Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...
Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ... Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...
310 22.9.2000 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften DE c) Die zentralen Kontaktstellen arbeiten unmittelbar vertrauensvoll zusammen. d) Die zentralen Kontaktstellen stimmen regelmäßig den Bedarf an Schulungsmaterialien ab, schreiben diesen ggf. nach den praktischen Erfahrungen fort und unterrichten sich unverzüglich gegenseitig über neu auftretende modi operandi. e) Der jeweilige Vorsitz fragt bei den Delegationen zeitgerecht den Bedarf für die Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln (ODYSSEUS) ab und legt — was die praktischen Bestimmungen bezüglich der Veranstaltung der Ausbildungstätigkeiten, die Unterstützung und die Herstellung von Schulungsmaterial betrifft — über die jeweilige EU-Präsidentschaft der EU-Kommission einen Antrag auf finanzielle Beihilfe aus dem ODYSSEUS-Programm zur Bewilligung vor. Ein entsprechender Antrag mit Definition des durchzuführenden Projektes (teilnehmende Staaten, Koordinierung der Gruppen, Einsatzort, finanzieller Zuschuss) wird erstmals bis spätestens 31. März 1999 gestellt (Abgabefrist). 2. Auswahl der für Dokumentenberatermissionen in Frage kommenden Einsatzorte Die Auswahl der Orte mit konsularischen Vertretungen und (oder) Auslandsstationen von Beförderungsunternehmen, die nach jeweils aktueller Lage grundsätzlich für Dokumentenberatermissionen in Frage kommen, wird durch die Untergruppe „Grenzen“ gesondert festgelegt. Soweit in jener Aufzählung nicht gesondert erwähnt, sollte auch dem Personal der jeweiligen nationalen Fluglinien und Schifffahrtsgesellschaften, die von diesen Staaten Personen in den Schengen-Raum verbringen, nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten Schulungsmaßnahmen angeboten werden. Darüber hinaus kann bei Vorliegen entsprechender Kapazitäten Dokumentenberatung auch solchen Beförderungsunternehmen angeboten werden, die zwar nicht unmittelbar Ziele im Schengen-Raum bedienen, aber Zubringerdienste zu entsprechenden Flug- und Seeverbindungen leisten. In jedem Fall ist nach Festlegung der einzelnen Beratungsprojekte unverzüglich mit den konsularischen Vertretungen und Transportgesellschaften Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich werden alle konsularischen Vertretungen der Schengen-Staaten über eine geplante Entsendung von Dokumentenberatern vor Ort informiert. 3. Bestimmung der Schwerpunktorte und -regionen Der Einsatz von Dokumentenberatern erfolgt aufgrund der aktuellen Beurteilung der Lage. Die Untergruppe „Grenzen“ bestimmt die Schwerpunktorte und -regionen gesondert. 4. Anforderungsprofil des für die Dokumentenberatung eingesetzten Personals Als Dokumentenberater tätiges Personal muss hierfür persönlich und fachlich geeignet sein. Eine mindestens fünfjährige Verwendungsdauer im Vollzugsdienst sollte gegeben sein. Dokumentenberater sollten über ausreichende Kenntnisse der am Einsatzort im Luft- und Seeverkehr hauptsächlich verwendeten Sprache aufweisen und die englischen luftfahrt- und dokumententechnischen Fachbegriffe (IATA-Schulungsunterlagen) sicher beherrschen. Daneben müssen Bedienstete, die als Dokumentenberater zum Einsatz kommen sollen, über das für diese Tätigkeit notwendige pädagogisch-didaktische Geschick verfügen.
22.9.2000 311 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften DE 5. Berichtsregelungen und konzeptionelle Fortentwicklung Die Dokumentenberater erstatten nach Durchführung ihrer Mission einen schriftlichen Bericht, der den Einsatzverlauf und die erkannten Schwachstellen, modi operandi sowie die bereits getroffenen Gegenmaßnahmen enthalten soll. Der Bericht wird über den federführenden Staat dem Generalsekretariat zur Weiterleitung an alle Delegationen in der Untergruppe „Grenzen“ übermittelt. Die jeweilige Präsidentschaft erarbeitet nach jedem Kalenderhalbjahr einen der AG I „Polizei und Sicherheit“ vorzulegenden Gesamtbericht über die im abgelaufenen Halbjahr entfalteten Aktivitäten einschließlich einer Bewertung. Ferner erarbeitet sie Vorschläge bezüglich des weiteren Vorgehens, insbesondere hinsichtlich der Planung weiterer Beratungsmaßnahmen und technischer oder taktischer Verbesserungsmöglichkeiten, und legt diese der Untergruppe „Grenzen“ vor.
