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06.10.2013 Aufrufe

Kauf-Brief 124./ Ich Hs:Jacob Schachtler, Statthalter, als wohlbestellter Vogt Hs Jacob Schachtler, Statt Friedrichs seel: hinderLassenen Tochter, alle wohnhafft und Burgeren zu Altstätten im Rheinthal, bekennen ofentlich mit diesem Brief, für uns und unsere Erben und Nachkommen, dass wir eines bestetten, vesten, ewig und jmmer währenden Kauf, ver -kaufft und zukaufen geben hab, in krafft dis Briefs; Hrn. Joh: Adam Jmthurn, als Verwalter, im Nammen des Hochadelichen Haus Weinstein zu Marpach im Rheinthal gelegen, auch allen ihren Erben und Nachkommen, benamdtlichen ein Stuck Wald Holz und Boden im Kranz genandt, in dem Hoof Oberried, in selbigen Gerichten gelegen, alles in seinem Kreis und Markhen; wie obgedachte Tochter selbiges von ihrem Vatter seel: ererbt, für frey ledig und Los, quit, darum dann dieser aufrecht und redliche Kauf beschehen und ergangen ist; Namlich um Dreyhundert und fünfzig Gulden, guter Rheinthalischer Landwährung, welche das Hochadeliche Haus mit guten Kundtentischen Briefen in der Burgerschafft Altstätten ausrichten und bezahlen solle. Darum mehr gedachter Hr: Statthalter, einen Schuld-Brief, mit einem verfallenen Zins fl 315. so auf Elsbetha Städlerin steht, samt fl 35. bares Geld empfangen, dass allso oft gedachter Hr: Statthalter als Vogt, um die ganze Summa, der dreyhundert und fünfzig Gulden völlig ausgericht Condendiert und bezahlt worden ist. Hierbey ist auch vorbehalten und abgeredt, dass der Kaüfer, oder das Adeliche Haus, solle die Ehrste Steür dem Hoof Oberried auf Martini 1717 erlegen, wan aber noch alt Steüren darbey ausstehen wurden solte selbige der Verkaüfer schuldig sein abzustatten, Hier um dann so entziehen wir uns auch unsere. Erben und Nachkommen an gemeltem Stuck Holz und Boden kein recht mehr zu haben, also das offt angeregte Hochadeliche Haus ihren Erben und Nachkommen, diesen Wald Holz und Boden, midt allen ihren Rechten wie Sie solches erkaufft mögen Nuzen und brauchen, auch darmit thun und Handlen, wie mit all anderen ihren eigenen Güeteren, ohne meiner Erben und Nachkommen auch sonsten männigliches Jntrag, Jrung und Wiederred; ich glaub und versprich auch ihme Kaüfer im Nammen des Hochadelichen Haus, auf diesem Kauf für allen Jntrag und rechtliche Mengel gegen wenn Sie selbige ihme bedörfen, sichere Tröster heissen und sein wollen, in unseren Cösten, ohne ihren Schaden, getreülich und ohne Gefährde, dessen zu wahren und vesten Urkunde, hab ich Anfangs bekennender Verkaüfer, mit allem Fleis und Ernst gebetten und erbetten, den Ehrenvesten wohlvorgeachten, fürsichtigen und wohlweisen Hrn: Joh: (Randvermerk nach Textzeile 8: ) Das Holz im Kranz / im Oberriedter Grichten Urbar Schloss Weinstein SG Seite 124 von 187

Casper Zäch, der Zeit Amts HofAmman, im Freyen ReichsHofe Krie- 125./ sern und Oberriedt, dass Er sein eigen Secret Jnsigel ofentlich auf diesen Brief getruckt hat; jedoch ihme Hrn: Amman all seinen Erben und Nachkommen ohne Schaden; So geben und beschehen d. 7 ten Merzen Jm siebenzehen hundert, und siebenzehenden Jahrs. Vorgedachtes Stuck Holz und Boden, stosst erstlich unden an die Gass zum anderen bey auf an Hans Stainlly, drittens oben an Jacob Ronner, beyde von Rebstein, viertens bey ab an Hrn: SeckelMeister Paulus Ritter, und an Hrn:Statt Fendrich Jacob Eügster, auch bede von Altstätten, bis an den ersten Anstoss. Franz Zäch Hofschreiber. Urbar Schloss Weinstein SG Seite 125 von 187

