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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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358 22.9.2000<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

— Ausweis (gelb)<br />

— Ausweis (grün)<br />

— Liste <strong>der</strong> Reisenden für Schülerreisen innerhalb <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

GRIECHENLAND<br />

— Adeia paqalomÞy akkodapoý cia eqcarßa<br />

(Arbeitserlaubnis)<br />

— Adeia paqalomÞy lekþm oijocemeßay akkodapoý<br />

(Im Rahmen <strong>der</strong> Familienzusammenführung ausgestellter Aufenthaltstitel)<br />

— Adeia paqalomÞy akkodapoý cia rpotdÝy<br />

(Zu Studienzwecken ausgestellter Aufenthaltstitel)<br />

— Adeia paqalomÞy akkodapoý (vqþla ketjü)<br />

(Aufenthaltsgenehmigung für Drittstaatsangehörige) (weiß)<br />

[Wird Drittstaatsangehörigen erteilt, die mit griechischen Staatsangehörigen verheiratet sind; sie hat eine Gültigkeitsdauer<br />

von einem Jahr und wird immer wie<strong>der</strong> verlängert, solange die Ehe besteht.]<br />

— Deksßo satsüsgsay akkodapoý (vqþla pqÜrimo)<br />

(Identitätskarte für Drittstaatsangehörige) (grün)<br />

[Wird ausschließlich Drittstaatsangehörigen griechischer Herkunft erteilt; die Gültigkeitsdauer beträgt zwei bis fünf<br />

Jahre.]<br />

— Eidijü Deksßo Satsüsgsay Olocemoýy (vqþla lpÝf)<br />

(Beson<strong>der</strong>e Identitätskarte für Personen griechischer Abstammung) (beige)<br />

[Wird albanischen Staatsangehörigen griechischer Herkunft erteilt; die Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre. Die<br />

gleiche Identitätskarte wird auch Ehepartnern und Nachkommen griechischer Herkunft erteilt, ungeachtet ihrer<br />

Staatsangehörigkeit, sofern ihre Familienbande durch ein offizielles Dokument belegt werden.]<br />

— Liste <strong>der</strong> Reisenden für Schülerreisen innerhalb <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

SPANIEN<br />

Inhabern einer gültigen Rückreisegenehmigung ist die Einreise ohne Visum gestattet.<br />

Folgende Aufenthaltstitel ermöglichen Auslän<strong>der</strong>n, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit <strong>der</strong> Visumpflicht unterliegen<br />

würden, innerhalb <strong>der</strong> jeweiligen Gültigkeitsdauer die visumfreie Einreise in das spanische Hoheitsgebiet:<br />

— Permiso de Residencia Inicial<br />

(vorläufige Aufenthaltsgenehmigung)<br />

— Permiso de Residencia Ordinario<br />

(gewöhnliche Aufenthaltsgenehmigung)<br />

— Permiso de Residencia Especial<br />

(beson<strong>der</strong>e Aufenthaltsgenehmigung)

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