Planungsgrundlagen - GAZ Notstromsysteme GmbH
Planungsgrundlagen - GAZ Notstromsysteme GmbH
Planungsgrundlagen - GAZ Notstromsysteme GmbH
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Planungshilfe<br />
Sicherheitsbeleuchtung<br />
Vorschriften<br />
Anforderungen<br />
Kennzeichnung<br />
<strong>GAZ</strong> <strong>Notstromsysteme</strong><br />
<strong>GmbH</strong><br />
Emilienstraße 24a<br />
08056 Zwickau<br />
Tel.: +49(0)375 / 77066-0<br />
Fax: +49(0)375 / 77066-66<br />
info@gaz-accu.de<br />
2011<br />
<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 1
Inhaltsverzeichnis<br />
Vorschriften ...................................................................................................................................................................... 3<br />
Anforderungen Brandschutz SV-HV und SV-UV ................................................................................................................ 4<br />
Anforderungen an die Leitungsverlegung......................................................................................................................... 5<br />
Sicherheitsbeleuchtung .................................................................................................................................................... 6<br />
Kennzeichnung von Rettungswegen / Antipanikbeleuchtung .......................................................................................... 7<br />
Anforderungen für Sicherheitsbeleuchtung Übersicht ..................................................................................................... 8<br />
Arbeitsstätte……. .. ............................................................................................................................................................. 9<br />
Beherbergungsstätten .................................................................................................................................................... 11<br />
Hochhäuser ..................................................................................................................................................................... 12<br />
Parkhäuser/Tiefgaragen .................................................................................................................................................. 13<br />
Schulen ............................................................................................................................................................................ 14<br />
Verkaufsstätten ............................................................................................................................................................... 15<br />
Versammlungsstätten ..................................................................................................................................................... 16<br />
Batterien , wartungsfrei , verschlossen .......................................................................................................................... 17<br />
Batterien , wartungsarm , geschlossen ........................................................................................................................... 18<br />
Be- und Entlüftung von Batterieräumen ......................................................................................................................... 19<br />
Batteriekapazität / Leistungsberechnung ....................................................................................................................... 20<br />
Batterieaufstellung ......................................................................................................................................................... 21<br />
Wartung und Prüfung ..................................................................................................................................................... 22<br />
Gegenüberstellung Einzelbatterieanlagen/Zentralbatterieanlagen ............................................................................... 23<br />
<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 2
Vorschriften<br />
Arbeitsschutzrecht:<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)<br />
Arbeitsstättenrichtlinie (ASR)<br />
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)<br />
Behördliche Vorschriften<br />
Unfallverhütungsrecht:<br />
Unfallverhütungsvorschriften (UVV,BGV,GUV)<br />
Berufsgenossenschaftliche Regelungen<br />
Baurecht:<br />
Musterbauordnung (MBO)<br />
Landesbauordnung (LBO)<br />
Geschäftshausverordnung (GhVO)<br />
Gaststättenbauverordnung (GastBauVO)<br />
Versammlungsstättenverordnung (VstättVO)<br />
Elektrotechnische Normen<br />
Reihe DIN VDE 0100 aktuell<br />
Errichten von Niederspannungsanlagen<br />
DIN VDE 0100 – 710 11/2002<br />
Anforderungen an Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – medizinisch<br />
genutzte Bereiche<br />
DIN VDE 0100 – 718 10/2005<br />
Anforderungen an Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – bauliche<br />
Anlagen für Menschenansammlungen<br />
DIN EN 50172 (VDE 0108 – 100) 01/2005<br />
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen<br />
DIN V VDE V 0108 – 100 (Vornorm) 01/2010<br />
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen<br />
DIN EN 50171 (VDE 0558 – 508) 11/2001<br />
Zentrale Stromversorgungen<br />
DIN EN 50272 – 2(VDE 0510 – 2) 12/2001<br />
Sicherheitsanforderungen an Batterien und Batterieanlagen Stationäre Batterien<br />
Lichttechnische Normen<br />
E DIN EN 1838 05/2011<br />
Angewandte Lichttechnik - Notbeleuchtung<br />
DIN 4844 – 1 05/2005<br />
Gestaltungsgrundlagen für Sicherheitszeichen zur Anwendung<br />
in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen<br />
DIN 4844 - 2 02/2001<br />
Darstellung von Sicherheitszeichen<br />
DIN 5035 - 6 11/2006<br />
Beleuchtung mit künstlichem Licht - Messung und Bewerten<br />
EN 60598 - 1 (VDE 0711 – 1) 11/1999<br />
Leuchten - Allgemeine Anforderungen und Prüfungen<br />
DIN EN 60598 – 2 - 22 (VDE 0711 – 2 – 22) 04/2006<br />
Leuchten –Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung<br />
Garagenverordnung (GaVo)<br />
Krankenhausverordnung (KhBauVO)<br />
Hochhausbauverordnung (HhVO)<br />
Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVO)<br />
Bauaufsichtliche Richtlinien:<br />
Für den Bau und Betrieb von:<br />
Fliegenden Bauten (FlBauR)<br />
