Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...
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464 22.9.2000 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften DE SCH/Stup (94) 21 Rev. 2 Bescheinigung für das Mitführen von Suchtstoffen und/oder psychotropen Stoffen im Rahmen einer ärztlichen Behandlung — Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens 1. Die Bescheinigung (Anlage 1) wurde gemäß Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens zwischen den Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens in der vorliegenden Form vereinbart. Sie wird in den Mitgliedstaaten einheitlich verwendet und in der jeweiligen Landessprache ausgestellt. Die Übersetzung der vorgedruckten Inhalte in Englisch und Französisch ist auf der Rückseite der Bescheinigung angegeben. 2. Die Bescheinigung wird für im eigenen Staat ansässige Personen ausgestellt, die in einen anderen Mitgliedstaat des Schengener Abkommens reisen wollen und die aufgrund einer ärztlichen Verschreibung während dieser Zeit Betäubungsmittel benötigen. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage. 3. Die Bescheinigung wird von der zuständigen Behörde auf der Grundlage einer ärztlichen Verschreibung ausgestellt oder beglaubigt. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich. Eine Kopie der Bescheinigung verbleibt in der zuständigen Behörde. 4. Der Arzt darf für den Reisebedarf Betäubungsmittel für bis zu 30 Tage verschreiben. Die Reisedauer kann diesen Zeitraum unterschreiten. 5. Von den Mitgliedstaaten wurde zur Klärung auftretender Fragen je eine zentrale Stelle benannt (Anlage 2). Diese Stelle ist nur in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden mit den für die Ausstellung bzw. Beglaubigung der Bescheinigung zuständigen Behörden identisch.
ANLAGE 1 (Land) (Ort) (Datum) A Verschreibender Arzt: (Name) (Vorname) (Telefon) (Anschrift) Bei Ausstellung durch den Arzt: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Stempel des Arztes) (Unterschrift des Arztes) B Patient: (Name) (Vorname) (Geburtsort) (Staatsangehörigkeit) (Wohnanschrift) (Dauer der Reise in Tagen) C Verschriebenes Arzneimittel: (Handelsbezeichnung oder Sonderzubereitung) (Internationale Bezeichnung des Wirkstoffs) (Gebrauchsanweisung) (Reichdauer der Verschreibung in Tagen Ð max. 30 Tage) (Anmerkungen) (4) (5) (7) (9) (12) (14) (16) (18) (Nr. des Passes oder eines anderen Ausweisdokumentes) (Geburtsdatum) (Geschlecht) (Gültigkeitsdauer der Erlaubnis von/bis Ð max. 30 Tage) (Darreichungsform) (Wirkstoff-Konzentration) (Gesamtwirkstoffmenge) D Für die Ausstellung/Beglaubigung zuständige Behörde (Nichtzutreffendes streichen): (Bezeichnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Anschrift) (Telefon) (Stempel der Behörde) (Unterschrift der Behörde) (20) (22) (23) (1) (2) (3) (6) (8) (10) (11) (13) (15) (17) (19) (21) (24)
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ANLAGE 1<br />
(Land) (Ort) (Datum)<br />
A Verschreiben<strong>der</strong> Arzt:<br />
(Name) (Vorname) (Telefon)<br />
(Anschrift)<br />
Bei Ausstellung durch den Arzt:<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
(Stempel <strong>des</strong> Arztes) (Unterschrift <strong>des</strong> Arztes)<br />
B Patient:<br />
(Name) (Vorname)<br />
(Geburtsort)<br />
(Staatsangehörigkeit)<br />
(Wohnanschrift)<br />
(Dauer <strong>der</strong> Reise in Tagen)<br />
C Verschriebenes Arzneimittel:<br />
(Handelsbezeichnung o<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>zubereitung)<br />
(Internationale Bezeichnung <strong>des</strong> Wirkstoffs)<br />
(Gebrauchsanweisung)<br />
(Reichdauer <strong>der</strong> Verschreibung in Tagen Ð max. 30 Tage)<br />
(Anmerkungen)<br />
(4)<br />
(5)<br />
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(9)<br />
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(Nr. <strong>des</strong> Passes o<strong>der</strong> eines an<strong>der</strong>en Ausweisdokumentes)<br />
(Geburtsdatum)<br />
(Geschlecht)<br />
(Gültigkeitsdauer <strong>der</strong> Erlaubnis von/bis Ð max. 30 Tage)<br />
(Darreichungsform)<br />
(Wirkstoff-Konzentration)<br />
(Gesamtwirkstoffmenge)<br />
D Für die Ausstellung/Beglaubigung zuständige Behörde (Nichtzutreffen<strong>des</strong> streichen):<br />
(Bezeichnung)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
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