ABS OL-WHV Scopingunterlage 2008-11-14a
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<strong>ABS</strong> Oldenburg-Wilhelmshaven - Ausbaustufe III<br />
Zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung Scoping-Unterlage nach § 5 UVPG<br />
9.3 FFH-Ausnahmeprüfung<br />
Ergibt die Prüfung der Verträglichkeit, dass das Projekt zu erheblichen<br />
Beeinträchtigungen in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck<br />
maßgeblichen Bestandteilen führen kann, darf es gem. § 34 Abs. 3 BNatSchG<br />
nur zugelassen oder durchgeführt werden, soweit es<br />
1. aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses,<br />
einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist und<br />
2. zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer<br />
Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht<br />
gegeben sind.<br />
Befinden sich in dem betroffenen Gebiet prioritäre Lebensräume oder prioritäre<br />
Arten, können als zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses<br />
gem. § 34 Abs. 4 BNatSchG nur solche im Zusammenhang mit der Gesundheit<br />
des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Landesverteidigung<br />
und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder den maßgeblich günstigen<br />
Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt geltend gemacht werden.<br />
Sonstige Gründe im Sinne des § 34 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG können nur<br />
berücksichtigt werden, wenn die zuständige Behörde - vorbereitet durch den<br />
Vorhabensträger - zuvor über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz<br />
und Reaktorsicherheit eine Stellungnahme der Kommission eingeholt hat.<br />
Kohärenzmaßnahmen (§ 34 Abs. 5 BNatSchG)<br />
Soll ein Projekt zugelassen oder durchgeführt werden, sind die zur Sicherung des<br />
Zusammenhangs des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000"<br />
notwendigen Kohärenzmaßnahmen vorzusehen, die im Rahmen des LBP<br />
planerisch dargestellt werden (s. Kap. 7).<br />
68 <strong>ABS</strong> <strong>OL</strong>-<strong>WHV</strong> <strong>Scopingunterlage</strong> <strong>2008</strong>-12-05.doc