Der Bildhauer Bernhard Bleeker - OPUS - Universität Augsburg

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Jahres 1923 ein „Beirat für die staatlichen Kunstsammlungen“ gegründet, in dem Bleeker als Ersatzmann fungierte. Desweiteren wurden die früheren „Spezialkommissionen“, Gremien aus allen Bereichen der bildenden Kunst mit Vertretern der wichtigsten Münchner Museen, in „Ankaufskommissionen“ umbenannt. Bleeker gehörte der „Bildhauerkommission“ an. Zum Mitspracherecht dieser Kommissionen äußerte sich die Direktoren-Konferenz, „dass grundsätzlich vorherige Genehmigung bei allen wichtigeren Ankäufen einzuholen sei. Bei verhältnismäßig geringfügigeren Objekten sind die Ankäufe der Kommission nachträglich zur Kenntnisnahme vorzulegen. In dringenden Fällen, z.B. bei Auktionen oder wenn Gefahr im Verzuge liegt, ist der Vorstand auch ohne vorherige Einvernehmung der Kommission zu Ankäufen befugt, doch ist deren Zustimmung dann nachträglich einzuholen und im Falle der Verweigerung die Entscheidung des Staatsministeriums anzurufen“ 196 . Dieser Beschluß zeigt, daß die ehrenamtlichen Vertreter dieser Gremien keinen zu unterschätzenden Einfluß auf die Ankaufspolitik der staatlichen Sammlungen hatten, wenn auch die einzelnen Abteilungen „nur“ für ihr Spezialgebiet zuständig waren 197 . Im Zuge der „Gleichschaltungspolitik“ des Dritten Reiches wurden diese Beiräte „entsprechend der neuen Staatsauffassung“ des „nationalsozialistischen Führerstaat[es]“ 198 abgeschafft, indem man einfach die Kommissionen nicht mehr einberief und darauf verzichtete, ausgeschiedene Mitglieder zu ersetzen 199 . Dies muß um die Jahreswende 1933/34 geschehen sein, da Bleeker noch am 22. April 1933 der „Ankaufskommission für moderne Kunst (Plastik)“ zusammen mit Hermann Hahn angehörte 200 . Im Dezember 1923 erhielt Bleeker eine weitere Ehrung: er wurde zum Ehrenbürger der Ludwig-Maximilians-Universität München ernannt 201 . Bleeker hatte zwei Werke für die 196 ebd.: Protokoll der Direktoren-Konferenz, 25.1. 1923 197 Die 10 Ankaufskommissionen waren zuständig für: Sammlung älterer Meister, Sammlung neuerer Meister, Bildhauerei, antike Skulpturen, graphische Sammlung, Münzsammlung, Museum antiker Kleinkunst, Nationalmuseum, Völkerkundemuseum, Restaurierungsangelegenheiten. Wichtige Vertreter der einzelnen Gremien, die hier nicht alle zu nennen sind, waren: Caspar, Diez, Habermann, Hahn, Kurz, Marr, Stuck und der Kunsthistoriker Wölfflin. Der Bildhauerkommission gehörten 5 Vertreter an: Bleeker, Hahn, Kurz, Habich und als Ersatzmann Weigand. 198 BHStA: MK 50836: Schreiben des Württembergischen Kultministers an das Bayerische Ministerium für Kultus und Unterricht, 15. 12. 1934 199 BHStA: MK 50836: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (gez. Fischer, Nachfolger des ehemaligen Ministerialdirektors Richard Hendschel) an Herrn Württembergischen Kultminister, 3. 1. 1935. 200 BHStA: MK 50836: Direktion der Staatsgemäldesammlungen an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 22. 4. 1933. Am 3. 1. 1935 schreibt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (gez. Fischer) an den Württembergischen Kultminister, daß „bereits seit einem Jahr davon abgesehen“ wurde, die Sachverständigenbeiräte einzuberufen (BHStA: MK 50836). 201 Universitätsarchiv München, SEN- II- 7: Rektoratsverfügung vom 26. 11. 1923, datiert vom 7. 12. 1923 und Rektorat an Bleeker, datiert vom 10. 12. 1923; Bayerische Staatszeitung, Nr. 290, 14. 12. 1923, S. 5; siehe auch WV 123. 35

