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Planungsgrundlagen - GAZ Notstromsysteme GmbH

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Planungshilfe<br />

Sicherheitsbeleuchtung<br />

Vorschriften<br />

Anforderungen<br />

Kennzeichnung<br />

<strong>GAZ</strong> <strong>Notstromsysteme</strong><br />

<strong>GmbH</strong><br />

Emilienstraße 24a<br />

08056 Zwickau<br />

Tel.: +49(0)375 / 77066-0<br />

Fax: +49(0)375 / 77066-66<br />

info@gaz-accu.de<br />

2011<br />

<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 1


Inhaltsverzeichnis<br />

Vorschriften ...................................................................................................................................................................... 3<br />

Anforderungen Brandschutz SV-HV und SV-UV ................................................................................................................ 4<br />

Anforderungen an die Leitungsverlegung......................................................................................................................... 5<br />

Sicherheitsbeleuchtung .................................................................................................................................................... 6<br />

Kennzeichnung von Rettungswegen / Antipanikbeleuchtung .......................................................................................... 7<br />

Anforderungen für Sicherheitsbeleuchtung Übersicht ..................................................................................................... 8<br />

Arbeitsstätte……. .. ............................................................................................................................................................. 9<br />

Beherbergungsstätten .................................................................................................................................................... 11<br />

Hochhäuser ..................................................................................................................................................................... 12<br />

Parkhäuser/Tiefgaragen .................................................................................................................................................. 13<br />

Schulen ............................................................................................................................................................................ 14<br />

Verkaufsstätten ............................................................................................................................................................... 15<br />

Versammlungsstätten ..................................................................................................................................................... 16<br />

Batterien , wartungsfrei , verschlossen .......................................................................................................................... 17<br />

Batterien , wartungsarm , geschlossen ........................................................................................................................... 18<br />

Be- und Entlüftung von Batterieräumen ......................................................................................................................... 19<br />

Batteriekapazität / Leistungsberechnung ....................................................................................................................... 20<br />

Batterieaufstellung ......................................................................................................................................................... 21<br />

Wartung und Prüfung ..................................................................................................................................................... 22<br />

Gegenüberstellung Einzelbatterieanlagen/Zentralbatterieanlagen ............................................................................... 23<br />

<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 2


Vorschriften<br />

Arbeitsschutzrecht:<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)<br />

Arbeitsstättenrichtlinie (ASR)<br />

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)<br />

Behördliche Vorschriften<br />

Unfallverhütungsrecht:<br />

Unfallverhütungsvorschriften (UVV,BGV,GUV)<br />

Berufsgenossenschaftliche Regelungen<br />

Baurecht:<br />

Musterbauordnung (MBO)<br />

Landesbauordnung (LBO)<br />

Geschäftshausverordnung (GhVO)<br />

Gaststättenbauverordnung (GastBauVO)<br />

Versammlungsstättenverordnung (VstättVO)<br />

Elektrotechnische Normen<br />

Reihe DIN VDE 0100 aktuell<br />

Errichten von Niederspannungsanlagen<br />

DIN VDE 0100 – 710 11/2002<br />

Anforderungen an Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – medizinisch<br />

genutzte Bereiche<br />

DIN VDE 0100 – 718 10/2005<br />

Anforderungen an Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – bauliche<br />

Anlagen für Menschenansammlungen<br />

DIN EN 50172 (VDE 0108 – 100) 01/2005<br />

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen<br />

DIN V VDE V 0108 – 100 (Vornorm) 01/2010<br />

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen<br />

DIN EN 50171 (VDE 0558 – 508) 11/2001<br />

Zentrale Stromversorgungen<br />

DIN EN 50272 – 2(VDE 0510 – 2) 12/2001<br />

Sicherheitsanforderungen an Batterien und Batterieanlagen Stationäre Batterien<br />

Lichttechnische Normen<br />

E DIN EN 1838 05/2011<br />

Angewandte Lichttechnik - Notbeleuchtung<br />

DIN 4844 – 1 05/2005<br />

Gestaltungsgrundlagen für Sicherheitszeichen zur Anwendung<br />

in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen<br />

DIN 4844 - 2 02/2001<br />

Darstellung von Sicherheitszeichen<br />

DIN 5035 - 6 11/2006<br />

Beleuchtung mit künstlichem Licht - Messung und Bewerten<br />

EN 60598 - 1 (VDE 0711 – 1) 11/1999<br />

Leuchten - Allgemeine Anforderungen und Prüfungen<br />

DIN EN 60598 – 2 - 22 (VDE 0711 – 2 – 22) 04/2006<br />

Leuchten –Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung<br />

Garagenverordnung (GaVo)<br />

Krankenhausverordnung (KhBauVO)<br />

Hochhausbauverordnung (HhVO)<br />

Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVO)<br />

Bauaufsichtliche Richtlinien:<br />

Für den Bau und Betrieb von:<br />

Fliegenden Bauten (FlBauR)<br />

Schulen (SchulBauR)<br />

Beherbergungsstätten (BSR)<br />

Leitungsanlagenrichtlinie (LAR) der Bundesländer<br />

Muster Leitungsanlagen Richtlinie (MLAR)<br />

Regelung für Betriebstechnische Anlagen in öffentlichen<br />

Gebäuden:<br />

Leitfaden für Ersatzstromversorgungs-, Schnell-, und Sofortbereitschaftsanlagen in<br />

öffentlichen Gebäuden Teil1 und Teil 2<br />

DIN EN 60896 – 21 12/2004<br />

Ortsfeste Blei-Akkumulatoren – Teil 21: Verschlossene Bauarten - Prüfverfahren<br />

DIN EN 60896 – 22 12/2004<br />

Ortsfeste Blei-Akkumulatoren – Teil 22: Verschlossene Bauarten – Anforderungen<br />

DIN EN 60896 – 11 07/2003<br />

Ortsfeste Blei-Akkumulatoren – Teil 11: Geschlossene Batterien – Allgemeine<br />

Anforderungen und Prüfverfahren<br />

DIN EN 62034 (VDE 0711 – 400) 06/2007<br />

Automatische Prüfsysteme für batteriebetriebene Sicherheitsbeleuchtung für<br />

Rettungswege<br />

DIN EN 60598 – 2 – 22 (VDE 0711 – 2 – 22) 10/2008<br />

Leuchten Teil 2 – 22: Besondere Anforderungen an Leuchten für Notbeleuchtung<br />

DIN EN 61347 – 2 – 3 (VDE 0712 – 33) 08/2006<br />

Geräte für Lampen – Teil 2 - 7:Besondere Anforderungen an gleichstromversorgte<br />

elektronische Vorschaltgeräte für die Notbeleuchtung<br />

DIN VDE 0100-560 03/2011<br />

Errichten von Niederspannungsanlagen – Einrichtungen für Sicherheitszwecke<br />

DIN 67510 Teil 1 – 4<br />

Langnachleuchtende Pigmente und Produkte<br />

Teil 1: 10/2002<br />

Messung und Kennzeichnung beim Hersteller<br />

Teil 2: 10/2002<br />

Messung von langnachleuchtenden Produkten am Ort der Anwendung<br />

Teil 3: 07/2004<br />

Bodennahes langnachleuchtendes Sicherheitsleitsystem<br />

Teil 4: 07/1996<br />

Produkte für langnachleuchtendes Sicherheitsleitsystem, Markierungen und<br />

Kennzeichnungen<br />

<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 3


Anforderungen Brandschutz SV-HV und SV-UV*<br />

MLBO; MEltBauVO 01/09; *in den Bundesländern abweichende Regelungen möglich!<br />