Schulen (SchulBauR)<br />
Beherbergungsstätten (BSR)<br />
Leitungsanlagenrichtlinie (LAR) der Bundesländer<br />
Muster Leitungsanlagen Richtlinie (MLAR)<br />
Regelung für Betriebstechnische Anlagen in öffentlichen<br />
Gebäuden:<br />
Leitfaden für Ersatzstromversorgungs-, Schnell-, und Sofortbereitschaftsanlagen in<br />
öffentlichen Gebäuden Teil1 und Teil 2<br />
DIN EN 60896 – 21 12/2004<br />
Ortsfeste Blei-Akkumulatoren – Teil 21: Verschlossene Bauarten - Prüfverfahren<br />
DIN EN 60896 – 22 12/2004<br />
Ortsfeste Blei-Akkumulatoren – Teil 22: Verschlossene Bauarten – Anforderungen<br />
DIN EN 60896 – 11 07/2003<br />
Ortsfeste Blei-Akkumulatoren – Teil 11: Geschlossene Batterien – Allgemeine<br />
Anforderungen und Prüfverfahren<br />
DIN EN 62034 (VDE 0711 – 400) 06/2007<br />
Automatische Prüfsysteme für batteriebetriebene Sicherheitsbeleuchtung für<br />
Rettungswege<br />
DIN EN 60598 – 2 – 22 (VDE 0711 – 2 – 22) 10/2008<br />
Leuchten Teil 2 – 22: Besondere Anforderungen an Leuchten für Notbeleuchtung<br />
DIN EN 61347 – 2 – 3 (VDE 0712 – 33) 08/2006<br />
Geräte für Lampen – Teil 2 - 7:Besondere Anforderungen an gleichstromversorgte<br />
elektronische Vorschaltgeräte für die Notbeleuchtung<br />
DIN VDE 0100-560 03/2011<br />
Errichten von Niederspannungsanlagen – Einrichtungen für Sicherheitszwecke<br />
DIN 67510 Teil 1 – 4<br />
Langnachleuchtende Pigmente und Produkte<br />
Teil 1: 10/2002<br />
Messung und Kennzeichnung beim Hersteller<br />
Teil 2: 10/2002<br />
Messung von langnachleuchtenden Produkten am Ort der Anwendung<br />
Teil 3: 07/2004<br />
Bodennahes langnachleuchtendes Sicherheitsleitsystem<br />
Teil 4: 07/1996<br />
Produkte für langnachleuchtendes Sicherheitsleitsystem, Markierungen und<br />
Kennzeichnungen<br />
<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 3
Anforderungen Brandschutz SV-HV und SV-UV*<br />
MLBO; MEltBauVO 01/09; *in den Bundesländern abweichende Regelungen möglich!<br />
AV- HV<br />
AV-UV SV-UV<br />
SV-HV<br />
Kombischrank<br />
Zuluft<br />
mit Batterie<br />
AV-HV SV-HV Batterie<br />
Zuluft<br />
Abluft<br />
Versorgung in einem Brandabschnitt<br />
AV-UV SV-UV AV-UV<br />
SV-UV<br />
Unterbringung Zentralgerät und Batterie.<br />
MEltBauVO<br />
§1 /3Innerhalb von Gebäuden müssen Zentralbatterien für die<br />
Sicherheitsbeleuchtung in eigenen Betriebsräumen untergebracht<br />
sein. Die Anforderungen an Batterieräume gelten ebenfalls bei<br />
Gruppen- und dezentralen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen.<br />
§4 Elektrische Betriebsräume müssen den betrieblichen<br />
Anforderungen entsprechend wirksam be- und entlüftet werden.<br />
§7 Fußböden von elektrischen Betriebsräumen, in denen<br />
geschlossene Zellen aufgestellt werden, müssen an allen Stellen für<br />
elektrostatische Ladungen einheitlich und ausreichend ableitfähig<br />
sein.<br />
Lüftungsleitungen über angrenzende Räume müssen in<br />
Funktionserhalt F30 ausgeführt werden.(Schutzgitter im Freien und<br />
kein Einleiten in andere Belüftungssysteme)<br />
Abluft<br />
EN 20272-2:2001<br />
-Lüftungsöffnungen an gegenüberliegenden<br />
Wänden<br />
-Trennabstand der beiden Öffnungen min. 2m,<br />
wenn diese sich in derselben Wand befinden.<br />
-Belüftung vorzugsweise auf natürliche Weise<br />
-Abluft direkt ins Freie<br />
- bei geschlossene Batteriebauarten muss der<br />
Fußboden gegen Elektrolyt undurchlässig<br />
und chemisch resistent sein, oder die Batterie<br />
muss in entsprechenden Wannen aufgestellt<br />
werden.<br />
Betriebsraum<br />
Wand F30<br />
Decke F30<br />
Tür T30 (selbstschließend)<br />
Gem. MLAR Pkt 5.3.2<br />
Die Dauer des Funktionserhaltes der Leitungsanlagen muss mindestens 30 Minuten<br />
betragen bei<br />
a)Sicherheitsbeleuchtungsanlagen;<br />
ausgenommen sind Leitungsanlagen, die der Stromversorgung der<br />
Sicherheitsbeleuchtung nur innerhalb eines Brandabschnittes in einem Geschoss<br />
oder nur innerhalb eines Treppenraumes dienen; die Grundfläche je Brandabschnitt<br />
darf höchstens 1.600 m² betragen,<br />
(gem. Definition Leitungsanlagen gehören ebenfalls Verteiler dazu.Pkt.2.1)<br />
Versorgung in mehreren Brandabschnitten<br />
Betriebsraum<br />
Wand F30<br />
Decke F30<br />
Tür T30<br />
<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 4
Anforderungen an die Leitungsverlegung*<br />
MLBO; MEltBauVO 01/09; *in den Bundesländern abweichende Regelungen möglich!<br />
Brandschutzkabel F30<br />
SV-HV<br />
SV-UV<br />
SV-UV<br />
Betriebsraum<br />
Wand F30<br />
Decke F30<br />
Tür T30<br />
Betriebsraum<br />
Wand F30<br />
Decken F30<br />
Tür T30<br />
Installationskabel<br />
Brandabschnitt 1<br />
Sicherheitsbeleuchtung<br />
DIN V VDE 0108-100 01/10; E DIN EN 1838 05/11; DIN VDE 0100-560 03/11<br />
Die Sicherheitsbeleuchtung stellt sicher, dass bei Ausfall der Stromversorgung die Beleuchtung unverzüglich, automatisch und für eine<br />
vorgegebene Zeit in einem bestimmten Bereich zur Verfügung gestellt wird. Die Sicherheitsbeleuchtung ist nicht zur Fortsetzung normaler<br />
Tätigkeiten bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung oder der Ersatzbeleuchtung ausgelegt.<br />
Die Sicherheitsbeleuchtung muss folgende Stellen hervorheben:<br />
nahe Treppen, um auf diese Weise jede Treppenstufe direkt zu beleuchten;<br />
nahe jeder anderen Niveauänderung;<br />
erforderlichen Notausgängen und Sicherheitszeichen;<br />
bei jeder Richtungsänderung;<br />
bei jeder Kreuzung der Gänge/Flure;<br />
nahe jedem letzten Ausgang und außerhalb bis zu einem sicheren Bereich;<br />
nahe jeder Erste-Hilfe-Stelle;<br />
nahe jeder Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtung;<br />
in Personenaufzugskabinen.<br />
(Definition nahe: ein Abstand von nicht mehr als 2 m in der Horizontalen gemessen.)<br />
Errichtung Sicherheitsbeleuchtung:<br />
Muss für Dauer- oder Bereitschaftsbetrieb ausgeführt sein.<br />
(Eine Kombination ist ebenfalls möglich)<br />
bei mehr als einer Sicherheitsleuchte entlang des Rettungsweges müssen diese<br />
abwechselnd an 2 unabhängige Schutzeinrichtungen angeschlossen werden.<br />
Innerhalb eines Endstromkreises ist ein Mischbetrieb von Dauer- und<br />
Bereitschaftsbetrieb möglich.<br />
Endstromkreise der Sicherheitsbeleuchtung dürfen mit nicht mehr als 60% des<br />
Nennstromes der Schutzeinrichtung belastet werden.<br />
Ein Endstromkreis darf maximal 20 Leuchten versorgen.<br />
