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Vorsorgevollmacht - Oldenburg.de

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- 1 -<br />

<strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />

Angaben zur Vollmachtgeberin o<strong>de</strong>r zum Vollmachtgeber:<br />

Name Vorname Geburtsdatum Anschrift (Postleitzahl, Ort, Straße)<br />

Angaben zur o<strong>de</strong>r zum Bevollmächtigten:<br />

Name Vorname Geburtsdatum Anschrift (Postleitzahl, Ort, Straße)<br />

Hiermit bevollmächtige ich frei wi<strong>de</strong>rruflich die o.g. Person, soweit gesetzlich zulässig, mich in allen<br />

persönlichen und finanziellen Angelegenheiten, auch soweit sie meine Gesundheit und meinen<br />

Aufenthalt betreffen, und in allen Rechtsangelegenheiten zu vertreten.<br />

Die Vollmacht und das ihr zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong> Rechtsverhältnis bleiben gültig, auch wenn ich<br />

geschäftsunfähig gewor<strong>de</strong>n sein sollte o<strong>de</strong>r im Falle meines Ablebens.<br />

Von <strong>de</strong>r Vollmacht darf nach außen Gebrauch gemacht wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn die o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bevollmächtigte die Originalurkun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Vollmacht besitzt und in<br />

Verbindung damit ein Arzt meine Geschäftsunfähigkeit bescheinigt.<br />

ab sofort, wenn die o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bevollmächtigte die Originalurkun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Vollmacht besitzt und zu<br />

<strong>de</strong>r freien Überzeugung gelangt ist, dass ich durch Alter, Krankheit o<strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung<br />

daran gehin<strong>de</strong>rt bin, für mich selbst zu sorgen.<br />

ab sofort, obwohl ich voll geschäftsfähig bin.<br />

Die <strong>Vorsorgevollmacht</strong> umfasst u.a. folgen<strong>de</strong> Aufgabenkreise im Sinne einer<br />

Generalvollmacht:<br />

1. Vermögensangelegenheiten:<br />

• Verfügungsberechtigung über alle meine Konten bei allen Banken, Sparkassen,<br />

Postbanken und an<strong>de</strong>ren Geldinstituten<br />

• Berechtigung zur Eröffnung und Kündigung von Konten aller Art bei Banken, Sparkassen,<br />

Postbanken und an<strong>de</strong>ren Geldinstituten<br />

• Verfügung über Vermögensgegenstän<strong>de</strong> aller Art und Vermögenserwerb<br />

• zum Inkasso<br />

• Schenkungen, soweit sie auch einem Pfleger bzw. Betreuer gestattet sind<br />

• Eingehen von Verbindlichkeiten<br />

2. Behör<strong>de</strong>n-, Rechts- und Antragsangelegenheiten:<br />

• Vertretung gerichtlich und außergerichtlich, insbeson<strong>de</strong>re die Vornahme aller erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Verfahrenshandlungen<br />

• Vertretung in Versicherungs-, Renten-, Sozialhilfe-, Wohnungs- und Haus-,<br />

Pflegeheimangelegenheiten<br />

• Entscheidung über <strong>de</strong>n Fernmel<strong>de</strong>verkehr sowie die Entgegennahme, das Öffnen sowie das<br />

Anhalten und ggf. Weiterleiten <strong>de</strong>r Post<br />

• Abschluss eines Heimvertrages o<strong>de</strong>r einer ähnlichen Vereinbarung (Mietvertrag o.ä.)<br />

• alle Verfahrenshandlungen auch im Sinne <strong>de</strong>s §13 Sozialgesetzbuch -Zehntes Buch- (SGBX)<br />

• Vertretung in allen übrigen Angelegenheiten


3. Gesundheitssorge:<br />

- 2 -<br />

• in sämtliche Maßnahmen zur Untersuchung meines Gesundheitszustan<strong>de</strong>s und zur<br />

Durchführung einer Heilbehandlung einwilligen, diese ablehnen o<strong>de</strong>r die Einwilligung in diese<br />

