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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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378 22.9.2000<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

VISUM FÜR DEN FLUGHAFENTRANSIT<br />

Es sei daran erinnert, dass nur die Angehörigen von sensiblen Staaten (siehe Anlage 3) ein Visum für den Flughafentransit<br />

benötigen. Dem Inhaber eines solchen Visums ist es nicht gestattet, die internationale Zone <strong>des</strong> betreffenden<br />

Flughafens zu verlassen.<br />

— Visumkategorie: A<br />

Beispiel 1<br />

VISUM FÜR DEN EINFACHEN FLUGHAFENTRANSIT<br />

— Dieses Visum ermöglicht nur die Einreise in einen Staat (in diesem Beispiel: Deutschland)<br />

— Die Gültigkeitsdauer wird von dem Datum <strong>der</strong> Abreise an berechnet, die auf dem Flugticket vermerkt ist (z. B.<br />

01.02.00). Die Dauer wird unter Hinzufügung einer zusätzlichen Frist von 7 Tagen festgelegt, für den Fall, dass <strong>der</strong><br />

Inhaber seine Abreise verschiebt.<br />

— Da das Visum für den Flughafentransit nicht zum Aufenthalt berechtigt, ist die Rubrik „Dauer <strong>des</strong> Aufenthaltes“ mit<br />

XXX auszufüllen.

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