06.10.2013 Aufrufe

kostenlosen Download - EYE Communications AG

kostenlosen Download - EYE Communications AG

kostenlosen Download - EYE Communications AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

dero wir von gemeltem Herren Kaüffer also bahr ausgericht und 33./<br />

bezahlt worden sind, auch solches kaufsGeld an dieserer Kinderen<br />

guten Nuzen gewendt haben, darum versprechen Wir für unsere<br />

VogtsKinder und ihre Erben, gedachten Herren Kaüffer und seinen<br />

Erben, dieses verkauffte und übergebne Höw und Obstwax für frey<br />

ledig eigen, dann wie obsteht, recht währen und kräftige Tröster<br />

zu sein, nun hinführo gegen meniglich, wie Hoffs und LandsRecht<br />

ist: Wir entziehen und begeben sich aller Eygenschafft, Besiz Nuz-<br />

und Niessungen daran gegen gemelten Herren Kaüffer und Nach-<br />

kommen um hinführo ewiglich getrewlich und ohngefährlich.<br />

Dessen zu Urkund usw. haben erbetten Hrn: Hs:Jacob Rohner<br />

HoffAmman zu Marpach, Geschehen im Jahr 1682. Bff Cat.32.<br />

Folget die Schadloshaltung<br />

Ich Johanes Ender Hoffmann und sesshafft zu Marpach im<br />

Rheinthal, bekenn offentlich mit diesem Brief, für mich meine<br />

Erben und Nachkommen, dass ich also bahr ingenommen und em-<br />

pfangen von dem Ehrbaren Ule Schotten dem Jungen, auch<br />

Hoffmann zu Marpach und sesshafft zu Rebstein, nemlich 20.ttd.<br />

guter Münz und Landtwehrung; und für diese Summa Geld sollen<br />

und wollen ich und meine Erben obbedachten Schotten, oder seinen<br />

Erben vor allem Costen und Schaden sein,um 1.ttd. Zins all-<br />

weg auf St.Martins Tag in das SeelHaus der Statt Altstätten<br />

oder derselben Pflegern der da geht ab des gemelten<br />

Schorten eigen Aker zu Herscheren. Und ob es sich begebe über<br />

kurz oder lang, dass ich oder meine Erben hieran saümig wurden<br />

und den Zins auff Zeil und Tag wie obsteht nit ausrichten, also<br />

das gemelter Schort oder seine Erben dessen zu Costen und Schaden<br />

kommen wurden, wie Sie dessen befügte, so dann ich ihme ingesezt<br />

hafft und pfandbahr gemacht, auff mein eigen John Reben ge-<br />

legen zu Marpach im Müschen, stosst an Galle Kobelt, und<br />

St.Lorenzen Kirchen zu St.Gallen, und an die Winkelgass.<br />

für frey ledig und los, und Hoffguth zu Marpach. Und so ich oder<br />

meine Erben, an solchem wie obsteht saümig wurden sein, und<br />

nit hielten auff Zeil und Tag wie obsteht, so hat dann gedachter<br />

Schort oder seine Erben vollen Gewalt frey Urlaub und gute<br />

Recht mich oder meine Erben an dem verschreibnen Unterpfand<br />

anzugreifen, nöthen, hefften, verpfenden, verganten, und ver-<br />

kauffen, so lang und gnug unz dass Sie sich selbst und ihr guth<br />

um verfallne Zins Costen und Schaden so ihme daruff ergangen<br />

were, ganz ausgericht und bezahlt worden were, alles nach des<br />

Hoffs und Ganth Rechten: darvon mich nichts nüzen noch schirmen<br />

solle usw. Hierzu erbetten Hrn: HoffAmman Leonhart Benz, im Jahr<br />

1632. bff. C.at 32. NB. Weil diese Schadlosung<br />

abgelösst wurden, als ist solche wieder heraus geben worden<br />

1685. (Randvermerk nach Textzeile 7):<br />

..1685. / NB. diese Schadlosung / Jst abgelösst und /<br />

heraus gegeben un d / entsiglet worden.<br />

Urbar Schloss Weinstein SG Seite 33 von 187

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!