06.10.2013 Aufrufe

Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

64 22.9.2000<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

gungsurkunden werden bei <strong>der</strong> Regierung <strong>des</strong> Großherzogtums<br />

Luxemburg hinterlegt; diese notifiziert die Hinterlegung allen Vertragsparteien.<br />

2. Dieses Übereinkommen tritt in Kraft am ersten Tag <strong>des</strong> zweiten<br />

Monats nach Hinterlegung <strong>der</strong> letzten Ratifikations-, Annahme- o<strong>der</strong><br />

Genehmigungsurkunde und frühestens beim Inkrafttreten <strong>des</strong> Übereinkommens<br />

von 1990.<br />

3. Die Regierung <strong>des</strong> Großherzogtums Luxemburg notifiziert allen<br />

Vertragsparteien das Datum <strong>des</strong> Inkrafttretens.<br />

Artikel 6<br />

1. Die Regierung <strong>des</strong> Großherzogtums Luxemburg übermittelt <strong>der</strong><br />

Regierung <strong>der</strong> Italienischen Republik eine beglaubigte Abschrift <strong>des</strong><br />

Übereinkommens von 1990 in deutscher, französischer und nie<strong>der</strong>ländischer<br />

Sprache.<br />

2. Der Wortlaut <strong>des</strong> Übereinkommens von 1990 in italienischer<br />

Sprache ist diesem Übereinkommen beigefügt und ist gleichermaßen<br />

verbindlich wie <strong>der</strong> ursprüngliche Wortlaut <strong>des</strong> Übereinkommens von<br />

1990 in deutscher, französischer und nie<strong>der</strong>ländischer Sprache.<br />

Zu Urkund <strong>des</strong>sen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.<br />

Geschehen zu Paris am siebenundzwanzigsten November neunzehnhun<strong>der</strong>tneunzig in deutscher, französischer,<br />

italienischer und nie<strong>der</strong>ländischer Sprache, wobei je<strong>der</strong> Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, in<br />

einer Urschrift, die bei <strong>der</strong> Regierung <strong>des</strong> Großherzogtums Luxemburg hinterlegt wird; diese übermittelt<br />

je<strong>der</strong> Vertragspartei eine beglaubigte Abschrift.<br />

Für die Regierung <strong>des</strong> Königreichs Belgien<br />

Für die Regierung <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />

Für die Regierung <strong>der</strong> Französischen Republik<br />

Für die Regierung <strong>der</strong> Italienischen Republik

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!