Universität geschaffen: Eine Sitzfigur des Prinzregenten Luitpold 202 , die 1911 eingeweiht wurde und 1920-22 vier Masken sterbender Krieger mit Stahlhelm für das Ehrenmal der im Ersten Weltkrieg gefallenen Angehörigen der Münchner Universität (WV 111). Ob diese Werke ausschlaggebend waren für seine Ernennung zum Ehrenbürger, muß offenbleiben. Im Juli 1924 wurde Bleekers „Pfalzdenkstein“ auf dem Odeonsplatz neben dem Eingang zu den Hofgartenarkaden enthüllt, ein Denkmal für die von Bayern getrennte Pfalz, welche ab 1918 französisch geworden war, und ihrer Bevölkerung. Der Denkstein wurde 1933 in die Eschenanlagen an der Ottostraße versetzt, wo er bis heute steht 203 . Die Idee zu einem weiteren Hauptwerk Bleekers, dem „Rossebändiger“ vor der Technischen Hochschule in der Arcisstraße, entstand ebenfalls im Jahre 1924, obgleich das Werk (zusammen mit Hermann Hahns „Rosselenker“) erst 1931 aufgestellt wurde. Das Urteil über beide Gruppen war durchweg positiv, allerdings kam es kurz nach der Enthüllung zu einem Skandal ob der Nacktheit der beiden Jünglinge 204 . Um das Jahr 1924 übernahm Bleeker, zusammen mit seinem Kollegen Carl Johann Becker- Gundahl, neben seiner Bildhauer-Klasse auch die Vertretung der Abteilung christlicher bzw. kirchlicher Kunst an der Münchner Akademie 205 . Becker-Gundahl wurde Professor für religiöse Wandmalerei, im Bereich der Bildhauerei schien Bleeker die geeignetste Person. Er sollte daher „ausgiebig zu Aufträgen für christliche Kunst“ herangezogen werden 206 . Der Künstler führte jedoch während seiner Zeit als Professor an der Münchner Akademie kaum christliche Arbeiten aus. 1924 wurde Bleeker für die Dauer von drei Jahren in den Verwaltungsausschuß der Akademie für das Fach Bildhauerei gewählt 207 . In diesen Jahren wurde die Frage nach einem geeigneten Ort für ein „Reichsehrenmal“ aufgeworfen. Bleeker, German Bestelmeyer, Adolf Schinnerer u.a. gehörten der verantwortlichen Kommission an. Da zahlreiche deutsche Gebiete daran interessiert waren, 202 Die Sitzfigur Luitpolds wird im Kapitel „Denkmäler“ dieser Arbeit näher besprochen; siehe auch WV 17. 203 Der Pfalz-Stein wird im Kapitel „Denkmäler“ dieser Arbeit näher besprochen; siehe auch WV 128. 204 Der Rossebändiger wird im Kapitel „Denkmäler“ dieser Arbeit eingehend besprochen; siehe auch WV 136. 205 ABK München: Personalakte Bleeker: Auszug aus dem Bericht des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (Dr. Matt), 25. 3. 1924. Vgl. hierzu auch: ch.: Akademie der bildenden Künste, in: Bayerische Staatszeitung, Nr. 76, 31. 3. 1924, S. 4 206 ABK München: Personalakte Bleeker: ABK München an Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 25. 6. 1925. Ein Grund unter anderen war, daß Bleekers „Toter Soldat“ „von tiefstem religiösem Empfinden“ geprägt sei (ebd.). 207 ABK München: Personalakte Bleeker: Abschrift: Verfassung der Akademie, Verwaltungsausschuß, 16. 5. 1924 36

Jahres 1923 ein „Beirat für die staatlichen Kunstsammlungen“ gegründet, in dem <strong>Bleeker</strong> als<br />

Ersatzmann fungierte. Desweiteren wurden die früheren „Spezialkommissionen“, Gremien aus<br />

allen Bereichen der bildenden Kunst mit Vertretern der wichtigsten Münchner Museen, in<br />

„Ankaufskommissionen“ umbenannt. <strong>Bleeker</strong> gehörte der „<strong>Bildhauer</strong>kommission“ an. Zum<br />