- Seite 259 und 260: — MARSHALLINSELN AT BNL D DK E F
- Seite 261 und 262: — MONGOLEI AT BNL D DK E F GR I I
- Seite 263 und 264: — MALEDIVEN AT BNL D DK E F GR I
- Seite 265 und 266: — MOSAMBIK AT BNL D DK E F GR I I
- Seite 267 und 268: — NICARAGUA AT BNL D DK E F GR I
- Seite 269 und 270: — OMAN AT BNL D DK E F GR I IS N
- Seite 271 und 272: — PHILIPPINEN AT BNL D DK E F GR
- Seite 273 und 274: — PARAGUAY AT BNL D DK E F GR I I
- Seite 275 und 276: — RUANDA° AT BNL D DK E F GR I I
- Seite 277 und 278: — SUDAN AT BNL D DK E F GR I IS N
- Seite 279 und 280: — SIERRA LEONE AT BNL D DK E F GR
- Seite 281 und 282: — SURINAME AT BNL D DK E F GR I I
- Seite 283 und 284: — SWASILAND AT BNL D DK E F GR I
- Seite 285 und 286: — TADSCHIKISTAN AT BNL D DK E F G
- Seite 287 und 288: — TÜRKEI AT BNL D DK E F GR I IS
- Seite 289 und 290: — TANSANIA AT BNL D DK E F GR I I
- Seite 291 und 292: — URUGUAY AT BNL D DK E F GR I IS
- Seite 293 und 294: — VENEZUELA AT BNL D DK E F GR I
- Seite 295 und 296: — PALÄSTINENSISCHE BEHÖRDE AT B
- Seite 297 und 298: — SAMBIA AT BNL D DK E F GR I IS
- Seite 299 und 300: 22.9.2000 299 Amtsblatt der Europä
- Seite 301: 22.9.2000 301 Amtsblatt der Europä
- Seite 304 und 305: Die Verpflichtung umfasst die Ersta
- Seite 306 und 307: LA LOI N o 78-17 DU 6 JANVIER 1978
- Seite 308 und 309: 308 22.9.2000 Amtsblatt der Europä
- Seite 312 und 313: 312 22.9.2000 Amtsblatt der Europä
- Seite 314 und 315: 314 22.9.2000 Amtsblatt der Europä
- Seite 316 und 317: 316 22.9.2000 Amtsblatt der Europä
- Seite 318 und 319: 318 22.9.2000 Amtsblatt der Europä
- Seite 320 und 321: 320 22.9.2000 Amtsblatt der Europä
- Seite 322 und 323: 322 22.9.2000 Amtsblatt der Europä
- Seite 324 und 325: 324 22.9.2000 Amtsblatt der Europä
- Seite 326 und 327: 326 22.9.2000 Amtsblatt der Europä
- Seite 328 und 329: 328 22.9.2000 Amtsblatt der Europä
- Seite 330 und 331: 330 22.9.2000 Amtsblatt der Europä
- Seite 332 und 333: 332 22.9.2000 Amtsblatt der Europä
- Seite 334 und 335: 334 22.9.2000 Amtsblatt der Europä
- Seite 336 und 337: 336 22.9.2000 Amtsblatt der Europä
- Seite 338 und 339: 338 22.9.2000 Amtsblatt der Europä
- Seite 340 und 341: 340 22.9.2000 Amtsblatt der Europä
- Seite 342 und 343: 342 22.9.2000 Amtsblatt der Europä
- Seite 344 und 345: 344 22.9.2000 Amtsblatt der Europä
- Seite 346 und 347: 346 22.9.2000 Amtsblatt der Europä
- Seite 348 und 349: 348 22.9.2000 Amtsblatt der Europä
- Seite 350 und 351: 350 22.9.2000 Amtsblatt der Europä
- Seite 352 und 353: 352 22.9.2000 Amtsblatt der Europä
- Seite 354 und 355: 354 22.9.2000 Amtsblatt der Europä
- Seite 356 und 357: 356 22.9.2000 Amtsblatt der Europä
- Seite 358 und 359: 358 22.9.2000 Amtsblatt der Europä
22.9.2000 311<br />
Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />
DE<br />
5. Berichtsregelungen und konzeptionelle Fortentwicklung<br />
Die Dokumentenberater erstatten nach Durchführung ihrer Mission einen schriftlichen Bericht, <strong>der</strong><br />
den Einsatzverlauf und die erkannten Schwachstellen, modi operandi sowie die bereits getroffenen<br />
Gegenmaßnahmen enthalten soll. Der Bericht wird über den fe<strong>der</strong>führenden Staat dem Generalsekretariat<br />
zur Weiterleitung an alle Delegationen in <strong>der</strong> Untergruppe „Grenzen“ übermittelt.<br />
Die jeweilige Präsidentschaft erarbeitet nach jedem Kalen<strong>der</strong>halbjahr einen <strong>der</strong> AG I „Polizei und<br />
Sicherheit“ vorzulegenden Gesamtbericht über die im abgelaufenen Halbjahr entfalteten Aktivitäten<br />
einschließlich einer Bewertung.<br />
Ferner erarbeitet sie Vorschläge bezüglich <strong>des</strong> weiteren Vorgehens, insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich <strong>der</strong> Planung<br />
weiterer Beratungsmaßnahmen und technischer o<strong>der</strong> taktischer Verbesserungsmöglichkeiten, und<br />
legt diese <strong>der</strong> Untergruppe „Grenzen“ vor.