AV- HV<br />

AV-UV SV-UV<br />

SV-HV<br />

Kombischrank<br />

Zuluft<br />

mit Batterie<br />

AV-HV SV-HV Batterie<br />

Zuluft<br />

Abluft<br />

Versorgung in einem Brandabschnitt<br />

AV-UV SV-UV AV-UV<br />

SV-UV<br />

Unterbringung Zentralgerät und Batterie.<br />

MEltBauVO<br />

§1 /3Innerhalb von Gebäuden müssen Zentralbatterien für die<br />

Sicherheitsbeleuchtung in eigenen Betriebsräumen untergebracht<br />

sein. Die Anforderungen an Batterieräume gelten ebenfalls bei<br />

Gruppen- und dezentralen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen.<br />

§4 Elektrische Betriebsräume müssen den betrieblichen<br />

Anforderungen entsprechend wirksam be- und entlüftet werden.<br />

§7 Fußböden von elektrischen Betriebsräumen, in denen<br />

geschlossene Zellen aufgestellt werden, müssen an allen Stellen für<br />

elektrostatische Ladungen einheitlich und ausreichend ableitfähig<br />

sein.<br />

Lüftungsleitungen über angrenzende Räume müssen in<br />

Funktionserhalt F30 ausgeführt werden.(Schutzgitter im Freien und<br />

kein Einleiten in andere Belüftungssysteme)<br />

Abluft<br />

EN 20272-2:2001<br />

-Lüftungsöffnungen an gegenüberliegenden<br />

Wänden<br />

-Trennabstand der beiden Öffnungen min. 2m,<br />

wenn diese sich in derselben Wand befinden.<br />

-Belüftung vorzugsweise auf natürliche Weise<br />

-Abluft direkt ins Freie<br />

- bei geschlossene Batteriebauarten muss der<br />

Fußboden gegen Elektrolyt undurchlässig<br />

und chemisch resistent sein, oder die Batterie<br />

muss in entsprechenden Wannen aufgestellt<br />

werden.<br />

Betriebsraum<br />

Wand F30<br />

Decke F30<br />

Tür T30 (selbstschließend)<br />

Gem. MLAR Pkt 5.3.2<br />

Die Dauer des Funktionserhaltes der Leitungsanlagen muss mindestens 30 Minuten<br />

betragen bei<br />

a)Sicherheitsbeleuchtungsanlagen;<br />

ausgenommen sind Leitungsanlagen, die der Stromversorgung der<br />

Sicherheitsbeleuchtung nur innerhalb eines Brandabschnittes in einem Geschoss<br />

oder nur innerhalb eines Treppenraumes dienen; die Grundfläche je Brandabschnitt<br />

darf höchstens 1.600 m² betragen,<br />

(gem. Definition Leitungsanlagen gehören ebenfalls Verteiler dazu.Pkt.2.1)<br />

Versorgung in mehreren Brandabschnitten<br />

Betriebsraum<br />

Wand F30<br />

Decke F30<br />

Tür T30<br />

<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 4


Anforderungen an die Leitungsverlegung*<br />

MLBO; MEltBauVO 01/09; *in den Bundesländern abweichende Regelungen möglich!<br />

Brandschutzkabel F30<br />

SV-HV<br />

SV-UV<br />

SV-UV<br />

Betriebsraum<br />

Wand F30<br />

Decke F30<br />

Tür T30<br />

Betriebsraum<br />

Wand F30<br />

Decken F30<br />

Tür T30<br />

Installationskabel<br />

Brandabschnitt 1<br />


Sicherheitsbeleuchtung<br />

DIN V VDE 0108-100 01/10; E DIN EN 1838 05/11; DIN VDE 0100-560 03/11<br />

Die Sicherheitsbeleuchtung stellt sicher, dass bei Ausfall der Stromversorgung die Beleuchtung unverzüglich, automatisch und für eine<br />

vorgegebene Zeit in einem bestimmten Bereich zur Verfügung gestellt wird. Die Sicherheitsbeleuchtung ist nicht zur Fortsetzung normaler<br />

Tätigkeiten bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung oder der Ersatzbeleuchtung ausgelegt.<br />

Die Sicherheitsbeleuchtung muss folgende Stellen hervorheben:<br />

nahe Treppen, um auf diese Weise jede Treppenstufe direkt zu beleuchten;<br />

nahe jeder anderen Niveauänderung;<br />

erforderlichen Notausgängen und Sicherheitszeichen;<br />

bei jeder Richtungsänderung;<br />

bei jeder Kreuzung der Gänge/Flure;<br />

nahe jedem letzten Ausgang und außerhalb bis zu einem sicheren Bereich;<br />

nahe jeder Erste-Hilfe-Stelle;<br />

nahe jeder Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtung;<br />

in Personenaufzugskabinen.<br />

(Definition nahe: ein Abstand von nicht mehr als 2 m in der Horizontalen gemessen.)<br />

Errichtung Sicherheitsbeleuchtung:<br />

Muss für Dauer- oder Bereitschaftsbetrieb ausgeführt sein.<br />

(Eine Kombination ist ebenfalls möglich)<br />

bei mehr als einer Sicherheitsleuchte entlang des Rettungsweges müssen diese<br />

abwechselnd an 2 unabhängige Schutzeinrichtungen angeschlossen werden.<br />

Innerhalb eines Endstromkreises ist ein Mischbetrieb von Dauer- und<br />

Bereitschaftsbetrieb möglich.<br />

Endstromkreise der Sicherheitsbeleuchtung dürfen mit nicht mehr als 60% des<br />

Nennstromes der Schutzeinrichtung belastet werden.<br />

Ein Endstromkreis darf maximal 20 Leuchten versorgen.<br />

Die Notbeleuchtung in Dauerschaltung darf mit der allgemeinen Beleuchtung geschaltet<br />

werden in Bereichen die während des Betriebes nicht verdunkelt werden können oder<br />

nicht ständig genutzt werden.<br />

Im Bereitschaftsbetrieb muss die Stromversorgung der allgemeinen Beleuchtung<br />

überwacht werden um bei Ausfall die Sicherheitsleuchten mindestens des betroffenen<br />

Bereiches zuzuschalten.<br />

Leuchten der Notbeleuchtung und deren Komponenten müssen eindeutig<br />

mit einem roten Schild gekennzeichnet werden.<br />

Beleuchtungsstärke für Rettungswege nach<br />

DIN EN 1838 4.2.1:<br />

Bei Rettungswegen mit einer Breite bis zu 2 m muss<br />

die Beleuchtungsstärke auf dem Boden entlang der<br />

Mittellinie min. 1 Lux betragen. Der Mittelbereich, der<br />

nicht weniger als die Hälfte der Breite entspricht,<br />

muss die Beleuchtungsstärke min. 0,5 Lux betragen.<br />

Der Beitrag reflektierenden Lichtes wird nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Beleuchtungsstärke für Rettungswege nach<br />

DIN EN 1838 4.2.2:<br />

1lx<br />


Kennzeichnung von Rettungswegen / Antipanikbeleuchtung<br />

DIN V VDE 0108-100 01/10; E DIN EN 1838 05/11<br />

Ist ein Notausgang nicht eindeutig zu erkennen, so müssen ein oder mehrere beleuchtete oder hinterleuchtete Rettungszeichen angebracht<br />

werden, um das Erreichen des Notausganges zu erleichtern.<br />

Sicherheitszeichen müssen folgende Anforderungen erfüllen:<br />

Erreichen von Min. 50% der geforderten Leuchtdichte nach 1s und 100% nach 60s.<br />

Farben müssen den Anforderungen gem.DIN ISO 3864-1 und -4 entsprechen.<br />

Die Leuchtdichte der Sicherheitsfarbe muss an jeder Stelle des Sicherheitszeichens min. 2cd/m 2 betragen.<br />