Die Notbeleuchtung in Dauerschaltung darf mit der allgemeinen Beleuchtung geschaltet<br />
werden in Bereichen die während des Betriebes nicht verdunkelt werden können oder<br />
nicht ständig genutzt werden.<br />
Im Bereitschaftsbetrieb muss die Stromversorgung der allgemeinen Beleuchtung<br />
überwacht werden um bei Ausfall die Sicherheitsleuchten mindestens des betroffenen<br />
Bereiches zuzuschalten.<br />
Leuchten der Notbeleuchtung und deren Komponenten müssen eindeutig<br />
mit einem roten Schild gekennzeichnet werden.<br />
Beleuchtungsstärke für Rettungswege nach<br />
DIN EN 1838 4.2.1:<br />
Bei Rettungswegen mit einer Breite bis zu 2 m muss<br />
die Beleuchtungsstärke auf dem Boden entlang der<br />
Mittellinie min. 1 Lux betragen. Der Mittelbereich, der<br />
nicht weniger als die Hälfte der Breite entspricht,<br />
muss die Beleuchtungsstärke min. 0,5 Lux betragen.<br />
Der Beitrag reflektierenden Lichtes wird nicht<br />
berücksichtigt.<br />
Beleuchtungsstärke für Rettungswege nach<br />
DIN EN 1838 4.2.2:<br />
1lx<br />
Kennzeichnung von Rettungswegen / Antipanikbeleuchtung<br />
DIN V VDE 0108-100 01/10; E DIN EN 1838 05/11<br />
Ist ein Notausgang nicht eindeutig zu erkennen, so müssen ein oder mehrere beleuchtete oder hinterleuchtete Rettungszeichen angebracht<br />
werden, um das Erreichen des Notausganges zu erleichtern.<br />
Sicherheitszeichen müssen folgende Anforderungen erfüllen:<br />
Erreichen von Min. 50% der geforderten Leuchtdichte nach 1s und 100% nach 60s.<br />
Farben müssen den Anforderungen gem.DIN ISO 3864-1 und -4 entsprechen.<br />
Die Leuchtdichte der Sicherheitsfarbe muss an jeder Stelle des Sicherheitszeichens min. 2cd/m 2 betragen.<br />
Das Verhältnis der größten zur kleinsten Leuchtdichte darf weder innerhalb der weißen Kontrastfarbe noch innerhalb der<br />
Sicherheitsfarbe größer als 10:1 sein.<br />
Das Verhältnis der Leuchtdichte LKontrastfarbe zur Leuchtdichte LSicherheitsfarbe muss mindestens 5:1 betragen und darf nicht größer als<br />
15:1 sein.<br />
Da ein hinterleuchtetes Zeichen aus größerer Entfernung erkennbar ist als ein beleuchtetes Zeichen gleicher Größe, muss die maximale<br />
Erkennungsweite nach folgender Gleichung bestimmt werden: I = Z ⋅ h<br />
h = die Höhe des Zeichens<br />
l = die Erkennungsweite<br />
Z = der Distanzfaktor (Z ist eine Konstante: 100 für beleuchtete Zeichen, 200 für hinterleuchtete Zeichen).<br />
Die Maßeinheit von h und l muss gleich sein.<br />
Für die eindeutige Lesbarkeit des Sicherheitszeichens sollte das Zeichen nicht höher als 20 ° über der horizontalen Blickrichtung des<br />
Betrachters montiert sein.<br />
Antipanikbeleuchtung(DIN EN 1838):<br />
Teil der Sicherheitsbeleuchtung, der der Panikvermeidung dienen soll, und der es Personen erlaubt, eine Stelle zu erreichen, von der aus ein<br />
Rettungsweg eindeutig als solcher erkannt werden kann<br />
Anforderungen:<br />
Ausrichtung des Lichtes der Rettungswegbeleuchtung nach unten auf die Bezugsebene Beleuchtung von<br />
Hindernissen bis zu 2m über dieser Ebene.<br />
Horizontale Beleuchtungsstärke auf der freien Bodenfläche ≤0,5lx, Randbereiche 0,5m bleiben unberücksichtigt.<br />
Das Verhältnis der größten zur kleinsten Beleuchtungsstärke ≤40:1.<br />
Farbwiedergabe-Index einer Lampe ≥40 Nennbetriebsdauer mindestens 1h.<br />
Vermeidung der physiologischen Blendung durch Lichtstärkenbegrenzung.<br />
Die Antipanikbeleuchtung muss 50% der geforderten Beleuchtungsstärke innerhalb von 5 sec. Und die geforderte<br />
Beleuchtungsstärke innerhalb von 60 sec. erreichen.<br />
<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 7
Anforderungen für Sicherheitsbeleuchtung Übersicht<br />
DIN V VDE 0108-100 01/10; DIN VDE 0100-560 03/11; E DIN EN 1838 05/11<br />
Nutzung<br />
Beleuchtungsstarke nach DIN EN<br />
1838 in lx<br />
Umschaltzeit s, max.<br />
Bemessungsbetriebsdauer der<br />
Stromquelle für Sicherheitszwecke, h<br />
Rettungszeichenleuchte in<br />
Dauerbetrieb<br />
Zentralbatterieanlage (CPS)<br />
Gruppenversorgung (LPS)<br />
<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 8<br />
Einzelbatteriesystem<br />
Stromerzeugungsaggregat ohne<br />
Unterbrechung (0s)<br />
Versammlungsstätten Theater , Kinos 1 1 3 X X X X X X - -<br />
Ausstellungshallen 1 1 3 X X X X X X - -<br />
Sportstätten f) 1 3 X X X X X X - -<br />
Verkaufsstätten 1 1 3 X X X X X X - -<br />
Restaurants, Gaststätten 1 1 3 X X X X X X - -<br />
Krankenhäuser, Behandlungszentren<br />
und -einrichtungen<br />
Kur-,Pflege-,Therapiezentren und -<br />
einrichtungen<br />
Stromerzeugungsaggregat kurze<br />
Unterbrechung (≤0,5s)<br />
Stromerzeugungsaggregat kurze<br />
Unterbrechung (≤15s)<br />
1 15 g) 24 h) X X X X X X X -<br />
1 15 g) 24 h) X X X X X X X -<br />
Beherbergungsstätten, Heime 1 15 a) 8 d) X X X X X X X -<br />
Schulen 1 15 a) 3 X X X X X X X -<br />
Parkhäuser, Tiefgaragen 1 15 1 X X X X X X X -<br />
Flughäfen, Bahnhöfe 1 1 3 e) X X X X X X - -<br />
Hochhäuser 1 15 a) 3 c) X X X X X X X -<br />
Rettungswege in Arbeitsstätten 1 15 1 N X X X X X X X<br />
Arbeitsplatz mit besonderer<br />
Gefährdung<br />
≤15 0,5 b) N X X X X X - X<br />
Bühnen 3 1 3 X X X X X X - -<br />
a) Je nach Panikrisiko 1-15s<br />
b) Zeitraum der für Personen bestehenden Gefährdung<br />
c) Bei Wohnhochhäuser 8h, wenn keine Treppenhausschaltung (DINVDE 0108-100 4.4.8)<br />
d) Es genügen 3h, wenn Treppenhausschaltung (DINVDE 0108-100 4.4.8)<br />
e) Für oberirdische Bereiche je nach Evakuierungskonzept auch 1h zulässig<br />
f) Beleuchtungsstärke gem. DIN EN 12193<br />
g) Je nach Zuordnung von medizinischen Bereichen zwischen ≤0,5s und ≤15s. (gem. DIN VDE 0100-710 Tabelle E1 Anhang)<br />
h) Es genügen 3h, wenn jegliche Evakuierungen des Gebäudes innerhalb 3h realisiert sind.<br />
X = zulässig - = nicht zulässig N = nicht gefordert (VDE 0100-560)<br />
Besonders gesichertes Netz
Arbeitsstätte *<br />
ASR 2.3 08/07; ASR A3.4/3 05/09; ArbStättV 07/10 *in den Bundesländern abweichende Regelungen möglich!<br />
Mit der vom Arbeitgeber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung, werden die Rahmenbedingungen für die zu errichtende<br />
Sicherheitsbeleuchtung und die Kennzeichnung der Rettungswege festgelegt. Hierbei sind neben den Anforderungen des<br />
Bauordnungsrechtes der Länder auch Anforderungen aus den Technischen Regeln für Arbeitsstätten zu beachten. Diese<br />
