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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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22.9.2000 95<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

III. Die Vertragsparteien nehmen die Erklärung <strong>der</strong> Regierung <strong>der</strong> Republik Österreich zu den Beitrittsübereinkommen<br />

<strong>der</strong> Italienischen Republik, <strong>der</strong> Portugiesischen Republik und <strong>des</strong> Königreichs Spanien sowie <strong>der</strong> Griechischen<br />

Republik entgegen:<br />

Die Regierung <strong>der</strong> Republik Österreich nimmt den Inhalt <strong>der</strong> jeweils am 27. November 1990, am 25. Juni<br />

1991 und am 6. November 1992 geschlossenen Beitrittsübereinkommen <strong>der</strong> Italienischen Republik, <strong>der</strong> Portugiesischen<br />

Republik und <strong>des</strong> Königreichs Spanien sowie <strong>der</strong> Griechischen Republik zu dem Übereinkommen von<br />

1990 sowie den Inhalt <strong>der</strong> den genannten Übereinkommen beigefügten Schlussakten und Erklärungen zur Kenntnis.<br />

Die Regierung <strong>des</strong> Großherzogtums Luxemburg übermittelt <strong>der</strong> Regierung <strong>der</strong> Republik Österreich eine beglaubigte<br />

Abschrift <strong>der</strong> genannten Urkunden.<br />

Geschehen zu Brüssel am achtundzwanzigsten April neunzehnhun<strong>der</strong>tfünfundneunzig in deutscher, französischer,<br />

griechischer, italienischer, nie<strong>der</strong>ländischer, portugiesischer und spanischer Sprache, wobei je<strong>der</strong><br />

Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, in einer Urschrift, die bei <strong>der</strong> Regierung <strong>des</strong> Großherzogtums<br />

Luxemburg hinterlegt wird; diese übermittelt je<strong>der</strong> Vertragspartei eine beglaubigte Abschrift.<br />

Für die Regierung <strong>des</strong> Königreichs Belgien<br />

Für die Regierung <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />

Für die Regierung <strong>der</strong> Griechischen Republik<br />

Für die Regierung <strong>des</strong> Königreichs Spanien

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