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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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22.9.2000 309<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

UMSETZUNGSKONZEPT<br />

SCH/I-Front (98) 171, 4. Rev.<br />

Der Exekutivausschuss hat in seiner Sitzung vom 16. September 1998 die beson<strong>der</strong>e Bedeutung <strong>der</strong> Dokumentenberatung<br />

bei <strong>der</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> illegalen Migration in den <strong>Schengen</strong>-Raum hervorgehoben (vgl.<br />

SCH/Com-ex (98) decl. 3).<br />

Darüber hinaus hat <strong>der</strong> Exekutivausschuss den Auftrag erteilt, ein konkretes Umsetzungskonzept zu erarbeiten,<br />

das hiermit vorgelegt wird.<br />

Der koordinierte Einsatz von Dokumentenberatern im Flug- und Seeverkehr und bei konsularischen Vertretungen<br />

soll nach Maßgabe folgen<strong>der</strong> Richtlinien erfolgen:<br />

1. Modalitäten <strong>der</strong> Bildung gemeinsamer Dokumentenberaterteams<br />

a) Die <strong>Schengen</strong>-Staaten führen fallweise und je nach den Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>des</strong> Einzelfalles in unterschiedlicher<br />

Zusammensetzung und mit unterschiedlicher Dauer Informationsveranstaltungen<br />

durch zu den Themenkomplexen:<br />

— Erkennen ge- und verfälschter Dokumente,<br />

— modi operandi,<br />

— Erwerb von Geräten zur Detektion von ge- und verfälschten Dokumenten,<br />

— Rechts- und Kontrollvorschriften.<br />

Diese Beratungstätigkeiten erfolgen<br />

— zugunsten von Luft- o<strong>der</strong> Seefahrtunternehmen,<br />

— zur Unterstützung von konsularischen Vertretungen eines o<strong>der</strong> mehrerer <strong>Schengen</strong>-Staaten in<br />

Drittstaaten,<br />

— zur Unterstützung von Grenz- bzw. Auslän<strong>der</strong>behörden auf Ausreiseflug- und Seehäfen in<br />

Drittstaaten.<br />

Ferner unterstützen die Dokumentenberater Beför<strong>der</strong>ungsunternehmen und Kontrollpersonal bei<br />

<strong>der</strong> Durchführung von preboarding-checks in den Ausgangsflug- und Seehäfen.<br />

Die <strong>Schengen</strong>-Staaten streben im Allgemeinen eine Entsendedauer von 2—3 Wochen an. Einseitige<br />

nationale Anschlussmaßnahmen bleiben vorbehalten.<br />

b) Die <strong>Schengen</strong>-Staaten benennen zentrale Kontaktstellen, über die Beratungsbedarf und Unterstützungskapazitäten<br />

mitgeteilt sowie sämtliche organisatorischen Aspekte abgewickelt und Informationen<br />

im Zusammenhang mit Dokumentenberatungen weitergeleitet werden. Die geschäftsmäßige<br />

Koordination (Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einzelner Entsendeaktionen) wird<br />

durch die zentrale Kontaktstelle <strong>des</strong>jenigen Partnerstaates vorgenommen, <strong>der</strong> den Vorschlag zur<br />

Durchführung dieser Mission unterbreitet hat. Sowohl <strong>der</strong> Vorsitz als auch die fe<strong>der</strong>führende Kontaktstelle<br />

nehmen Rücksicht auf parallele Aktivitäten im <strong>EU</strong>-Rahmen.

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