Das Verhältnis der größten zur kleinsten Leuchtdichte darf weder innerhalb der weißen Kontrastfarbe noch innerhalb der<br />

Sicherheitsfarbe größer als 10:1 sein.<br />

Das Verhältnis der Leuchtdichte LKontrastfarbe zur Leuchtdichte LSicherheitsfarbe muss mindestens 5:1 betragen und darf nicht größer als<br />

15:1 sein.<br />

Da ein hinterleuchtetes Zeichen aus größerer Entfernung erkennbar ist als ein beleuchtetes Zeichen gleicher Größe, muss die maximale<br />

Erkennungsweite nach folgender Gleichung bestimmt werden: I = Z ⋅ h<br />

h = die Höhe des Zeichens<br />

l = die Erkennungsweite<br />

Z = der Distanzfaktor (Z ist eine Konstante: 100 für beleuchtete Zeichen, 200 für hinterleuchtete Zeichen).<br />

Die Maßeinheit von h und l muss gleich sein.<br />

Für die eindeutige Lesbarkeit des Sicherheitszeichens sollte das Zeichen nicht höher als 20 ° über der horizontalen Blickrichtung des<br />

Betrachters montiert sein.<br />

Antipanikbeleuchtung(DIN EN 1838):<br />

Teil der Sicherheitsbeleuchtung, der der Panikvermeidung dienen soll, und der es Personen erlaubt, eine Stelle zu erreichen, von der aus ein<br />

Rettungsweg eindeutig als solcher erkannt werden kann<br />

Anforderungen:<br />

Ausrichtung des Lichtes der Rettungswegbeleuchtung nach unten auf die Bezugsebene Beleuchtung von<br />

Hindernissen bis zu 2m über dieser Ebene.<br />

Horizontale Beleuchtungsstärke auf der freien Bodenfläche ≤0,5lx, Randbereiche 0,5m bleiben unberücksichtigt.<br />

Das Verhältnis der größten zur kleinsten Beleuchtungsstärke ≤40:1.<br />

Farbwiedergabe-Index einer Lampe ≥40 Nennbetriebsdauer mindestens 1h.<br />

Vermeidung der physiologischen Blendung durch Lichtstärkenbegrenzung.<br />

Die Antipanikbeleuchtung muss 50% der geforderten Beleuchtungsstärke innerhalb von 5 sec. Und die geforderte<br />

Beleuchtungsstärke innerhalb von 60 sec. erreichen.<br />

<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 7


Anforderungen für Sicherheitsbeleuchtung Übersicht<br />

DIN V VDE 0108-100 01/10; DIN VDE 0100-560 03/11; E DIN EN 1838 05/11<br />

Nutzung<br />

Beleuchtungsstarke nach DIN EN<br />

1838 in lx<br />

Umschaltzeit s, max.<br />

Bemessungsbetriebsdauer der<br />

Stromquelle für Sicherheitszwecke, h<br />

Rettungszeichenleuchte in<br />

Dauerbetrieb<br />

Zentralbatterieanlage (CPS)<br />

Gruppenversorgung (LPS)<br />

<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 8<br />

Einzelbatteriesystem<br />

Stromerzeugungsaggregat ohne<br />

Unterbrechung (0s)<br />

Versammlungsstätten Theater , Kinos 1 1 3 X X X X X X - -<br />

Ausstellungshallen 1 1 3 X X X X X X - -<br />

Sportstätten f) 1 3 X X X X X X - -<br />

Verkaufsstätten 1 1 3 X X X X X X - -<br />

Restaurants, Gaststätten 1 1 3 X X X X X X - -<br />

Krankenhäuser, Behandlungszentren<br />

und -einrichtungen<br />

Kur-,Pflege-,Therapiezentren und -<br />

einrichtungen<br />

Stromerzeugungsaggregat kurze<br />

Unterbrechung (≤0,5s)<br />

Stromerzeugungsaggregat kurze<br />

Unterbrechung (≤15s)<br />

1 15 g) 24 h) X X X X X X X -<br />

1 15 g) 24 h) X X X X X X X -<br />

Beherbergungsstätten, Heime 1 15 a) 8 d) X X X X X X X -<br />

Schulen 1 15 a) 3 X X X X X X X -<br />

Parkhäuser, Tiefgaragen 1 15 1 X X X X X X X -<br />

Flughäfen, Bahnhöfe 1 1 3 e) X X X X X X - -<br />

Hochhäuser 1 15 a) 3 c) X X X X X X X -<br />

Rettungswege in Arbeitsstätten 1 15 1 N X X X X X X X<br />

Arbeitsplatz mit besonderer<br />

Gefährdung<br />

≤15 0,5 b) N X X X X X - X<br />

Bühnen 3 1 3 X X X X X X - -<br />

a) Je nach Panikrisiko 1-15s<br />

b) Zeitraum der für Personen bestehenden Gefährdung<br />

c) Bei Wohnhochhäuser 8h, wenn keine Treppenhausschaltung (DINVDE 0108-100 4.4.8)<br />

d) Es genügen 3h, wenn Treppenhausschaltung (DINVDE 0108-100 4.4.8)<br />

e) Für oberirdische Bereiche je nach Evakuierungskonzept auch 1h zulässig<br />

f) Beleuchtungsstärke gem. DIN EN 12193<br />

g) Je nach Zuordnung von medizinischen Bereichen zwischen ≤0,5s und ≤15s. (gem. DIN VDE 0100-710 Tabelle E1 Anhang)<br />

h) Es genügen 3h, wenn jegliche Evakuierungen des Gebäudes innerhalb 3h realisiert sind.<br />

X = zulässig - = nicht zulässig N = nicht gefordert (VDE 0100-560)<br />

Besonders gesichertes Netz


Arbeitsstätte *<br />

ASR 2.3 08/07; ASR A3.4/3 05/09; ArbStättV 07/10 *in den Bundesländern abweichende Regelungen möglich!<br />

Mit der vom Arbeitgeber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung, werden die Rahmenbedingungen für die zu errichtende<br />

Sicherheitsbeleuchtung und die Kennzeichnung der Rettungswege festgelegt. Hierbei sind neben den Anforderungen des<br />

Bauordnungsrechtes der Länder auch Anforderungen aus den Technischen Regeln für Arbeitsstätten zu beachten. Diese<br />

konkretisieren die Anforderungen in der Arbeitsstättenverordnung.<br />

Fluchtwege sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung das gefahrlose Verlassen der<br />

Arbeitsstätte nicht gewährleistet ist.<br />

Dies kann zum Beispiel in Arbeitsstätten (gem.ASR 2.3 08/07) erforderlich sein:<br />

mit großer Personenbelegung, hoher Geschosszahl, Bereichen erhöhter Gefährdung oder unübersichtlicher Fluchtwegführung,<br />

die durch ortsunkundige Personen genutzt werden,<br />

in denen große Räume durchquert werden müssen (z. B. Hallen, Großraumbüros oder Verkaufsgeschäfte),<br />

ohne Tageslichtbeleuchtung, wie z. B. bei Räumen unter Erdgleiche.<br />

Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung (gem.ASR A3.4/3):<br />

Laboratorien, wenn es notwendig ist, dass Beschäftigte einen laufenden Versuch beenden oder unterbrechen müssen, um eine akute<br />

Gefährdung von Beschäftigten und Dritten zu verhindern. Solche akuten Gefährdungen können Explosionen oder Brände sowie das Freisetzen<br />

von Krankheitserregern oder von giftigen, sehr giftigen oder radioaktiven Stoffen in Gefahr bringender Menge sein,<br />

