Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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174 22.9.2000 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften DE Austausch von Statistiken über die Erteilung von Sichtvermerken Art des Sichtvermerks Häufigkeit Zu erhebende Angaben Einheitlicher Sichtvermerk der Auslandsvertretungen Einheitlicher Sichtvermerk (ausgestellt an der Grenze) Sichtvermerk mit räumlich beschränkter Gültigkeit Sichtvermerk nach Konsultation der Zentralen Behörden anderer Vertragstaaten (*) Vertrauliches Dokument. Siehe SCH/Com-ex (94) 15). SCH/II-Front (94) 33 Rev. Halbjährlich — ausstellende Auslandsvertretung — Visumkategorie (kurzfristiger Aufenthalt, Durchreisevisum, Flughafentransit) — Art des Reisedokuments — Staatsangehörigkeit Vierteljährlich — ausstellende Grenzdienststelle — Visumkategorie — Art des Reisedokuments — Staatsangehörigkeit Vierteljährlich — ausstellende Auslandsvertretung/Grenzdienststelle — Staatsangehörigkeit (die statistische Erfassung berührt nicht die Unterrichtungspflicht der anderen Vertragsparteien) Jährlich — vgl. SCH/IIVision (93) 20 3.rev. (*)

22.9.2000 175 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften DE BESCHLUSS DES EXEKUTIVAUSSCHUSSES vom 28. April 1995 bezüglich der gemeinsamen Visapolitik Beschluss aufgenommen in dem Bericht über die am 28. April 1995 in Brüssel abgehaltene Sitzung des Exekutivausschusses 8. Verschiedenes Visapolitik gegenüber indonesischen Staatsangehörigen (SCH/Com-ex (95) PV 1, 1. Rev.) Der Exekutivausschuss hat den Punkt zur Visapolitik gegenüber indonesischen Staatsangehörigen, der in der Tagesordnung des Follow-up-Ausschusses genannt wurde, aufgegriffen und vorübergehend folgende Ausnahmeregelung vereinbart: 1. Bei Visumanträgen von indonesischen Staatsangehörigen, die in bzw. durch das portugiesische Hoheitsgebiet reisen möchten — muss eine vorherige Konsultierung erfolgen; zur Einreise in das portugiesische Hoheitsgebiet sind ausschließlich die indonesischen Staatsangehörigen berechtigt, die eine offizielle Genehmigung des portugiesischen Staates erhalten haben. 2. Bei Visumanträgen von indonesischen Staatsangehörigen, die weder in noch durch das portugiesische Hoheitsgebiet reisen möchten — muss keine vorherige Konsultierung erfolgen. In diesem Fall und im Hinblick auf die Verhinderung der freien Einreise von indonesischen Staatsangehörigen in das portugiesische Hoheitsgebiet würden die übrigen Schengener Staaten den Indonesiern ein Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit erteilen, das sie zur Einreise in das Hoheitsgebiet einer oder mehrerer Vertragsparteien mit Ausnahme des portugiesischen Hoheitsgebiets berechtigt. Der Exekutivausschuss wird gegen Ende dieses Jahres auf diesen Punkt zurückkommen.

174 22.9.2000<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

Austausch von Statistiken über die Erteilung von Sichtvermerken<br />

Art <strong>des</strong> Sichtvermerks Häufigkeit Zu erhebende Angaben<br />

Einheitlicher Sichtvermerk <strong>der</strong> Auslandsvertretungen<br />

Einheitlicher Sichtvermerk (ausgestellt<br />

an <strong>der</strong> Grenze)<br />

Sichtvermerk mit räumlich beschränkter<br />

Gültigkeit<br />

Sichtvermerk nach Konsultation <strong>der</strong><br />

Zentralen Behörden an<strong>der</strong>er Vertragstaaten<br />

(*) Vertrauliches Dokument. Siehe SCH/Com-ex (94) 15).<br />

SCH/II-Front (94) 33 Rev.<br />

Halbjährlich — ausstellende Auslandsvertretung<br />

— Visumkategorie (kurzfristiger Aufenthalt, Durchreisevisum,<br />

Flughafentransit)<br />

— Art <strong>des</strong> Reisedokuments<br />

— Staatsangehörigkeit<br />

Vierteljährlich — ausstellende Grenzdienststelle<br />

— Visumkategorie<br />

— Art <strong>des</strong> Reisedokuments<br />

— Staatsangehörigkeit<br />

Vierteljährlich — ausstellende Auslandsvertretung/Grenzdienststelle<br />

— Staatsangehörigkeit<br />

(die statistische Erfassung berührt nicht die Unterrichtungspflicht<br />

<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Vertragsparteien)<br />

Jährlich — vgl. SCH/IIVision (93) 20 3.rev. (*)

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