konkretisieren die Anforderungen in der Arbeitsstättenverordnung.<br />
Fluchtwege sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung das gefahrlose Verlassen der<br />
Arbeitsstätte nicht gewährleistet ist.<br />
Dies kann zum Beispiel in Arbeitsstätten (gem.ASR 2.3 08/07) erforderlich sein:<br />
mit großer Personenbelegung, hoher Geschosszahl, Bereichen erhöhter Gefährdung oder unübersichtlicher Fluchtwegführung,<br />
die durch ortsunkundige Personen genutzt werden,<br />
in denen große Räume durchquert werden müssen (z. B. Hallen, Großraumbüros oder Verkaufsgeschäfte),<br />
ohne Tageslichtbeleuchtung, wie z. B. bei Räumen unter Erdgleiche.<br />
Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung (gem.ASR A3.4/3):<br />
Laboratorien, wenn es notwendig ist, dass Beschäftigte einen laufenden Versuch beenden oder unterbrechen müssen, um eine akute<br />
Gefährdung von Beschäftigten und Dritten zu verhindern. Solche akuten Gefährdungen können Explosionen oder Brände sowie das Freisetzen<br />
von Krankheitserregern oder von giftigen, sehr giftigen oder radioaktiven Stoffen in Gefahr bringender Menge sein,<br />
Arbeitsplätze ohne Tageslicht sowie Arbeitsplätze, die aus technischen Gründen dunkel gehalten werden müssen<br />
elektrische Betriebsräume und Räume für haustechnische Anlagen, die bei Ausfall der künstlichen Beleuchtung betreten werden müssen,<br />
der unmittelbare Bereich langnachlaufender Arbeitsmittel mit nicht zu schützenden bewegten Teilen, die Unfallgefahren verursachen können, z.<br />
B. Plandrehmaschinen, soweit durch Lichtausfall zusätzliche Unfallgefahren verursacht werden,<br />
Steuereinrichtungen für ständig zu überwachende Anlagen, z. B. Schaltwarten und Leitstände für Kraftwerke, chemische und metallurgische<br />
Betriebe sowie Arbeitsplätze an Absperr- und Regeleinrichtungen, die betriebsmäßig oder bei Betriebsstörungen zur Vermeidung von<br />
Unfallgefahren betätigt werden müssen, um Produktionsprozesse gefahrlos zu unterbrechen bzw. zu beenden<br />
Arbeitsplätze in der Nähe heißer Bäder oder Gießgruben, die aus produktionstechnischen Gründen nicht durch Geländer oder Absperrungen<br />
gesichert werden können<br />
Bereiche um Arbeitsgruben, die aus arbeitsablaufbedingten Gründen nicht abgedeckt sein können,<br />
Arbeitsplätze auf Baustellen sofern bei einfallendem Tageslicht nicht min 1lux das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte möglich ist. Bei<br />
Bauarbeiten unter Tage ist eine Sicherheitsbeleuchtung von 15lx erforderlich<br />
Kennzeichnung von Rettungswegen (gem.ASR 2.3 08/07) :<br />
Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen muss entsprechend der ASR A1.3<br />
„Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ erfolgen.<br />
Erforderlichenfalls ist ein Sicherheitsleitsystem einzurichten, wenn aufgrund der örtlichen oder betrieblichen Bedingungen eine erhöhte<br />
Gefährdung vorliegt. Eine erhöhte Gefährdung kann z. B. in großen zusammenhängenden oder mehrgeschossigen Gebäudekomplexen, bei<br />
einem hohen Anteil ortsunkundiger Personen oder einem hohen Anteil an Personen mit eingeschränkter Mobilität vorliegen.<br />
Dabei kann ein Sicherheitsleitsystem notwendig sein, das auf eine Gefährdung reagiert und die günstigste Fluchtrichtung anzeigt.<br />
Notausgänge und Notausstiege sind, sofern diese von der Außenseite zugänglich sind, auf der Außenseite mit dem Verbotszeichen „Nichts<br />
abstellen oder lagern“ zu kennzeichnen und ggf. gemäß Punkt 4 (3) zu sichern.<br />
<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 9
Der Einsatz von optischen Sicherheitsleitsystemen mit einer beidseitigen Kennzeichnung der Fluchtwege ist immer dann erforderlich, wenn eine<br />
Gefährdung durch Verrauchung nicht sicher ausgeschlossen werden kann und die Fluchtwegbreite > 3,60 m beträgt.(gem.ASR A3.4/3)<br />
E<br />
ÜBZ<br />
SL<br />
RZL<br />
UMZ<br />
≥1lx<br />
(Bei besonderer<br />
Gefährdung<br />
mind.15lx)<br />
1 Stunde<br />
(oder<br />
entsprechend<br />
der besonderen<br />
Gefährdung)<br />
Bereitschaft<br />
Bereitschaft<br />
(Bei besonderer<br />
Gefährdung<br />
Dauerschaltung)<br />
≤15s<br />
(Bei besonderer<br />
Gefährdung<br />
0,5s)<br />
Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorgesehen werden:<br />
in elektrischen Betriebsräumen und Räumen für haustechnische Anlagen<br />
in notwendigen Fluren und in notwendigen Treppenräumen<br />
in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie,<br />
für Sicherheitszeichen, die auf Ausgänge hinweisen,<br />
für Stufen in notwendigen Fluren.<br />
<br />
Fluchtwege und Notausgänge müssen:<br />
sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den<br />
Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort<br />
anwesenden Personen richten.<br />
auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ist, in einen gesicherten<br />
Bereich führen.<br />
in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.<br />
Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssen sich von innen<br />
ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen.<br />
Türen von Notausgängen müssen sich nach außen öffnen lassen.<br />
Notausgänge und Notausstiege, die von außen verstellt werden können, sind<br />
von außen zu kennzeichnen.<br />
Zugelassen sind: Einzelbatterie, Gruppenbatterie, Zentralbatterie, Netzersatzaggregat und gesichertes Netz<br />
E=Beleuchtungsstärke; ÜBZ=Überbrückungszeit; SL=Sicherheitsleuchten; RZL=Rettungszeichenleuchten; UMZ=Umschaltzeit<br />
Die jeweilige LBO sowie die Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept sind ebenfalls zu beachten.<br />
<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 10
Beherbergungsstätten*<br />
M-BeVo 01/08; SächsBeBauR `05; BStättV `07 *in den Bundesländern abweichende Regelungen möglich!<br />
Beherbergungsstätten >12 Gastbetten (>30 Gastbetten in Bayern)<br />
E<br />
ÜBZ<br />
SL<br />
RZL<br />
UMZ<br />
≥1lx<br />
8 Stunden<br />
(bei<br />
Tasterschaltung<br />
3h möglich)<br />
Bereitschaft<br />
Dauerschaltung<br />
≤15s<br />
Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorgesehen werden<br />
in notwendigen Fluren und in notwendigen Treppenräumen<br />
in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie<br />
für Sicherheitszeichen, die auf Ausgänge hinweisen<br />
für Stufen in notwendigen Fluren<br />
Fluchtwege und Notausgänge<br />