Arbeitsplätze ohne Tageslicht sowie Arbeitsplätze, die aus technischen Gründen dunkel gehalten werden müssen<br />

elektrische Betriebsräume und Räume für haustechnische Anlagen, die bei Ausfall der künstlichen Beleuchtung betreten werden müssen,<br />

der unmittelbare Bereich langnachlaufender Arbeitsmittel mit nicht zu schützenden bewegten Teilen, die Unfallgefahren verursachen können, z.<br />

B. Plandrehmaschinen, soweit durch Lichtausfall zusätzliche Unfallgefahren verursacht werden,<br />

Steuereinrichtungen für ständig zu überwachende Anlagen, z. B. Schaltwarten und Leitstände für Kraftwerke, chemische und metallurgische<br />

Betriebe sowie Arbeitsplätze an Absperr- und Regeleinrichtungen, die betriebsmäßig oder bei Betriebsstörungen zur Vermeidung von<br />

Unfallgefahren betätigt werden müssen, um Produktionsprozesse gefahrlos zu unterbrechen bzw. zu beenden<br />

Arbeitsplätze in der Nähe heißer Bäder oder Gießgruben, die aus produktionstechnischen Gründen nicht durch Geländer oder Absperrungen<br />

gesichert werden können<br />

Bereiche um Arbeitsgruben, die aus arbeitsablaufbedingten Gründen nicht abgedeckt sein können,<br />

Arbeitsplätze auf Baustellen sofern bei einfallendem Tageslicht nicht min 1lux das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte möglich ist. Bei<br />

Bauarbeiten unter Tage ist eine Sicherheitsbeleuchtung von 15lx erforderlich<br />

Kennzeichnung von Rettungswegen (gem.ASR 2.3 08/07) :<br />

Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen muss entsprechend der ASR A1.3<br />

„Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ erfolgen.<br />

Erforderlichenfalls ist ein Sicherheitsleitsystem einzurichten, wenn aufgrund der örtlichen oder betrieblichen Bedingungen eine erhöhte<br />

Gefährdung vorliegt. Eine erhöhte Gefährdung kann z. B. in großen zusammenhängenden oder mehrgeschossigen Gebäudekomplexen, bei<br />

einem hohen Anteil ortsunkundiger Personen oder einem hohen Anteil an Personen mit eingeschränkter Mobilität vorliegen.<br />

Dabei kann ein Sicherheitsleitsystem notwendig sein, das auf eine Gefährdung reagiert und die günstigste Fluchtrichtung anzeigt.<br />

Notausgänge und Notausstiege sind, sofern diese von der Außenseite zugänglich sind, auf der Außenseite mit dem Verbotszeichen „Nichts<br />

abstellen oder lagern“ zu kennzeichnen und ggf. gemäß Punkt 4 (3) zu sichern.<br />

<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 9


Der Einsatz von optischen Sicherheitsleitsystemen mit einer beidseitigen Kennzeichnung der Fluchtwege ist immer dann erforderlich, wenn eine<br />

Gefährdung durch Verrauchung nicht sicher ausgeschlossen werden kann und die Fluchtwegbreite > 3,60 m beträgt.(gem.ASR A3.4/3)<br />

E<br />

ÜBZ<br />

SL<br />

RZL<br />

UMZ<br />

≥1lx<br />

(Bei besonderer<br />

Gefährdung<br />

mind.15lx)<br />

1 Stunde<br />

(oder<br />

entsprechend<br />

der besonderen<br />

Gefährdung)<br />

Bereitschaft<br />

Bereitschaft<br />

(Bei besonderer<br />

Gefährdung<br />

Dauerschaltung)<br />

≤15s<br />

(Bei besonderer<br />

Gefährdung<br />

0,5s)<br />

Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorgesehen werden:<br />

in elektrischen Betriebsräumen und Räumen für haustechnische Anlagen<br />

in notwendigen Fluren und in notwendigen Treppenräumen<br />

in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie,<br />

für Sicherheitszeichen, die auf Ausgänge hinweisen,<br />

für Stufen in notwendigen Fluren.<br />

<br />

Fluchtwege und Notausgänge müssen:<br />

sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den<br />

Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort<br />

anwesenden Personen richten.<br />

auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ist, in einen gesicherten<br />

Bereich führen.<br />

in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.<br />

Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssen sich von innen<br />

ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen.<br />

Türen von Notausgängen müssen sich nach außen öffnen lassen.<br />

Notausgänge und Notausstiege, die von außen verstellt werden können, sind<br />

von außen zu kennzeichnen.<br />

Zugelassen sind: Einzelbatterie, Gruppenbatterie, Zentralbatterie, Netzersatzaggregat und gesichertes Netz<br />

E=Beleuchtungsstärke; ÜBZ=Überbrückungszeit; SL=Sicherheitsleuchten; RZL=Rettungszeichenleuchten; UMZ=Umschaltzeit<br />

Die jeweilige LBO sowie die Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept sind ebenfalls zu beachten.<br />

<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 10


Beherbergungsstätten*<br />

M-BeVo 01/08; SächsBeBauR `05; BStättV `07 *in den Bundesländern abweichende Regelungen möglich!<br />

Beherbergungsstätten >12 Gastbetten (>30 Gastbetten in Bayern)<br />

E<br />

ÜBZ<br />

SL<br />

RZL<br />

UMZ<br />

≥1lx<br />

8 Stunden<br />

(bei<br />

Tasterschaltung<br />

3h möglich)<br />

Bereitschaft<br />

Dauerschaltung<br />

≤15s<br />

Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorgesehen werden<br />

in notwendigen Fluren und in notwendigen Treppenräumen<br />

in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie<br />

für Sicherheitszeichen, die auf Ausgänge hinweisen<br />

für Stufen in notwendigen Fluren<br />

Fluchtwege und Notausgänge<br />

Für jeden Beherbergungsraum müssen mindestens zwei voneinander unabhängige<br />

Rettungswege vorhanden sein; sie dürfen jedoch innerhalb eines Geschosses über<br />

denselben notwendigen Flur führen.<br />

Der erste Rettungsweg muss für Beherbergungsräume, die nicht zu ebener Erde liegen,<br />

über eine notwendige Treppe führen, der zweite Rettungsweg über eine weitere notwendige<br />

Treppe oder eine Außentreppe.<br />

In Beherbergungsstätten mit insgesamt nicht mehr als 60 Gastbetten genügt als zweiter<br />

Rettungsweg eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle des<br />

Beherbergungsraumes; dies gilt nicht, wenn in einem Geschoss mehr als 30 Gastbetten<br />

vorhanden sind.<br />

An Abzweigungen notwendiger Flure, an den Zugängen zu notwendigen Treppenräumen<br />

und an den Ausgängen ins Freie ist durch Sicherheitszeichen auf die Ausgänge<br />

hinzuweisen.<br />

Die Sicherheitszeichen müssen beleuchtet sein.<br />

Zugelassen sind: Einzelbatterie, Gruppenbatterie, Zentralbatterie, Netzersatzaggregat<br />

E=Beleuchtungsstärke; ÜBZ=Überbrückungszeit; SL=Sicherheitsleuchten; RZL=Rettungszeichenleuchten; UMZ=Umschaltzeit<br />

Die jeweilige LBO sowie die Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept sind ebenfalls zu beachten.<br />

<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 11


Hochhäuser*<br />

HochhVO 04/08; Hochh-RL 05/83 (Bayern) *in den Bundesländern abweichende Regelungen möglich!<br />

