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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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22.9.2000 413<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

Sie erfolgt in jedem Fall<br />

— nach Maßgabe <strong>des</strong> nationalen Rechts,<br />

— unter strikter Beachtung <strong>der</strong> konkreten Regelungen in den jeweiligen bilateralen Abkommen, ggf. ergänzt<br />

durch weitere konkretisierende Vereinbarungen,<br />

sowie<br />

— im Einvernehmen mit den aufnehmenden Dienststellen bzw. nach <strong>der</strong>en Maßgabe.<br />

Aufgaben in diesem Sinne können sein:<br />

Aufgabenfeld „Austausch von Informationen“<br />

— regelmäßige und einzelfallbezogene Informationsgewinnung und Informationsaustausch,<br />

— Herstellung von Kontakten zwischen sachbearbeitenden Dienststellen insbeson<strong>der</strong>e gemäß den Regelungen<br />

<strong>der</strong> Artikel 39 und 46 SDÜ,<br />

— Information <strong>der</strong> Dienststellen <strong>des</strong> Gastlan<strong>des</strong> in Fragen <strong>der</strong> Ein- und Ausreise mit Bezug zum Entsen<strong>des</strong>taat.<br />

Aufgabenfeld „Beratung und Unterstützung <strong>der</strong> Tätigkeiten <strong>der</strong> Beamten <strong>des</strong> aufnehmenden Staates“<br />

— Beratung und Unterstützung <strong>der</strong> Beamten <strong>des</strong> aufnehmenden Staates bei<br />

— Befragungen von Reisenden und<br />

— <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Echtheit <strong>der</strong> vom Entsen<strong>des</strong>taat ausgestellten Dokumente;<br />

— Beratung und Unterstützung <strong>der</strong> Beamten <strong>des</strong> aufnehmenden Staates bei grenzpolizeilichen Folgemaßnahmen,<br />

wie z. B.<br />

— Berichterstattung,<br />

— Anzeigenaufnahme,<br />

— Vernehmungen,<br />

— statistische Erfassung;<br />

— Beratung und Unterstützung <strong>der</strong> Beamten <strong>des</strong> aufnehmenden Staates bei <strong>der</strong><br />

— Auswertung <strong>der</strong> Unterlagen, von denen die Verbindungsbeamten Kenntnis haben,<br />

— Einsatzplanung bei Grenzüberwachungsmaßnahmen,<br />

— grenzpolizeilichen Einsatzauswertungen;<br />

— Beratung und Unterstützung <strong>der</strong> Beamten <strong>des</strong> aufnehmenden Staates bei <strong>der</strong> Fortschreibung <strong>des</strong> Lagebil<strong>des</strong>;<br />

— Streifenbegleitung <strong>der</strong> Beamten <strong>des</strong> aufnehmenden Staates im Rahmen <strong>der</strong> Grenzüberwachung.

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