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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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22.9.2000 207<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

BESCHLUSS DES EXEKUTIVAUSSCHUSSES<br />

vom 16. Dezember 1998<br />

zur Schaffung eines Handbuchs visierfähiger Dokumente<br />

(SCH/Com-ex (98) 56)<br />

Gemäß Artikel 17 Absatz 3 Buchstabe a) <strong>des</strong> <strong>Schengen</strong>er Durchführungsübereinkommens hat <strong>der</strong> Exekutivausschuss<br />

mit <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Anlage 11 <strong>der</strong> Gemeinsamen Konsularischen Instruktionen (*)<br />

Grundsätze über die Visierfähigkeit von Dokumenten festgelegt.<br />

Davon ausgehend hat die Arbeitsgruppe II/Visa die seit mehreren Präsidentschaften geleisteten Arbeiten<br />

zur Zusammenstellung und Prüfung aller weltweit gängigen Reisedokumente abgeschlossen. Die erarbeitete<br />

Zusammenstellung <strong>der</strong> visierfähigen Reisedokumente ermöglicht das nach dem <strong>Schengen</strong>er Durchführungsübereinkommen<br />

notwendige Verfahren, wonach ein für alle Anwen<strong>der</strong>staaten gültiges Visum nur<br />

dann erteilt werden kann, wenn das zu visierende Reisedokument von allen Anwen<strong>der</strong>staaten als Einreisedokument<br />

anerkannt wird.<br />

Beginnend mit dem nunmehr fertiggestellten Teil I wird ein Handbuch über visierfähige Dokumente mit<br />

folgenden Teilen erstellt:<br />

Teil I: Visierfähige Reisedokumente.<br />

Teil II: Visierfähige Fremdenpässe <strong>der</strong> <strong>Schengen</strong>-Staaten.<br />

Teil III: Auflistung <strong>der</strong> Reisedokumente internationaler Organisationen.<br />

Teil IV: Sukzessiver Aufbau einer Dokumentation, die diese Dokumente als Kopie <strong>der</strong> Originale enthält.<br />

Teil V: Information über bekannte Phantasiepässe.<br />

Die Herausgabe an die Auslandsvertretungen erfolgt jeweils dann, wenn einzelne Teile fertiggestellt sind.<br />

Die Herausgabe fertiggestellter Teile an die Konsulardienststellen ist somit nicht abhängig von <strong>der</strong> Fertigstellung<br />

weiterer Teile.<br />

Der Exekutivausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das erarbeitete Teildokument I „Visierfähige Reisedokumente“<br />

den Auslandsvertretungen zur Anwendung übersandt wurde (siehe Anlage Dok. SCH/II-Visa (96)<br />

59 rev. 6) und erteilt den Auftrag, bis Juni 1999 über die Wirksamkeit zu berichten. Die Auslandsvertretungen<br />

sind aufgefor<strong>der</strong>t, über die Wirksamkeit dieses Dokumentes zu befinden und darüber im März<br />

1999 zu berichten.<br />

Die Aktualisierung <strong>des</strong> Handbuchs kann durch das Generalsekretariat aufgrund von entsprechenden Notizen<br />

<strong>der</strong> Delegationen vorbereitet werden.<br />

Berlin, den 16. Dezember 1998<br />

(*) Siehe SCH/Com-ex (99) 13.<br />

Der Vorsitzende<br />

C. H. SCHAPPER

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