Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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378 22.9.2000 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften DE VISUM FÜR DEN FLUGHAFENTRANSIT Es sei daran erinnert, dass nur die Angehörigen von sensiblen Staaten (siehe Anlage 3) ein Visum für den Flughafentransit benötigen. Dem Inhaber eines solchen Visums ist es nicht gestattet, die internationale Zone des betreffenden Flughafens zu verlassen. — Visumkategorie: A Beispiel 1 VISUM FÜR DEN EINFACHEN FLUGHAFENTRANSIT — Dieses Visum ermöglicht nur die Einreise in einen Staat (in diesem Beispiel: Deutschland) — Die Gültigkeitsdauer wird von dem Datum der Abreise an berechnet, die auf dem Flugticket vermerkt ist (z. B. 01.02.00). Die Dauer wird unter Hinzufügung einer zusätzlichen Frist von 7 Tagen festgelegt, für den Fall, dass der Inhaber seine Abreise verschiebt. — Da das Visum für den Flughafentransit nicht zum Aufenthalt berechtigt, ist die Rubrik „Dauer des Aufenthaltes“ mit XXX auszufüllen.

22.9.2000 379 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften DE Beispiel 2 a) VISUM FÜR DEN ZWEIFACHEN FLUGHAFENTRANSIT (Geltungsbereich: ein Staat) — Dieses Visum ermöglicht den Flughafentransit beim Hin- und Rückflug im selben Flughafen. — In diesem Fall wird die Gültigkeitsdauer folgendermaßen berechnet: Datum der Rückreise + 7 Tage (im vorliegenden Beispiel: Rückreisedatum 28.05.00). — Ist der Transit über einen einzigen Flughafen vorgesehen, wird in der Rubrik „gültig für“ der Name des betreffenden Staats angegeben (Beispiel 2 a)). Erfolgt der Transit in Ausnahmefällen beim Hin- und Rückflug in zwei verschiedenen Schengener Staaten, ist „Schengener Staaten“ einzutragen (siehe nachfolgend Beispiel 2 b)).

22.9.2000 379<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

Beispiel 2 a)<br />

VISUM FÜR DEN ZWEIFACHEN FLUGHAFENTRANSIT (Geltungsbereich: ein Staat)<br />

— Dieses Visum ermöglicht den Flughafentransit beim Hin- und Rückflug im selben Flughafen.<br />

— In diesem Fall wird die Gültigkeitsdauer folgen<strong>der</strong>maßen berechnet: Datum <strong>der</strong> Rückreise + 7 Tage (im vorliegenden<br />

Beispiel: Rückreisedatum 28.05.00).<br />

— Ist <strong>der</strong> Transit über einen einzigen Flughafen vorgesehen, wird in <strong>der</strong> Rubrik „gültig für“ <strong>der</strong> Name <strong>des</strong> betreffenden<br />

Staats angegeben (Beispiel 2 a)). Erfolgt <strong>der</strong> Transit in Ausnahmefällen beim Hin- und Rückflug in zwei verschiedenen<br />

<strong>Schengen</strong>er Staaten, ist „<strong>Schengen</strong>er Staaten“ einzutragen (siehe nachfolgend Beispiel 2 b)).

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