Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...
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2 22.9.2000<br />
Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />
DE<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
Einleiten<strong>der</strong> Vermerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
1 ÜBEREINKOMMEN 1985 — ÜBEREINKOMMEN 1990 — BEITRITTSÜBEREINKOMMEN<br />
Übereinkommen zwischen den Regierungen <strong>der</strong> Staaten <strong>der</strong> Benelux-Wirtschaftsunion, <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik<br />
Deutschland und <strong>der</strong> Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau <strong>der</strong> Kontrollen an den gemeinsamen<br />
Grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
Übereinkommen zur Durchführung <strong>des</strong> Übereinkommens von <strong>Schengen</strong> vom 14. Juni 1985 zwischen den<br />
Regierungen <strong>der</strong> Staaten <strong>der</strong> Benelux-Wirtschaftsunion, <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland und <strong>der</strong> Französischen<br />
Republik betreffend den schrittweisen Abbau <strong>der</strong> Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />
Übereinkommen über den Beitritt <strong>der</strong> Italienischen Republik zu dem am 19. Juni 1990 in <strong>Schengen</strong> unterzeichneten<br />
Übereinkommen zur Durchführung <strong>des</strong> Übereinkommens von <strong>Schengen</strong> vom 14. Juni 1985 zwischen den<br />
Regierungen <strong>der</strong> Staaten <strong>der</strong> Benelux-Wirtschaftsunion, <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland und <strong>der</strong> Französischen<br />
Republik betreffend den schrittweisen Abbau <strong>der</strong> Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . 63<br />
Übereinkommen über den Beitritt <strong>des</strong> Königreichs Spanien zu dem am 19. Juni 1990 in <strong>Schengen</strong> unterzeichneten<br />
Übereinkommen zur Durchführung <strong>des</strong> Übereinkommens von <strong>Schengen</strong> vom 14. Juni 1985 zwischen den<br />
Regierungen <strong>der</strong> Staaten <strong>der</strong> Benelux-Wirtschaftsunion, <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland und <strong>der</strong> Französischen<br />
Republik betreffend den schrittweisen Abbau <strong>der</strong> Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, dem die Italienische<br />
Republik mit dem am 27. November 1990 in Paris unterzeichneten Übereinkommen beigetreten ist . . . . . . . . . . 69<br />
Übereinkommen über den Beitritt <strong>der</strong> Portugiesischen Republik zu dem am 19. Juni 1990 in <strong>Schengen</strong> unterzeichneten<br />
Übereinkommen zur Durchführung <strong>des</strong> Übereinkommens von <strong>Schengen</strong> vom 14. Juni 1985 zwischen<br />
den Regierungen <strong>der</strong> Staaten <strong>der</strong> Benelux-Wirtschaftsunion, <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland und <strong>der</strong> Französischen<br />
Republik betreffend den schrittweisen Abbau <strong>der</strong> Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, dem die<br />
Italienische Republik mit dem am 27. November 1990 in Paris unterzeichneten Übereinkommen beigetreten ist 76<br />
Übereinkommen über den Beitritt <strong>der</strong> Griechischen Republik zu dem am 19. Juni 1990 in <strong>Schengen</strong> unterzeichneten<br />
Übereinkommen zur Durchführung <strong>des</strong> Übereinkommens von <strong>Schengen</strong> vom 14. Juni 1985 zwischen den<br />
Regierungen <strong>der</strong> Staaten <strong>der</strong> Benelux-Wirtschaftsunion, <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland und <strong>der</strong> Französischen<br />
Republik betreffend den schrittweisen Abbau <strong>der</strong> Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, dem die Italienische<br />
Republik mit dem am 27. November 1990 in Paris unterzeichneten Übereinkommen sowie die Portugiesische<br />
Republik und das Königreich Spanien mit den am 25. Juni 1991 in Bonn unterzeichneten Übereinkommen beigetreten<br />
sind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83<br />
Übereinkommen über den Beitritt <strong>der</strong> Republik Österreich zu dem am 19. Juni 1990 in <strong>Schengen</strong> unterzeichneten<br />
Übereinkommen zur Durchführung <strong>des</strong> Übereinkommens von <strong>Schengen</strong> vom 14. Juni 1985 zwischen den<br />
Regierungen <strong>der</strong> Staaten <strong>der</strong> Benelux-Wirtschaftsunion, <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland und <strong>der</strong> Französischen<br />
Republik betreffend den schrittweisen Abbau <strong>der</strong> Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, dem die Italienische<br />
Republik, das Königreich Spanien und die Portugiesische Republik sowie die Griechische Republik jeweils mit<br />
den Übereinkommen vom 27. November 1990, vom 25. Juni 1991 und vom 6. November 1992 beigetreten<br />
sind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90<br />
Übereinkommen über den Beitritt <strong>des</strong> Königreichs Dänemark zu dem am 19. Juni 1990 in <strong>Schengen</strong> unterzeichneten<br />
Übereinkommen zur Durchführung <strong>des</strong> Übereinkommens von <strong>Schengen</strong> vom 14. Juni 1985 betreffend<br />
den schrittweisen Abbau <strong>der</strong> Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97<br />
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