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ABS OL-WHV Scopingunterlage 2008-11-14a

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<strong>ABS</strong> Oldenburg-Wilhelmshaven - Ausbaustufe III<br />

Zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung Scoping-Unterlage nach § 5 UVPG<br />

Landschaftsbildes ist ein Ausgleich dann gegeben, wenn das Landschaftsbild<br />

landschaftsgerecht wieder hergestellt oder landschaftsgerecht neu gestaltet ist.<br />

Voraussetzung für einen adäquaten Ausgleich ist der räumliche Bezug zum<br />

Eingriffsort, jedoch außerhalb des für die Zielsetzungen relevanten Störbereichs<br />

des Vorhabens. Ersatzmaßnahmen für nicht ausgleichbare Eingriffe werden<br />

unter Lockerung des räumlichen und funktionalen Bezugs zum Eingriff in einer zu<br />

den Ausgleichsmaßnahmen analogen Form vorgesehen.<br />

Bei den Kompensationsmaßnahmen wird Multifunktionalität angestrebt, so dass<br />

mit einer Maßnahme Beeinträchtigungen unterschiedlicher Funktionen des<br />

Naturhaushalts ausgeglichen werden können. Es wird angestrebt,<br />

Kompensationsmaßnahmen nach Möglichkeit zu wirksamen, größeren<br />

Maßnahmenbereichen zusammenzufassen.<br />

Für die Erarbeitung der landschaftspflegerischen Maßnahmenplanung werden<br />

vorhandene Untersuchungen, Gutachten und Entwicklungskonzepte und - soweit<br />

vorhanden - die bestehenden Ausgleichsflächenkataster und Pläne über<br />

Ökokontenflächen der Gemeinden, in denen sich das Vorhaben auswirkt,<br />

beigezogen. Bodendenkmale werden soweit möglich und sinnvoll in die Planung<br />

von landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen einbezogen.<br />

Die Dokumentation und kartographische Darstellung der Maßnahmen erfolgt<br />

derart, dass die räumliche Betroffenheit von Flurstücken erkennbar wird.<br />

Gegenüberstellung von Eingriffen und Kompensation<br />

In tabellarischer Form erfolgt eine Gegenüberstellung von Eingriffen und<br />

Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen, angelehnt an Anhang III-12 des Umwelt-<br />

Leitfadens des EBA. Dabei werden für den Eingriff Nummer, Lage,<br />

Projektwirkung, Art und Schwere sowie die Dimension angegeben. Für die<br />

Maßnahmen erfolgt die Benennung von Nummer, Lage, Art, Inhalt und<br />

Dimension. Eine aggregierte Summentabelle gibt zusätzlich die Gesamtbilanz<br />

von Eingriff zu Kompensation wieder.<br />

Im Landschaftspflegerischen Begleitplan wird auch der waldrechtliche Ausgleich<br />

dargestellt.<br />

Maßnahmenblätter<br />

Die Beschreibung der einzelnen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen,<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgt maßgeblich durch Maßnahmenblätter<br />

in Anlehnung an Anhang III-13 des Umwelt-Leitfadens des EBA. Darin werden<br />

neben dem zu kompensierenden Eingriff und dem Ausgangszustand der Fläche<br />

alle fachlich-inhaltlichen (z. B. Maßnahmentyp, Entwicklungsziele, notwendige<br />

Pflege, Zeitpunkt der Anlage) sowie formalen (z. B. Flächengröße) und<br />

rechtlichen (z. B. dingliche Sicherung) Angaben gemacht.<br />

Pläne<br />

In Abhängigkeit von der spezifischen Bestands- und Eingriffsituation des<br />

Planfeststellungsabschnitts ist angestrebt, die Bestands- und Konfliktpläne für<br />

<strong>ABS</strong> <strong>OL</strong>-<strong>WHV</strong> <strong>Scopingunterlage</strong> <strong>2008</strong>-12-05.doc 59

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