im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung.<br />

Die Eintragung in das Register wird dem Treugeber mit Annahme<br />

des Treuhandvertrages bestätigt. Der Treugeber hat keinen<br />

Anspruch auf Einsicht in das Register oder auf Angaben über die übrigen<br />

Treugeber.<br />

Anderen Personen als der Fondsgesellschaft, dem Treuhandkommanditisten,<br />

dem Verwalter der Fondsgesellschaft, den Vertriebspartnern,<br />

Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und einem etwaig<br />

finanzierenden Kreditinstitut darf der Treuhandkommanditist keine<br />

Auskünfte über die Beteiligung und die Eintragung in das Register<br />

erteilen, soweit nicht der Treugeber ausdrücklich schriftlich zugestimmt<br />

hat.<br />

Der Treugeber ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner in der Beitrittserklärung<br />

getätigten Angaben dem Treuhandkommanditisten<br />

unverzüglich mitzuteilen.<br />

Der Treugeber hat davon Kenntnis und ist damit einverstanden, dass<br />

im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene Daten auf EDV-<br />

Anlagen gespeichert und genutzt werden. Die Daten werden nach<br />

Beendigung der Beteiligung gelöscht.


§ 14<br />

Schlussbestimmungen<br />

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird<br />

dadurch der Vertrag mit seinem übrigen Inhalt nicht berührt. Die<br />

unwirksame Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Vorschrift<br />

ersetzt oder ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten<br />

Regelung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt.<br />

Dasselbe gilt, soweit der Vertrag Lücken enthält.<br />

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Als ausschließlicher<br />

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über vertragliche oder deliktische<br />

vermögensrechtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang<br />

mit diesem Vertrag wird München vereinbart, wenn beide Vertragsparteien<br />

Kaufleute sind, wenn mindestens eine der Vertragsparteien<br />

keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn<br />

die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluß<br />

ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus<br />

Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt<br />

im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Dies gilt<br />

nicht, wenn für solche Ansprüche ein anderer ausschließlicher<br />

Gerichtsstand begründet ist.<br />

127


Jahresabschluss und Lagebericht der<br />

Fondsgesellschaft zum 31.12.2007<br />

MIDIR Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald<br />

BILANZ zum 31.12.2007<br />

Aktiva Vorjahr<br />

EUR TEUR<br />

A. Ausstehende Einlagen auf Kapitalanteile 5.000,00 5<br />

B. Umlaufvermögen<br />

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 174,88 1<br />

C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte<br />

Verlustanteile des Kommanditisten 493,04 0<br />

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG<br />

für die Zeit vom 01.01.2007 – 31.12.2007<br />

der MIDIR Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald<br />

128 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2007<br />

5.667,92 6<br />

Vorjahr<br />

EUR TEUR<br />

1. Sonstige betriebliche Aufwendungen - 6.764,35 - 2<br />

2. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit /Jahresfehlbetrag - 6.764,35 - 2


Passiva Vorjahr<br />

EUR EUR TEUR<br />

A. Eigenkapital<br />

Kapitalanteile des Kommanditisten<br />

1. Festkapital 10.000,00 10<br />

2. Verlustanteile - 10.493,04 - 4<br />

3. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile 493,04 0<br />

0,00<br />

B. Rückstellungen<br />

Sonstige Rückstellungen 4,200,00 0<br />

C. Verbindlichkeiten<br />

1. Verbindlichkeiten gegenüber<br />

Kreditinstituten<br />

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr<br />

EUR 1.317,12 (Vj. TEUR 0)<br />

1.317,12 0<br />

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />

und Leistungen<br />

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr<br />

EUR 150,80 (Vj. TEUR 0)<br />

150,80 0<br />

1.467,92<br />

5.667,92 6<br />

129


Anhang<br />

für das Geschäftsjahr 2007 der MIDIR Mobiliengesellschaft<br />

mbH & Co. KG, Grünwald<br />

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss<br />

Der Jahresabschluss der MIDIR Mobiliengesellschaft mbH &<br />

Co. KG, Grünwald, ist nach den Vorschriften des deutschen<br />

Handelsrechts aufgestellt. Um den Besonderheiten der<br />

Geschäftstätigkeit Rechnung zu tragen, werden einzelne<br />

Postenbezeichnungen in der Bilanz und der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung angepasst sowie entsprechend der Vorschriften<br />

