Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...
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450 22.9.2000 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften DE Dem Schreiben wird neben einer Übersicht über den auf Basis des Bruttoinlandsprodukts ermittelten Anteil der Staaten des Kooperationsübereinkommens und einer Übersicht über den auf der Grundlage des MwSt.-Eigenanteils am SIS berechneten Anteil jeder Vertragspartei am Haushalt für den Betrieb des C.SIS auch eine Übersicht über die Berechnung des Bruttoinlandsprodukt-Anteils und des MwSt.-Anteils am SIS für das Jahr, in dem die Ausgaben geleistet werden, beigefügt. Um die ordnungsgemäße Verbuchung der eingegangenen Beiträge zu gewährleisten, sollte jeder Staat seiner Überweisung eine Begleitnotiz mit dem genauen, nachstehend aufgeführten Wortlaut anfügen: OBJET: Versement de la quote-part 199… de l'Etat … au budget de fonctionnement du système informatique Schengen MONTANT: … Francs BENEFICIAIRE: Ministère de l'Intérieur, Direction des Transmissions et de l'Informatique. (BETREFF: Beitrag für 199… von … (Staat) zum Betriebshaushalt des Schengener Informationssystems BETRAG: …Francs ZAHLUNGSEMPFÄNGER: Ministerium des Innern, Abteilung Übermittlung und Datenverarbeitung.) Die Vertragsparteien und die Staaten des Kooperationsübereinkommens haben die Möglichkeit, einen Vorschuss zur vorzeitigen Deckung der voraussichtlichen Ausgaben mehrerer Haushaltsjahre zu überweisen. TITEL IV ENTLASTUNGSERTEILUNG Zu Beginn jeden Haushaltsjahres übermittelt die Französische Republik den Staaten ein auf der Grundlage der Bestimmungen dieser Finanzregelung erstelltes Dokument, das für die Entlastungserteilung für das vorhergehende Haushaltsjahr durch den Exekutivausschuss nach vorheriger Stellungnahme der Zentralen Gruppe erforderlich ist. Das Dokument enthält folgende Angaben: 1. Für den Einrichtungshaushalt — die im vorhergehenden Jahr von der Französischen Republik geleisteten Ausgaben und ggf. die von den anderen Vertragsparteien oder den Staaten des Kooperationsübereinkommens im Rahmen der Bestimmungen nach Titel II Teil 3 der vorliegenden Finanzregelung geleisteten Ausgaben, — den Betrag und die Aufgliederung der auf das Konto des Finanzierungsfonds (fonds de concours) überwiesenen Beiträge sowie die ggf. noch ausstehenden Beträge der jeweiligen Staaten. 2. Für den Betriebshaushalt — eine Übersicht über die im vorhergehenden Jahr geleisteten Ausgaben. In der Übersicht wird das Defizit bzw. der Überhang im Verhältnis zum genehmigten Haushaltsplan nach Titel III Teil 1 der Finanzregelung berücksichtigt, damit den Staaten die entsprechenden Beträge berechnet bzw. rückerstattet werden können, — den Betrag und die Aufgliederung der auf das Konto des Finanzierungsfonds (fonds de concours) überwiesenen Beiträge sowie die ggf. noch ausstehenden Beträge der jeweiligen Staaten. Das Dokument wird von einem Finanzinspektor des Innenministeriums Frankreichs geprüft und bestätigt; der amtierende Vorsitz übermittelt es allen Vertragsparteien und den Staaten des Kooperationsübereinkommens.
22.9.2000 451 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften DE Die Annahme dieses Dokuments durch den Exekutivausschuss gilt als endgültige Entlastung der französischen Behörden für das betreffende Haushaltsjahr. Die Annahme erfolgt im 1. Quartal des auf das betreffende Haushaltsjahr folgenden Jahres. In der Anlage zu diesem Dokument wird eine Übersicht über die nach Titel I Teil 1 dieser Finanzregelung berechneten Anteile jedes Staates vorgelegt. Beschließt ein Staat, seine Beiträge ganz oder teilweise in Form eines Vorschusses zu entrichten, wird in dem Dokument der Saldobetrag angegeben, der nach Abzug der für das betreffende Haushaltsjahr zu entrichtenden Beträge verbleibt. Dieser Beschluss tritt für alle Vertragsparteien des Übereinkommens in Kraft, wenn sie notifiziert haben, dass die gemäß den innerstaatlichen Rechtsvorschriften erforderlichen Verfahren, die zur Verbindlichkeit dieses Beschlusses auf ihrem Hoheitsgebiet führen, abgeschlossen wurden.
