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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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22.9.2000 395<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

1.2.5 Folgende Daten werden den Vertragsparteien übermittelt:<br />

Name, Vorname und Geburtsdatum <strong>des</strong> Visuminhabers,<br />

Staatsangehörigkeit <strong>des</strong> Visuminhabers,<br />

Datum und Ort <strong>der</strong> Erteilung <strong>des</strong> räumlich beschränkten Visums,<br />

Gründe für die räumliche Beschränkung <strong>des</strong> Sichtvermerks:<br />

— humanitäre Gründe,<br />

— Gründe <strong>des</strong> nationalen Interesses,<br />

— internationale Verpflichtungen,<br />

— nicht für alle Vertragsstaaten gültiges Reisedokument,<br />

— zweites Visum in einem Halbjahr,<br />

— aus Dringlichkeitsgründen keine Beteiligung <strong>der</strong> Zentralen Behörden in einem Konsultationsfall,<br />

— Einwände einer Zentralen Behörde in einem Konsultationsfall.<br />

2 ANNULLIERUNG, AUFHEBUNG UND VERRINGERUNG DER GÜLTIGKEITSDAUER EINHEITLICHER VISA<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> vom Exekutivausschuss beschlossenen Grundsätze für die Annullierung, Aufhebung und<br />

Verringerung <strong>der</strong> Gültigkeitsdauer einheitlicher Visa (SCH/Com-ex (93) 24) bestehen nachfolgende Unterrichtungspflichten:<br />

2.1 Annullierung von Visa<br />

Die Annullierung eines <strong>Schengen</strong>-Visums dient dem Ziel, die Einreise von Personen in das Hoheitsgebiet <strong>der</strong> Vertragsparteien<br />

zu verhin<strong>der</strong>n, bei denen sich im Nachhinein herausstellt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung<br />

<strong>des</strong> Visums nicht vorliegen.<br />

Soweit eine Vertragspartei ein durch eine an<strong>der</strong>e Vertragspartei ausgestelltes Visum annulliert, hat sie dies <strong>der</strong><br />

Zentralen Behörde <strong>des</strong> ausstellenden Vertragstaates grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden anzuzeigen.<br />

Bei <strong>der</strong> Unterrichtung sind folgende Daten zu übermitteln:<br />

Name, Vorname und Geburtsdatum <strong>des</strong> Visuminhabers,<br />

Staatsangehörigkeit <strong>des</strong> Visuminhabers,<br />

Art und Nummer <strong>des</strong> Reisedokumentes,<br />

Nummer <strong>der</strong> Visamarke,<br />

Visakategorie,<br />

Datum und Ort <strong>der</strong> Ausstellung <strong>des</strong> Visums,<br />

Datum und Gründe <strong>der</strong> Annullierung.<br />

2.2 Aufhebung von Visa<br />

Die Aufhebung <strong>des</strong> Visums ermöglicht die Annullierung <strong>der</strong> verbleibenden Gültigkeitsdauer <strong>des</strong> Visums nach<br />

bereits erfolgter Einreise.

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