Hochhäuser sind Gebäude<br />

E<br />

ÜBZ<br />

SL<br />

RZL<br />

UMZ<br />

≥1lx<br />

8 Stunden<br />

(bei<br />

Tasterschaltung<br />

3h möglich)<br />

Bereitschaft<br />

Dauerschaltung<br />

≤15s<br />

bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 m<br />

über der festgelegten Geländeoberfläche liegt.<br />

Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorgesehen werden:<br />

in elektrischen Betriebsräumen und Räumen für haustechnische Anlagen,<br />

in notwendigen Fluren und in notwendigen Treppenräumen,<br />

in Toilettenräumen mit einer Fläche von mehr als 50 m²,<br />

in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie,<br />

für Sicherheitszeichen, die auf Ausgänge hinweisen,<br />

für Stufen in notwendigen Fluren.<br />

Fluchtwege und Notausgänge<br />

Rettungswege sind so deutlich zu kennzeichnen, dass notwendige Treppen und Ausgänge<br />

sicher aufzufinden sind.<br />

Einbauten in Rettungswege sind unzulässig, außer aus nichtbrennbaren Baustoffen.<br />

Aufzüge, die der Personenbeförderung dienen, müssen bei Ausfall der öffentlichen<br />

Stromversorgung selbsttätig - wenigstens nacheinander - in das Eingangsgeschoß fahren<br />

(Evakuierungsschaltung).<br />

Zugelassen sind: Einzelbatterie, Gruppenbatterie, Zentralbatterie, Netzersatzaggregat<br />

E=Beleuchtungsstärke; ÜBZ=Überbrückungszeit; SL=Sicherheitsleuchten; RZL=Rettungszeichenleuchten; UMZ=Umschaltzeit<br />

Die jeweilige LBO sowie die Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept sind ebenfalls zu beachten.<br />

<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 12


Parkhäuser/Tiefgaragen*<br />

M-GarVo 05/08 *in den Bundesländern abweichende Regelungen möglich!<br />

Geschlossene Großgaragen >1000m 2 (ausgenommen eingeschossige Großgaragen mit festem Benutzerkreis)<br />

E<br />

ÜBZ<br />

SL<br />

RZL<br />

UMZ<br />

≥1lx<br />

1 Stunde<br />

Bereitschaft<br />

Dauerschaltung<br />

≤15s<br />

Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorgesehen werden:<br />

in elektrischen Betriebsräumen und Räumen für haustechnische Anlagen,<br />

in den Fahrgassen,<br />

auf Gehwegen neben Zu- und Abfahrten,<br />

auf Rampen,<br />

auf den Treppen und in den zu Ausgängen führenden Wegen.<br />

Fluchtwege und Notausgänge<br />

Rettungswege sind so deutlich zu kennzeichnen, dass notwendige Treppen und Ausgänge<br />

sicher aufzufinden sind.<br />

Zugelassen sind: Einzelbatterie, Gruppenbatterie, Zentralbatterie, Netzersatzaggregat<br />

E=Beleuchtungsstärke; ÜBZ=Überbrückungszeit; SL=Sicherheitsleuchten; RZL=Rettungszeichenleuchten; UMZ=Umschaltzeit<br />

Die jeweilige LBO sowie die Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept sind ebenfalls zu beachten.<br />

<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 13


Schulen*<br />

MSchulBauR 04/09; ThürSchulbauR 11/10, SächsSchulBauR 03/05 *in den Bundesländern abweichende Regelungen möglich!<br />

Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, soweit sie nicht ausschließlich der Unterrichtung Erwachsener dienen.<br />

E<br />

ÜBZ<br />

SL<br />

RZL<br />

UMZ<br />

≥1lx<br />

3 Stunden<br />

Bereitschaft<br />

Dauerschaltung<br />

≤15s<br />

Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorgesehen werden:<br />

in Hallen,<br />

in notwendigen Fluren und Treppenräumen,<br />

in fensterlosen Aufenthaltsräumen.<br />

Für Versammlungsräume in entsprechender Größe (z. Bsp.: Aula) ist die Muster-<br />

Versammlungsstättenverordnung zu beachten.<br />

Fluchtwege und Notausgänge<br />

Rettungswege sind so deutlich zu kennzeichnen, dass notwendige Treppen und Ausgänge<br />

sicher aufzufinden sind.<br />

Für jeden Unterrichtsraum müssen in demselben Geschoß mindestens zwei voneinander<br />

unabhängige Rettungswege zu Ausgängen ins Freie oder zu notwendigen Treppenräumen<br />

vorhanden sein. Anstelle eines dieser Rettungswege darf ein Rettungsweg über<br />

Außentreppen ohne Treppenräume, Rettungsbalkone, Terrassen und begehbare Dächer auf<br />

das Grundstück führen, wenn dieser Rettungsweg im Brandfall nicht gefährdet ist; dieser<br />

Rettungsweg gilt als Ausgang ins Freie.<br />

Zugelassen sind: Einzelbatterie, Gruppenbatterie, Zentralbatterie, Netzersatzaggregat<br />

E=Beleuchtungsstärke; ÜBZ=Überbrückungszeit; SL=Sicherheitsleuchten; RZL=Rettungszeichenleuchten; UMZ=Umschaltzeit<br />

Die jeweilige LBO sowie die Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept sind ebenfalls zu beachten.<br />

<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 14


Verkaufsstätten*<br />

MVkVO 09/95; SächsVerkBauR 03/05; ThürVStVO 07/97 *in den Bundesländern abweichende Regelungen möglich!<br />

Verkaufsstätten<br />

inkl. Verkaufsräume und<br />

Ladenstraße<br />

E<br />

ÜBZ<br />

SL<br />

RZL<br />

UMZ<br />

≥1lx<br />

3 Stunden<br />

Bereitschaft<br />

Dauerschaltung<br />

≤1s<br />

>2000m 2<br />

Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorgesehen werden:<br />

in Verkaufsräumen,<br />

in Treppenräumen, Treppenraumerweiterungen und Ladenstraßen sowie in notwendigen<br />

Fluren für Kunden,<br />

in Arbeits- und Pausenräumen,<br />

in Toilettenräumen mit einer Fläche von mehr als 50 m²,<br />

in elektrischen Betriebsräumen und Räumen für haustechnische Anlagen,<br />

für Hinweisschilder auf Ausgänge und für Stufenbeleuchtung.<br />

Lagerflächen >2000m 2 (gem. ASR)<br />

Fluchtwege und Notausgänge<br />

Mindestens 2 voneinander unabhängige Rettungswege.<br />

Von jeder Stelle in Verkaufsräumen


Versammlungsstätten*<br />

MVStättV 06/05; SächsVStättVO 09/04 *in den Bundesländern abweichende Regelungen möglich!<br />

Versammlungsstätten mit<br />

Versammlungsräumen für<br />

>200 Besucher<br />

Versammlungsstätten im Freien >1000 Besucher<br />

Sportstadien<br />

>5000 Besucher (siehe DIN EN 12193<br />

Sportstättenbeleuchtung)<br />

Restaurants >200 Besucher (siehe LBO)<br />

E<br />

ÜBZ<br />

SL<br />

RZL<br />

UMZ<br />

≥1lx<br />

3 Stunden<br />

Bereitschaft<br />

Dauerschaltung<br />

≤1s<br />

Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorgesehen werden:<br />

Die Anzahl der Besucher ist wie folgt zu<br />

bemessen:<br />

für Sitzplätze an Tischen:<br />

ein Besucher je m² Grundfläche des<br />

Versammlungsraumes,<br />

für Sitzplätze in Reihen und für Stehplätze:<br />

zwei Besucher je m² Grundfläche des<br />

Versammlungsraumes,<br />

für Stehplätze auf Stufenreihen:<br />

zwei Besucher je laufendem Meter Stufenreihe,<br />

bei Ausstellungsräumen:<br />

ein Besucher je m²<br />

in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und<br />

Ausgängen ins Freie und in notwendigen Fluren,<br />

in Versammlungsräumen sowie in allen übrigen Räumen für Besucher (z. B. Foyers,<br />

