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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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22.9.2000 329<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

Artikel 14 Absatz 1<br />

(1) Es darf kein Sichtvermerk in einem Reisedokument erteilt werden, wenn dieses für keine <strong>der</strong> Vertragsparteien<br />

gültig ist. Ist das Reisedokument lediglich für eine o<strong>der</strong> mehrere Vertragsparteien gültig, so ist <strong>der</strong> erteilte<br />

Sichtvermerk auf diese Vertragspartei o<strong>der</strong> diese Vertragsparteien zu beschränken.<br />

Artikel 16<br />

Hält eine Vertragspartei es für notwendig, aus einem <strong>der</strong> in Artikel 5 Absatz 2 genannten Gründe von dem in<br />

Artikel 15 festgeschriebenen Grundsatz abzuweichen und einem Drittauslän<strong>der</strong>, <strong>der</strong> nicht sämtliche in Artikel 5<br />

Absatz 1 vorgesehenen Einreisevoraussetzungen erfüllt, einen Sichtvermerk zu erteilen, wird die räumliche Gültigkeit<br />

dieses Sichtvermerks auf das Hoheitsgebiet dieser Vertragspartei, die die an<strong>der</strong>en Vertragsparteien davon<br />

benachrichtigen muss, beschränkt.<br />

V. BEARBEITUNG UND ENTSCHEIDUNG<br />

Die Auslandsvertretung überprüft zunächst die eingereichten Unterlagen (1) und zieht diese anschließend<br />

zur Entscheidung über den Visumantrag (2) heran:<br />

Wesentliche Kriterien für die Prüfung <strong>des</strong> Antrags<br />

Es sei daran erinnert, dass bei <strong>der</strong> Bearbeitung von Visumanträgen folgende wesentliche Punkte zu beachten<br />

sind: die Sicherheit <strong>der</strong> <strong>Schengen</strong>er Vertragsparteien, die Bekämpfung <strong>der</strong> illegalen Einwan<strong>der</strong>ung<br />

sowie an<strong>der</strong>e Aspekte <strong>der</strong> internationalen Beziehungen. Je nach Land kann dem einen o<strong>der</strong> dem an<strong>der</strong>en<br />

Punkt größere Bedeutung beigemessen werden, sie sind jedoch stets alle im Auge zu behalten.<br />

Im Hinblick auf die Gewährleistung <strong>der</strong> Sicherheit ist zu überprüfen, ob die erfor<strong>der</strong>lichen Kontrollmaßnahmen<br />

durchgeführt wurden: Abfrage <strong>der</strong> Datenbestände <strong>der</strong> im <strong>Schengen</strong>er Informationssystem zur Einreiseverweigerung<br />

ausgeschriebenen Personen sowie Konsultation <strong>der</strong> zentralen Behörden im Falle von<br />

Län<strong>der</strong>n, bei denen Konsultation erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

Für die Einschätzung <strong>des</strong> Einwan<strong>der</strong>ungsrisikos liegt die Bewertung in <strong>der</strong> alleinigen Verantwortung <strong>der</strong><br />

Auslandsvertretung. Bei <strong>der</strong> Prüfung <strong>des</strong> Visumantrags ist festzustellen, ob <strong>der</strong> Antragsteller die Absicht<br />

hat, in das Hoheitsgebiet <strong>der</strong> <strong>Schengen</strong>er Staaten mit Hilfe eines zu Touristik-, Studien-, Geschäfts- bzw.<br />

zu Familienbesuchszwecken ausgestellten Visums einzuwan<strong>der</strong>n und sich dort nie<strong>der</strong>zulassen. Beson<strong>der</strong>e<br />

Aufmerksamkeit ist auf „Personenkreise mit erhöhtem Risikofaktor“ wie Arbeitslose und Personen zu richten,<br />

die nicht über geregelte Einkünfte verfügen. Bestehen insbeson<strong>der</strong>e Zweifel bezüglich <strong>der</strong> Echtheit <strong>der</strong><br />

Dokumente und <strong>der</strong> vorgelegten Belege, wird die Auslandsvertretung von <strong>der</strong> Erteilung eines Visums absehen.<br />

Die Prüfungen für Antragsteller, <strong>der</strong>en guter Ruf bekannt ist und über die im Rahmen <strong>der</strong> konsularischen<br />

Zusammenarbeit Informationen ausgetauscht wurden, werden dagegen erleichtert.<br />

1 Bearbeitung <strong>des</strong> Visumantrags<br />

1.1 Prüfungsverfahren für den Visumantrag<br />

— Die beantragte Aufenthaltsdauer muss dem Aufenthaltszweck entsprechen.<br />

— Das Formular muss vollständig und schlüssig ausgefüllt werden. Dem Antrag ist ein Lichtbild <strong>des</strong><br />

Antragstellers beizulegen, und nach Möglichkeit muss er die Angabe <strong>des</strong> Hauptreiseziels enthalten.

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