der §§ 266 sowie 264c und 275 Abs. 2 HGB rechtsformspezifisch<br />

aufgegliedert und im Anhang erläutert.<br />

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie<br />

ergänzende Erläuterungen zum Jahresabschluss<br />

Der Jahresabschluss wird unter Beachtung der generellen<br />

Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256 HGB<br />

sowie aufgrund des § 264a Abs. 1 HGB für die Gesellschaft<br />

anzuwendenden speziellen Vorschriften der §§ 269 bis 274<br />

und 279 und 283 HGB aufgestellt.<br />

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber<br />

dem Vorjahr unverändert beibehalten.<br />

Umlaufvermögen<br />

Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt und mit<br />

dem Stichtagskurs (1 USD = 0,67942 EUR) bewertet. Wertberichtigungen<br />

für Ausfallrisiken waren zum Bilanzstichtag<br />

nicht zu bilden.<br />

Rückstellung<br />

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken<br />

und ungewisse Verbindlichkeiten auf der Grundlage vernünftiger<br />

kaufmännischer Beurteilung.<br />

130 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2007<br />

Verbindlichkeiten<br />

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.<br />

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von<br />

unter einem Jahr und sind nicht gesichert.<br />

Nicht geleistete Hafteinlagen bzw.<br />

wiederauflebende Haftung<br />

Im Umfang der ausstehenden Einlagen in Höhe von<br />

EUR 5.000,00 haftet der Kommanditist den Gläubigern der<br />

Gesellschaft gemäß § 171 Abs. 1 HGB gegenüber unmittelbar.<br />

Haftungsverhältnisse und sonstige<br />

finanzielle Verpflichtungen<br />

Bei der Gesellschaft bestehen weder Haftungsverhältnisse<br />

noch sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen.<br />

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt<br />

nach dem Gesamtkostenverfahren.<br />

IV. Sonstige Angaben<br />

Arbeitnehmer<br />

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr keine Arbeitnehmer.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die MIDIR Mobilien-<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald. Ihr Stammkapital<br />

per 31.12.2007 beträgt EUR 25.000,00.<br />

Geschäftsführung<br />

Die Geschäftsführung obliegt der MIDIR Mobilien-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH, Grünwald, als persönlich haftende<br />

Gesellschafterin.