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DE<br />
Dem Schreiben wird neben einer Übersicht über den auf Basis <strong>des</strong> Bruttoinlandsprodukts ermittelten<br />
Anteil <strong>der</strong> Staaten <strong>des</strong> Kooperationsübereinkommens und einer Übersicht über den auf <strong>der</strong> Grundlage<br />
<strong>des</strong> MwSt.-Eigenanteils am SIS berechneten Anteil je<strong>der</strong> Vertragspartei am Haushalt für den Betrieb <strong>des</strong><br />
C.SIS auch eine Übersicht über die Berechnung <strong>des</strong> Bruttoinlandsprodukt-Anteils und <strong>des</strong> MwSt.-Anteils<br />
am SIS für das Jahr, in dem die Ausgaben geleistet werden, beigefügt.<br />
Um die ordnungsgemäße Verbuchung <strong>der</strong> eingegangenen Beiträge zu gewährleisten, sollte je<strong>der</strong> Staat<br />
seiner Überweisung eine Begleitnotiz mit dem genauen, nachstehend aufgeführten Wortlaut anfügen:<br />
OBJET: Versement de la quote-part 199… de l'Etat … au budget de fonctionnement<br />
du système informatique <strong>Schengen</strong><br />
MONTANT: … Francs<br />
BENEFICIAIRE: Ministère de l'Intérieur, Direction <strong>des</strong> Transmissions et de l'Informatique.<br />
(BETREFF: Beitrag für 199… von … (Staat) zum Betriebshaushalt <strong>des</strong> <strong>Schengen</strong>er Informationssystems<br />
BETRAG: …Francs<br />
ZAHLUNGSEMPFÄNGER: Ministerium <strong>des</strong> Innern, Abteilung Übermittlung und Datenverarbeitung.)<br />
Die Vertragsparteien und die Staaten <strong>des</strong> Kooperationsübereinkommens haben die Möglichkeit, einen<br />
Vorschuss zur vorzeitigen Deckung <strong>der</strong> voraussichtlichen Ausgaben mehrerer Haushaltsjahre zu überweisen.<br />
TITEL IV<br />
ENTLASTUNGSERTEILUNG<br />
Zu Beginn jeden Haushaltsjahres übermittelt die Französische Republik den Staaten ein auf <strong>der</strong> Grundlage<br />
<strong>der</strong> Bestimmungen dieser Finanzregelung erstelltes Dokument, das für die Entlastungserteilung für das vorhergehende<br />
Haushaltsjahr durch den Exekutivausschuss nach vorheriger Stellungnahme <strong>der</strong> Zentralen<br />
Gruppe erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />
Das Dokument enthält folgende Angaben:<br />
1. Für den Einrichtungshaushalt<br />
— die im vorhergehenden Jahr von <strong>der</strong> Französischen Republik geleisteten Ausgaben und ggf. die<br />
von den an<strong>der</strong>en Vertragsparteien o<strong>der</strong> den Staaten <strong>des</strong> Kooperationsübereinkommens im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Bestimmungen nach Titel II Teil 3 <strong>der</strong> vorliegenden Finanzregelung geleisteten Ausgaben,<br />
— den Betrag und die Aufglie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> auf das Konto <strong>des</strong> Finanzierungsfonds (fonds de concours)<br />
überwiesenen Beiträge sowie die ggf. noch ausstehenden Beträge <strong>der</strong> jeweiligen Staaten.<br />
2. Für den Betriebshaushalt<br />
— eine Übersicht über die im vorhergehenden Jahr geleisteten Ausgaben. In <strong>der</strong> Übersicht wird das<br />
Defizit bzw. <strong>der</strong> Überhang im Verhältnis zum genehmigten Haushaltsplan nach Titel III Teil 1 <strong>der</strong><br />
Finanzregelung berücksichtigt, damit den Staaten die entsprechenden Beträge berechnet bzw. rückerstattet<br />
werden können,<br />
— den Betrag und die Aufglie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> auf das Konto <strong>des</strong> Finanzierungsfonds (fonds de concours)<br />
überwiesenen Beiträge sowie die ggf. noch ausstehenden Beträge <strong>der</strong> jeweiligen Staaten.<br />
Das Dokument wird von einem Finanzinspektor <strong>des</strong> Innenministeriums Frankreichs geprüft und bestätigt;<br />
<strong>der</strong> amtierende Vorsitz übermittelt es allen Vertragsparteien und den Staaten <strong>des</strong> Kooperationsübereinkommens.