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06.10.2013 Aufrufe

Verschreibung vorgedachter fl 110. Capital 30./ auff Hans Rhoner alt zu Rebstein im Rheinthal. zugehörig Herren Stattschreiber Marti Clärig zu Cuhr. Ich Hans Rhoner alt Hoffmann zu Marpach, wohnhaft zu Reb- stein im Rheinthal, bekenn offentlich und thun kund jedermännig- lich mit diesem Brief, für mich meine Erben und Nachkommen, das mir der Ehrenvest Fromm usw. Hr:Martin Clärig Stattschreiber und wohn- hafft zu Cuhr, auf mein ernstlich freündtlich Anhalten, Pitt und begehren in allen trewen, an gutem bahrem Geld für- gesezt und geliehen hat: nemlich einhundert und zehen Gulden, guter Eydgnössischer Landwehrung, die sollen vier Jahr lang von Dato dis Briefs am jährlichen Zins anstehen Von jedem Gul- den drey Kreüzer, und verfallt der erst Zinss auss Martini Ao.1673. und dann die Erlegung und Bezahlung des Capitals auff Martini 76. Were aber sach(?) das alsdan dis Capital nit erlegt, entricht und bezahlt wurde, so soll der brief in seinen verschreibnen Puncten und Artiklen kräftig und gültig sein. bis zu entlicher und völliger Auszahlung des lezten Pfennigs. Es sollen auch Ich oder meine Erbenhierin schuldig und pflichtig sein allwegen diese jährliche Zinss auch endtlich dis Capital ohne ihr Herren Schuldglaübigen entgeltnuss Costen und Schaden Lieferen und überantworten. Und dessen umb guter hablicher und vester Versicherung Willen, so hab ich Hans Rhoner zum rechten Unterpfand verschreiben Lassen: Nemlich mein eigen Stuck Reben und Weinwachs bey und an einanderen gelegen ob Rebstein zu Fazelo genant. Stosst erstlich an zweyen Orten an Jr: Jacob Schlaprizy Sekelmeister und an Amman Hans Kobel- ten: zur 4. oben an Meister Jörg Schmitter. Mehr ein Madt zwischen Marpach und Rebstein in der Bedten genant: Stosst an den Spital von St.Gallen, und an Daniel Manfly. drittens an Jacob Rohner Hansen Sohn, welche Unterpfand sind vorhin frey Ledig und los unbekümmert und freylehen vom Fürstlichen Gotts- Haus St.Gallen; Es sind auch diese Unterpfand durch geschworne Amts und GerichtsLeüth für gute währhaffte mehr als zwey- fache Unterpfand angewährt und geschäzt worden; Nemlich durch Sekelmeister Jacob Graff und Fändrich Hs:Jacob Rohner und Hoffs- weibel Hs:Ulrich Fortern. Und dann mit solcher austruklichen Condition, angeding und Rechten, So ich oder meine Erben hier- in Saümmig und hinderstellig erfunden wurden, es were gleich mit dem jährlichen Zinssfahl oder Mangel an erlegung des Capi- tals und nit hieltend: So hat dann darnach der Jnhaber des Briefs samt ihr Befehlshaber und Botten, wan Sie wollend frey Ur- lobnuss und gute Recht mich und meine Erben an den verschribnen Unterpfanden anzugreifen, dieselbe zu ihren selbst eignen Handen Urbar Schloss Weinstein SG Seite 30 von 187

ziehen nach Laut und Jnnhalt des Hoffs Marpach brauchs, des Gerichts 31./ und freyes Gantrecht: damit Sie die umb ihr ausstendig und verfallne Zinss samt Capital auch alles Costens und Schadens inkomend voll- komentlich entricht und bezahlt werden laut angedeüten Rechten darvon mich meine Erben ganz neüt(?) überal befreyen noch zu schirmmen möcht, erdacht werden keineswegs usw. Dessen zu wahrem Urkund hab ich erstgemelter Hans Rohner mit Fleis und Ernst erbetten Herren Hans Benz HoffAmman zu Marpach im Rheinthal usw. Geben auf Martini Ao. 1672. Dieser Brief ist nur zur Nota, wilen er am vorigen abgelösst worden. (Randvermerk nach Textzeilen 13 und 18:) Gilt nichts. Ist nur zur Nota / hier, wegen Leding / machung vorstehendten Stukh Guth. Und ist / abgelösst und ent-/ siglet worden, Kauffbrief Umb ein Stukh Reben auf der Rutalen im Hoff Marpach um fl 120. Ich Hans Halter Hoffmann und sesshafft zu Marpach im Rheinthal beken offentlich und thun kund allermäniglich mit dem Brief für mich meine Erben und Nachkommen, das ich eines aufrechten redlichen Kauffs verkaufft und zukauffen geben hab in krafft dis Briefs, dem WohlEdlen usw. Herren Hs:Heinrich Högger Burgern der Statt St.Gal- len, allen seinen Erben und Nachkommen mein eigen Stuk Reben auf der Rutelen genant und gelegen, stosst ussen bey auf an Hrn: Am- man Hans Rohner, und dann sonsten allerseits an gedachten Herren Kaüfer selbsten, für ganz frey ledig und Los, dann ein freylehen dem Fürstlichen Gotts-Haus St:Gallen, und ist der aufrecht Kauff um bemeltes Stuck Reben ergangen um fl 120. guter Münz, und dieser unserer Landswährung, dero ich von gemeltem Hrn:Kaüfer also bahr ausgericht vernügt und wohlbezahlt worden bin, auch solches Geld an meinen Nuzen gekehrt habe. Darumb versprich ich für mich meine Erben und Nachkommen dieses gemelte Stuck Reben für frey ledig und eigen wie obstaht usw. wie Hoffs und Landtrecht ist. Und dessen zu wahrem Urkund der Wahrheit, so hab ich erst gemelter Hans Halter mit Fleis und Ernst erbetten, den Ehren vesten usw. Herrn Jörg Kehl der Zeit HoffAmman zu Marpach im Rheinthal, das Er sein eigen Amts Insigel offentlich für mich meine Erben auff diesen Brief getruckt. Der geben ist auff St.Martins Tag, als man zehlt nach der Gebuhrt Christi 1676. Jahr. bff.Lat. 31. (Randvermerk nach Textzeile 7:) NB. Die Reben sind alle / ausgereüth worden / ist anjezo Höw und / Opswax. ---- / Auf dem Rutelen / Ackher oberhalb / der Strass an der Hal-/ den. / G. fl 120. Urbar Schloss Weinstein SG Seite 31 von 187