Geschäftsführer der geschäftsführenden Gesellschafterin<br />

sind:<br />

Ulrich Berger,<br />

geschäftsansässig in Grünwald, bis zum 01.03.2007<br />

Horst-Günther Schulz,<br />

geschäftsansässig in Grünwald, bis zum 01.03.2007<br />

Dr. Thomas Naumann,<br />

geschäftsansässig in Grünwald, bis zum 30.06.2007<br />

Carsten Eckert,<br />

geschäftsansässig in Grünwald, vom 01.07.2007<br />

bis zum 03.12.2007<br />

Dieter Weiß,<br />

geschäftsansässig in Grünwald, ab dem 20.02.2007<br />

Steffen Kurt Holderer,<br />

geschäftsansässig in Grünwald, ab dem 03.12.2007<br />

Dr. Klaus Wolf,<br />

geschäftsansässig in Grünwald, ab dem 20.02.2007<br />

Stefan Ziegler,<br />

geschäftsansässig in Grünwald, ab dem 20.02.2007<br />

Die Geschäftsführung erhielt im Geschäftsjahr keine Vergütung.<br />

Konzernzugehörigkeit<br />

Die MIDIR Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald,<br />

ist ein Tochterunternehmen der Kommanditgesellschaft<br />

Allgemeine Leasing & Co., Grünwald (KGAL). Die KGAL stellt<br />

einen Konzernabschluss auf, in den die MIDIR Mobiliengesellschaft<br />

mbH & Co. KG, Grünwald, einbezogen wird. Der<br />

Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger<br />

bekannt gemacht.<br />

Grünwald, den 15.01.2008<br />

Die geschäftsführende Gesellschafterin<br />

MIDIR Mobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

(Holderer) (Dr. Wolf) (Ziegler)<br />

131


Lagebericht für das Geschäftsjahr<br />

2007 der MIDIR Mobiliengesellschaft<br />

mbH & Co. KG, Grünwald<br />

I. Unternehmensgegenstand und Umfang der<br />

Geschäftstätigkeit<br />

Die Gesellschaft wurde am 06.12.2004 gegründet. Unternehmensgegenstand<br />

der Gesellschaft ist der Erwerb von<br />

Schiffen (insbesondere Schüttgutfrachter) sowie deren<br />

Betrieb, Vercharterung und Verwertung in eigenem und<br />

fremdem Namen sowie das Eingehen von Beteiligungen zu<br />

diesem Zweck.<br />

II. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft<br />

Der Geschäftsverlauf war von den laufenden Aufwendungen<br />

für Verwaltungstätigkeiten geprägt. Das Kapital der<br />

Kommanditistin in Höhe von EUR 10.000,00 ist zum<br />

31.12.2007 in Höhe von EUR 5.000,00 eingezahlt. Der Jahresfehlbetrag<br />

von EUR 6.764,35 (Vj. EUR 1.561,46) wurde in<br />

die Kapitalkonten des Gesellschafters eingestellt. Die liquiden<br />

Mittel in Höhe von EUR 174,88 sowie die noch ausstehenden<br />

Einlagen reichen zur Deckung der laufenden Aufwendungen<br />

aus. Im Verlauf des Jahres 2007 waren stets<br />

ausreichend liquide Mittel vorhanden. Die Gesellschaft hat<br />

bereits im Geschäftsjahr erste Gespräche über einen Erwerb<br />

eines Schiffes aufgenommen.<br />

III. Wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag<br />

Die Gesellschaft verhandelt derzeit über den Erwerb eines<br />

Capesize-Schüttgutfrachters mit voraussichtlichem Eigentumsübergang<br />

im Dezember 2008. Der bestehende Time-<br />

Chartervertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren soll mit<br />

132 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2007<br />

Übernahme des Schiffes übernommen werden. Die Gesamtinvestitionskosten<br />

werden durch ein Schiffshypothekendarlehen<br />

sowie durch noch einzuwerbendes Eigenkapital<br />

von Investoren finanziert. Die Zinsen des Schiffshypothekendarlehens<br />

sollen über ein Zinssicherungsgeschäft besichert<br />

werden. Mit Banken sowie möglichen Vertriebspartnern<br />

ist die Gesellschaft derzeit im Gespräch.<br />

IV. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen<br />

Chancen und Risiken<br />

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft<br />

wird voraussichtlich durch den Kauf und die Vercharterung<br />

des Schüttgutfrachters ab dem Zeitpunkt ihrer Übernahme<br />

bestimmt.<br />

Die Gesellschaft ist in das Risikomanagement der Kommanditgesellschaft<br />

Allgemeine Leasing GmbH & Co., Grünwald,<br />

eingebunden. Hinweise auf Geschäftsrisiken, die den<br />

Bestand der Gesellschaft konkret gefährden, liegen derzeit<br />

nicht vor.<br />

Künftige Chancen und Risiken, insbesondere nach Ablauf<br />

der Festcharter, liegen insbesondere in der Entwicklung des<br />

Schifffahrtsmarktes.<br />

Grünwald, den 15.01.2008<br />

Der persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafter<br />

MIDIR Mobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

gez. gez. gez.<br />

(Holderer) (Dr. Wolf) (Ziegler)


Bestätigungsvermerk des<br />

Abschlussprüfers<br />

An die MIDIR Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald<br />

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz,<br />

Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung<br />

der Buchführung und den Lagebericht der MIDIR<br />

Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald, für das<br />

Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2007 geprüft.<br />

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss<br />

und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen<br />

Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des<br />

Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der<br />

Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es,<br />

auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine<br />

Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung<br />

der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB<br />

unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung<br />

so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten<br />

und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den<br />

Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten<br />

Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt<br />

werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden<br />

die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das<br />

wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft<br />

sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />

internen Kontrollsystems sowie<br />

Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss<br />

und Lagebericht überwiegend auf der Basis von<br />

Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung<br />

der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen<br />

Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die<br />

Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses<br />

und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere<br />

Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere<br />

Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung<br />

gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss<br />

den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter<br />

Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MIDIR Mobiliengesellschaft<br />

mbH & Co. KG, Grünwald. Der Lagebericht steht<br />

in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt<br />

ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt<br />

die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung<br />

zutreffend dar.<br />

München, den 25. Januar 2008<br />

KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft<br />

Aktiengesellschaft<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Göller Sunkel<br />