Für jeden Beherbergungsraum müssen mindestens zwei voneinander unabhängige<br />
Rettungswege vorhanden sein; sie dürfen jedoch innerhalb eines Geschosses über<br />
denselben notwendigen Flur führen.<br />
Der erste Rettungsweg muss für Beherbergungsräume, die nicht zu ebener Erde liegen,<br />
über eine notwendige Treppe führen, der zweite Rettungsweg über eine weitere notwendige<br />
Treppe oder eine Außentreppe.<br />
In Beherbergungsstätten mit insgesamt nicht mehr als 60 Gastbetten genügt als zweiter<br />
Rettungsweg eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle des<br />
Beherbergungsraumes; dies gilt nicht, wenn in einem Geschoss mehr als 30 Gastbetten<br />
vorhanden sind.<br />
An Abzweigungen notwendiger Flure, an den Zugängen zu notwendigen Treppenräumen<br />
und an den Ausgängen ins Freie ist durch Sicherheitszeichen auf die Ausgänge<br />
hinzuweisen.<br />
Die Sicherheitszeichen müssen beleuchtet sein.<br />
Zugelassen sind: Einzelbatterie, Gruppenbatterie, Zentralbatterie, Netzersatzaggregat<br />
E=Beleuchtungsstärke; ÜBZ=Überbrückungszeit; SL=Sicherheitsleuchten; RZL=Rettungszeichenleuchten; UMZ=Umschaltzeit<br />
Die jeweilige LBO sowie die Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept sind ebenfalls zu beachten.<br />
<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 11
Hochhäuser*<br />
HochhVO 04/08; Hochh-RL 05/83 (Bayern) *in den Bundesländern abweichende Regelungen möglich!<br />
Hochhäuser sind Gebäude<br />
E<br />
ÜBZ<br />
SL<br />
RZL<br />
UMZ<br />
≥1lx<br />
8 Stunden<br />
(bei<br />
Tasterschaltung<br />
3h möglich)<br />
Bereitschaft<br />
Dauerschaltung<br />
≤15s<br />
bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 m<br />
über der festgelegten Geländeoberfläche liegt.<br />
Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorgesehen werden:<br />
in elektrischen Betriebsräumen und Räumen für haustechnische Anlagen,<br />
in notwendigen Fluren und in notwendigen Treppenräumen,<br />
in Toilettenräumen mit einer Fläche von mehr als 50 m²,<br />
in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie,<br />
für Sicherheitszeichen, die auf Ausgänge hinweisen,<br />
für Stufen in notwendigen Fluren.<br />
Fluchtwege und Notausgänge<br />
Rettungswege sind so deutlich zu kennzeichnen, dass notwendige Treppen und Ausgänge<br />
sicher aufzufinden sind.<br />
Einbauten in Rettungswege sind unzulässig, außer aus nichtbrennbaren Baustoffen.<br />
Aufzüge, die der Personenbeförderung dienen, müssen bei Ausfall der öffentlichen<br />
Stromversorgung selbsttätig - wenigstens nacheinander - in das Eingangsgeschoß fahren<br />
(Evakuierungsschaltung).<br />
Zugelassen sind: Einzelbatterie, Gruppenbatterie, Zentralbatterie, Netzersatzaggregat<br />
E=Beleuchtungsstärke; ÜBZ=Überbrückungszeit; SL=Sicherheitsleuchten; RZL=Rettungszeichenleuchten; UMZ=Umschaltzeit<br />
Die jeweilige LBO sowie die Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept sind ebenfalls zu beachten.<br />
<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 12
Parkhäuser/Tiefgaragen*<br />
M-GarVo 05/08 *in den Bundesländern abweichende Regelungen möglich!<br />
Geschlossene Großgaragen >1000m 2 (ausgenommen eingeschossige Großgaragen mit festem Benutzerkreis)<br />
E<br />
ÜBZ<br />
SL<br />
RZL<br />
UMZ<br />
≥1lx<br />
1 Stunde<br />
Bereitschaft<br />
Dauerschaltung<br />
≤15s<br />
Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorgesehen werden:<br />
in elektrischen Betriebsräumen und Räumen für haustechnische Anlagen,<br />
in den Fahrgassen,<br />
auf Gehwegen neben Zu- und Abfahrten,<br />
auf Rampen,<br />
auf den Treppen und in den zu Ausgängen führenden Wegen.<br />
Fluchtwege und Notausgänge<br />
Rettungswege sind so deutlich zu kennzeichnen, dass notwendige Treppen und Ausgänge<br />
sicher aufzufinden sind.<br />
Zugelassen sind: Einzelbatterie, Gruppenbatterie, Zentralbatterie, Netzersatzaggregat<br />
E=Beleuchtungsstärke; ÜBZ=Überbrückungszeit; SL=Sicherheitsleuchten; RZL=Rettungszeichenleuchten; UMZ=Umschaltzeit<br />
Die jeweilige LBO sowie die Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept sind ebenfalls zu beachten.<br />
<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 13
Schulen*<br />
MSchulBauR 04/09; ThürSchulbauR 11/10, SächsSchulBauR 03/05 *in den Bundesländern abweichende Regelungen möglich!<br />
Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, soweit sie nicht ausschließlich der Unterrichtung Erwachsener dienen.<br />
E<br />
ÜBZ<br />
SL<br />
RZL<br />
UMZ<br />
≥1lx<br />
3 Stunden<br />
Bereitschaft<br />
Dauerschaltung<br />
≤15s<br />
Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorgesehen werden:<br />
in Hallen,<br />
in notwendigen Fluren und Treppenräumen,<br />
in fensterlosen Aufenthaltsräumen.<br />
Für Versammlungsräume in entsprechender Größe (z. Bsp.: Aula) ist die Muster-<br />
Versammlungsstättenverordnung zu beachten.<br />
Fluchtwege und Notausgänge<br />
Rettungswege sind so deutlich zu kennzeichnen, dass notwendige Treppen und Ausgänge<br />
sicher aufzufinden sind.<br />
Für jeden Unterrichtsraum müssen in demselben Geschoß mindestens zwei voneinander<br />
unabhängige Rettungswege zu Ausgängen ins Freie oder zu notwendigen Treppenräumen<br />
vorhanden sein. Anstelle eines dieser Rettungswege darf ein Rettungsweg über<br />
Außentreppen ohne Treppenräume, Rettungsbalkone, Terrassen und begehbare Dächer auf<br />
das Grundstück führen, wenn dieser Rettungsweg im Brandfall nicht gefährdet ist; dieser<br />
Rettungsweg gilt als Ausgang ins Freie.<br />
Zugelassen sind: Einzelbatterie, Gruppenbatterie, Zentralbatterie, Netzersatzaggregat<br />
E=Beleuchtungsstärke; ÜBZ=Überbrückungszeit; SL=Sicherheitsleuchten; RZL=Rettungszeichenleuchten; UMZ=Umschaltzeit<br />
Die jeweilige LBO sowie die Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept sind ebenfalls zu beachten.<br />
<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 14
Verkaufsstätten*<br />
MVkVO 09/95; SächsVerkBauR 03/05; ThürVStVO 07/97 *in den Bundesländern abweichende Regelungen möglich!<br />
Verkaufsstätten<br />
inkl. Verkaufsräume und<br />
Ladenstraße<br />
E<br />
ÜBZ<br />
SL<br />
RZL<br />
UMZ<br />
≥1lx<br />
3 Stunden<br />
Bereitschaft<br />
Dauerschaltung<br />
≤1s<br />
>2000m 2<br />
Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorgesehen werden:<br />
in Verkaufsräumen,<br />
in Treppenräumen, Treppenraumerweiterungen und Ladenstraßen sowie in notwendigen<br />
