06.10.2013 Aufrufe

Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

334 22.9.2000<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

c) Inhalt <strong>der</strong> Konsultation<br />

Um die Einheitlichkeit <strong>der</strong> Konsultation <strong>der</strong> zentralen Behörden zu gewährleisten, übermittelt die<br />

mit dem Antrag befasste Auslandsvertretung <strong>der</strong> eigenen zentralen Behörde folgende Informationen:<br />

1. Auslandsvertretung, bei <strong>der</strong> <strong>der</strong> Antrag auf Erteilung eines Visums vorgelegt wurde.<br />

2. Name(n) und Vorname(n), Geburtsort und -datum <strong>des</strong>/<strong>der</strong> Antragsteller(s) und, sofern<br />

bekannt, Name <strong>der</strong> Eltern.<br />

3. Staatsangehörigkeit <strong>des</strong>/<strong>der</strong> Antragsteller(s) und, sofern bekannt, vorige Staatsangehörigkeiten.<br />

4. Art und Nummer <strong>des</strong>/<strong>der</strong> vorgelegten Reisedokuments(e) sowie Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdauer.<br />

5. Dauer und Zweck <strong>der</strong> Reise.<br />

6. Voraussichtliche Reisedaten.<br />

7. Wohnsitz, Beruf, Arbeitgeber.<br />

8. Hinweise <strong>der</strong> Vertragsparteien insbeson<strong>der</strong>e auf frühere Visumanträge und frühere Aufenthalte<br />

in den Vertragsparteien.<br />

9. Grenze, über die <strong>der</strong> Antragsteller einzureisen gedenkt.<br />

10. Weitere Familiennamen (Geburtsname, ggf. Name nach <strong>der</strong> Heirat; bezweckt wird, die Identifizierungsmöglichkeiten<br />

nach Maßgabe <strong>des</strong> jeweiligen innerstaatlichen Rechts <strong>der</strong> Vertragsparteien<br />

sowie nach Maßgabe <strong>des</strong> innerstaatlichen Rechts <strong>des</strong> Staates, <strong>des</strong>sen Staatsangehörigkeit<br />

<strong>der</strong> Antragsteller besitzt, zu vervollständigen).<br />

11. An<strong>der</strong>e von den Auslandsvertretungen als nützlich erachtete Angaben wie die in den Pass<br />

<strong>des</strong> Antragstellers eingetragenen, mitreisenden Personen (Ehefrau, Kin<strong>der</strong>) sowie die bereits<br />

vom Antragsteller erhaltenen Visa und die mit demselben Reiseziel zusammenhängenden<br />

Visumanträge.<br />

Diese Angaben sind dem Antragsvordruck in <strong>der</strong> Reihenfolge zu entnehmen, in <strong>der</strong> sie dort<br />

erscheinen.<br />

Diese Informationen werden von den zentralen Behörden für die Konsultation herangezogen,<br />

wobei grundsätzlich <strong>der</strong> ersuchende Staat den Übermittlungsweg festlegt. In jedem Falle muss<br />

nachgewiesen werden können, zu welchem Datum und um welche Uhrzeit das Ersuchen gestellt<br />

wurde und wann dieses bei den ersuchten Behörden eingegangen ist.<br />

d) Übermittlung <strong>des</strong> Ersuchens von <strong>der</strong> zentralen Behörde <strong>des</strong> eigenen Staates an an<strong>der</strong>e zentrale<br />

Behörden<br />

Die zentrale Behörde <strong>des</strong> Staates, in dem <strong>der</strong> Antrag gestellt wurde, übermittelt das Ersuchen an<br />

die zentrale(n) Behörde(n) <strong>des</strong>/<strong>der</strong> Staate(en), <strong>der</strong>/die um Konsultation gebeten hat/haben. Die<br />

zentralen Behörden sind die Behörden, die von den Staaten zur Erfüllung dieser Aufgaben<br />

bezeichnet wurden.<br />

Diese Behörde(n) teil(t)(en) <strong>der</strong> ersuchenden zentralen Behörde nach <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Prüfung<br />

das Ergebnis <strong>der</strong> Konsultation mit.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!