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin<br />

133


Muster der Handelsregistervollmacht<br />

MUSTER<br />

134 I Muster der Handelsregistervollmacht<br />

Ich, der /die Unterzeichnende<br />

Name Vorname Geburtsdatum<br />

Straße PLZ, Ort<br />

erteile hiermit der<br />

MIDIR Mobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald,<br />

VOLLMACHT<br />

1. die Übernahme eines Kommanditanteils an der<br />

MIDIR Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald,<br />

durch mich in Höhe einer Haftsumme von<br />

USD ,– in Worten: US-Dollar<br />

(10 % der Kapitaleinlage)<br />

(Ort, Datum)<br />

(Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar)<br />

zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden;<br />

2. für mich alle sonstigen gesetzlich vorgesehenen Anmeldungen<br />

zum Handelsregister hinsichtlich der Gesellschaft vorzunehmen<br />

sowie gegebenenfalls mein Ausscheiden aus dieser Gesellschaft zum<br />

Handelsregister anzumelden;<br />

3. Untervollmacht, gegebenenfalls unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB, zu erteilen.<br />

Diese Vollmacht erlischt nicht durch meinen Tod und ist für die Dauer<br />

meiner Zugehörigkeit zur obigen Gesellschaft unwiderruflich.<br />

Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

(Unterschrift des Investors)


Zusatzinformationen Fernabsatz gemäß § 312 c Absatz 2 BGB<br />

Gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2<br />

und 4 der BGB-InfoV sind bei Vorliegen eines Fernabsatzvertrages<br />

über Finanzdienstleistungen den Investoren folgende<br />

Informationen zur Verfügung zu stellen:<br />

1. Informationen zur Identität der Unternehmer<br />

und des Prospektherausgebers<br />

a. Fondsgesellschaft<br />

MIDIR Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Telefon: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />

Handelsregister: AG München HRA 85253<br />

b. Persönlich haftender und geschäftsführender<br />

Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

MIDIR Mobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Telefon: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />

Handelsregister: AG München HRB 154769<br />

Geschäftsführer: Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf,<br />

Stefan Ziegler<br />

c. Treuhandkommanditist<br />

TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Telefon: 089 64143-277, Fax: 089 64143-230<br />

Handelsregister: AG München HRB 149878<br />

Geschäftsführer: Robert Massing, Martin Graser<br />

d. Prospektherausgeber / Initiator<br />

KG Allgemeine Leasing GmbH & Co.<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Telefon: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />

Internet: www.kgal.de<br />

Handelsregister: AG München HRA 61588<br />

Geschäftsführer: Carsten Eckert, Steffen Kurt Holderer,<br />

Gert Waltenbauer, Dieter Weiß, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />

