06.10.2013 Aufrufe

Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

22.9.2000 365<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

— Vor dem 1. Jänner 1998 erteilte Aufenthaltstitel im Rahmen <strong>der</strong> — „auch unbefristet“ eingetragenen — Gültigkeitsdauer:<br />

(„Wie<strong>der</strong>einreise — Sichtvermerk“ o<strong>der</strong> „Einreise — Sichtvermerk“; wurden bis 31. Dezember 1992 von Inlandsbehörden,<br />

aber auch von Vertretungsbehörden in Form eines Stempels ausgestellt;<br />

„Gewöhnlicher Sichtvermerk“; wurde vom 1. Jänner 1993 bis 31. Dezember 1997 in Form einer Vignette — ab<br />

1. September 1996 entsprechend <strong>der</strong> VO[EG] 1683/95 — ausgestellt;<br />

„Aufenthaltsbewilligung“; wurde vom 1. Jänner 1993 bis 31. Dezember 1997 in Form einer speziellen Vignette ausgestellt.)<br />

— Konventionsreisepass, ausgestellt ab 1. Jänner 1993<br />

— Legitimationskarten für Träger von Privilegien und Immunitäten in den Farben rot, gelb und blau, ausgestellt vom<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für auswärtige Angelegenheiten<br />

— Liste <strong>der</strong> Reisenden für Schülerreisen innerhalb <strong>der</strong> Europäischen Union.<br />

Nicht als Aufenthaltstitel und damit nicht zur visumfreien Einreise nach Österreich gelten:<br />

— Lichtbildausweis für Fremde gemäß § 85 Fremdengesetz 1997<br />

— Durchsetzungsaufschub und Abschiebungsaufschub nach Aufenthaltsverbot o<strong>der</strong> Ausweisung<br />

— Bewilligung zur Wie<strong>der</strong>einreise trotz bestehenden Aufenthaltsverbotes, in Form eines Visums erteilt, jedoch als eine<br />

solche Bewilligung gekennzeichnet<br />

— Vorläufige Aufenthaltsberechtigung gemäß § 19 Asylgesetz 1997 bzw. § 7 AsylG 1991<br />

— Befristete Aufenthaltsberechtigung gemäß § 15 Asylgesetz 1997 bzw. § 8 AsylG 1991 als Duldung <strong>des</strong> Aufenthaltes<br />

trotz abgelehnten Asylantrags<br />

PORTUGAL<br />

— Cartão de Identidade (emitido pelo Ministério dos Negócios Estrangeiros)<br />

Corpo Consular, Chefe de Missão<br />

(Personalausweis für das konsularische Korps, Leiter <strong>der</strong> Mission, ausgestellt durch das Ministerium für Auswärtige<br />

Angelegenheiten)<br />

— Cartão de Identidade (emitido pelo Ministério dos Negócios Estrangeiros)<br />

Corpo Consular, Funcionário de Missão<br />

(Personalausweis für das konsularische Korps, Beamter <strong>der</strong> Mission, ausgestellt durch das Ministerium für Auswärtige<br />

Angelegenheiten)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!