Garderoben, Toiletten),<br />

für Bühnen und Szenenflächen,<br />

in den Räumen für Mitwirkende und Beschäftigte mit mehr als 20 m² Grundfläche,<br />

ausgenommen Büroräume,<br />

in elektrischen Betriebsräumen, in Räumen für haustechnische Anlagen sowie in<br />

Scheinwerfer und Bildwerferräumen,<br />

in Versammlungsstätten im Freien und Sportstadien, die während der Dunkelheit benutzt<br />

werden,<br />

für Sicherheitszeichen von Ausgängen und Rettungswegen,<br />

für Stufenbeleuchtungen.<br />

In betriebsmäßig verdunkelten Versammlungsräumen, auf Bühnen und Szenenflächen muss eine<br />

Sicherheitsbeleuchtung in Bereitschaftsschaltung vorhanden sein.<br />

Die Ausgänge, Gänge und Stufen im Versammlungsraum müssen auch bei Verdunklung<br />

unabhängig von der übrigen Sicherheitsbeleuchtung erkennbar sein (Dauerschaltung).<br />

Bei Gängen in Versammlungsräumen mit auswechselbarer Bestuhlung sowie bei Sportstadien mit<br />

Sicherheitsbeleuchtung ist eine Stufenbeleuchtung nicht erforderlich.<br />

Zugelassen sind: Einzelbatterie, Gruppenbatterie, Zentralbatterie, Netzersatzaggregat<br />

E=Beleuchtungsstärke; ÜBZ=Überbrückungszeit; SL=Sicherheitsleuchten; RZL=Rettungszeichenleuchten; UMZ=Umschaltzeit<br />

Die jeweilige LBO sowie die Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept sind ebenfalls zu beachten.<br />

<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 16


Batterien , wartungsfrei , verschlossen<br />

Für Zentrale Stromversorgungssysteme […] Batterien müssen wartungsarm in geschlossener oder verschlossener Bauart eingesetzt werden<br />

und müssen einer robusten Industrieausführung entsprechen, wie z.B. Zellen nach DIN EN 60623 oder Normen der Reihe DIN EN 60896. (DIN<br />

VDE 0100-560)<br />

Für Stromversorgungssysteme mit Leistungsbegrenzung […] Batterien können wartungsarm in gasdichter oder verschlossener Bauart<br />

eingesetzt werden und müssen einer robusten Industrieausführung entsprechen, wie z.B. Zellen oder Batterien nah DIN EN 60623 oder<br />

Normen der Reihe DIN EN 60896. (DIN VDE 0100-560)<br />

Bei der Auslegung von Batteriegröße muss eine Alterungsreserve von 25% eingerechnet werden (DIN EN 50272-1)<br />

[…] Anmerkung: Die Bemessungsdauer bei 20 °C sollte mindestens 10 Jahre betragen. (DIN VDE 0100-560)<br />