e. Vermittler der Fondsbeteiligung<br />

Informationen zum Vermittler ergeben sich aus dem Zeichnungsschein.<br />

2. Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaften<br />

sowie zuständige Aufsichtsbehörde für die<br />

Zulassung der Gesellschaften<br />

Die Hauptgeschäftstätigkeit der unter Ziffer 1a. bis d. genannten<br />

Gesellschaften entspricht dem jeweiligen Gegenstand des<br />

Unternehmens der Gesellschaften und ist im Kapitel „Die<br />

Übersicht über die Vertragspartner“ dargestellt.<br />

Für die Tätigkeit der unter Ziffer 1a. bis d. genannten Gesellschaften<br />

ist keine Zulassung erforderlich. Sie unterliegen der<br />

Aufsicht durch das Gewerbeaufsichtsamt.<br />

3. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung und<br />

Zustandekommen des Vertrages<br />

Das Beteiligungsangebot ermöglicht dem Investor, sich<br />

mittelbar an einem Capesize-Bulker zu beteiligen. Die wesentlichen<br />

Merkmale der Beteiligung sind in diesem Prospekt,<br />

insbesondere im Kapitel „Das Beteiligungsangebot im<br />

Überblick“ beschrieben.<br />

Der Treuhandvertrag kommt durch Erstellung einer Zeichnungsbestätigung<br />

durch den Treuhandkommanditisten<br />

zustande. Die Erstellung der Zeichnungsbestätigung ist ein<br />

interner Vorgang und die Zeichnungsbestätigung wird nicht<br />

versandt. Der Investor erhält von der Fondsgesellschaft eine<br />

Mitteilung über die Erstellung der Zeichnungsbestätigung<br />

in Textform. Weder der Zugang dieser Zeichnungsbestätigung<br />

noch der Zugang der diesbezüglichen Mitteilung beim<br />

Investor ist für die Wirksamkeit des Treuhandvertrages<br />

erforderlich. Das mit diesem Treuhandvertrag vereinbarte<br />

Treuhandverhältnis, d. h. der Beitritt des Treuhandkommanditisten<br />

im Auftrag des Treugebers, entsteht mit Erfüllung<br />

aller im Zeichnungsschein genannten Voraussetzungen. Die<br />

weiteren Einzelheiten sind in diesem Prospekt, insbesondere<br />

Zusatzinformationen Fernabsatz gemäß § 312c Absatz 2 BGB I 135


im Kapitel „Die Beteiligung“, sowie im Zeichnungsschein<br />

beschrieben.<br />

4. Spezielle Risiken der Beteiligung<br />

Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist wegen ihrer<br />

spezifischen Merkmale und besonderen Gegebenheiten mit<br />

speziellen Risiken behaftet, auf welche die Fondsgesellschaft<br />

bzw. der Initiator keinen Einfluss hat. Ein Totalverlust<br />

der Einlage kann nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit<br />

erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für<br />

künftige Erträge. Die wesentlichen Risiken sind in diesem<br />

Prospekt im Kapitel „Die Risikohinweise“ dargestellt.<br />

5. Mindestlaufzeit des Vertrages, vertragliche<br />

Kündigungsbedingungen<br />

Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft kann mit einer<br />

Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Geschäftsjahres,<br />

erstmals zum 31.12.2029, durch eingeschriebenen Brief<br />

gekündigt werden. Die Kündigung ist an die Fondsgesellschaft<br />

zu richten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung<br />

aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

Die weiteren Einzelheiten, insbesondere die Rechtsfolgen<br />

der Kündigung, ergeben sich aus §§ 8 und 10 des Gesellschaftsvertrages.<br />

6. Leistungsvorbehalte<br />

Nach Annahme der Beitrittserklärung bestehen keine Leistungsvorbehalte.<br />

7. Weitere Vertragsbedingungen<br />

Die konkreten weiteren Vertragsbedingungen ergeben sich<br />

aus dem im vorliegenden Prospekt abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft (siehe Kapitel „Der<br />

Gesellschaftsvertrag“) und dem ebenfalls abgedruckten<br />

Treuhandvertrag (siehe Kapitel „Der Treuhandvertrag“)<br />

sowie dem Zeichnungsschein.<br />

136 I Zusatzinformationen Fernabsatz gemäß § 312c Absatz 2 BGB<br />

8. Gesamtpreis der Dienstleistung und abgeführte<br />

Steuern<br />

Der vom Investor zu bezahlende Gesamtpreis entspricht der<br />

von ihm gezeichneten Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio.<br />

Der Gesamtpreis wird im Zeichnungsschein in der Zeile<br />

„Gesamter Einzahlungsbetrag“ ausgewiesen.<br />

Über die Fondsgesellschaft werden im Zuge des Beitritts des<br />

Investors keine Steuern abgeführt.<br />

9. Zusätzlich anfallende Liefer- und<br />

Versandkosten, weitere Steuern oder Kosten<br />

Zusätzliche Liefer- und Versandkosten fallen nicht an. Der<br />

Investor hat alle Bankgebühren im Zusammenhang mit der<br />

Erbringung seiner Einlage zu tragen. Der Investor, der sich<br />

als Direktkommanditist beteiligt, hat des Weiteren die Kosten<br />

für die notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht<br />

zu tragen. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach<br />

der Höhe der Beteiligung des Investors. Eigene Kosten für<br />

Telefon, Internet, Porti etc. hat der Investor selbst zu tragen.<br />

Zu den steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen der<br />

Beteiligung wird auf die Erläuterungen in diesem Prospekt,<br />

insbesondere in den Kapiteln „Die steuerlichen Grundlagen“<br />

und „Die rechtlichen Grundlagen“, verwiesen.<br />

10. Einzelheiten hinsichtlich Zahlung und<br />

Erfüllung<br />

Einzelheiten hinsichtlich Zahlung, Gesamtpreis und Beitritt<br />

des Treuhandkommanditisten im Auftrag des Investors<br />

ergeben sich aus dem Zeichnungsschein sowie den Ausführungen<br />

in diesem Prospekt, insbesondere in den Kapiteln<br />

„Die Beteiligung“, „Der Gesellschaftsvertrag“ und „Der Treuhandvertrag“.