Fluren für Kunden,<br />
in Arbeits- und Pausenräumen,<br />
in Toilettenräumen mit einer Fläche von mehr als 50 m²,<br />
in elektrischen Betriebsräumen und Räumen für haustechnische Anlagen,<br />
für Hinweisschilder auf Ausgänge und für Stufenbeleuchtung.<br />
Lagerflächen >2000m 2 (gem. ASR)<br />
Fluchtwege und Notausgänge<br />
Mindestens 2 voneinander unabhängige Rettungswege.<br />
Von jeder Stelle in Verkaufsräumen
Versammlungsstätten*<br />
MVStättV 06/05; SächsVStättVO 09/04 *in den Bundesländern abweichende Regelungen möglich!<br />
Versammlungsstätten mit<br />
Versammlungsräumen für<br />
>200 Besucher<br />
Versammlungsstätten im Freien >1000 Besucher<br />
Sportstadien<br />
>5000 Besucher (siehe DIN EN 12193<br />
Sportstättenbeleuchtung)<br />
Restaurants >200 Besucher (siehe LBO)<br />
E<br />
ÜBZ<br />
SL<br />
RZL<br />
UMZ<br />
≥1lx<br />
3 Stunden<br />
Bereitschaft<br />
Dauerschaltung<br />
≤1s<br />
Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorgesehen werden:<br />
Die Anzahl der Besucher ist wie folgt zu<br />
bemessen:<br />
für Sitzplätze an Tischen:<br />
ein Besucher je m² Grundfläche des<br />
Versammlungsraumes,<br />
für Sitzplätze in Reihen und für Stehplätze:<br />
zwei Besucher je m² Grundfläche des<br />
Versammlungsraumes,<br />
für Stehplätze auf Stufenreihen:<br />
zwei Besucher je laufendem Meter Stufenreihe,<br />
bei Ausstellungsräumen:<br />
ein Besucher je m²<br />
in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und<br />
Ausgängen ins Freie und in notwendigen Fluren,<br />
in Versammlungsräumen sowie in allen übrigen Räumen für Besucher (z. B. Foyers,<br />
Garderoben, Toiletten),<br />
für Bühnen und Szenenflächen,<br />
in den Räumen für Mitwirkende und Beschäftigte mit mehr als 20 m² Grundfläche,<br />
ausgenommen Büroräume,<br />
in elektrischen Betriebsräumen, in Räumen für haustechnische Anlagen sowie in<br />
Scheinwerfer und Bildwerferräumen,<br />
in Versammlungsstätten im Freien und Sportstadien, die während der Dunkelheit benutzt<br />
werden,<br />
für Sicherheitszeichen von Ausgängen und Rettungswegen,<br />
für Stufenbeleuchtungen.<br />
In betriebsmäßig verdunkelten Versammlungsräumen, auf Bühnen und Szenenflächen muss eine<br />
Sicherheitsbeleuchtung in Bereitschaftsschaltung vorhanden sein.<br />
Die Ausgänge, Gänge und Stufen im Versammlungsraum müssen auch bei Verdunklung<br />
unabhängig von der übrigen Sicherheitsbeleuchtung erkennbar sein (Dauerschaltung).<br />
Bei Gängen in Versammlungsräumen mit auswechselbarer Bestuhlung sowie bei Sportstadien mit<br />
Sicherheitsbeleuchtung ist eine Stufenbeleuchtung nicht erforderlich.<br />
Zugelassen sind: Einzelbatterie, Gruppenbatterie, Zentralbatterie, Netzersatzaggregat<br />
E=Beleuchtungsstärke; ÜBZ=Überbrückungszeit; SL=Sicherheitsleuchten; RZL=Rettungszeichenleuchten; UMZ=Umschaltzeit<br />
Die jeweilige LBO sowie die Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept sind ebenfalls zu beachten.<br />
<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 16
Batterien , wartungsfrei , verschlossen<br />
Für Zentrale Stromversorgungssysteme […] Batterien müssen wartungsarm in geschlossener oder verschlossener Bauart eingesetzt werden<br />
und müssen einer robusten Industrieausführung entsprechen, wie z.B. Zellen nach DIN EN 60623 oder Normen der Reihe DIN EN 60896. (DIN<br />
VDE 0100-560)<br />
Für Stromversorgungssysteme mit Leistungsbegrenzung […] Batterien können wartungsarm in gasdichter oder verschlossener Bauart<br />
eingesetzt werden und müssen einer robusten Industrieausführung entsprechen, wie z.B. Zellen oder Batterien nah DIN EN 60623 oder<br />
Normen der Reihe DIN EN 60896. (DIN VDE 0100-560)<br />
Bei der Auslegung von Batteriegröße muss eine Alterungsreserve von 25% eingerechnet werden (DIN EN 50272-1)<br />
[…] Anmerkung: Die Bemessungsdauer bei 20 °C sollte mindestens 10 Jahre betragen. (DIN VDE 0100-560)<br />
Die Gebrauchsdauer ist nicht mit dem Designlife gleichzusetzten!<br />
Einflussfaktoren auf die Gebrauchsdauer:<br />
Betriebstemperatur<br />
Anzahl der Lade- / Entladezyklen<br />
Entladetiefe<br />
Ladung<br />
Behandlung / Wartungsarbeiten<br />
Betriebsbedingungen<br />
Wartungsfreie, verschlossene Blei-Batterien<br />
OGiV Batterie Typ AGM:<br />
Elektrolyt in einem Vlies aus Glasfaser gebunden<br />
Wartungsfrei (kein Wasser nachfüllen)<br />
Besondere Hochstromfähigkeit<br />
Hohe Energie- und Leistungsdichte<br />
Brauchbarkeitsdauer 6 - 8 Jahre unter praktischen Einsatzbedingungen<br />
Designlife 10-12 Jahre unter Laborbedingungen bei 20°<br />
Einsatz: Sicherheitsbeleuchtung, Telekommunikationstechnik<br />
OGiV Batterie Typ GEL:<br />
Elektrolyt als Gel festgelegt<br />
Wartungsfrei (kein Wasser nachfüllen)<br />
Hohe Zyklenfestigkeit<br />
Unempfindlicher gegenüber Tiefenentladung<br />
Brauchbarkeitsdauer 8 -12 Jahre unter praktischen Einsatzbedingungen<br />
Designlife 10-12 Jahre unter Laborbedingungen bei 20°<br />
Einsatz: Sicherheitsbeleuchtung ,USV und BSV Anlagen, Antriebstechnik,<br />
regenerative Energien, Telekommunikationstechnik<br />
OPzV Batterie „Panzerplatte“<br />
Robuste Panzerplatten-Technologie<br />
Beste Energie-Speichereigenschaften verbunden mit robuster Zuverlässigkeit<br />
Wartungsfrei (kein Wasser nachfüllen)<br />
Extrem gasungsarm durch innere Gas-Rekombination<br />
Sehr niedrige Selbstentladungsrate und somit lange lagerfähig<br />
hohe Zyklenfestigkeit<br />
Brauchbarkeitsdauer 10 -15 Jahre unter praktischen Einsatzbedingungen<br />
Designlife 12 -18 Jahre unter Laborbedingungen bei 20°<br />
Einsatz: USV und BSV Anlagen, Sicherheitsbeleuchtung, regenerative<br />
Energien, Telekommunikationstechnik<br />
<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 17
Batterien , wartungsarm , geschlossen<br />
Wartungsarme, geschlossene Batterien<br />
OGi Batterie „Gitterplatte“ glasklare Gefäße<br />
Sehr robuste Bauform und hohe Betriebssicherheit<br />
Großer Elektrolytvorrat<br />
Hohe Zyklenfestigkeit<br />
Sehr gute Hochstromeigenschaften<br />
Brauchbarkeitsdauer 10 -12 Jahre unter praktischen Einsatzbedingungen<br />
Designlife 12 -15 Jahre unter Laborbedingungen bei 20°<br />
Einsatz: wenn sehr hohe Ströme in sehr kurzen Zeiten abgeben werden<br />
müssen. USV und BSV Anlagen<br />
OPzS Batterie „Panzerplatte“ klare Gefäße<br />
Sehr robuste Bauform und hohe Betriebssicherheit<br />