Die Gebrauchsdauer ist nicht mit dem Designlife gleichzusetzten!<br />

Einflussfaktoren auf die Gebrauchsdauer:<br />

Betriebstemperatur<br />

Anzahl der Lade- / Entladezyklen<br />

Entladetiefe<br />

Ladung<br />

Behandlung / Wartungsarbeiten<br />

Betriebsbedingungen<br />

Wartungsfreie, verschlossene Blei-Batterien<br />

OGiV Batterie Typ AGM:<br />

Elektrolyt in einem Vlies aus Glasfaser gebunden<br />

Wartungsfrei (kein Wasser nachfüllen)<br />

Besondere Hochstromfähigkeit<br />

Hohe Energie- und Leistungsdichte<br />

Brauchbarkeitsdauer 6 - 8 Jahre unter praktischen Einsatzbedingungen<br />

Designlife 10-12 Jahre unter Laborbedingungen bei 20°<br />

Einsatz: Sicherheitsbeleuchtung, Telekommunikationstechnik<br />

OGiV Batterie Typ GEL:<br />

Elektrolyt als Gel festgelegt<br />

Wartungsfrei (kein Wasser nachfüllen)<br />

Hohe Zyklenfestigkeit<br />

Unempfindlicher gegenüber Tiefenentladung<br />

Brauchbarkeitsdauer 8 -12 Jahre unter praktischen Einsatzbedingungen<br />

Designlife 10-12 Jahre unter Laborbedingungen bei 20°<br />

Einsatz: Sicherheitsbeleuchtung ,USV und BSV Anlagen, Antriebstechnik,<br />

regenerative Energien, Telekommunikationstechnik<br />

OPzV Batterie „Panzerplatte“<br />

Robuste Panzerplatten-Technologie<br />

Beste Energie-Speichereigenschaften verbunden mit robuster Zuverlässigkeit<br />

Wartungsfrei (kein Wasser nachfüllen)<br />

Extrem gasungsarm durch innere Gas-Rekombination<br />

Sehr niedrige Selbstentladungsrate und somit lange lagerfähig<br />

hohe Zyklenfestigkeit<br />

Brauchbarkeitsdauer 10 -15 Jahre unter praktischen Einsatzbedingungen<br />

Designlife 12 -18 Jahre unter Laborbedingungen bei 20°<br />

Einsatz: USV und BSV Anlagen, Sicherheitsbeleuchtung, regenerative<br />

Energien, Telekommunikationstechnik<br />

<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 17


Batterien , wartungsarm , geschlossen<br />

Wartungsarme, geschlossene Batterien<br />

OGi Batterie „Gitterplatte“ glasklare Gefäße<br />

Sehr robuste Bauform und hohe Betriebssicherheit<br />

Großer Elektrolytvorrat<br />

Hohe Zyklenfestigkeit<br />

Sehr gute Hochstromeigenschaften<br />

Brauchbarkeitsdauer 10 -12 Jahre unter praktischen Einsatzbedingungen<br />

Designlife 12 -15 Jahre unter Laborbedingungen bei 20°<br />

Einsatz: wenn sehr hohe Ströme in sehr kurzen Zeiten abgeben werden<br />

müssen. USV und BSV Anlagen<br />

OPzS Batterie „Panzerplatte“ klare Gefäße<br />

Sehr robuste Bauform und hohe Betriebssicherheit<br />

Großer Elektrolytvorrat<br />

Hohe Zyklenfestigkeit<br />

gute Hochstromeigenschaften<br />

Brauchbarkeitsdauer 10 -15 Jahre unter praktischen Einsatzbedingungen<br />

Designlife 12 -18 Jahre unter Laborbedingungen bei 20°<br />

Einsatz: USV und BSV Anlagen, Telekommunikationstechnik,<br />

Sicherheitsbeleuchtung, regenerative Energien.<br />

OCSM Batterie klare Gefäße<br />

Sehr robuste Bauform und hohe Betriebssicherheit<br />

Energielieferant mit hohem Wirkungsgrad.<br />

Einzelzellen<br />

Negative Elektrode mit Kupfergitter<br />

großer Elektrolytvorrat<br />

gasungsarm durch antimonarme Legierung<br />

Hohe Zyklenfestigkeit<br />

gute Hochstromeigenschaften<br />

Brauchbarkeitsdauer 15 -18 Jahre unter praktischen Einsatzbedingungen<br />

Designlife 20 Jahre unter Laborbedingungen bei 20°<br />

Einsatz: USV und BSV Anlagen, Telekommunikationstechnik, Schaltanlagen,<br />

regenerative Energien.<br />

GroE Batterie „Großoberflächenplatte“ glasklare Gefäße<br />

Sehr robuste Bauform und hohe Betriebssicherheit<br />

Großer Elektrolytvorrat<br />

Hohe Zyklenfestigkeit<br />

Extreme Hochstromeigenschaften<br />

Niedriger Wasserverbrauch<br />

Brauchbarkeitsdauer 15 -18 Jahre unter praktischen Einsatzbedingungen<br />

Designlife > 20 Jahre unter Laborbedingungen bei 20°<br />

Einsatz: EVU, Bahn, Schaltanlagen, USV und BSV Anlagen<br />

Nickel-Cadmium Batterie<br />

Sehr robuste Bauform – unempfindlich gegenüber Wartungsfehlern<br />

Hervorragende Beständigkeit gegen elektrische und mechanische<br />

Beanspruchung<br />

Kein Risiko des plötzlichen Ausfalls oder thermischer Instabilität<br />

Großer Temperatureinsatzbereich von -40 °C bis zu + 50 °C<br />

Sehr lange Lagerfähigkeit von mehreren Jahren im entladenem Zustand unter<br />

korrekten Bedingungen<br />

Großzügige Elektrolytreserve – langes Wartungsintervall<br />

Brauchbarkeitsdauer 15 -20 Jahre unter praktischen Einsatzbedingungen<br />

Designlife > 20 Jahre unter Laborbedingungen bei 20°<br />

Einsatz: USV und BSV Anlagen, Telekommunikationstechnik, Bahn,<br />

Sicherheitsbeleuchtung, regenerative Energien.<br />

<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 18


Be- und Entlüftung von Batterieräumen<br />

DIN EN 50272-2:2001<br />

Batterieräume müssen wirksam be- und entlüftet werden.<br />

Die Größe des Luftvolumenstroms ist vorzugsweise durch natürliche Lüftung sicherzustellen, andernfalls durch technische Lüftung.<br />

Die Öffnungen sollten möglichst an gegenüberliegenden Wänden liegen, andernfalls sollte der Abstand zwischen den Öffnungen mehr als<br />

2m betragen. Die Luft, die aus dem Batterieraum herausgefördert wird, muss in die Umgebungsluft außerhalb des Gebäudes entlüftet<br />

werden.<br />

Berechnung des Luftvolumenstroms (Q):<br />

Berechnung der Lüftungsöffnung (A):<br />

Beispiel:<br />

Verschlossene OGiV-Blei<br />

Batterie<br />

Nennkapazität 84Ah<br />

Batterie 216V<br />

(108 Zellen)<br />

in Ah<br />

Verschlossene Bleibatterie<br />

benötigter<br />

Luftvolumenstrom<br />

(Q) in m³/h<br />

benötigter<br />

Lüftungsquerschnitt<br />

(A) in cm²<br />

Geschlossene Bleibatterie<br />

benötigter<br />

Luftvolumenstrom<br />

(Q) in m³/h<br />

benötigter<br />

Lüftungsquerschnitt<br />

(A) in cm²<br />

Igas… Strom, der die Gasentwicklung verursacht in mA/Ah<br />

Igas = 8mA/Ah für verschlossene Bleibatterien (bei Starkladung)<br />

Igas = 20mA/Ah für geschlossene Bleibatterien (bei Starkladung)<br />

Igas = 50mA/Ah für geschlossene NiCd-Batterien (bei Starkladung)<br />

n… Anzahl der Zellen (allgemein üblich 108)<br />

C… Kapazität der Batterie in Ah<br />

Q… Luftstrom bei technischer Belüftung in m³/h<br />

A… Lüftungsöffnung bei natürlicher Belüftung in cm²<br />

7,2 12 17 28 33 44 57 68 84 95 106 116 124 156 204 264<br />

0,31 0,51 0,73 1,20 1,42 1,89 2,46 2,93 3,62 4,1 4,57 5,01 5,35 6,73 8,81 11,40<br />

9 14 20 34 40 53 69 82 101 115 128 140 149 188 246 319<br />

0,8 1,3 1,8 3,0 3,6 4,8 6,2 7,3 9,1 10,3 11,4 12,5 13,4 16,8 22,0 28,5<br />

22 36 51 85 100 133 172 205 254 287 320 350 375 471 616 798<br />

<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 19


Batteriekapazität / Leistungsberechnung<br />

OGiV Batterie Typ<br />

Kapazität in Ah<br />

Spannung in V<br />

1h<br />

Leistung w / Block<br />

3h<br />

Leistung w / Block<br />

8h<br />

Leistung w / Block<br />

1h<br />

max. mögliche<br />

Anschlussleistung<br />

18 Blöcke<br />

3h<br />

max. mögliche<br />

Anschlussleistung<br />

18 Blöcke<br />

8h<br />

max. mögliche<br />

Anschlussleistung<br />

18 Blöcke<br />

1272L 7,2 12 47,4 21,4 8,9 683 308 128<br />

12120L 12 12 79,9 35,2 15,1 1.151 507 217<br />

12170L 17 12 110,6 48,8 21,7 1.593 703 312<br />

12260L 26 12 160,1 70,5 30,2 2.305 1.015 435<br />

12280L 28 12 185,7 80,2 35,5 2.674 1.155 511<br />

12330L 33 12 204,1 94,1 41,4 2.939 1.355 596<br />

12400L 41 12 245,3 114,5 52,7 3.532 1.649 759<br />

12450L 44 12 269,6 121,6 55,9 3.882 1.751 805<br />

12550L 57 12 362,8 162,0 75,2 5.224 2.333 1.083<br />

12600L 63 12 381,2 170,7 82,5 5.489 2.458 1.188<br />

12650L 68 12 413,2 185,3 88,9 5.950 2.668 1.280<br />

12750L 79 12 476,3 213,4 102,8 6.859 3.073 1.480<br />

12800L 84 12 524,8 223,1 109,6 7.557 3.213 1.578<br />

12900L 95 12 571,3 256,1 126,1 8.227 3.688 1.816<br />

121000L 106 12 655,7 291,0 139,7 9.442 4.190 2.012<br />

121100L 116 12 698,4 313,3 149,4 10.057 4.512 2.151<br />

121200L 124 12 787,6 341,4 167 11.341 4.916 2.405<br />

121500L 156 12 982,6 436,5 206,6 14.149 6.286 2.975<br />

122000L 204 12 1.290,50 598,5 272,6 18.583 8.618 3.925<br />

122600L 264 12 1.644,20 739,2 349,2 23.676 10.644 5.028<br />

In die reine Anschlussleistung wurde schon eine 25% Alterungsreserve eingerechnet!<br />

