Publikation - Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung
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Verhängung des Kriegsrechtes im Dezember 1981 in Polen<br />
Foto: BStU-Kopie / Rechteinhaber unbekannt<br />
müssen Sie sich hinterher nicht die Hände waschen. Das war damals<br />
an<strong>der</strong>s. Am 14. Oktober 1981 wurde ein Beitrag aus <strong>der</strong> ‚Prawda’<br />
nachgedruckt, da hieß es: „Die konterrevolutionären Kreise in Polen<br />
sind sehr erfahren und heimtückisch. Das muss man ihnen lassen. Sie<br />
sind doppelt so gefährlich, denn hinter ihrem Rücken verbergen sich<br />
die Kräfte <strong>der</strong> internationalen Reaktion. Das politische Spiel <strong>der</strong> polnischen<br />
Konterrevolution, ihre subversiven Aktivitäten werden von reaktionären<br />
katholischen Geistlichen unterstützt. Und so kommt es zu<br />
einem blindwütigen Antisowjetismus.“ Weiter hieß es: „Die Erhaltung<br />
<strong>der</strong> revolutionären Errungenschaften des polnischen Volkes ist nicht<br />
nur dessen innere Frage. Das ist eine Frage, die unmittelbar die Lebens-<br />
interessen aller Völker und Staaten berührt, die den Weg des Sozialismus<br />
gewählt haben. All das erlegt den polnischen Werktätigen, <strong>der</strong><br />
Partei und Staatsführung des Landes eine beson<strong>der</strong>e Verantwortung<br />
auf.“<br />
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