Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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452 22.9.2000 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften DE DER EXEKUTIVAUSSCHUSS — BESCHLUSS DES EXEKUTIVAUSSCHUSSES vom 21. April 1998 bezüglich des C.SIS mit 15/18 Anschlüssen (SCH/Com-ex (98) 11) gestützt auf Artikel 132 des Übereinkommens zur Durchführung des Schengener Übereinkommens, gestützt auf Artikel 92 Absatz 3 dieses Übereinkommens, gestützt auf den Beschluss des Exekutivausschusses betreffend die Erneuerung und Ausweitung des C.SIS (SCH/Com-ex (97) 24), gestützt auf die Stellungnahmen der technischen Arbeitsgruppen, die durch die Zentrale Gruppe in deren Sitzung am 30. März 1998 validiert wurden — BESCHLIESST: Das erneuerte C.SIS wird für 18 Anschlüsse vorgesehen, 15 Anschlüsse für die Unterzeichnerstaaten und 3 Anschlüsse als technische Reserve. Brüssel, den 21. April 1998 Der Vorsitzende J. VANDE LANOTTE

22.9.2000 453 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften DE DER EXEKUTIVAUSSCHUSS — BESCHLUSS DES EXEKUTIVAUSSCHUSSES vom 28. April 1999 bezüglich des Haushalts 1999 für Help Desk (SCH/Com-ex (99) 3) gestützt auf Artikel 132 des Übereinkommens zur Durchführung des Schengener Übereinkommens, gestützt auf Artikel 119 dieses Übereinkommens — BESCHLIESST: 1. Der Haushaltsvoranschlag 1999 für Help Desk wird auf einen Betrag von 1 880 000 BEF festgelegt. 2. Die Anteile der Vertragsparteien werden nach dem Verteilungsschlüssel gemäß Artikel 119 des Übereinkommens zur Durchführung des Schengener Übereinkommens und gemäß dem Beschluss des Exekutivausschusses vom 7. Oktober 1997 (Dokument SCH/Com-ex (97) 18) berechnet. 3. Dieser Beschluss gilt als Mandat für die Benelux-Wirtschaftsunion, Vertragspartei im Rahmen dieses Auftrags, zur Eintreibung der Beiträge der Vertragsparteien. Luxemburg, den 28. April 1999 Der Vorsitzende C. H. SCHAPPER

22.9.2000 453<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

DER EXEKUTIVAUSSCHUSS —<br />

BESCHLUSS DES EXEKUTIVAUSSCHUSSES<br />

vom 28. April 1999<br />

bezüglich <strong>des</strong> Haushalts 1999 für Help Desk<br />

(SCH/Com-ex (99) 3)<br />

gestützt auf Artikel 132 <strong>des</strong> Übereinkommens zur Durchführung <strong>des</strong> <strong>Schengen</strong>er Übereinkommens,<br />

gestützt auf Artikel 119 dieses Übereinkommens —<br />

BESCHLIESST:<br />

1. Der Haushaltsvoranschlag 1999 für Help Desk wird auf einen Betrag von 1 880 000 BEF festgelegt.<br />

2. Die Anteile <strong>der</strong> Vertragsparteien werden nach dem Verteilungsschlüssel gemäß Artikel 119 <strong>des</strong><br />

Übereinkommens zur Durchführung <strong>des</strong> <strong>Schengen</strong>er Übereinkommens und gemäß dem Beschluss <strong>des</strong><br />

Exekutivausschusses vom 7. Oktober 1997 (Dokument SCH/Com-ex (97) 18) berechnet.<br />

3. Dieser Beschluss gilt als Mandat für die Benelux-Wirtschaftsunion, Vertragspartei im Rahmen dieses<br />

Auftrags, zur Eintreibung <strong>der</strong> Beiträge <strong>der</strong> Vertragsparteien.<br />

Luxemburg, den 28. April 1999<br />

Der Vorsitzende<br />

C. H. SCHAPPER

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