Maßnahme wi<strong>de</strong>rrufen, auch wenn mit <strong>de</strong>r Vornahme, <strong>de</strong>m Unterlassen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Abbruch<br />

dieser Maßnahme die Gefahr besteht, dass ich sterbe o<strong>de</strong>r einen schweren o<strong>de</strong>r länger<br />

dauern<strong>de</strong>n gesundheitlichen Scha<strong>de</strong>n erlei<strong>de</strong> (§ 1904 Abs. 1 und 2 BGB).<br />

• Berechtigung zur Abgabe von Erklärungen (Zustimmungen und Verweigerungen) bei ärztlichen<br />

Behandlungen. Alle mich behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Ärzte sind von ihrer Schweigepflicht gegenüber <strong>de</strong>r<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Bevollmächtigten entbun<strong>de</strong>n. Die o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bevollmächtigte trifft im Bedarfsfall die<br />

freie Arzt- und Krankenhauswahl.<br />

• Einwilligung zu freiheitsbeschränken<strong>de</strong>n und freiheitsentziehen<strong>de</strong>n Maßnahmen bei Erfor<strong>de</strong>r-<br />

lichkeit zu meinem eigenen Schutz (z.B. Bettgitter, §1906 Abs.4 BGB), soweit gesetzlich<br />

zulässig, o<strong>de</strong>r bei Bedarf die Beantragung beim Betreuungsgericht.<br />

4. Aufenthaltsbestimmungsrecht:<br />

• Suche und Auswahl von Heimen und betreuen<strong>de</strong>n Einrichtungen<br />

• alle Dinge <strong>de</strong>r Aufenthaltsbestimmung einschl. <strong>de</strong>r Antragsberechtigung beim Betreuungsgericht<br />

zur Unterbringung in <strong>de</strong>r geschlossenen Abteilung eines Krankenhauses (§1906 Abs.1 BGB)<br />

• Umgangsregelungen<br />

In Bezug auf die obigen Aufgabenkreise möchte ich folgen<strong>de</strong> Än<strong>de</strong>rungen bzw.<br />

Ergänzungen:<br />

Ich wünsche für folgen<strong>de</strong> Bereiche eine Regelung in nachstehend dargelegter Form:<br />

siehe Anlage


- 3 -<br />

Die Aufgabenerledigung soll nach Möglichkeit unentgeltlich erfolgen. Auslagen und Aufwendungen<br />

<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Bevollmächtigten sollen bei Bedarf aus meinem Vermögen ersetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bevollmächtigte macht sich ersatzpflichtig, wenn sie o<strong>de</strong>r er durch Verfügungen<br />

meinen Lebensunterhalt gefähr<strong>de</strong>t. Bei begrün<strong>de</strong>tem Verdacht auf Missbrauch dieser Vollmacht soll<br />

das Betreuungsgericht eine Kontrollbetreuerin o<strong>de</strong>r einen Kontrollbetreuer bestellen.<br />

Ort, Datum Unterschrift <strong>de</strong>r Vollmachtgeberin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vollmachtgebers<br />

Hiermit bestätige ich, dass die Unterschrift <strong>de</strong>r Vollmachtgeberin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vollmachtgebers in<br />

meiner Gegenwart geleistet wur<strong>de</strong> und somit authentisch ist.<br />

Ort, Datum Unterschrift <strong>de</strong>r Zeugin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Zeugen<br />

(möglichst nicht die/<strong>de</strong>r Bevollmächtigte)<br />

Für <strong>de</strong>n Fall, dass die von mir bevollmächtigte Person ihre Aufgaben, aus welchen Grün<strong>de</strong>n auch<br />

immer, nicht annehmen o<strong>de</strong>r nicht mehr durchführen kann, bevollmächtigte ich folgen<strong>de</strong><br />

Ersatzperson als Ersatzbevollmächtigte:<br />

Name Vorname Geburtsdatum Anschrift (Postleitzahl, Ort, Straße)<br />

Ort, Datum Unterschrift <strong>de</strong>r Vollmachtgeberin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vollmachtgebers<br />

