06.10.2013 Aufrufe

kostenlosen Download - EYE Communications AG

kostenlosen Download - EYE Communications AG

kostenlosen Download - EYE Communications AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

einen Schuo niderer abgeführt werden; Es ist auch vorbehalten worden 171./<br />

das wan Fisch oder Krebs von den Besizeren des Hauses # Ruttelen<br />

sollten in dem obbedeüteten Weyer auf pflanzen, so wohlen auch die<br />

ausgegrabene Erden aus dem Weyer, solle solches zu allenZeiten ohne<br />

einige Einred dem ermelten Hauss und Guth zugehören, und sollen<br />

Wir eine ganze Gemeind Rebstein keine andere Ansprach an dem<br />

Weyer haben, als im Fahl der Noth des Feürs das Wasser zuge-<br />

brauchen.Zu steifhaltung obbeschreibenen Puncten, sind zwey gleich<br />

lautende Schreiben verfertiget, und jedem Theil eines zugestellt<br />

worden,und zu mehrer bekräfftigung ist dieser Revers mit des<br />

Wohlvorgeachten Ehrenvesten und Wohlweisen Hrn: Herren Johanes<br />

Kehlen der Zeit HoffAmman zu Martbach im rheinthal seinem Grö-<br />

serem Ambts Insigel bekräfftiget und Extrahiert worden, jedoch<br />

ihme Hrn: HofAmman und seinen Erben in allweg ohne Schaden. So<br />

geben und beschehen d(en) 3 t(en) July. 1755.<br />

( L. S.)<br />

( # Randvermerk bei Zeile 1):<br />

und Guts auf<br />

Urbar Schloss Weinstein SG Seite 171 von 187

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!