ziehen nach Laut und Jnnhalt des Hoffs Marpach brauchs, des Gerichts 31./<br />

und freyes Gantrecht: damit Sie die umb ihr ausstendig und verfallne<br />

Zinss samt Capital auch alles Costens und Schadens inkomend voll-<br />

komentlich entricht und bezahlt werden laut angedeüten Rechten darvon<br />

mich meine Erben ganz neüt(?) überal befreyen noch zu schirmmen<br />

möcht, erdacht werden keineswegs usw. Dessen zu wahrem Urkund<br />

hab ich erstgemelter Hans Rohner mit Fleis und Ernst erbetten Herren<br />

Hans Benz HoffAmman zu Marpach im Rheinthal usw.<br />

Geben auf Martini Ao. 1672.<br />

Dieser Brief ist nur zur Nota, wilen er am vorigen<br />

abgelösst worden.<br />

(Randvermerk nach Textzeilen 13 und 18:)<br />

Gilt nichts.<br />

Ist nur zur Nota / hier, wegen Leding / machung vorstehendten<br />

Stukh Guth. Und ist / abgelösst und ent-/ siglet worden,<br />

Kauffbrief<br />

Umb ein Stukh Reben auf der Rutalen<br />

im Hoff Marpach um fl 120.<br />

Ich Hans Halter Hoffmann und sesshafft zu Marpach im Rheinthal<br />

beken offentlich und thun kund allermäniglich mit dem Brief für<br />

mich meine Erben und Nachkommen, das ich eines aufrechten redlichen<br />

Kauffs verkaufft und zukauffen geben hab in krafft dis Briefs,<br />

dem WohlEdlen usw. Herren Hs:Heinrich Högger Burgern der Statt St.Gal-<br />

len, allen seinen Erben und Nachkommen mein eigen Stuk Reben auf<br />

der Rutelen genant und gelegen, stosst ussen bey auf an Hrn: Am-<br />

man Hans Rohner, und dann sonsten allerseits an gedachten Herren<br />

Kaüfer selbsten, für ganz frey ledig und Los, dann ein freylehen<br />

dem Fürstlichen Gotts-Haus St:Gallen, und ist der aufrecht Kauff<br />

um bemeltes Stuck Reben ergangen um fl 120. guter Münz, und<br />

dieser unserer Landswährung, dero ich von gemeltem Hrn:Kaüfer<br />

also bahr ausgericht vernügt und wohlbezahlt worden bin, auch<br />

solches Geld an meinen Nuzen gekehrt habe. Darumb versprich<br />

ich für mich meine Erben und Nachkommen dieses gemelte Stuck Reben<br />

für frey ledig und eigen wie obstaht usw. wie Hoffs und Landtrecht<br />

ist. Und dessen zu wahrem Urkund der Wahrheit, so hab ich<br />

erst gemelter Hans Halter mit Fleis und Ernst erbetten, den Ehren<br />

vesten usw. Herrn Jörg Kehl der Zeit HoffAmman zu Marpach im<br />

Rheinthal, das Er sein eigen Amts Insigel offentlich für mich<br />

meine Erben auff diesen Brief getruckt.<br />

Der geben ist auff St.Martins Tag, als man zehlt nach der<br />

Gebuhrt Christi 1676. Jahr. bff.Lat. 31.<br />

(Randvermerk nach Textzeile 7:)<br />

NB. Die Reben sind alle / ausgereüth worden / ist anjezo<br />

Höw und / Opswax. ---- / Auf dem Rutelen / Ackher oberhalb /<br />

der Strass an der Hal-/ den. / G. fl 120.<br />

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