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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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442 22.9.2000<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

DER EXEKUTIVAUSSCHUSS —<br />

BESCHLUSS DES EXEKUTIVAUSSCHUSSES<br />

vom 7. Oktober 1997<br />

bezüglich <strong>der</strong> Entwicklung <strong>des</strong> SIS<br />

(SCH/Com-ex (97) 24)<br />

gestützt auf Artikel 132 <strong>des</strong> Übereinkommens zur Durchführung <strong>des</strong> Übereinkommens von <strong>Schengen</strong>,<br />

gestützt auf Artikel 92 Absatz 3 dieses Übereinkommens,<br />

in Erwägung <strong>der</strong> durch die Steuerungsgruppe vorgenommenen Analysen (Dok. SCH/OR.SIS (97) 146,<br />

2. Rev.) —<br />

BESCHLIESST:<br />

Parallel zur Arbeit am SIS II wird das <strong>der</strong>zeitige C.SIS für den Betrieb mit 10 Staaten erneuert. Das System<br />

wird aber insofern für den Betrieb mit 15 Staaten vorbereitet, dass die Integration <strong>der</strong> nordischen Staaten<br />

unmittelbar nach Stabilisierung <strong>des</strong> SIS mit 10 Staaten auf <strong>der</strong> neuen Plattform erfolgen kann.<br />

Die nordischen Staaten sollen so schnell wie möglich im Laufe <strong>des</strong> Jahres 2000 integriert werden.<br />

Bei <strong>der</strong> Umsetzung müssen folgende Richtlinien eingehalten werden.<br />

1. Bei <strong>der</strong> parallelen Entwicklung <strong>des</strong> SIS I und <strong>des</strong> SIS II bleibt die Entwicklung <strong>des</strong> SIS II als strategisches<br />

Ziel uneingeschränkt erhalten. Wesentliche bestehende fachliche Anfor<strong>der</strong>ungen an das SIS können<br />

nur mit dem SIS II verwirklicht werden.<br />

2. Die Verwirklichung <strong>des</strong> Vorhabens soll durch ein beschränktes Ausschreibungsverfahren seitens Frankreichs<br />

sichergestellt werden.<br />

3. Die parallele Entwicklung <strong>des</strong> SIS I und <strong>des</strong> SIS II setzt die Bereitschaft und den Willen aller Staaten<br />

voraus, die notwendigen finanziellen und personellen Mittel bereitzustellen.<br />

Wien, den 7. Oktober 1997<br />

Der Vorsitzende<br />

K. SCHLÖGL

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