Hiermit bestätige ich als Bevollmächtigter, Ersatzbevollmächtigter, dass ich bereit bin, im<br />

Sinne <strong>de</strong>r <strong>Vorsorgevollmacht</strong> nach bestem Wissen und Gewissen zu han<strong>de</strong>ln.<br />

Ort, Datum Unterschrift <strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Bevollmächtigten<br />

Ort, Datum Unterschrift <strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Ersatzbevollmächtigten<br />

Herausgeber: Stadt <strong>Ol<strong>de</strong>nburg</strong> (Oldb), Fachdienst Soziale Hilfen, Betreuungsstelle, Vordruck Nr. 50.369 R Stand: 01/2011


- 4 -<br />

Hinweise zur <strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />

1. Je<strong>de</strong> Bevollmächtigung birgt die Gefahr, dass die o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bevollmächtigte<br />

die eingeräumte Rechtsposition missbraucht und Handlungen im Namen <strong>de</strong>r<br />

Vollmachtgeberin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vollmachtgebers vornimmt, die nicht <strong>de</strong>ssen<br />

Interesse dienen.<br />

Prüfen Sie daher genau, wenn Sie eine Vollmacht erteilen, ob ein solcher<br />

Missbrauch möglich ist und schließen Sie diesen aus.<br />

2. Es ist ratsam, sich eine ärztliche Bescheinigung ausstellen zu lassen, aus<br />

<strong>de</strong>r hervorgeht, dass die Vollmachtgeberin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vollmachtgeber zum<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Unterschrift voll geschäftsfähig war und ist.<br />

3. Grundsätzlich ist die Form <strong>de</strong>r <strong>Vorsorgevollmacht</strong> formfrei. Es empfiehlt sich<br />

jedoch, gera<strong>de</strong> bei größeren Vermögenswerten, die Vollmacht notariell<br />

beurkun<strong>de</strong>n zu lassen. Bei Grundstücks- und Hausangelegenheiten ist eine<br />

öffentliche Beurkundung erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

4. Bei vereinzelten Aufgabenkreisen, die von <strong>de</strong>r Vollmacht umfasst sind, hat<br />

<strong>de</strong>r Gesetzgeber trotz<strong>de</strong>m die Mitwirkung <strong>de</strong>s Betreuungsgerichtes<br />

vorgesehen. Dies ist bei schwerwiegen<strong>de</strong>n, ärztlichen Maßnahmen, in<br />

<strong>de</strong>nen zwischen Bevollmächtigtem und Arzt kein Einvernehmen über die<br />

Vorgehensweise erzielt wur<strong>de</strong> und bei Unterbringungsmaßnahmen <strong>de</strong>r Fall<br />

(§§ 1904 und 1906 BGB).<br />

5. Es gibt die Möglichkeit, die <strong>Vorsorgevollmacht</strong> mit einer Betreuungsverfügung<br />

zu kombinieren. Nach <strong>de</strong>m Betreuungsgesetz besteht eine Verpflichtung<br />

für je<strong>de</strong>rmann, <strong>de</strong>r Kenntnis von <strong>de</strong>r Existenz einer Betreuungsverfügung<br />

hat, diese beim Amtsgericht abzugeben, wenn ein Betreuungsverfahren<br />

anhängig ist.<br />

6. Es kann zusätzlich eine Patientenverfügung erstellt wer<strong>de</strong>n. Diese kann<br />

beim Hausarzt o<strong>de</strong>r einer Vertrauensperson hinterlegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei Fragen wen<strong>de</strong>n Sie sich an die Betreuungsstelle <strong>de</strong>r Stadt<br />

<strong>Ol<strong>de</strong>nburg</strong>, Tel.: 0441/235-0, an das Betreuungsgericht o<strong>de</strong>r an einen<br />

Rechtsanwalt o<strong>de</strong>r Notar Ihres Vertrauens.<br />

Herausgeber: Stadt <strong>Ol<strong>de</strong>nburg</strong> (Oldb), Fachdienst Soziale Hilfen, Betreuungsstelle, Vordruck Nr. 50.369 (Bl. 2) Stand: 01/2011

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