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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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320 22.9.2000<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

2 Feld für beson<strong>der</strong>e Angaben <strong>der</strong> einzelnen Staaten (Anmerkungen) — Feld 9<br />

3 Feld für den Stempel <strong>der</strong> ausstellenden Behörde — Feld 4<br />

4 Maschinenlesbare Zone — Feld 5<br />

5 Weitere wichtige Hinweise zum Ausfüllen <strong>des</strong> Visumetiketts<br />

5.1 Unterschrift<br />

5.2 Annullierung eines bereits ausgefüllten Visums<br />

5.3 Aufbringung <strong>des</strong> Visumetiketts in den Pass<br />

5.4 Pässe und an<strong>der</strong>e sichtvermerksfähige Reisedokumente<br />

VII. Verwaltung und Organisation<br />

1 Organisation <strong>der</strong> Visumstelle<br />

2 Dateien und Archivierung <strong>der</strong> Begleitpapiere<br />

3 Verzeichnis <strong>der</strong> Visa<br />

4 Für die Ausstellung <strong>des</strong> Visums zu erhebende Gebühren<br />

VIII. Zusammenarbeit <strong>der</strong> Konsulate vor Ort<br />

1 Ziel <strong>der</strong> Zusammenarbeit <strong>der</strong> Konsulate vor Ort<br />

2 Vermeidung gleichzeitig o<strong>der</strong> im Anschluss an eine Ablehnung gestellter Anträge<br />

3 Überprüfung <strong>der</strong> Bona-fide-Eigenschaft <strong>der</strong> Antragsteller<br />

4 Austausch von Statistiken

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