(Entladeschlussspannung =1,83V/Zelle)<br />

Beispiel Ermittlung der benötigten Batterie:<br />

Anschlussleistung 2000W<br />

Bemessungsbetriebsdauer 3h<br />

Batteriespannung im DC Betrieb 216V<br />

Alterungsreserve von 25% = 2000*1,25 = 2500W<br />

Leistung pro Block 2500W / 18 Block = 138,88W<br />

Passender Wert aus Tabelle für 3 Stunden = 162 W / Block<br />

Gewählte Batterie = OGiV 12550L<br />

Beispiel Ermittlung der benötigten Batterie:<br />

Anschlussleistung 2000W<br />

Bemessungsbetriebsdauer 3h<br />

Passender Wert aus Tabelle Anschlussleistung =2333W/18Block<br />

Gewählte Batterie = OGiV 12550L<br />

<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 20


Batterieaufstellung<br />

OGiV Batterie Typ<br />

Kapazität in Ah<br />

Kombischrank SKB<br />

184<br />

Kombischrank SKB<br />

204<br />

1 x Batterieschrank<br />

SBB 182<br />

1 x Batterieschrank<br />

SBB 184<br />

1x Batterieschrank<br />

SBB 186<br />

2 x Batterieschrank<br />

SBB 182<br />

2 x Batterieschrank<br />

SBB 184<br />

1272L 7,2 X X X X X X X X<br />

12120L 12 X X X X X X X X<br />

12170L 17 X X X X X X X X<br />

12260L 26 X X X X X X X X<br />

12280L 28 X X X X X X X X<br />

12330L 33 X X X X X X X X<br />

12400L 41 X X X X X X X X<br />

12450L 44 X X X X X X X X<br />

12550L 57<br />

2 x Batterieschrank<br />

SBB 186<br />

X X X X X X X<br />

12600L 63 X X X X X X X<br />

12650L 68 X X X X X<br />

12750L 79 X X X X X X X<br />

12800L 84 X X X X X X X<br />

12900L 95 X X X X X<br />

121000L 106 X X X X X<br />

121100L 116 X X X X X<br />

121200L 124 X X X X<br />

121500L 156 X X X X<br />

122000L 204 X X<br />

122600L 264 X<br />

Aufstellung 18 Block OGIV Batterieanlage<br />

Schrankabmessungen:<br />

Kombischrank SKB 184: H1800 x B850 x T600mm<br />

Kombischrank SKB 204: H2000 x B850 x T600mm<br />

Batterieschrank SBB 182: H1800 x B600 x T600mm<br />

Batterieschrank SBB 184: H1800 x B850 x T600mm<br />

Batterieschrank SBB 186: H1800 x B950 x T600mm<br />

<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 21


Wartung und Prüfung<br />

DIN V VDE 0108-100 01/10<br />

Wartung (Pkt. 7)<br />

Eine Regelmäßige Wartung ist durchzuführen. Verantwortlich hierfür, ist der Betreiber des Gebäudes in dem die<br />

Sicherheitsbeleuchtungsanlage installiert ist.<br />

Prüfungen(Pkt. 6;7)<br />

Bei Automatischen Prüfeinrichtungen sind die Prüfergebnisse in einem Prüfbuch zu protokollieren.<br />

Das Prüfbuch muss folgende Informationen enthalten:<br />

Datum der Inbetriebnahme der Anlage,<br />

Datum jeder Prüfung( Erst- und wiederkehrende Prüfungen),<br />

Datum und kurz gefasste Einzelheiten jeder Wartung und Prüfung,<br />

Datum und kurz gefasste Einzelheiten über jeden Fehler und jede durchgeführte Abhilfemaßnahmen,<br />

Datum und kurz gefasste Einzelheiten über jede Änderung an der Sicherheitsbeleuchtungsanlage .<br />

(Der Ausdruck einer automatischen Prüfeinrichtung erfüllt diese Anforderungen)<br />

Erstprüfungen<br />

Messung der lichttechnischen Werte gem. DIN EN 5035-6 und E DIN EN 1838<br />

Erstprüfung gem. DIN<br />

Wiederkehrende Prüfungen<br />

Prüfungen mit längerer Prüfungsdauer sollten nur in Zeiten mit geringem Ausfallrisiko durchgeführt werden.<br />

Tägliche Prüfung<br />

Sichtprüfung der Anzeigen der Sicherheitsbeleuchtungsanlage auf korrekte Funktion ob die Anlage Betriebsbereit ist.<br />

Wöchentliche Prüfung<br />

Funktionsprüfung der Anlage unter Zuschaltung der Batterieanlage.<br />

Funktionsprüfung der Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten.<br />

Monatliche Prüfung<br />

Umschaltung jeder Lampen der Sicherheitsbeleuchtung auf Batterie/SV-Betrieb für eine hinreichende lange Dauer, um festzustellen ob die<br />

Lampen leuchten.<br />

Nach der Wiederherstellung der allgemeinen Beleuchtung muss jede Meldeeinrichtung auf richtige Funktion geprüft werden.<br />

Bei Zentralbatterieanlage Überprüfung der richtigen Funktion der Überwachungseinrichtung.<br />

Bei Generatoren gelten zusätzlich die Anforderungen gem. ISO 8528-12 und DIN 6280-13.<br />

Jährliche Prüfung<br />

Darf nicht automatisch ausgelöst werden!<br />

Jede Leuchte der Sicherheitsbeleuchtungsanlage muss über ihre notwendige Bemessungsbetriebsdauer geprüft werden<br />

(sowie Sauberkeit und Funktion).<br />

Nach der Wiederherstellung der allgemeinen Beleuchtung muss jede Meldeeinrichtung auf richtige Funktion geprüft werden.<br />

Die Ladeeinrichtung muss auf Ihre Funktion geprüft werden.<br />

Bei Generatoren gelten zusätzlich die Anforderungen gem. ISO 8528-12 und DIN 6280-13.<br />

Prüfung der Batterien gem. DIN EN 50272-2.<br />

Spätestens nach 3 Jahren muss die Messung der Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung gem. E DIN EN 1838 erfolgen.<br />

Jede Prüfung muss im Prüfbuch der Anlage mit Datum und Ergebnissen protokolliert werden!<br />

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Gegenüberstellung<br />

Einzelbatterieanlagen/Zentralbatterieanlagen<br />

Ff<br />

Einzelbatterieanlagen<br />

- Keine merkbare Umschaltzeit<br />

Vorteile:<br />

- direkter Anschluss an die allgemeine Stromversorgung<br />

- kein gesonderter Batterieanlagenraum<br />

- autarke Einheiten<br />

- keine Verlegung in Funktionserhalt erforderlich<br />

- kostengünstige Anschaffung bei kleinen Anlagen<br />

(bis max. 20 – 40 Leuchten)<br />

Zentralbatterieanlagen/Gruppenversorgungen<br />

Vorteile:<br />

- zentrale Überwachung aller Notleuchten mit automatischer<br />

Prüfeinrichtung und Protokollierung<br />

- Batterie an einem Punkt<br />

- Überwachung der Notleuchten ohne gesonderte Busleitung<br />

- zentrale Batterie mit hoher Lebensdauer (in Abhängigkeit der<br />

eingesetzten Batterie) mit Nennspannung 220V<br />

- Batterie an einem Aufstellungspunkt<br />

- Nutzung der allgemeinen Beleuchtung mit EVG 220V AC/DC<br />

(VDE 0108) als Sicherheitsleuchten<br />

- günstigere Leuchten<br />

- flexible Schaltungsmöglichkeiten der Notleuchten mit der<br />

Allgemeinbeleuchtung<br />

- längere Nennbetriebsdauer möglich<br />

Nachteile:<br />

- höherer Aufwand bei der Überwachung<br />

(gesonderte Busleitung bei zentraler Überwachung,<br />

Führung eines Prüfbuches bei manueller Überwachung)<br />

- Dauerphase zur Ladung des Akkus erforderlich<br />

- höhere Kosten der Notleuchten oder Notlichtkomponenten<br />

- hohe Anzahl an Sicherheitsleuchten, da verringerter Lichtstrom im<br />

Batteriebetrieb<br />

- Akkutausch aller 3 Jahre vorgeschrieben!<br />

- Batteriewechsel an vielen verschiedenen Punkten<br />

- längere Nennbetriebsdauer nicht ohne Weiteres möglich<br />

Nachteile:<br />

- gesondertes Leitungsnetz erforderlich (komplexer Anschluss)<br />

- mehr Vorschriften sind zu beachten z.Bsp. in Bezug auf die<br />

Batterieaufstellung und brandschutztechnischen Anforderungen<br />

an die Verteileranlagen<br />

- teurere Leitungsverlegung bei Funktionserhalt<br />

<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 23


Diese Planungshilfe gibt einen begrenzten Einblick in die bestehenden Normen und Regelwerke.<br />

Die Ausarbeitung behält sich nicht das Recht auf Vollständigkeit und Richtigkeit vor.<br />

Druckfehler vorbehalten.(Stand 10 / 2011)<br />

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