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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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22.9.2000 367<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

VERTRAULICH<br />

ANLAGE 5<br />

ANLAGE 6<br />

Liste <strong>der</strong> Honorarkonsuln, die in Ausnahmefällen und vorübergehend zur Erteilung von Visa ermächtigt sind<br />

Bezugnehmend auf die von den Ministern und Staatssekretären in ihrer Sitzung vom 15. Dezember 1992 getroffene<br />

Vereinbarung haben alle Mitgliedstaaten <strong>des</strong> <strong>Schengen</strong>er Übereinkommens anerkannt, dass folgende Honorarkonsuln für<br />

den angegebenen Zeitraum zur Erteilung einheitlicher Visa ermächtigt sind:<br />

Die <strong>der</strong>zeitigen Honorarkonsuln <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lande<br />

— in Nassau (Bahamas) bis zur Einrichtung einer mit Berufsbeamten besetzten Vertretung eines Mitgliedstaates,<br />

— in Manama (Bahrain) bis fünf Jahre nach Inkrafttreten <strong>des</strong> Durchführungsübereinkommens abgelaufen sind.

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