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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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22.9.2000 327<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

3 Antragstellung außerhalb <strong>des</strong> Wohnsitzstaates<br />

Wird ein Visum in einem Staat beantragt, <strong>der</strong> nicht Wohnsitzstaat <strong>des</strong> Antragstellers ist und bestehen<br />

Bedenken hinsichtlich <strong>der</strong> tatsächlichen Absichten <strong>des</strong> Antragstellers (und insbeson<strong>der</strong>e bei Gefahr<br />

illegaler Einwan<strong>der</strong>ung), so kann das Visum ausschließlich nach Konsultation <strong>der</strong> Auslandsvertretung<br />

im Wohnsitzstaat <strong>des</strong> Antragstellers und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong> eigenen zuständigen zentralen Behörde ausgestellt<br />

werden.<br />

4 Ermächtigung zur Erteilung einheitlicher Visa<br />

Mit Ausnahme <strong>der</strong> in Anlage 6 aufgeführten Fälle sind zur Erteilung einheitlicher Visa nur die Auslandsvertretungen<br />

<strong>der</strong> <strong>Schengen</strong>er Vertragsparteien ermächtigt.<br />

III. ENTGEGENNAHME DES ANTRAGS<br />

1 Vordruck für den Visumantrag — Anzahl <strong>der</strong> Vordrucke<br />

Der Drittauslän<strong>der</strong> hat min<strong>des</strong>tens ein Exemplar <strong>des</strong> Vordrucks für den Visumantrag auszufüllen, das<br />

u. a. für die Konsultation <strong>der</strong> zentralen Behörden verwendet werden kann. Sofern es die innerstaatlichen<br />

Vorschriften vorsehen, können die Vertragsparteien auch mehrere Ausfertigungen verlangen.<br />

2 Dem Antrag beizufügende Unterlagen<br />

Der Drittauslän<strong>der</strong> hat dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:<br />

a) ein gültiges Grenzübertrittspapier, in das ein Visum aufgebracht werden kann;<br />

b) gegebenenfalls Belege zum Nachweis <strong>des</strong> Aufenthaltzwecks und <strong>der</strong> Aufenthaltsumstände.<br />

Hat <strong>der</strong> Antragsteller nach den <strong>der</strong> Auslandsvertretung vorliegenden Informationen einen guten Ruf,<br />

kann das für die Visaerteilung zuständige Personal von <strong>der</strong> Vorlage <strong>der</strong> Belege zum Nachweis <strong>des</strong><br />

Aufenthaltszwecks und <strong>der</strong> Aufenthaltsumstände absehen.<br />

3 Glaubwürdigkeit <strong>des</strong> Antragstellers hinsichtlich seiner Rückkehrabsicht — Mittel zur Bestreitung<br />

<strong>des</strong> Lebensunterhalts<br />

Der Antragsteller muss die mit dem Antrag befasste Auslandsvertretung davon überzeugen, dass er<br />

über ausreichende Mittel zur Bestreitung seines Lebensunterhalts verfügt und die Rückreise in das<br />

Herkunftsland gewährleistet ist.<br />

4 Persönliches Gespräch mit dem Antragsteller<br />

Der Antragsteller muss grundsätzlich aufgefor<strong>der</strong>t werden, persönlich in <strong>der</strong> Auslandsvertretung zu<br />

erscheinen, um den Zweck seines Antrags mündlich zu erläutern, insbeson<strong>der</strong>e, wenn berechtigte<br />

Zweifel hinsichtlich <strong>des</strong> tatsächlichen Reisezwecks o<strong>der</strong> seiner Absicht, auch wirklich die Rückreise<br />

anzutreten, bestehen.

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