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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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2 22.9.2000<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

Einleiten<strong>der</strong> Vermerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

1 ÜBEREINKOMMEN 1985 — ÜBEREINKOMMEN 1990 — BEITRITTSÜBEREINKOMMEN<br />

Übereinkommen zwischen den Regierungen <strong>der</strong> Staaten <strong>der</strong> Benelux-Wirtschaftsunion, <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik<br />

Deutschland und <strong>der</strong> Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau <strong>der</strong> Kontrollen an den gemeinsamen<br />

Grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

Übereinkommen zur Durchführung <strong>des</strong> Übereinkommens von <strong>Schengen</strong> vom 14. Juni 1985 zwischen den<br />

Regierungen <strong>der</strong> Staaten <strong>der</strong> Benelux-Wirtschaftsunion, <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland und <strong>der</strong> Französischen<br />

Republik betreffend den schrittweisen Abbau <strong>der</strong> Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

Übereinkommen über den Beitritt <strong>der</strong> Italienischen Republik zu dem am 19. Juni 1990 in <strong>Schengen</strong> unterzeichneten<br />

Übereinkommen zur Durchführung <strong>des</strong> Übereinkommens von <strong>Schengen</strong> vom 14. Juni 1985 zwischen den<br />

Regierungen <strong>der</strong> Staaten <strong>der</strong> Benelux-Wirtschaftsunion, <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland und <strong>der</strong> Französischen<br />

Republik betreffend den schrittweisen Abbau <strong>der</strong> Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . 63<br />

Übereinkommen über den Beitritt <strong>des</strong> Königreichs Spanien zu dem am 19. Juni 1990 in <strong>Schengen</strong> unterzeichneten<br />

Übereinkommen zur Durchführung <strong>des</strong> Übereinkommens von <strong>Schengen</strong> vom 14. Juni 1985 zwischen den<br />

Regierungen <strong>der</strong> Staaten <strong>der</strong> Benelux-Wirtschaftsunion, <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland und <strong>der</strong> Französischen<br />

Republik betreffend den schrittweisen Abbau <strong>der</strong> Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, dem die Italienische<br />

Republik mit dem am 27. November 1990 in Paris unterzeichneten Übereinkommen beigetreten ist . . . . . . . . . . 69<br />

Übereinkommen über den Beitritt <strong>der</strong> Portugiesischen Republik zu dem am 19. Juni 1990 in <strong>Schengen</strong> unterzeichneten<br />

Übereinkommen zur Durchführung <strong>des</strong> Übereinkommens von <strong>Schengen</strong> vom 14. Juni 1985 zwischen<br />

den Regierungen <strong>der</strong> Staaten <strong>der</strong> Benelux-Wirtschaftsunion, <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland und <strong>der</strong> Französischen<br />

Republik betreffend den schrittweisen Abbau <strong>der</strong> Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, dem die<br />

Italienische Republik mit dem am 27. November 1990 in Paris unterzeichneten Übereinkommen beigetreten ist 76<br />

Übereinkommen über den Beitritt <strong>der</strong> Griechischen Republik zu dem am 19. Juni 1990 in <strong>Schengen</strong> unterzeichneten<br />

Übereinkommen zur Durchführung <strong>des</strong> Übereinkommens von <strong>Schengen</strong> vom 14. Juni 1985 zwischen den<br />

Regierungen <strong>der</strong> Staaten <strong>der</strong> Benelux-Wirtschaftsunion, <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland und <strong>der</strong> Französischen<br />

Republik betreffend den schrittweisen Abbau <strong>der</strong> Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, dem die Italienische<br />

Republik mit dem am 27. November 1990 in Paris unterzeichneten Übereinkommen sowie die Portugiesische<br />

Republik und das Königreich Spanien mit den am 25. Juni 1991 in Bonn unterzeichneten Übereinkommen beigetreten<br />

sind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83<br />

Übereinkommen über den Beitritt <strong>der</strong> Republik Österreich zu dem am 19. Juni 1990 in <strong>Schengen</strong> unterzeichneten<br />

Übereinkommen zur Durchführung <strong>des</strong> Übereinkommens von <strong>Schengen</strong> vom 14. Juni 1985 zwischen den<br />

Regierungen <strong>der</strong> Staaten <strong>der</strong> Benelux-Wirtschaftsunion, <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland und <strong>der</strong> Französischen<br />

Republik betreffend den schrittweisen Abbau <strong>der</strong> Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, dem die Italienische<br />

Republik, das Königreich Spanien und die Portugiesische Republik sowie die Griechische Republik jeweils mit<br />

den Übereinkommen vom 27. November 1990, vom 25. Juni 1991 und vom 6. November 1992 beigetreten<br />

sind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90<br />

Übereinkommen über den Beitritt <strong>des</strong> Königreichs Dänemark zu dem am 19. Juni 1990 in <strong>Schengen</strong> unterzeichneten<br />

Übereinkommen zur Durchführung <strong>des</strong> Übereinkommens von <strong>Schengen</strong> vom 14. Juni 1985 betreffend<br />

den schrittweisen Abbau <strong>der</strong> Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97<br />

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