Hinsichtlich der Einzelheiten zur Beteiligung am Ergebnis<br />

und am Vermögen der Fondsgesellschaft sowie den Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen wird auf das Kapitel „Die rechtlichen<br />

Grundlagen“, Abschnitt „Beteiligung am Ergebnis und<br />

Vermögen, Ausschüttungen / Entnahmen“ verwiesen.<br />

<strong>11</strong>. Widerrufsbelehrung<br />

Dem Investor steht ein Widerrufsrecht zu. Voraussetzungen<br />

und Folgen des Widerrufs sind im Zeichnungsschein unter<br />

„Widerrufsbelehrung“ gesondert ausgewiesen.<br />

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand,<br />

Vertragssprache<br />

Der Aufnahme von Beziehungen zum Investor vor Erstellung<br />

der Zeichnungsbestätigung durch den Treuhandkommanditisten,<br />

dem Beitritt des Treuhandkommanditisten im Auftrag<br />

des Investors sowie den Rechtsbeziehungen des Investors<br />

unter dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

sowie dem Treuhandvertrag mit dem Treuhandkommanditisten<br />

wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland<br />

zugrunde gelegt.<br />

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle vertraglichen und<br />

deliktischen vermögensrechtlichen Ansprüche aus oder im<br />

Zusammenhang mit dem Treuhandvertrag und dem Beitritt<br />

ist München vereinbart, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute<br />

sind, wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen<br />

allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder<br />

wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei<br />

nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />

Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz<br />

oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung<br />

nicht bekannt ist. Dies gilt nicht, wenn für solche<br />

Ansprüche ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand<br />

begründet ist. Ansonsten gelten für den Gerichtsstand die<br />

gesetzlichen Regelungen.<br />

Dieses Beteiligungsangebot wird nur in deutscher Sprache<br />

herausgegeben; Initiator, Fondsgesellschaft und Treuhandkommanditist<br />

werden die Kommunikation mit dem Investor<br />

während der Laufzeit der Beteiligung in deutscher Sprache<br />

führen.<br />

13. Außergerichtliche Beschwerde- und<br />

Rechtsbehelfsverfahren<br />

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) betreffend Fernabsatzverträge<br />

über Finanzdienstleistungen einschließlich damit<br />

zusammenhängender Streitigkeiten aus der Anwendung<br />

des § 676h BGB besteht (unbeschadet des Rechts, die Gerichte<br />

anzurufen) die Möglichkeit, die bei der Deutschen<br />

Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen.<br />

Der Investor hat unter anderem zu versichern, dass er in der<br />

Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle<br />

und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen<br />

und auch keinen außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen<br />

hat. Die Einzelheiten des Verfahrens ergeben sich<br />

aus der Verfahrensordnung, die bei der Deutschen Bundesbank<br />

erhältlich ist. Die Adresse lautet:<br />

Deutsche Bundesbank<br />

Schlichtungsstelle<br />

Wilhelm-Epstein-Straße 14<br />

60431 Frankfurt am Main<br />

14. Einlagensicherung<br />

Ein Garantiefonds oder eine andere Entschädigungsregelung<br />

besteht nicht.<br />

137


Zusatzinformationen Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospektverordnung<br />

Der Anbieter übernimmt keine Zahlung von Steuern der<br />

Fondsgesellschaft und /oder der Investoren (§ 4 Satz 1 Nr. 2<br />

Hs. 2 VermVerkProspV).<br />

Über die in diesem Beteiligungsangebot dargestellten Leistungen<br />

hinaus, insbesondere die mit dem Erwerb, der<br />

Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbundenen<br />

weiteren Kosten (Seite 91 f.), die etwaige Nachschusspflicht<br />

(Seite 68), Kosten gemäß § <strong>11</strong> Gesellschaftsvertrag<br />

(Seite 68) und etwaige Steuerbelastungen (Seiten 16<br />

und 19) sowie eine etwaige Haftung (Seite 18 f.) sind die<br />

Investoren nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen,<br />

insbesondere weitere Zahlungen zu leisten (§ 4 Satz 1<br />

Nr. <strong>11</strong> VermVerkProspV).<br />

Der Gesellschaftsvertrag der MIDIR Mobilien-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH weicht in folgenden Bestimmungen von<br />

