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Dieser Brief weist aus wie Junker Jacob Schlaprizy 107./<br />

mit Simon Kehl überkommen ist den Brunnen und die<br />

Tüchel Jn Simon Kehls Akher zur Hirscheren<br />

zu führen und zu legen.<br />

Kund und zu wüssen sey Männiglich, das ich Jacob Schlaprizy Burger<br />

zu St:Gallen, und rechtlicher Jnhaber und Besizer meines eignen Hauses<br />

Weinstein, und Güther zu Marpach im Rheinthal gelegen, mit dem Ehr-<br />

baren Simon Kehl, Hofmann zu Marpach, und sesshaft zu Rebstein, gütlich<br />

und rechtlich überkommen, und ains worden bin, in beysein Jacob Kobel(t)s<br />

meines Baumans , auch Hofmann und sesshafft zu Marpach, dass Er mich<br />

mit meinem eignen Bronnen, so in Jb.Kobelts Aker zu Hirscheren gele-<br />

gen hat Lassen fahren, und meine Tüchel durch seinen Aker hindurch<br />

legen für diese Guth und Wohlthat auch Gerechtigkeit, das wan die<br />

Teüchel hernach Mangelbahr werdend, in dem Aker zu Graben, und<br />

ander Tüchel zu legen, als offt es die Nothdurfft erforderet. Das es<br />

Sjmon Kehl seine Erben und Nachkommen und Jnhaber des Akhers nichts<br />

darin zu reden haben : darfür ich ihme baar bezahlt hab zwen Gul-<br />

den St:Galler Währung. Doch so ist hierin Lauter aussgedingt, und<br />

abgeredt worden, dass wan Sich begebe, dass wan der Bronnen aus-<br />

bräche im selbigen Akher, oder das man einen oder mehr Tüchel le-<br />

gen müsste , und es die gross Nothdurfft erforderte und dan der Akher<br />

mit Frücht angesäyet, oder Höw daruf stunde, und dan durch das Gra-<br />

ben Schaden geschähe (: doch so mag man solches jederzeit wohl thun:)<br />

doch so soll ich Jacob Schlaprizy und meine Nachkommen Jnhaber des Hau-<br />

ses Weinstein, wie billich ist Abtrag darumb thun, und so etwas Scha-<br />

den zugefügt wurde, und ich all meine Nachkommen denselben als<br />

Sie vernemmen, möchten nit gnugsam abtragen und erstatten, und mit<br />

ihnen gütlichen und Nachbürlich vertragen möcht, und als dann sollen<br />

Er Simon Kehl und seine Nachkommen Jnhaber des Akhers einen un-<br />

parteyischen Ehrenmann , und ich ald meine Nachkommen, den anderen<br />

aus dem Hof Marpach darzu erwehlen : und was dan dieselben zwen<br />

zwüschen uns aussprechen, und für Recht und billich sein erkennend,<br />

das es alsdann bey demselben solle bleiben, und von beiden Theilen<br />

angenommen und gehalten werden : Doch so sollend die Tüchel so<br />

tief in das Erdrich hinab gelegt werden, das man den Akher<br />

mit dem Pflug darüber Bauwen könne nach notdurfft. Diese über-<br />

kommnuss haben Wir einanderen verheissen, gelobt und versprochen,<br />

wahr vest und stät zuhalten, wider und für alle Ausszüg, Jntrag<br />

Jrung und Wiederred, getreülich und ohngefährlich usw.<br />

Geben auf St.Martins des H:Bischofs Tag Ao. 1592. bff. aCto: 107.<br />

(Randvermerk nach Textzeile 5)<br />

NB. / dieser Brieff nuzet nichts / mehr, weilen seider /<br />

dieser Akher zum Haus / Weinstein Kaufft worden.<br />

Urbar Schloss Weinstein SG Seite 107 von 187

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