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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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62 22.9.2000<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

ERKLÄRUNG DER MINISTER UND STAATSSEKRETÄRE<br />

Am 19. Juni 1990 haben die Vertreter <strong>der</strong> Regierungen <strong>des</strong> Königreichs Belgien, <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland,<br />

<strong>der</strong> Französischen Republik, <strong>des</strong> Großherzogtums Luxemburg und <strong>des</strong> Königreichs <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lande in <strong>Schengen</strong>,<br />

im Großherzogtum Luxemburg, das Übereinkommen zur Durchführung <strong>des</strong> Übereinkommens von <strong>Schengen</strong> vom<br />

14. Juni 1985 zwischen den Regierungen <strong>der</strong> Staaten <strong>der</strong> Benelux-Wirtschaftsunion, <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />

und <strong>der</strong> Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau <strong>der</strong> Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen<br />

unterzeichnet.<br />

Aus Anlass dieser Unterzeichnung haben sie folgende Erklärungen abgegeben:<br />

— Die Vertragsparteien sind <strong>der</strong> Auffassung, dass das Übereinkommen einen wichtigen Schritt auf dem Wege zur<br />

Verwirklichung eines Raumes ohne Binnengrenzen darstellt und nehmen dies zum Ansatz für die weiteren Tätigkeiten<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften.<br />

— Angesichts <strong>der</strong> Risiken im Bereich <strong>der</strong> Sicherheit und <strong>der</strong> illegalen Einwan<strong>der</strong>ung betonen die Minister und<br />

Staatssekretäre die Notwendigkeit einer wirksamen Außengrenzkontrolle entsprechend den in Artikel 6 vorgesehenen<br />

einheitlichen Grundsätzen. Im Hinblick auf die Verwirklichung dieser einheitlichen Grundsätze werden die<br />

Vertragsparteien insbeson<strong>der</strong>e auf die Harmonisierung <strong>der</strong> Arbeitsmethoden bei <strong>der</strong> Grenzkontrolle und -überwachung<br />

hinwirken.<br />

Darüber hinaus prüft <strong>der</strong> Exekutivausschuss alle im Hinblick auf die Gestaltung dieser Außengrenzkontrolle<br />

zweckdienlichen Maßnahmen und <strong>der</strong>en konkrete Umsetzung; zu diesen Maßnahmen gehören Maßnahmen zur<br />

Nachvollziehung <strong>der</strong> Umstände, unter denen ein Drittauslän<strong>der</strong> in das Hoheitsgebiet <strong>der</strong> Vertragsparteien eingereist<br />

ist, Maßnahmen zur Angleichung <strong>der</strong> Kriterien bei <strong>der</strong> Einreiseverweigerung, zur Erarbeitung eines gemeinsamen<br />

Handbuches für die mit <strong>der</strong> Grenzüberwachung beauftragten Beamten und zur För<strong>der</strong>ung eines gleichmäßigen<br />

Kontrollstandards an den Außengrenzen durch Austausch und gemeinsame Arbeitsbesuche.<br />

Aus Anlass <strong>der</strong> Unterzeichnung haben sie ferner den Beschluss <strong>der</strong> Zentralen Verhandlungsgruppe, eine Arbeitsgruppe<br />

mit folgendem Mandat einzusetzen, bestätigt:<br />

— die Zentrale Verhandlungsgruppe schon vor dem Inkrafttreten <strong>des</strong> Übereinkommens über alle Umstände, die für<br />

die Vertragsmaterie <strong>des</strong> Übereinkommens und seine Inkraftsetzung von Bedeutung sind, insbeson<strong>der</strong>e über die<br />

Fortschritte <strong>der</strong> Harmonisierung <strong>der</strong> rechtlichen Bestimmungen bei <strong>der</strong> Vereinigung <strong>der</strong> beiden deutschen Staaten,<br />

zu unterrichten;<br />

— die eventuellen Auswirkungen dieser Harmonisierung und dieser Umstände auf die Umsetzung <strong>des</strong> Übereinkommens<br />

zu beraten;<br />

— mit Blick auf die visafreie Einreise von Drittauslän<strong>der</strong>n bereits vor Inkrafttreten <strong>des</strong> Übereinkommens konkrete<br />

Maßnahmen und Vorschläge zur Harmonisierung <strong>der</strong> Modalitäten <strong>der</strong> Personenkontrolle an den zukünftigen<br />

Außengrenzen auszuarbeiten.

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