der gesetzlichen Regelung zur GmbH, in diesem Fall der<br />

Komplementärin, ab: Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,<br />

so wird die MIDIR Mobilien-Verwaltungsgesellschaft GmbH<br />

durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer<br />

zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer<br />

sind aufgrund Gesellschafterbeschluss befugt,<br />

die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften mit sich selbst<br />

oder als Vertreter eines Dritten zu vertreten (Befreiung von<br />

§ 181 BGB). Änderungen des Gesellschaftsvertrages können<br />

nur einstimmig beschlossen werden. Jede Verfügung über<br />

Geschäftsanteile oder Teile von solchen ist nur mit schriftlicher<br />

Genehmigung der Gesellschaft zulässig, es sei denn,<br />

die Verfügung erfolgt zugunsten eines oder mehrerer Mitgesellschafter<br />

(§ 5 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />

138 I Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft weicht in<br />

allen wesentlichen Punkten von der gesetzlichen Regelung<br />

zur Kommanditgesellschaft ab (siehe die Übersicht im<br />

Anschluss an den Gesellschaftsvertrag auf Seite 122)<br />

(§ 5 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />

Die Fondsgesellschaft steht nicht unter der einheitlichen<br />

Leitung einer anderen Gesellschaft oder mit anderen Gesellschaften<br />

und ist daher kein Konzernunternehmen (§ 5 Nr. 6<br />

VermVerkProspV).<br />

In Bezug auf die Fondsgesellschaft wurden bisher keine<br />

Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8f<br />

Absatz 1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben (§ 6<br />

Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />

Die Fondsgesellschaft ist keine Aktiengesellschaft und keine<br />

Kommanditgesellschaft auf Aktien. Mangels umlaufender<br />

Wertpapiere werden hierzu im vorliegenden Beteiligungsangebot<br />

keine Angaben gemacht (§ 6 Satz 2 VermVerk-<br />

ProspV).<br />

Die Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft sind<br />

weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt an<br />

Unternehmen, die mit dem Vertrieb der Beteiligungen an<br />

der Fondsgesellschaft beauftragt sind;<br />

Unternehmen, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital zur<br />

Verfügung stellen, sowie<br />

Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />

von Objekten der Fondsgesellschaft nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen oder Leistungen erbringen<br />

(§ 7 Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 VermVerkProspV).


