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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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310 22.9.2000<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

c) Die zentralen Kontaktstellen arbeiten unmittelbar vertrauensvoll zusammen.<br />

d) Die zentralen Kontaktstellen stimmen regelmäßig den Bedarf an Schulungsmaterialien ab, schreiben<br />

diesen ggf. nach den praktischen Erfahrungen fort und unterrichten sich unverzüglich gegenseitig<br />

über neu auftretende modi operandi.<br />

e) Der jeweilige Vorsitz fragt bei den Delegationen zeitgerecht den Bedarf für die Inanspruchnahme<br />

von <strong>EU</strong>-För<strong>der</strong>mitteln (ODYSS<strong>EU</strong>S) ab und legt — was die praktischen Bestimmungen bezüglich<br />

<strong>der</strong> Veranstaltung <strong>der</strong> Ausbildungstätigkeiten, die Unterstützung und die Herstellung von Schulungsmaterial<br />

betrifft — über die jeweilige <strong>EU</strong>-Präsidentschaft <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Kommission einen Antrag<br />

auf finanzielle Beihilfe aus dem ODYSS<strong>EU</strong>S-Programm zur Bewilligung vor. Ein entsprechen<strong>der</strong><br />

Antrag mit Definition <strong>des</strong> durchzuführenden Projektes (teilnehmende Staaten, Koordinierung <strong>der</strong><br />

Gruppen, Einsatzort, finanzieller Zuschuss) wird erstmals bis spätestens 31. März 1999 gestellt<br />

(Abgabefrist).<br />

2. Auswahl <strong>der</strong> für Dokumentenberatermissionen in Frage kommenden Einsatzorte<br />

Die Auswahl <strong>der</strong> Orte mit konsularischen Vertretungen und (o<strong>der</strong>) Auslandsstationen von Beför<strong>der</strong>ungsunternehmen,<br />

die nach jeweils aktueller Lage grundsätzlich für Dokumentenberatermissionen<br />

in Frage kommen, wird durch die Untergruppe „Grenzen“ geson<strong>der</strong>t festgelegt.<br />

Soweit in jener Aufzählung nicht geson<strong>der</strong>t erwähnt, sollte auch dem Personal <strong>der</strong> jeweiligen nationalen<br />

Fluglinien und Schifffahrtsgesellschaften, die von diesen Staaten Personen in den <strong>Schengen</strong>-Raum<br />

verbringen, nach Maßgabe <strong>der</strong> vorhandenen Kapazitäten Schulungsmaßnahmen angeboten werden.<br />

Darüber hinaus kann bei Vorliegen entsprechen<strong>der</strong> Kapazitäten Dokumentenberatung auch solchen<br />

Beför<strong>der</strong>ungsunternehmen angeboten werden, die zwar nicht unmittelbar Ziele im <strong>Schengen</strong>-Raum<br />

bedienen, aber Zubringerdienste zu entsprechenden Flug- und Seeverbindungen leisten.<br />

In jedem Fall ist nach Festlegung <strong>der</strong> einzelnen Beratungsprojekte unverzüglich mit den konsularischen<br />

Vertretungen und Transportgesellschaften Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich werden alle konsularischen<br />

Vertretungen <strong>der</strong> <strong>Schengen</strong>-Staaten über eine geplante Entsendung von Dokumentenberatern<br />

vor Ort informiert.<br />

3. Bestimmung <strong>der</strong> Schwerpunktorte und -regionen<br />

Der Einsatz von Dokumentenberatern erfolgt aufgrund <strong>der</strong> aktuellen Beurteilung <strong>der</strong> Lage. Die Untergruppe<br />

„Grenzen“ bestimmt die Schwerpunktorte und -regionen geson<strong>der</strong>t.<br />

4. Anfor<strong>der</strong>ungsprofil <strong>des</strong> für die Dokumentenberatung eingesetzten Personals<br />

Als Dokumentenberater tätiges Personal muss hierfür persönlich und fachlich geeignet sein. Eine min<strong>des</strong>tens<br />

fünfjährige Verwendungsdauer im Vollzugsdienst sollte gegeben sein.<br />

Dokumentenberater sollten über ausreichende Kenntnisse <strong>der</strong> am Einsatzort im Luft- und Seeverkehr<br />

hauptsächlich verwendeten Sprache aufweisen und die englischen luftfahrt- und dokumententechnischen<br />

Fachbegriffe (IATA-Schulungsunterlagen) sicher beherrschen. Daneben müssen Bedienstete, die<br />

als Dokumentenberater zum Einsatz kommen sollen, über das für diese Tätigkeit notwendige pädagogisch-didaktische<br />

Geschick verfügen.

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