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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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22.9.2000 353<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

TEIL III<br />

A. Liste <strong>der</strong> Aufenthaltstitel von EWR-Staaten, bei denen die betreffenden Personen bei Vorlage <strong>des</strong> Dokuments von<br />

<strong>der</strong> Flughafentransitvisumpflicht befreit sind:<br />

DÄNEMARK:<br />

— Opholdstilladelse (Aufenthaltserlaubnis in Form einer Aufenthaltserlaubniskarte mit dem Vermerk C, D, E, F, G,<br />

H, J, K o<strong>der</strong> L)<br />

— Opholdstilladelse (Aufenthaltserlaubnis in Form eines im Pass aufgebrachten rosa-weißen Etiketts mit dem Vermerk<br />

B, C, o<strong>der</strong> H)<br />

— Tilbagerejsetilladelse (Rückkehrerlaubnis in Form eines im Pass aufgebrachten Stempels mit dem Vermerk I, II<br />

o<strong>der</strong> III)<br />

FINNLAND:<br />

— Oleskelulupa uppehållstillstånd — residence permit in card form (Aufenthaltserlaubniskarte für in Finnland ansässige<br />

Staatsangehörige <strong>der</strong> Europäischen Union o<strong>der</strong> <strong>des</strong> Europäischen Wirtschaftsraumes und <strong>der</strong>en Familienangehörige)<br />

— Aufenthaltserlaubnis in Form eines in Englisch ausgefüllten Etiketts, auf dem deutlich Art und Dauer <strong>der</strong><br />

Erlaubnis angegeben sind: Vermerk „Suomi Finland“, „Visa“ und „Permit“<br />

— Aufenthaltserlaubnis in Form eines Etiketts nach dem Vorbild eines Visumetiketts mit dem finnischen Vermerk<br />

„Oleskelulupa Ja Työlupa“ (Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis)<br />

— Oleskelulupa uppehållstillstånd (Einheitlicher <strong>EU</strong>-Aufenthaltstitel in Finnisch/Schwedisch)<br />

VEREINIGTES KÖNIGREICH:<br />

— Leave to remain in the United Kingdom for an indefinite period (Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für das Vereinigte<br />

Königreich. Dieses Dokument ist nur ausreichend, wenn <strong>der</strong> Aufenthalt außerhalb <strong>des</strong> Vereinigten<br />

Königreichs nicht mehr als zwei Jahre betrug.)<br />

— Certificate of entitlement to the right of abode (Nachweis <strong>des</strong> Nie<strong>der</strong>lassungsrechts)<br />

IRLAND:<br />

— Residence permit i. V. m. re-entry visa (Aufenthaltserlaubnis nur in Verbindung mit einem Visum für die erneute<br />

Einreise)<br />

ISLAND:<br />

— Alien's passport i. V. m. Re-entry permit (Auslän<strong>der</strong>pass [brauner Umschlag] mit einer Wie<strong>der</strong>einreiseerlaubnis in<br />

Form eines Stempels im Pass) (*)<br />

— Temporary residence permit i. V. m. re-entry permit (befristete Aufenthaltserlaubnis [rote Karte] mit einer Wie<strong>der</strong>einreiseerlaubnis<br />

in Form eines Stempels im Pass)<br />

— Permanent residence permit (ständige Aufenthaltserlaubnis) [gelbe Karte mit grünem Streifen]<br />

— Permanent work and residence permit (ständige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis) [grüne Karte]<br />

LIECHTENSTEIN:<br />

— Livret pour étranger B (Aufenthaltsgenehmigung, ausreichend innerhalb <strong>der</strong> Gültigkeitsdauer von einem Jahr) (*)<br />

— Livret pour étranger C (Nie<strong>der</strong>lassungsgenehmigung, ausreichend innerhalb <strong>der</strong> Gültigkeitsdauer von 5 o<strong>der</strong> 10<br />

Jahren)<br />

(*) Dieser Aufenthaltstitel führt nicht zur Befreiung von <strong>der</strong> Flughafentransitvisumpflicht in Deutschland.

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