Großer Elektrolytvorrat<br />
Hohe Zyklenfestigkeit<br />
gute Hochstromeigenschaften<br />
Brauchbarkeitsdauer 10 -15 Jahre unter praktischen Einsatzbedingungen<br />
Designlife 12 -18 Jahre unter Laborbedingungen bei 20°<br />
Einsatz: USV und BSV Anlagen, Telekommunikationstechnik,<br />
Sicherheitsbeleuchtung, regenerative Energien.<br />
OCSM Batterie klare Gefäße<br />
Sehr robuste Bauform und hohe Betriebssicherheit<br />
Energielieferant mit hohem Wirkungsgrad.<br />
Einzelzellen<br />
Negative Elektrode mit Kupfergitter<br />
großer Elektrolytvorrat<br />
gasungsarm durch antimonarme Legierung<br />
Hohe Zyklenfestigkeit<br />
gute Hochstromeigenschaften<br />
Brauchbarkeitsdauer 15 -18 Jahre unter praktischen Einsatzbedingungen<br />
Designlife 20 Jahre unter Laborbedingungen bei 20°<br />
Einsatz: USV und BSV Anlagen, Telekommunikationstechnik, Schaltanlagen,<br />
regenerative Energien.<br />
GroE Batterie „Großoberflächenplatte“ glasklare Gefäße<br />
Sehr robuste Bauform und hohe Betriebssicherheit<br />
Großer Elektrolytvorrat<br />
Hohe Zyklenfestigkeit<br />
Extreme Hochstromeigenschaften<br />
Niedriger Wasserverbrauch<br />
Brauchbarkeitsdauer 15 -18 Jahre unter praktischen Einsatzbedingungen<br />
Designlife > 20 Jahre unter Laborbedingungen bei 20°<br />
Einsatz: EVU, Bahn, Schaltanlagen, USV und BSV Anlagen<br />
Nickel-Cadmium Batterie<br />
Sehr robuste Bauform – unempfindlich gegenüber Wartungsfehlern<br />
Hervorragende Beständigkeit gegen elektrische und mechanische<br />
Beanspruchung<br />
Kein Risiko des plötzlichen Ausfalls oder thermischer Instabilität<br />
Großer Temperatureinsatzbereich von -40 °C bis zu + 50 °C<br />
Sehr lange Lagerfähigkeit von mehreren Jahren im entladenem Zustand unter<br />
korrekten Bedingungen<br />
Großzügige Elektrolytreserve – langes Wartungsintervall<br />
Brauchbarkeitsdauer 15 -20 Jahre unter praktischen Einsatzbedingungen<br />
Designlife > 20 Jahre unter Laborbedingungen bei 20°<br />
Einsatz: USV und BSV Anlagen, Telekommunikationstechnik, Bahn,<br />
Sicherheitsbeleuchtung, regenerative Energien.<br />
<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 18
Be- und Entlüftung von Batterieräumen<br />
DIN EN 50272-2:2001<br />
Batterieräume müssen wirksam be- und entlüftet werden.<br />
Die Größe des Luftvolumenstroms ist vorzugsweise durch natürliche Lüftung sicherzustellen, andernfalls durch technische Lüftung.<br />
Die Öffnungen sollten möglichst an gegenüberliegenden Wänden liegen, andernfalls sollte der Abstand zwischen den Öffnungen mehr als<br />
2m betragen. Die Luft, die aus dem Batterieraum herausgefördert wird, muss in die Umgebungsluft außerhalb des Gebäudes entlüftet<br />
werden.<br />
Berechnung des Luftvolumenstroms (Q):<br />
Berechnung der Lüftungsöffnung (A):<br />
Beispiel:<br />
Verschlossene OGiV-Blei<br />
Batterie<br />
Nennkapazität 84Ah<br />
Batterie 216V<br />
(108 Zellen)<br />
in Ah<br />
Verschlossene Bleibatterie<br />
benötigter<br />
Luftvolumenstrom<br />
(Q) in m³/h<br />
benötigter<br />
Lüftungsquerschnitt<br />
(A) in cm²<br />
Geschlossene Bleibatterie<br />
benötigter<br />
Luftvolumenstrom<br />
(Q) in m³/h<br />
benötigter<br />
Lüftungsquerschnitt<br />
(A) in cm²<br />
Igas… Strom, der die Gasentwicklung verursacht in mA/Ah<br />
Igas = 8mA/Ah für verschlossene Bleibatterien (bei Starkladung)<br />
Igas = 20mA/Ah für geschlossene Bleibatterien (bei Starkladung)<br />
Igas = 50mA/Ah für geschlossene NiCd-Batterien (bei Starkladung)<br />
n… Anzahl der Zellen (allgemein üblich 108)<br />
C… Kapazität der Batterie in Ah<br />
Q… Luftstrom bei technischer Belüftung in m³/h<br />
A… Lüftungsöffnung bei natürlicher Belüftung in cm²<br />
7,2 12 17 28 33 44 57 68 84 95 106 116 124 156 204 264<br />
0,31 0,51 0,73 1,20 1,42 1,89 2,46 2,93 3,62 4,1 4,57 5,01 5,35 6,73 8,81 11,40<br />
9 14 20 34 40 53 69 82 101 115 128 140 149 188 246 319<br />
0,8 1,3 1,8 3,0 3,6 4,8 6,2 7,3 9,1 10,3 11,4 12,5 13,4 16,8 22,0 28,5<br />
22 36 51 85 100 133 172 205 254 287 320 350 375 471 616 798<br />
<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 19
Batteriekapazität / Leistungsberechnung<br />
OGiV Batterie Typ<br />
Kapazität in Ah<br />
Spannung in V<br />
1h<br />
Leistung w / Block<br />
3h<br />
Leistung w / Block<br />
8h<br />
Leistung w / Block<br />
1h<br />
max. mögliche<br />
Anschlussleistung<br />
18 Blöcke<br />
3h<br />
max. mögliche<br />
Anschlussleistung<br />
18 Blöcke<br />
8h<br />
max. mögliche<br />
Anschlussleistung<br />
18 Blöcke<br />
1272L 7,2 12 47,4 21,4 8,9 683 308 128<br />
12120L 12 12 79,9 35,2 15,1 1.151 507 217<br />
12170L 17 12 110,6 48,8 21,7 1.593 703 312<br />
12260L 26 12 160,1 70,5 30,2 2.305 1.015 435<br />
12280L 28 12 185,7 80,2 35,5 2.674 1.155 511<br />
12330L 33 12 204,1 94,1 41,4 2.939 1.355 596<br />
12400L 41 12 245,3 114,5 52,7 3.532 1.649 759<br />
12450L 44 12 269,6 121,6 55,9 3.882 1.751 805<br />
12550L 57 12 362,8 162,0 75,2 5.224 2.333 1.083<br />
12600L 63 12 381,2 170,7 82,5 5.489 2.458 1.188<br />
12650L 68 12 413,2 185,3 88,9 5.950 2.668 1.280<br />
12750L 79 12 476,3 213,4 102,8 6.859 3.073 1.480<br />
12800L 84 12 524,8 223,1 109,6 7.557 3.213 1.578<br />
12900L 95 12 571,3 256,1 126,1 8.227 3.688 1.816<br />
121000L 106 12 655,7 291,0 139,7 9.442 4.190 2.012<br />
121100L 116 12 698,4 313,3 149,4 10.057 4.512 2.151<br />
121200L 124 12 787,6 341,4 167 11.341 4.916 2.405<br />
121500L 156 12 982,6 436,5 206,6 14.149 6.286 2.975<br />
122000L 204 12 1.290,50 598,5 272,6 18.583 8.618 3.925<br />
122600L 264 12 1.644,20 739,2 349,2 23.676 10.644 5.028<br />
In die reine Anschlussleistung wurde schon eine 25% Alterungsreserve eingerechnet!<br />
(Entladeschlussspannung =1,83V/Zelle)<br />
Beispiel Ermittlung der benötigten Batterie:<br />
Anschlussleistung 2000W<br />
Bemessungsbetriebsdauer 3h<br />
Batteriespannung im DC Betrieb 216V<br />
Alterungsreserve von 25% = 2000*1,25 = 2500W<br />
Leistung pro Block 2500W / 18 Block = 138,88W<br />
Passender Wert aus Tabelle für 3 Stunden = 162 W / Block<br />
Gewählte Batterie = OGiV 12550L<br />
Beispiel Ermittlung der benötigten Batterie:<br />
Anschlussleistung 2000W<br />
Bemessungsbetriebsdauer 3h<br />
Passender Wert aus Tabelle Anschlussleistung =2333W/18Block<br />
Gewählte Batterie = OGiV 12550L<br />
<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 20
Batterieaufstellung<br />
OGiV Batterie Typ<br />
Kapazität in Ah<br />
