ABS OL-WHV Scopingunterlage 2008-11-14a
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<strong>ABS</strong> Oldenburg-Wilhelmshaven - Ausbaustufe III<br />
Zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung Scoping-Unterlage nach § 5 UVPG<br />
3 UVS: Bestandserfassung und -bewertung<br />
3.1 Grundlagen<br />
Die Bestands- und Wirkungsanalyse ist nach den Schutzgütern der Umwelt<br />
gemäß § 2 UVPG gegliedert. Neben der Ermittlung voraussichtlicher<br />
Auswirkungen auf die Schutzgüter werden in alle Betrachtungen und<br />
Bewertungen mögliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie<br />
Einschätzungen zur Ausgleichbarkeit absehbarer Eingriffe einbezogen. Ebenfalls<br />
werden mögliche Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete und Aspekte des<br />
Artenschutzes dargestellt.<br />
3.2 Abgrenzung des Untersuchungsraums<br />
Der Untersuchungsraum umfasst die gesamte zu elektrifizierende Strecke, wobei<br />
die Ergebnisse soweit wie möglich den einzelnen Planfeststellungsabschnitten<br />
zugeordnet werden, die derzeit noch nicht festgelegt worden sind.<br />
Die Untersuchungsraumbreite für die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen<br />
sowie Klima/Luft beträgt im Regelfall 1.000 m für die Ausbaubereiche im Verlauf<br />
bestehender Bahnstrecken und orientiert sich an den Vorgaben des „Umwelt-<br />
Leitfadens zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung<br />
sowie für Magnetschwebebahnen“ des Eisenbahnbundesamtes (<strong>2008</strong>;<br />
nachfolgend kurz: EBA Umwelt-Leitfaden). Details sind der folgenden Tabelle zu<br />
entnehmen.<br />
Tab. 4: Regelbreiten der Untersuchungsräume je Schutzgut<br />
Schutzgut Korridorbreite<br />
Menschen 1.000 m<br />
Tiere und Pflanzen 200 - 1.000 (1.200) m<br />
Boden 200 m<br />
Wasser 400 m<br />
Luft und Klima 200 m<br />
Landschaft 1.000 m (1.200)<br />
Kultur- und Sachgüter 200 m<br />
Die Korridore sind im Übersichtsplan schematisch dargestellt, auf eine mögliche<br />
detaillierte Anpassung der Untersuchungsraumgrenzen an vorhandene Biotop-<br />
und Nutzungsstrukturen wurde im vorliegenden Maßstab 1: 25.000 verzichtet.<br />
Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes weicht teilweise von den Vorgaben<br />
des EBA Umwelt-Leitfadens nach unten ab und umfasst einen<br />
schutzgutbezogenen Korridor von 200, 400 bzw. 1.000 m Breite statt der dort<br />
vorgesehenen Korridorbreiten von 400 bzw. 2.000 m. Diese, so ist im EBA<br />
22 <strong>ABS</strong> <strong>OL</strong>-<strong>WHV</strong> <strong>Scopingunterlage</strong> <strong>2008</strong>-12-05.doc