ABS OL-WHV Scopingunterlage 2008-11-14a
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<strong>ABS</strong> Oldenburg-Wilhelmshaven - Ausbaustufe III<br />
Zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung Scoping-Unterlage nach § 5 UVPG<br />
angepasst sowie die Eisenbahnüberführung über die Wapel (ca. km 25,0) auf der<br />
Westseite erweitert werden.<br />
Weitere Anpassungen betreffen die Leit- und Sicherungstechnik sowie<br />
Telekommunikation, vor allem in den Bahnhöfen und an den Bahnübergängen.<br />
2.4.2 Ausbaustufe IIIb: Elektrifizierung<br />
Die Ausbaustufe IIIb umfasst die Elektrifizierung der Streckenabschnitte:<br />
• 1522 Oldenburg - Wilhelmshaven ca. 52,4 km<br />
• 1540 Sande - Weißer Floh ca. 5,2 km<br />
• 1552/1553 Weißer Floh - Ölweiche ca. <strong>11</strong>,0 km<br />
Wesentliches Element der Streckenelektrifizierung ist der Bau der Maste zur<br />
Aufnahme der Oberleitung. Aufgabe der Oberleitung ist die Versorgung der<br />
Triebfahrzeuge mit elektrischer Energie.<br />
Zur Aufnahme der Oberleitung und der Verstärkungsleitungen werden auf den<br />
freien Strecken im Regelfall Schleuderbetonmaste eingesetzt, die im Mittel<br />
beidseitig der Strecke in max. ca. 80 m Abstand stehen (Längsspannweite). In<br />
Bereichen mit besonderer Führung der Oberleitung, hauptsächlich in Bahnhöfen<br />
werden, falls erforderlich, Stahlmaste gestellt. Die Flächeninanspruchnahme je<br />
Mast beträgt ca. 0,2 m².<br />
Für die Betonmasten gilt ein Regelabstand zwischen Gleisachse und<br />
Mastvorderkante von 3,50 m, bzw. bei vorhandenen Kabelkanälen von 3,65 m.<br />
Das Minimalmaß von 3,0 m soll dabei nicht unter- und das Maximalmaß von<br />
5,0 m nicht überschritten werden.<br />
Die Oberleitung wird einheitlich in der Bauform RE 200 erstellt, wobei die<br />
Fahrdrahthöhe über Schienenoberkante ca. zwischen 5,50 m und 5,75 m liegt.<br />
Zur Gewährleistung des Stromflusses im Fahrdraht der Oberleitung bei höheren<br />
Belastungen sollen in den folgenden Abschnitten Verstärkungsleitungen (Vl) über<br />
den Spitzen bzw. im Kopfbereich der Oberleitungsmaste mitgeführt werden:<br />
• Unterwerk Hahn (siehe unten) bis Bf Sande<br />
• Bf Sande bis Jade-Weser-Port<br />
Im Zuge der Elektrifizierung werden teilweise umfangreiche Arbeiten an den<br />
vorhandenen Brückenbauwerken notwendig, um lichte Bauwerkshöhen von<br />
6,2 m in Bahnhofsbereichen und 5,7 m auf der freien Strecke einzuhalten. Zu<br />
den Folgemaßnahmen zählen außerdem die Anpassungen von<br />
Bahnsteigüberdachungen, der Einbau von Berührungsschutz sowie der Abriss/<br />
Wiederaufbau bzw. Anpassungen von Bahnsteigbrücken und<br />
Straßenüberführungen. Nach ersten Erkenntnissen sind folgende<br />
Straßenbrücken betroffen:<br />
• Strecke 1522 - km 31,1: Hafenstraße (Abriss und Neubau)<br />
• Strecke 1552 - km 0,5: B 210 (Abriss und Neubau)<br />
• Strecke 1552 - km 8,0: Sengwarder Landstraße (Anhebung des Überbaus)<br />
12 <strong>ABS</strong> <strong>OL</strong>-<strong>WHV</strong> <strong>Scopingunterlage</strong> <strong>2008</strong>-12-05.doc