Mitspracherecht dieser Kommissionen äußerte sich die Direktoren-Konferenz, „dass<br />

grundsätzlich vorherige Genehmigung bei allen wichtigeren Ankäufen einzuholen sei. Bei<br />

verhältnismäßig geringfügigeren Objekten sind die Ankäufe der Kommission nachträglich zur<br />

Kenntnisnahme vorzulegen. In dringenden Fällen, z.B. bei Auktionen oder wenn Gefahr im<br />

Verzuge liegt, ist der Vorstand auch ohne vorherige Einvernehmung der Kommission zu<br />

Ankäufen befugt, doch ist deren Zustimmung dann nachträglich einzuholen und im Falle der<br />

Verweigerung die Entscheidung des Staatsministeriums anzurufen“ 196 .<br />

Dieser Beschluß zeigt, daß die ehrenamtlichen Vertreter dieser Gremien keinen zu<br />

unterschätzenden Einfluß auf die Ankaufspolitik der staatlichen Sammlungen hatten, wenn<br />

auch die einzelnen Abteilungen „nur“ für ihr Spezialgebiet zuständig waren 197 .<br />

Im Zuge der „Gleichschaltungspolitik“ des Dritten Reiches wurden diese Beiräte<br />

„entsprechend der neuen Staatsauffassung“ des „nationalsozialistischen Führerstaat[es]“ 198<br />

abgeschafft, indem man einfach die Kommissionen nicht mehr einberief und darauf<br />

verzichtete, ausgeschiedene Mitglieder zu ersetzen 199 . Dies muß um die Jahreswende 1933/34<br />

geschehen sein, da <strong>Bleeker</strong> noch am 22. April 1933 der „Ankaufskommission für moderne<br />

Kunst (Plastik)“ zusammen mit Hermann Hahn angehörte 200 .<br />

Im Dezember 1923 erhielt <strong>Bleeker</strong> eine weitere Ehrung: er wurde zum Ehrenbürger der<br />

Ludwig-Maximilians-<strong>Universität</strong> München ernannt 201 . <strong>Bleeker</strong> hatte zwei Werke für die<br />

196<br />

ebd.: Protokoll der Direktoren-Konferenz, 25.1. 1923<br />

197<br />

Die 10 Ankaufskommissionen waren zuständig für: Sammlung älterer Meister, Sammlung neuerer Meister,<br />

<strong>Bildhauer</strong>ei, antike Skulpturen, graphische Sammlung, Münzsammlung, Museum antiker Kleinkunst,<br />

Nationalmuseum, Völkerkundemuseum, Restaurierungsangelegenheiten. Wichtige Vertreter der einzelnen<br />

Gremien, die hier nicht alle zu nennen sind, waren: Caspar, Diez, Habermann, Hahn, Kurz, Marr, Stuck und der<br />

Kunsthistoriker Wölfflin. <strong>Der</strong> <strong>Bildhauer</strong>kommission gehörten 5 Vertreter an: <strong>Bleeker</strong>, Hahn, Kurz, Habich und<br />

als Ersatzmann Weigand.<br />

198<br />

BHStA: MK 50836: Schreiben des Württembergischen Kultministers an das Bayerische Ministerium für<br />

Kultus und Unterricht, 15. 12. 1934<br />

199<br />

BHStA: MK 50836: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (gez. Fischer, Nachfolger des<br />

ehemaligen Ministerialdirektors Richard Hendschel) an Herrn Württembergischen Kultminister, 3. 1. 1935.<br />

200<br />

BHStA: MK 50836: Direktion der Staatsgemäldesammlungen an das Staatsministerium für Unterricht und<br />

Kultus, 22. 4. 1933. Am 3. 1. 1935 schreibt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (gez.<br />

Fischer) an den Württembergischen Kultminister, daß „bereits seit einem Jahr davon abgesehen“ wurde, die<br />

Sachverständigenbeiräte einzuberufen (BHStA: MK 50836).<br />

201<br />

<strong>Universität</strong>sarchiv München, SEN- II- 7: Rektoratsverfügung vom 26. 11. 1923, datiert vom 7. 12. 1923 und<br />

Rektorat an <strong>Bleeker</strong>, datiert vom 10. 12. 1923; Bayerische Staatszeitung, Nr. 290, 14. 12. 1923, S. 5; siehe auch<br />

WV 123.<br />

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