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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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308 22.9.2000<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

DER EXEKUTIVAUSSCHUSS —<br />

BESCHLUSS DES EXEKUTIVAUSSCHUSSES<br />

vom 16. Dezember 1998<br />

bezüglich <strong>des</strong> koordinierten Einsatzes von Dokumentenberatern<br />

(SCH/Com-ex (98) 59 rev.)<br />

gestützt auf Artikel 132 <strong>des</strong> Übereinkommens zur Durchführung <strong>des</strong> <strong>Schengen</strong>er Übereinkommens,<br />

gestützt auf Artikel 12 und 26 dieses Übereinkommens,<br />

unter Berücksichtigung seiner Erklärung vom 16. September 1998 (Dokument SCH/Com-ex (98)<br />

decl 3) —<br />

BESCHLIESST:<br />

1. Dem Konzept zum koordinierten Einsatz von Dokumentenberatern im Flug- und Seeverkehr und bei<br />

konsularischen Vertretungen (Dokument SCH/I-Front (98) 171 rev. 4) wird zugestimmt.<br />

2. Die Übersicht über die Einsatzorte, die nach <strong>der</strong>zeitiger Einschätzung für Dokumentenberatermissionen<br />

grundsätzlich in Frage kommen, und über die Bestimmung <strong>der</strong> aktuellen Schwerpunktorte und -regionen<br />

(Dokument SCH/I-Front (98) 184 rev. 3) wird zur Kenntnis genommen.<br />

Berlin, den 16. Dezember 1998<br />

Der Vorsitzende<br />

C. H. SCHAPPER

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