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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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Drittauslän<strong>der</strong>, denen die Einreise verweigert<br />

wurde ( 1 )<br />

Zeitraum:<br />

in diesem Zeitraum<br />

II — BEWERTUNG DER LAGE AN DEN SEEGRENZEN UND AUF DEN FLUGHÄFEN<br />

im gleichen Zeitraum <strong>des</strong> vorhergehenden<br />

Jahres<br />

Entwicklung (%)<br />

Rückübernommene Drittauslän<strong>der</strong> ( 3 ) in diesem Zeitraum<br />

Im Besitz ge- bzw. verfälschter Dokumente<br />

festgenommene Drittauslän<strong>der</strong><br />

im gleichen Zeitraum <strong>des</strong> vorhergehenden<br />

Jahres<br />

Entwicklung (%)<br />

in diesem Zeitraum<br />

im gleichen Zeitraum <strong>des</strong> vorhergehenden<br />

Jahres<br />

Entwicklung (%)<br />

SEEGRENZEN FLUGHÄFEN<br />

Binnengrenzen Außengrenzen Binnengrenzen Außengrenzen<br />

( 1 ) Drittauslän<strong>der</strong>, denen die Einreise verweigert wurde: zu dieser Personengruppe gehören die Drittauslän<strong>der</strong>, die gemäß Punkt I.4 <strong>des</strong> Gemeinsamen Handbuchs Gegenstand eines Einreiseverweigerungsverfahrens waren.<br />

( 2 ) Drittauslän<strong>der</strong> mit unbefugtem Aufenthalt, die in Grenznähe festgenommen wurden: zu dieser Personengruppe gehören die Drittauslän<strong>der</strong>, die Gegenstand eines formlosen Verfahrens <strong>der</strong> Rückübernahme in einem Staat werden können,<br />

<strong>der</strong> nicht zum <strong>Schengen</strong>er Raum gehört.<br />

Anmerkung: Bei Staaten, für die kein Rückübernahmeübereinkommen gilt, handelt es sich um Drittauslän<strong>der</strong> mit unbefugtem Aufenthalt, die in einem von diesen Staaten definierten Gebiet aufgegriffen werden.<br />

( 3 ) Rückübernommene Drittauslän<strong>der</strong>: zu dieser Personengruppe gehören die Drittauslän<strong>der</strong>, die Gegenstand eines formlosen Verfahrens <strong>der</strong> Rückübernahme in einem Staat waren, <strong>der</strong> nicht zum <strong>Schengen</strong>er Raum gehört.<br />

22.9.2000 DE<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

179

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