ABS OL-WHV Scopingunterlage 2008-11-14a
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<strong>ABS</strong> Oldenburg-Wilhelmshaven - Ausbaustufe III<br />
Zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung Scoping-Unterlage nach § 5 UVPG<br />
Landschaftsbildes ist ein Ausgleich dann gegeben, wenn das Landschaftsbild<br />
landschaftsgerecht wieder hergestellt oder landschaftsgerecht neu gestaltet ist.<br />
Voraussetzung für einen adäquaten Ausgleich ist der räumliche Bezug zum<br />
Eingriffsort, jedoch außerhalb des für die Zielsetzungen relevanten Störbereichs<br />
des Vorhabens. Ersatzmaßnahmen für nicht ausgleichbare Eingriffe werden<br />
unter Lockerung des räumlichen und funktionalen Bezugs zum Eingriff in einer zu<br />
den Ausgleichsmaßnahmen analogen Form vorgesehen.<br />
Bei den Kompensationsmaßnahmen wird Multifunktionalität angestrebt, so dass<br />
mit einer Maßnahme Beeinträchtigungen unterschiedlicher Funktionen des<br />
Naturhaushalts ausgeglichen werden können. Es wird angestrebt,<br />
Kompensationsmaßnahmen nach Möglichkeit zu wirksamen, größeren<br />
Maßnahmenbereichen zusammenzufassen.<br />
Für die Erarbeitung der landschaftspflegerischen Maßnahmenplanung werden<br />
vorhandene Untersuchungen, Gutachten und Entwicklungskonzepte und - soweit<br />
vorhanden - die bestehenden Ausgleichsflächenkataster und Pläne über<br />
Ökokontenflächen der Gemeinden, in denen sich das Vorhaben auswirkt,<br />
beigezogen. Bodendenkmale werden soweit möglich und sinnvoll in die Planung<br />
von landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen einbezogen.<br />
Die Dokumentation und kartographische Darstellung der Maßnahmen erfolgt<br />
derart, dass die räumliche Betroffenheit von Flurstücken erkennbar wird.<br />
Gegenüberstellung von Eingriffen und Kompensation<br />
In tabellarischer Form erfolgt eine Gegenüberstellung von Eingriffen und<br />
Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen, angelehnt an Anhang III-12 des Umwelt-<br />
Leitfadens des EBA. Dabei werden für den Eingriff Nummer, Lage,<br />
Projektwirkung, Art und Schwere sowie die Dimension angegeben. Für die<br />
Maßnahmen erfolgt die Benennung von Nummer, Lage, Art, Inhalt und<br />
Dimension. Eine aggregierte Summentabelle gibt zusätzlich die Gesamtbilanz<br />
von Eingriff zu Kompensation wieder.<br />
Im Landschaftspflegerischen Begleitplan wird auch der waldrechtliche Ausgleich<br />
dargestellt.<br />
Maßnahmenblätter<br />
Die Beschreibung der einzelnen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen,<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgt maßgeblich durch Maßnahmenblätter<br />
in Anlehnung an Anhang III-13 des Umwelt-Leitfadens des EBA. Darin werden<br />
neben dem zu kompensierenden Eingriff und dem Ausgangszustand der Fläche<br />
alle fachlich-inhaltlichen (z. B. Maßnahmentyp, Entwicklungsziele, notwendige<br />
Pflege, Zeitpunkt der Anlage) sowie formalen (z. B. Flächengröße) und<br />
rechtlichen (z. B. dingliche Sicherung) Angaben gemacht.<br />
Pläne<br />
In Abhängigkeit von der spezifischen Bestands- und Eingriffsituation des<br />
Planfeststellungsabschnitts ist angestrebt, die Bestands- und Konfliktpläne für<br />
<strong>ABS</strong> <strong>OL</strong>-<strong>WHV</strong> <strong>Scopingunterlage</strong> <strong>2008</strong>-12-05.doc 59