Kombischrank SKB<br />
184<br />
Kombischrank SKB<br />
204<br />
1 x Batterieschrank<br />
SBB 182<br />
1 x Batterieschrank<br />
SBB 184<br />
1x Batterieschrank<br />
SBB 186<br />
2 x Batterieschrank<br />
SBB 182<br />
2 x Batterieschrank<br />
SBB 184<br />
1272L 7,2 X X X X X X X X<br />
12120L 12 X X X X X X X X<br />
12170L 17 X X X X X X X X<br />
12260L 26 X X X X X X X X<br />
12280L 28 X X X X X X X X<br />
12330L 33 X X X X X X X X<br />
12400L 41 X X X X X X X X<br />
12450L 44 X X X X X X X X<br />
12550L 57<br />
2 x Batterieschrank<br />
SBB 186<br />
X X X X X X X<br />
12600L 63 X X X X X X X<br />
12650L 68 X X X X X<br />
12750L 79 X X X X X X X<br />
12800L 84 X X X X X X X<br />
12900L 95 X X X X X<br />
121000L 106 X X X X X<br />
121100L 116 X X X X X<br />
121200L 124 X X X X<br />
121500L 156 X X X X<br />
122000L 204 X X<br />
122600L 264 X<br />
Aufstellung 18 Block OGIV Batterieanlage<br />
Schrankabmessungen:<br />
Kombischrank SKB 184: H1800 x B850 x T600mm<br />
Kombischrank SKB 204: H2000 x B850 x T600mm<br />
Batterieschrank SBB 182: H1800 x B600 x T600mm<br />
Batterieschrank SBB 184: H1800 x B850 x T600mm<br />
Batterieschrank SBB 186: H1800 x B950 x T600mm<br />
<strong>Notstromsysteme</strong> <strong>GmbH</strong> 21
Wartung und Prüfung<br />
DIN V VDE 0108-100 01/10<br />
Wartung (Pkt. 7)<br />
Eine Regelmäßige Wartung ist durchzuführen. Verantwortlich hierfür, ist der Betreiber des Gebäudes in dem die<br />
Sicherheitsbeleuchtungsanlage installiert ist.<br />
Prüfungen(Pkt. 6;7)<br />
Bei Automatischen Prüfeinrichtungen sind die Prüfergebnisse in einem Prüfbuch zu protokollieren.<br />
Das Prüfbuch muss folgende Informationen enthalten:<br />
Datum der Inbetriebnahme der Anlage,<br />
Datum jeder Prüfung( Erst- und wiederkehrende Prüfungen),<br />
Datum und kurz gefasste Einzelheiten jeder Wartung und Prüfung,<br />
Datum und kurz gefasste Einzelheiten über jeden Fehler und jede durchgeführte Abhilfemaßnahmen,<br />
Datum und kurz gefasste Einzelheiten über jede Änderung an der Sicherheitsbeleuchtungsanlage .<br />
(Der Ausdruck einer automatischen Prüfeinrichtung erfüllt diese Anforderungen)<br />
Erstprüfungen<br />
Messung der lichttechnischen Werte gem. DIN EN 5035-6 und E DIN EN 1838<br />
Erstprüfung gem. DIN<br />
Wiederkehrende Prüfungen<br />
Prüfungen mit längerer Prüfungsdauer sollten nur in Zeiten mit geringem Ausfallrisiko durchgeführt werden.<br />
Tägliche Prüfung<br />
Sichtprüfung der Anzeigen der Sicherheitsbeleuchtungsanlage auf korrekte Funktion ob die Anlage Betriebsbereit ist.<br />
Wöchentliche Prüfung<br />
Funktionsprüfung der Anlage unter Zuschaltung der Batterieanlage.<br />
Funktionsprüfung der Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten.<br />
Monatliche Prüfung<br />
Umschaltung jeder Lampen der Sicherheitsbeleuchtung auf Batterie/SV-Betrieb für eine hinreichende lange Dauer, um festzustellen ob die<br />
Lampen leuchten.<br />
Nach der Wiederherstellung der allgemeinen Beleuchtung muss jede Meldeeinrichtung auf richtige Funktion geprüft werden.<br />
Bei Zentralbatterieanlage Überprüfung der richtigen Funktion der Überwachungseinrichtung.<br />
Bei Generatoren gelten zusätzlich die Anforderungen gem. ISO 8528-12 und DIN 6280-13.<br />
Jährliche Prüfung<br />
Darf nicht automatisch ausgelöst werden!<br />
Jede Leuchte der Sicherheitsbeleuchtungsanlage muss über ihre notwendige Bemessungsbetriebsdauer geprüft werden<br />
(sowie Sauberkeit und Funktion).<br />
Nach der Wiederherstellung der allgemeinen Beleuchtung muss jede Meldeeinrichtung auf richtige Funktion geprüft werden.<br />
Die Ladeeinrichtung muss auf Ihre Funktion geprüft werden.<br />
Bei Generatoren gelten zusätzlich die Anforderungen gem. ISO 8528-12 und DIN 6280-13.<br />
Prüfung der Batterien gem. DIN EN 50272-2.<br />
Spätestens nach 3 Jahren muss die Messung der Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung gem. E DIN EN 1838 erfolgen.<br />
Jede Prüfung muss im Prüfbuch der Anlage mit Datum und Ergebnissen protokolliert werden!<br />
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Gegenüberstellung<br />
Einzelbatterieanlagen/Zentralbatterieanlagen<br />
Ff<br />
Einzelbatterieanlagen<br />
- Keine merkbare Umschaltzeit<br />
Vorteile:<br />
- direkter Anschluss an die allgemeine Stromversorgung<br />
- kein gesonderter Batterieanlagenraum<br />
- autarke Einheiten<br />
- keine Verlegung in Funktionserhalt erforderlich<br />
- kostengünstige Anschaffung bei kleinen Anlagen<br />
(bis max. 20 – 40 Leuchten)<br />
Zentralbatterieanlagen/Gruppenversorgungen<br />
Vorteile:<br />
- zentrale Überwachung aller Notleuchten mit automatischer<br />
Prüfeinrichtung und Protokollierung<br />
- Batterie an einem Punkt<br />
- Überwachung der Notleuchten ohne gesonderte Busleitung<br />
- zentrale Batterie mit hoher Lebensdauer (in Abhängigkeit der<br />
eingesetzten Batterie) mit Nennspannung 220V<br />
- Batterie an einem Aufstellungspunkt<br />
- Nutzung der allgemeinen Beleuchtung mit EVG 220V AC/DC<br />
(VDE 0108) als Sicherheitsleuchten<br />
- günstigere Leuchten<br />
- flexible Schaltungsmöglichkeiten der Notleuchten mit der<br />
Allgemeinbeleuchtung<br />
- längere Nennbetriebsdauer möglich<br />
Nachteile:<br />
- höherer Aufwand bei der Überwachung<br />
(gesonderte Busleitung bei zentraler Überwachung,<br />
Führung eines Prüfbuches bei manueller Überwachung)<br />
- Dauerphase zur Ladung des Akkus erforderlich<br />
- höhere Kosten der Notleuchten oder Notlichtkomponenten<br />
- hohe Anzahl an Sicherheitsleuchten, da verringerter Lichtstrom im<br />
Batteriebetrieb<br />
- Akkutausch aller 3 Jahre vorgeschrieben!<br />
- Batteriewechsel an vielen verschiedenen Punkten<br />
- längere Nennbetriebsdauer nicht ohne Weiteres möglich<br />
Nachteile:<br />
- gesondertes Leitungsnetz erforderlich (komplexer Anschluss)<br />
- mehr Vorschriften sind zu beachten z.Bsp. in Bezug auf die<br />
Batterieaufstellung und brandschutztechnischen Anforderungen<br />
an die Verteileranlagen<br />
- teurere Leitungsverlegung bei Funktionserhalt<br />
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Diese Planungshilfe gibt einen begrenzten Einblick in die bestehenden Normen und Regelwerke.<br />
Die Ausarbeitung behält sich nicht das Recht auf Vollständigkeit und Richtigkeit vor.<br />
Druckfehler vorbehalten.(Stand 10 / 2011)<br />
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