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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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22.9.2000 339<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

1.5 Feld „AUSGESTELLT IN … AM“<br />

Angabe <strong>der</strong> Stadt, in <strong>der</strong> sich die Auslandsvertretung befindet in <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>sprache <strong>der</strong> das Visum ausstellenden<br />

Vertragspartei. Diese Angabe wird zwischen „in“ und „am“ eingetragen; das Datum <strong>der</strong> Ausstellung<br />

wird im Anschluss an das Wort „am“ eingetragen.<br />

Dieses Datum wird auf die gleiche Weise wie unter Ziffer 1.2 angegeben.<br />

Die ausstellende Behörde kann mit Hilfe <strong>des</strong> Stempelabdrucks <strong>des</strong> in Feld 4 angebrachten Stempels<br />

festgestellt werden.<br />

1.6 Feld „PASSNUMMER“<br />

Angabe <strong>der</strong> Nummer <strong>des</strong> Passes, in den das Visum aufgebracht wird. Nach dem letzten Schriftzeichen<br />

wird die Anzahl <strong>der</strong> den Passinhaber begleitenden und im Pass vermerkten min<strong>der</strong>jährigen Kin<strong>der</strong><br />

o<strong>der</strong> gegebenenfalls <strong>der</strong> Ehefrau angegeben (für die min<strong>der</strong>jährigen Kin<strong>der</strong> wird eine Zahl, gefolgt<br />

von einem „X“ angegeben — z. B. 1X = ein min<strong>der</strong>jähriges Kind, 3X = 3 min<strong>der</strong>jährige Kin<strong>der</strong> und<br />

für die Ehefrau ein „Y“).<br />

Die Passnummer, die eingetragen wird, ist die Seriennummer, die auf allen o<strong>der</strong> den meisten Seiten<br />

<strong>des</strong> Passes aufgedruckt o<strong>der</strong> eingestanzt ist.<br />

1.7 Feld „VISUMKATEGORIE“<br />

Zur schnellen Feststellung <strong>der</strong> Visumkategorie durch die Kontrollbeamten wird durch die Buchstaben<br />

A, B, C und D die Visumkategorie angegeben, für die das einheitliche Visum ausgestellt wird.<br />

A: Visum für den Flughafentransit<br />

B: Durchreisevisum<br />

C: Visum für den kurzfristigen Aufenthalt<br />

D: Nationales Visum für den längerfristigen Aufenthalt<br />

Bei Visa mit räumlich beschränkter Gültigkeit sowie bei Sammelvisa werden je nach Fall die Buchstaben<br />

A, B o<strong>der</strong> C verwendet.<br />

2 Feld für beson<strong>der</strong>e Angaben <strong>der</strong> einzelnen Staaten (Anmerkungen) — Feld 9<br />

Im Unterschied zu Feld 8 (gemeinsame, obligatorische Angaben) ist dieses Feld den Angaben vorbehalten,<br />

die aufgrund <strong>der</strong> einzelstaatlichen Rechtsvorschriften in <strong>der</strong> Praxis erfor<strong>der</strong>lich sein können.<br />

Grundsätzlich steht es jedem Land frei, die seiner Ansicht nach erfor<strong>der</strong>lichen Angaben einzutragen;<br />

im Hinblick auf das richtige Verständnis müssen jedoch alle Vertragsparteien über diese Angaben<br />

unterrichtet werden (siehe Anlage 9).<br />

3 Feld für den Stempel <strong>der</strong> ausstellenden Behörde — Feld 4<br />

Der Stempel <strong>der</strong> ausstellenden Behörde wird in das Rechteck zwischen <strong>der</strong> linken Seite <strong>des</strong> Visumetiketts<br />

und dem Feld „Anmerkungen“ (seitliche Begrenzung) und zwischen das Feld <strong>des</strong> Stichtiefdrucks<br />

und <strong>der</strong> maschinenlesbaren Zone aufgebracht (obere/untere Begrenzung).<br />

Die Abmessungen und die Aufschrift auf dem Stempel sowie die zu verwendende Stempelfarbe werden<br />

von je<strong>der</strong> Vertragspartei festgelegt.

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