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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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198 22.9.2000<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

SCH/II-Read (98) 2, 2. Rev.<br />

Betreff: Maßnahmen gegenüber Drittstaaten, die bei <strong>der</strong> Erteilung von Dokumenten, die Rückführungen<br />

aus dem <strong>Schengen</strong>er Raum ermöglichen, Probleme bereiten<br />

Der belgische Vorsitz hat wie<strong>der</strong>holt (Exekutivausschuss am 15. Dezember 1997 in Wien, Zentrale<br />

Gruppe am 14. Januar 1998 in Brügge und am 23. Februar 1998 in Luxemburg) seinen Willen bekundet,<br />

Lösungen für die Probleme in Verbindung mit <strong>der</strong> Rückübernahme von Drittauslän<strong>der</strong>n mit unrechtmäßigem<br />

Aufenthalt zu finden.<br />

Es handelt sich insbeson<strong>der</strong>e darum, dass die Rückführung aufgrund mangeln<strong>der</strong> Kooperationsbereitschaft<br />

seitens <strong>der</strong> Auslandsvertretungen in den <strong>Schengen</strong>-Hauptstädten bei <strong>der</strong> Ausstellung von Passierscheinen<br />

erschwert wird. Derzeit werden Lösungsansätze auf nationaler Ebene ins Auge gefasst. Ein <strong>Schengen</strong>-<br />

Ansatz für diese Problematik könnte jedoch wirksamere Lösungen bieten.<br />

Eine von Belgien vorgeschlagene Lösungsmöglichkeit besteht in <strong>der</strong> Durchführung folgen<strong>der</strong> Maßnahmen:<br />

Ein <strong>Schengen</strong>-Staat stellt fest, dass er auf schwerwiegende Schwierigkeiten beim Erhalt von Passierscheinen<br />

zur Rückführung von Drittauslän<strong>der</strong>n mit unrechtmäßigem Aufenthalt stößt. Er unterrichtet seine Auslandsvertretung<br />

im betreffenden Staat darüber und beauftragt sie, in Zusammenarbeit mit ihren <strong>Schengen</strong>-<br />

Kollegen vor Ort zu ergreifende Maßnahmen auszuarbeiten.<br />

Zunächst könnten die Botschafter <strong>der</strong> <strong>Schengen</strong>-Staaten in Erwägung ziehen, mit den örtlichen Behörden<br />

Kontakt aufzunehmen, um sie für das Problem <strong>der</strong> Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen zu sensibilisieren<br />

und Ad-hoc-Lösungen vorzusehen. Ein Vorgehen vor Ort bietet nämlich den Vorteil, dass die nationalen<br />

Behörden <strong>des</strong> betreffenden Staates mitunter eher als die Konsularbeamten dieser Staaten in den <strong>Schengen</strong>-Hauptstädten<br />

bereit sind, Verhandlungen über die Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen zu führen.<br />

Die Untergruppe „Rückübernahme“ wird über die vor Ort „unternommenen Aktionen“ unterrichtet werden.<br />

Die Zentrale Gruppe wird den Exekutivausschuss über die durchgeführten Aktionen sowie über die<br />

erzielten Ergebnisse informieren.<br />

Sollten diese Kontakte fehlschlagen, muss auf an<strong>der</strong>e — zweifellos zwingen<strong>der</strong>e — Sensibilisierungsmittel<br />

wie die Visumerteilungspolitik zurückgegriffen werden. Diese Maßnahmen sollten im Rahmen <strong>der</strong> Untergruppe<br />

„Visa“ geprüft werden.<br />

Es bleibt jedem <strong>Schengen</strong>-Staat freigestellt, die eventuell vorgeschlagenen Gegenmaßnahmen anzuwenden<br />

o<strong>der</strong> nicht.

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