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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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22.9.2000 341<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

Gemäß Artikel 14 <strong>des</strong> Durchführungsübereinkommens kann in ein Reisedokument, das für keine <strong>der</strong><br />

Vertragsparteien gültig ist, kein Visumetikett aufgebracht werden. Ist das Reisedokument lediglich für<br />

eine o<strong>der</strong> mehrere Vertragsparteien gültig, ist auch <strong>der</strong> Geltungsbereich <strong>des</strong> Visums auf diese Vertragspartei(en)<br />

zu beschränken.<br />

Wird das Reisedokument von einer o<strong>der</strong> mehreren Vertragspartei(en) nicht als gültig anerkannt, kann<br />

das Visum in Form einer Genehmigung erteilt werden. Diese Genehmigung auf einem Einlegeblatt<br />

hat nur die Wirkung eines Visums mit räumlich beschränkter Gültigkeit.<br />

1 Organisation <strong>der</strong> Visastelle<br />

VII. VERWALTUNG UND ORGANISATION<br />

Die Organisation <strong>der</strong> Visastelle fällt in die Zuständigkeit je<strong>der</strong> Vertragspartei.<br />

Der Leiter <strong>der</strong> Auslandsvertretung muss dafür Sorge tragen, dass die Visastelle so strukturiert ist, dass<br />

jegliche Nachlässigkeit, die Diebstahl o<strong>der</strong> Fälschungen Vorschub leisten könnte, vermieden wird.<br />

— Das für die Erteilung von Visa zuständige Personal darf vor Ort keinem Druck ausgesetzt sein.<br />

— Es muss vermieden werden, dass Gewohnheiten entstehen, die die Wachsamkeit herabsetzen<br />

könnten (z. B. durch regelmäßige Umbesetzung <strong>der</strong> entsprechenden Arbeitsplätze).<br />

— Für die Aufbewahrung und die Verwendung von Visumetiketten müssen die gleichen Sicherheitskriterien<br />

beachtet werden, die auch für an<strong>der</strong>e Sicherheitsdokumente gelten.<br />

2 Dateien und Archivierung <strong>der</strong> Antragsformulare<br />

Es obliegt je<strong>der</strong> Vertragspartei, die Dateien und das Visumarchiv ordnungsgemäß zu führen und —<br />

bei konsultationsbedürftigen Visumanträgen — das Lichtbild <strong>des</strong> Antragstellers aufzubewahren.<br />

Bei Visumerteilung beträgt die Aufbewahrungsfrist für das Antragsformular min<strong>des</strong>tens ein Jahr. Bei<br />

Ablehnung ist das Antragsformular min<strong>des</strong>tens fünf Jahre lang aufzubewahren.<br />

Um das Auffinden von Konsultationsunterlagen und Antworten <strong>der</strong> zentralen Behörden zu erleichtern,<br />

werden sie mit den entsprechenden Aktenzeichen <strong>der</strong> Kartei und <strong>des</strong> Archivs versehen.<br />

3 Verzeichnis <strong>der</strong> Visa<br />

Die ausgestellten Visa werden in je<strong>der</strong> Vertragspartei nach <strong>der</strong> dort üblichen Praxis registriert. Die<br />

annullierten Visumetiketten müssen als solche registriert werden.<br />

4 Für die Ausstellung <strong>des</strong> Visums zu erhebende Gebühren<br />

Die für die Ausstellung <strong>des</strong> Visums zu erhebenden Gebühren befinden sich in Anlage 12.

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