Kauf-Brief 124./<br />

Ich Hs:Jacob Schachtler, Statthalter, als wohlbestellter Vogt<br />

Hs Jacob Schachtler, Statt Friedrichs seel: hinderLassenen Tochter, alle<br />

wohnhafft und Burgeren zu Altstätten im Rheinthal, bekennen ofentlich<br />

mit diesem Brief, für uns und unsere Erben und Nachkommen, dass<br />

wir eines bestetten, vesten, ewig und jmmer währenden Kauf, ver<br />

-kaufft und zukaufen geben hab, in krafft dis Briefs; Hrn. Joh:<br />

Adam Jmthurn, als Verwalter, im Nammen des Hochadelichen Haus<br />

Weinstein zu Marpach im Rheinthal gelegen, auch allen ihren<br />

Erben und Nachkommen, benamdtlichen ein Stuck Wald Holz und<br />

Boden im Kranz genandt, in dem Hoof Oberried, in selbigen<br />

Gerichten gelegen, alles in seinem Kreis und Markhen; wie<br />

obgedachte Tochter selbiges von ihrem Vatter seel: ererbt, für<br />

frey ledig und Los, quit, darum dann dieser aufrecht und redliche<br />

Kauf beschehen und ergangen ist; Namlich um Dreyhundert und<br />

fünfzig Gulden, guter Rheinthalischer Landwährung, welche<br />

das Hochadeliche Haus mit guten Kundtentischen Briefen in der<br />

Burgerschafft Altstätten ausrichten und bezahlen solle. Darum<br />

mehr gedachter Hr: Statthalter, einen Schuld-Brief, mit einem<br />

verfallenen Zins fl 315. so auf Elsbetha Städlerin steht, samt<br />

fl 35. bares Geld empfangen, dass allso oft gedachter Hr:<br />

Statthalter als Vogt, um die ganze Summa, der dreyhundert<br />

und fünfzig Gulden völlig ausgericht Condendiert und bezahlt<br />

worden ist. Hierbey ist auch vorbehalten und abgeredt, dass der<br />

Kaüfer, oder das Adeliche Haus, solle die Ehrste Steür dem Hoof<br />

Oberried auf Martini 1717 erlegen, wan aber noch alt Steüren<br />

darbey ausstehen wurden solte selbige der Verkaüfer schuldig<br />

sein abzustatten, Hier um dann so entziehen wir uns auch unsere.<br />

Erben und Nachkommen an gemeltem Stuck Holz und Boden kein<br />

recht mehr zu haben, also das offt angeregte Hochadeliche Haus<br />

ihren Erben und Nachkommen, diesen Wald Holz und Boden, midt<br />

allen ihren Rechten wie Sie solches erkaufft mögen Nuzen und<br />

brauchen, auch darmit thun und Handlen, wie mit all anderen<br />

ihren eigenen Güeteren, ohne meiner Erben und Nachkommen<br />

auch sonsten männigliches Jntrag, Jrung und Wiederred; ich glaub<br />

und versprich auch ihme Kaüfer im Nammen des Hochadelichen<br />

Haus, auf diesem Kauf für allen Jntrag und rechtliche Mengel<br />

gegen wenn Sie selbige ihme bedörfen, sichere Tröster heissen<br />

und sein wollen, in unseren Cösten, ohne ihren Schaden,<br />

getreülich und ohne Gefährde, dessen zu wahren und vesten<br />

Urkunde, hab ich Anfangs bekennender Verkaüfer, mit allem<br />

Fleis und Ernst gebetten und erbetten, den Ehrenvesten<br />

wohlvorgeachten, fürsichtigen und wohlweisen Hrn: Joh:<br />

(Randvermerk nach Textzeile 8: )<br />

Das Holz im Kranz / im Oberriedter Grichten<br />

Urbar Schloss Weinstein SG Seite 124 von 187

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