Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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384 22.9.2000 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften DE — Die Gültigkeitsdauer wird wie in Beispiel 5 berechnet. Beispiel 6 VISUM FÜR DIE MEHRFACHE DURCHREISE — Die Aufenthaltsdauer darf pro Durchreise 5 Tage nicht überschreiten.

22.9.2000 385 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften DE — Visumkategorie: C VISUM FÜR DEN KURZFRISTIGEN AUFENTHALT Beispiel 7 KURZFRISTIGER AUFENTHALT (EINFACH) — Die Gültigkeitsdauer wird ab dem Abreisedatum (z. B. 01.02.00) und mit folgender Formel berechnet: Abreisedatum + Aufenthaltsdauer + 14 Tage Zusatzfrist. — Die Aufenthaltsdauer darf 90 Tage pro Halbjahr nicht überschreiten (im Beispiel 30 Tage).

22.9.2000 385<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

— Visumkategorie: C<br />

VISUM FÜR DEN KURZFRISTIGEN AUFENTHALT<br />

Beispiel 7<br />

KURZFRISTIGER AUFENTHALT (EINFACH)<br />

— Die Gültigkeitsdauer wird ab dem Abreisedatum (z. B. 01.02.00) und mit folgen<strong>der</strong> Formel berechnet:<br />

Abreisedatum + Aufenthaltsdauer + 14 Tage Zusatzfrist.<br />

— Die Aufenthaltsdauer darf 90 Tage pro Halbjahr nicht überschreiten (im Beispiel 30 Tage).

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