kostenlosen Download - EYE Communications AG
kostenlosen Download - EYE Communications AG
kostenlosen Download - EYE Communications AG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Lehenherren, als Kaüfer seinen Erben und Nachkommen diesern Verkauf nach- 6./<br />
mahlen, frey, quit, Ledig eigen gegen mäniglich Unbekümmert wie obsteht, recht<br />
währen, gut Anred und kräfftig Tröster zu sein, nun hinathin, gegen me-<br />
niglich, wo sie dessen bedörfen wurden, nach LandsBrauch und nach den Rechten<br />
des Hoffs Marpach, dass Sie jederzeit wolhabind daran sind: Also sollen und<br />
mögen nun fürohin wohl vielgemelter Junkher LehenHerr der Kaüfer sowohl<br />
hernach seine Erben und Nachkommen zu diesem Kauf stohn, denselben für<br />
eigenthümlich zu ihren Handen nemmen, dasselbe Besezen, entsezen, mit allen<br />
ihren jnhabenden Früchten, Gewohnheiten guten Herkommen, Rechten und Gerech-<br />
tigkeiten, auch aller und jeder des Kauffs Eigenschafften, wie es an mich kommen<br />
und meine Voreltern jngehabt, genuzet und genossen haben, also auch Nu-<br />
zen, niessen und brauchen sollen und mögen, auch darmit schafen, handlen thun<br />
und lassen in allweg als mit all ihrem anderem eigen Hab und Guth, ohne<br />
verhindert menigliches. Ich hah mich dessen alles entzigen und begeben, für<br />
mich meine Erben und Nachkommen, an dieserem Verkauff keine einige Zu-<br />
oder Ansprach keineswegs nicht mehr zu haben, zu keinen Zeiten, weder wenig<br />
noch viel. Ich hab auch dieseren Verkauff, nach des Kauffs und Hofs Brauch<br />
mehr vielgemeltem Jr: Sekelmeister als Kaüfern ausgefertiget und zu<br />
handen gestellt. Ich hab auch gelobt und versprochen, für mich all eine<br />
Erben und Nachkommen dieseres Kauffs Verschreibung alle und jede Artikul,<br />
wahr, vest und stät zu halten, wieder und für all Auszüg, Intrag,Irung<br />
und Wiederred, getreülich und ohngefährlich. Und dessen zu wahrem Ur-<br />
kund, so hab ich erstgemelter Johanes Graff, mit besonderem Ernst er-<br />
betten usw. den Ehren Vesten Leonhart Bentzen, dieser Zeit Hof-Amman<br />
zu Marpach im Rheinthal, dass er sein eigen Insigel usw. Jedoch ohne usw.<br />
der geben ist auf Liechtmess als man zehlt 1669. Jahr // Bff: C:ta 5.<br />
Kauff-Verschreibung<br />
Umb ein Ackerli zu Fazenloo im Hof Marpach<br />
im Rheinthal pr fl.99.<br />
Ich Hans Ronner der Alt: Hofmann zu Marpach, wohnhaft zu Rebstein<br />
im Rheinthal, bekenn ofentlich und thun kund allermeniglich mit dem Brief<br />
für mich all meine Erben und Nachkommen, dass ich ein aufrecht, stätten, jmmer-<br />
wehrenden Kauffs verkaufft und zu kaufen geben hab in krafft dieses Briefs<br />
dem Hochgeachten Edlen usw. Jr: SekelMr. Jacob Schlaprizi, Burgern und des<br />
Raths der Statt. St:Gallen, all seinen Erben und Nachkommen, mein eigen<br />
Äckerlein ob dem Haus Weinstein zu Fazenloo genant. Stosst erstlich an<br />
meine des Verkaüfers eigen Reben zur anderen unden daran an Hans<br />
Graffen. Dritens an zweyen Orten an den Jr: SekelMr. den Kaüfer selbsten,<br />
ist vorhin und jezunder, frey ledig und Los und unbekümmert, und im Freylehen<br />
des Fürstl: Gottshaus St.Gallen. Darumb so ist dieser aufrecht Kauf beschehen<br />
und vollführt worden, nemlich um Neünzig und Neün Gulden guter St:<br />
Galler Münz, und dis Lands Währung. Derowegen ich von wohlermeltem<br />
Jr: Jacob Schlaprizi dem Kaüfern also barlich ausgericht und bezahlt worden<br />
bin, an meinen guten Willen und Vergnügen, ich hab auch solches Kaufs<br />
Geld an mein Nuzen und Frommen gewendt und gekehrt. Darumb versprich<br />
(Randvermerke nach Textzeilen 10 und 13):<br />
Ligt im grossen Acker / auf Weinstein --.<br />
Zue Weinstein fl 99. / F<br />
Urbar Schloss Weinstein SG Seite 6 von 187