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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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364 22.9.2000<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

— Identiteitskaart voor leden van internationale organisaties waarvan de zetel in Ne<strong>der</strong>land is gevestigd<br />

(Personalausweis für Mitglie<strong>der</strong> internationaler Organisationen, die ihren Sitz in den Nie<strong>der</strong>landen haben)<br />

— Visum voor terugkeer<br />

(Rückreisevisum)<br />

— Liste <strong>der</strong> Reisenden für Schülerreisen innerhalb <strong>der</strong> Europaïschen Union<br />

Erläuterung zum Text unter den ersten beiden Gedankenstrichen<br />

Die unter den ersten beiden Gedankenstrichen genannten Aufenthaltstitel werden seit dem 1. März 1994 nicht mehr<br />

ausgestellt (Muster „D“ und <strong>der</strong> Stempel im Reisepass ab 1. Juni 1994). Die noch in Umlauf befindlichen Dokumente<br />

bleiben bis spätestens 1. Januar 1997 gültig.<br />

Erläuterung zum Text unter dem dritten Gedankenstrich<br />

Seit dem 1. März 1994 wird das „Vreemdelingendocument“ ausgestellt. Dies Dokument in Form einer „Kreditkarte“ wird<br />

schrittweise die unter den ersten beiden Gedankenstrichen genannten Aufenthaltsgenehmigungen ersetzen. Der Buchstabenkode<br />

für die jeweilige Kategorie wird beibehalten.<br />

Das „Vreemdelingendocument“ mit dem Buchstabenkode E wird sowohl an EG-Angehörige als auch an Angehörige von<br />

Staaten erteilt, die Vertragspartei <strong>des</strong> Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind.<br />

Die bedingte Aufenthaltsgenehmigung („voorwaardelijke vergunning tot verblijf”) trägt den Buchstabenkode F1, F2<br />

bzw. F3.<br />

Erläuterung zum Text unter dem siebten Gedankenstrich<br />

In <strong>der</strong> folgenden Liste werden die internationalen Organisationen mit einer Nie<strong>der</strong>lassung in den Nie<strong>der</strong>landen aufgeführt,<br />

<strong>der</strong>en Mitarbeiter (einschließlich <strong>der</strong>en Familienmitglie<strong>der</strong>n, die im gleichen Haushalt wohnen) Identitätsdokumente<br />

verwenden, die nicht vom Außenministerium ausgestellt werden.<br />

1. Europäische Weltraumorganisation (European Space Research and Technology Centre — EWO)<br />

2. Europäisches Patentamt<br />

3. International Tea Promotion Association (ITPA)<br />

4. Internationales Amt für nationale Agrarforschung (International Service for national agricultural research —<br />

ISNAR)<br />

5. Technisches Zentrum für Zusammenarbeit in <strong>der</strong> Landwirtschaft und im ländlichen Bereich (Technical Centre for<br />

agricultural and rural co-operation — CTA)<br />

6. Institut für neue Technologien (United Nations University for New Technologies — UNU-INTECH)<br />

7. African Management Services Company (AMSCO BV)<br />

ÖSTERREICH<br />

— Aufenthaltstitel in Form <strong>der</strong> Vignette entsprechend <strong>der</strong> Gemeinsamen Maßnahme <strong>der</strong> Europäischen Union vom<br />

16. Dezember 1996 zur einheitlichen Gestaltung <strong>der</strong> Aufenthaltstitel<br />

(Ab 1. Jänner 1998 werden Aufenthaltstitel ausschließlich in dieser Form erteilt o<strong>der</strong> verlängert. Als „Art <strong>des</strong> Titels“<br />

wird <strong>der</strong>zeit eingetragen: „Nie<strong>der</strong>lassungsbewilligung“, „Aufenthaltserlaubnis“, „Befr. Aufenthaltsrecht“.)

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