Die Fondsgesellschaft ist nicht abhängig von Patenten,<br />

Lizenzen, im Beteiligungsangebot nicht genannten Verträgen<br />

oder neuen Herstellungsverfahren. Zu den im Beteiligungsangebot<br />

genannten Verträgen siehe Kapitel „Die<br />

Bereederung“, Seite 36 ff., „Die Charter“, Seite 43 ff. sowie<br />

„Die rechtlichen Grundlagen“, Seite 66 ff. (§ 8 Absatz 1 Nr. 2<br />

VermVerkProspV).<br />

Es sind keine Gerichts- oder Schiedsverfahren anhängig, die<br />

einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der<br />

Fondsgesellschaft haben, ebenso liegen keine außergewöhnlichen<br />

Ereignisse vor, welche Einfluss auf die Tätigkeiten<br />

der Fondsgesellschaft haben (§§ 8 Absatz 1 Nr. 3,<br />

8 Absatz 2 VermVerkProspV).<br />

Neben den in diesem Beteiligungsangebot dargestellten<br />

Investitionen (vgl. Kapitel „Die Investition und Finanzierung“,<br />

Seite 48 ff.) bestehen keine weiteren laufenden Investitionen<br />

der Fondsgesellschaft (§ 8 Absatz 1 Nr. 4 VermVerkProspV).<br />

Die Nettoeinnahmen der Fondsgesellschaft werden entsprechend<br />

den Ausführungen des Verkaufsprospektes verwendet<br />

und für keine sonstigen Zwecke genutzt. (§ 9 Absatz<br />

1 VermVerkProspV).<br />

Der Anbieter (Prospektverantwortlicher), die Gründungsgesellschafter,<br />

die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

sowie der Treuhandkommanditist sind und<br />

waren nicht Eigentümer des Schiffes oder an diesem dinglich<br />

berechtigt (§ 9 Absatz 2 Nr. 2 VermVerkProspV). Mit Ausnahme<br />

der Rechte der finanzierenden Bank (vgl. hierzu Seite<br />

75) bestehen keine nicht nur unerheblichen dinglichen<br />

Belastungen des Schiffes sowie keine rechtlichen bzw. tat-<br />

sächlichen Beschränkungen in der Verwendungsmöglichkeit<br />

des Schiffes im Hinblick auf das Anlageziel (§ 9 Absatz 2<br />

Nr. 3 und 4 VermVerkProspV).<br />

Die im Hinblick auf die Anlageziele, die Anlagepolitik und<br />

das Anlageobjekt der Vermögensanlage erforderlichen<br />

behördlichen Genehmigungen liegen noch nicht vor. Mit<br />

Übernahme des Schiffes sollen die für die Ausflaggung und<br />

den Betrieb erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden<br />

(§ 9 Absatz 2 Nr. 5 VermVerkProspV).<br />

Vorbehaltlich der auf Seite 66 ff. beschriebenen Leistungen<br />

haben der Anbieter (Prospektverantwortlicher), die Gründungsgesellschafter,<br />

die Mitglieder der Geschäftsführung<br />

der Fondsgesellschaft sowie der Treuhandkommanditist keine<br />

nicht nur geringfügigen Leistungen und Lieferungen<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft erbracht (§ 9 Absatz 2 Nr. 8<br />

VermVerkProspV).<br />

Die Fondsgesellschaft ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />

verpflichtet (§ 10 Absatz 2 Satz 1 HS. 1<br />

VermVerkProspV).<br />

Für die Fondsgesellschaft bestehen weder ein Aufsichtsgremium<br />

noch ein Beirat (§ 12 Absatz 1 Nr. 1 VermVerkProspV).<br />

Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2007 haben die Mitglieder<br />

der Geschäftsführung des Emittenten keine Gesamtbezüge<br />

von der Fondsgesellschaft erhalten, insbesondere<br />

keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen oder Nebenleistungen<br />

(§ 12 Absatz 1 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />

139


Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

sind nicht tätig für<br />

Unternehmen, die mit dem Vertrieb der Beteiligungen an<br />

der Fondsgesellschaft betraut sind,<br />

Unternehmen, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital zur<br />

Verfügung stellen, sowie<br />

Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />

der Schiffe nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen<br />

erbringen<br />

(§ 12 Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 VermVerkProspV).<br />

Außer den in diesem Beteiligungsangebot genannten Personen<br />

und Unternehmen haben keine anderen Personen oder<br />

Unternehmen die Herausgabe oder den Inhalt des Prospekts<br />

oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage<br />

wesentlich beeinflusst (§ 12 Absatz 4 VermVerk-<br />

ProspV).<br />

Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen Vermögensanlage<br />

wurde von keiner juristischen Person oder<br />

Gesellschaft eine Gewährleistung übernommen (§ 14 Verm-<br />

VerkProspV).<br />

140 I Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung


Impressum<br />

Prospektherausgeber / Initiator:<br />

KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (KGAL), Grünwald<br />

Gestaltung und Gesamtherstellung:<br />

Mediahaus Biering, München<br />

Bildnachweis:<br />

blurmedia<br />

Clarkson Financial Services Ltd.<br />

iStockphoto<br />

KGAL<br />

Photographie Thomas L. Fischer<br />

Sabine Vielmo<br />

Redaktionsschluss:<br />

27.03.2008<br />

Organigramme und Illustrationen erheben keinen Anspruch<br />

auf Vollständigkeit und sind unverbindlich. Nachdruck, auch<br />

auszugsweise, nur mit Genehmigung des oben genannten<br />

Prospektherausgebers.<br />

Hergestellt in der Bundesrepublik Deutschland<br />

© KGAL 2008<br />

Impressum I 141


142<br />

Notizen


KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (KGAL) · Tölzer Straße 15 · 82031 Grünwald<br />

Telefon 089 64143-427 · Telefax 089 64143-230 · www.kgal.de

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