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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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392 22.9.2000<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

IN VERTRETUNG ERTEILTE VISA<br />

Beispiel 14<br />

Es handelt sich um den Fall, in dem die Auslandsvertretung eines <strong>Schengen</strong>-Staates ein Visum in Vertretung eines an<strong>der</strong>en<br />

<strong>Schengen</strong>-Staates ausstellt.<br />

In diesem Fall ist das Feld „Anmerkungen“ auszufüllen, indem ein R gefolgt von dem Code <strong>des</strong> Staates, in <strong>des</strong>sen Namen<br />

das Visum erteilt wird, vermerkt wird.<br />

Dazu sind folgende Code zu verwenden:<br />

Belgien: B<br />

Italien: I<br />

Deutschland: D<br />

Luxemburg: L<br />

Griechenland: GR<br />

Nie<strong>der</strong>lande: NL<br />

Spanien: E<br />

Österreich: A<br />

Frankreich: F<br />

Portugal: P<br />

In diesem Beispiel handelt es sich um einen Fall, in dem die Botschaft <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland (Republik Österreich)<br />

in Brazzaville ein Visum in Vertretung Spaniens ausgestellt hat.

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